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Wie geht es nach der Brustkrebstherapie weiter? Welche Ziele hat die Rehabilitation? Welche Untersuchungen werden im Rahmen der Nachsorge angeboten? Antworten auf die wichtigsten Fragen über die Zeit nach der Brustkrebsbehandlung fasst der folgende Text zusammen. Er richtet sich vor allem an Patientinnen mit Brustkrebs, ihre Angehörigen und Freunde. Interessierte finden Links zu weiterführenden Informationen im Internet. Individuelle Fragen zum Thema beantwortet der Krebsinformationsdienst auch am Telefon oder per E-Mail. Informationen aus dem Internet, einer E-Mail oder einem Telefongespräch können die individuelle Planung der Rehabilitation und Nachsorge bei Brustkrebs jedoch nicht ersetzen. Wichtigste Ansprechpartner sind die behandelnden Ärzte.
Für die Informationen wurden im Wesentlichen Behandlungsleitlinien deutscher Fachgesellschaften verwendet. Diese und weitere genutzte Quellen sind nach Möglichkeit direkt im Text verlinkt. Weitere Hinweise auf Informationen zum Thema Brustkrebs finden Interessierte auch im Kapitel „Brustkrebs: Adressen, Links, Broschüren“.
Rehabilitation bei Brustkrebs: Wieder gesund werden
Zeitpunkt: Wann kommt eine Reha infrage?
Sozialrechtliche Aspekte: Worum müssen sich Patientinnen kümmern?
Nachsorge: Unterstützung, Untersuchung, Behandlung
Beim Arzttermin: Gespräch, Tastuntersuchung, Mammographie
Nachsorgeintervalle: Wie oft zur Untersuchung?
Früherkennung in der Nachsorge: Rückfälle entdecken und Ängste nehmen
Belastende Symptome: Behandlung von Therapiefolgen und Nebenwirkungen
Zurück: Brustkrebs - ein Überblick
Zurück: Behandlungsmöglichkeiten bei Brustkrebs
Bei Brustkrebs gibt es heute verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Der persönliche Therapieplan einer Patientin kann auf ihre individuelle Risikosituation, ihren körperlichen Zustand und ihre Bedürfnisse abstimmt werden. Trotzdem ist die Behandlung für die Betroffenen anstrengend und die Rückkehr in den gewohnten Alltag fällt oft schwer. Rehabilitationsmaßnahmen sollen diesen Übergang erleichtern. Sie sollen Patientinnen helfen, nach der Behandlung möglichst schnell und vollständig in das alltägliche, soziale und gegebenenfalls berufliche Leben zurückzukehren. Außerdem soll die "Reha" Spätfolgen und Einschränkungen durch die Krankheit oder die Behandlung vorbeugen.
Bei der Wahl der Rehabilitationsmaßnahmen spielen die Bedürfnisse und Wünsche der einzelnen Patientin eine entscheidende Rolle. Idealerweise überlegen Patientin und Ärzte gemeinsam, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Anhaltspunkte bieten die aktuellen Leitlinien zum Thema Brustkrebs: Die Deutsche Gesellschaft für Senologie nennt zum Beispiel die Behandlung von Therapiefolgen und die Verbesserung der Lebensqualität als wichtiges Ziel. Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hat außerdem die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Leitlinie "Reha-Therapiestandards Brustkrebs" zusammengestellt. Diese Leitlinie listet unter anderem folgende Angebote auf:
Bei vielen Betroffenen ist mit der Operation die Behandlung nicht abgeschlossen. Nach brusterhaltender Therapie folgt eine Bestrahlung. Ist das Rückfallrisiko hoch oder die Erkrankung schon fortgeschritten, kann eine Chemotherapie notwendig werden. Haben Frauen einen hormonpositiven Tumor, empfehlen Fachleute heute eine meist über Jahre notwendige Hormontherapie. Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Reha?
Reha-Maßnahmen sind keine Pflicht. Eine Patientin mit Brustkrebs kann sich bewusst dafür oder dagegen entscheiden. Verzichtet sie auf eine stationäre Anschlussrehabilitation, sollte sie mögliche Vor- und Nachteile jedoch unbedingt mit ihren Ärzten besprechen.
Entscheidet sich eine Patientin für eine Rehabilitation, muss sie diese selbst beantragen, die AR sogar noch vor Abschluss der ersten Behandlungsphase. Sie kann dabei aber auf umfassende Unterstützung zählen: Ob eine stationäre oder ambulante Rehabilitation im Einzelfall sinnvoll ist, welche versicherungsrechtlichen Ansprüche bestehen und wo es geeignete Einrichtungen gibt, erfährt die Patientin meist schon im Krankenhaus. Eine entsprechende Beratung bieten die Kliniksozialdienste und die regionalen "Servicestellen REHA".
In Deutschland gibt es ein umfangreiches und gesetzlich festgeschriebenes Angebot an Rehabilitationsleistungen. Für gesetzlich versicherte Patientinnen sind die Krankenversicherungen und die Rentenversicherung Träger der Leistungen und übernehmen die Kosten. Patientinnen müssen jedoch, ähnlich wie für Arzneimittel oder beim Krankenhausaufenthalt, auch selbst etwas zuzahlen. Ob eine Befreiung möglich ist, erfahren Versicherte von ihrer Kasse. Bei privat versicherten Krebspatientinnen hängt die Kostenübernahme von ihrem individuellen Vertrag ab. Bei Beihilfeberechtigen regeln auch die Bestimmungen des jeweiligen Dienstherrn, also Bund oder Land, was an Leistungen in Anspruch genommen werden kann.
