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Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

Jede Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte zum Beispiel zum Nachdruck, zur Kopie oder zur Speicherung und Weitergabe in elektronischer Form bedarf der schriftlichen Genehmigung des Krebsinformationsdienstes KID, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg.

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Aktuelles

Vorsorge für den Krankheitsfall: Patientenverfügung reicht nicht aus

03. Juli 2012

Wer im Krankheitsfall nicht mehr selbst entscheiden kann, möchte seine persönlichen Angelegenheiten meist von Angehörigen regeln lassen. Dafür ist neben einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht wichtig – auch für Eheleute, Kinder und Eltern volljähriger Kinder. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in einer aktuellen Mitteilung hin.

„Wir haben immer wieder Ratsuchende, die zwar mit einer Patientenverfügung ihre medizinischen Wünsche festgelegt haben. Aber sie haben sich nicht um die rechtliche Seite gekümmert“, sagt Andre Vogel von der UPD-Beratungsstelle in Kiel.
Neben einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht wichtig, mit der Angehörige für den Kranken die nötigen Entscheidungen treffen können. Andernfalls sind ihnen die Hände gebunden. Vogel: „Es reicht nicht aus, verheiratet oder eng verwandt zu sein. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.“
Haben Angehörige aber eine Vorsorgevollmacht, können sie sich zum Beispiel um die Bezahlung fälliger Rechnungen kümmern, solange ein Patient dazu nicht selbst in der Lage ist.

Die UPD erklärt zudem, dass eine solche Vorsorgevollmacht viel einfacher ausgestellt werden kann als eine Patientenverfügung. Es gibt Vordrucke, die Patient und Bevollmächtiger ausfüllen können.

Zum Weiterlesen

Die vollständigen Informationen der UPD sind im Internet zugänglich unter http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/, als "Beratungsfall des Monats". Persönliche Beratung bietet die UPD in ihren 21 Beratungsstellen oder am bundesweit kostenfreien Beratungstelefon 0800 0 11 77 22.

Das Bundesministerium für Justiz informiert rund um das Thema unter www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/_doc/_doc.html und erläutert, welche anderen Möglichkeiten es gibt, für den Krankheitsfall einzelne Aufgaben durch Verwandte oder andere nahestehende Menschen regeln zu lassen. Vordrucke für Vollmachten sind auf der Internetseite ebenfalls verfügbar.

Ansprechpartner für Krebspatienten sind außerdem die Kliniksozialdienste. Diese Einrichtungen gibt es in allen größeren Krankenhäusern. Geschulte Mitarbeiter helfen bei der Regelung von sozialrechtlichen und bei Bedarf auch von finanziellen Fragen. Sie können auch zum Thema Vorsorgevollmacht beraten.