Weitere Informationen und Adressen zum Thema bietet der Krebsinformationsdienst in einem eigenen Text "Rehabilitation nach Krebs: Was hilft beim Gesundwerden?".
Die Rehabilitation bei Brustkrebs soll insbesondere die erste Phase nach der Tumortherapie erleichtern. Doch auch wenn sich eine Patientin körperlich und psychisch erholt hat, können weitere Fragen aufkommen: Sind eventuell auftretende Veränderungen des Körpers normal? Lassen sich Nebenwirkungen der adjuvanten Therapie behandeln? Und vor allem: Woran kann man erkennen, ob die Erkrankung zurückkehrt?
Erste Ansprechpartner für solche Fragen sind in der Regel der niedergelassene Frauenarzt oder die Gynäkologen in der Klinikambulanz, falls die weitere Betreuung dort koordiniert wird. Sie begleiten Brustkrebspatientinnen auch nach der Behandlung. Sie erstellen einen auf die Situation angepassten Nachsorgeplan, der regelmäßige Untersuchungen vorsieht - zunächst mehrmals im Jahr, später jährlich. Ziel der Nachsorge ist, nach der Behandlung einen möglichst guten Gesundheitszustand zu erreichen und diesen dauerhaft zu behalten.
Bei Frauen mit lokal begrenzter Erkrankung soll die Nachsorge nach einer erfolgreichen Erstbehandlung sicherstellen, dass:
Frauen, deren Brustkrebserkrankung sich auf den Körper ausgebreitet und Metastasen gebildet hat, sind in der Regel unter einer dauerhaften Behandlung. Diese orientiert sich am aktuellen Gesundheitszustand und an der individuellen Therapie. Auch hier spielen Angebote der psychosozialen Unterstützung sowie alles, was zu einer bestmöglichen Lebensqualität beiträgt, eine große Rolle.
Wer führt die Nachsorge durch und koordiniert die weitere Behandlung? Oft wird die Nachsorge von einem niedergelassen Arzt übernommen. Dies kann ein Gynäkologe sein, der viel Erfahrung mit der Behandlung von Brustkrebs hat. Eventuell können Patientinnen die Nachsorge auch bei Internisten durchführen lassen, die auf die Krebsbehandlung spezialisiert sind (Hämatologen/Onkologen). Auch ein Allgemeinarzt kann die Nachsorge koordinieren und eng mit spezialisierten Fachärzten zusammenarbeiten. Betroffene können sich alternativ für die Betreuung in einer spezialisierten Klinikambulanz entscheiden. Dies ist oft notwendig, wenn die Behandlung im Rahmen einer Studie erfolgt. Hier können jedoch längere Fahrten notwendig werden, falls die Klinik nicht in der Nähe des Wohnortes liegt. Insbesondere in solchen Fällen sollten Patientinnen klären, wer bei allgemeinen medizinischen Fragen Ansprechpartner ist und wer im Notfall. Tipps und weitere Informationen zur Arzt- und Kliniksuche hat der Krebsinformationsdienst in einem Informationsblatt (PDF) zusammengestellt.
Die Basis der Nachsorgeuntersuchungen ist ein ausführliches Gespräch. Der Arzt befragt die Patientin nach ihrem aktuellen Gesundheitszustand, insbesondere nach Beschwerden und möglichen Therapie-Nebenwirkungen. Außerdem führt er regelmäßige Untersuchungen durch: Er tastet dabei die betroffene sowie die gegenüberliegende (kontralaterale) Brust nach spürbaren Veränderungen ab. Nach einer Mastektomie wird entsprechend die Brustwand im Bereich der entfernten Brust, untersucht, zusammen mit der gesunden Brust und beiden Achselhöhlen. Ebenso überprüft der Arzt, ob der Arm der operierten Seite durch eine Lymphstauung geschwollen ist.
In regelmäßigen Abständen finden auch Mammographien beider Brüste statt. Ultraschalluntersuchungen (Sonographien) können ebenfalls sinnvoll sein, ersetzen die Mammographie aber nicht. Hat eine Frau Beschwerden oder andere Symptome, gehört der Ultraschall immer zu den notwendigen Untersuchungen, zusätzlich zur Mammographie.
Ergeben sich Auffälligkeiten, leitet der Arzt weitere Untersuchungen ein und informiert die Patientin über Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Bei Bedarf zieht der Frauenarzt bei der Nachsorge weitere Fachkräfte hinzu, zum Beispiel Radiologen oder Psychoonkologen, oder er überweist ins nächstgelegene Brustzentrum.
Die Nachsorge beginnt für Frauen mit lokal begrenzter Erkrankung mit dem Abschluss der primären Behandlungsphase. Wann genau die erste Untersuchung stattfinden soll, hängt deshalb vom individuellen Behandlungsplan ab. Erhält eine Frau mit Brustkrebs im Frühstadium zum Beispiel keine adjuvante Bestrahlung, kann die erste Untersuchung nach der Krankenhausentlassung schon den ersten "offiziellen" Nachsorgetermin darstellen. Ist dagegen sowohl eine Chemotherapie wie auch eine Bestrahlung notwendig, gibt es unter Umständen einen fließenden Übergang zwischen Kontrolluntersuchungen und ersten Nachsorgeterminen.
Je nach Schwere der Erkrankung und Abstand zur Primärbehandlung finden die Nachsorgeuntersuchungen in kürzeren oder längeren Abständen statt. Fachleute betonen, dass sich insbesondere die Häufigkeit der Kontrollen auch am individuellen Rückfallrisiko orientieren sollte. So weisen die aktuellen Handlungsempfehlungen für Ärzte ausdrücklich darauf hin, dass die zeitlichen Vorgaben nur einen Rahmen darstellen. Sie sind keine ausdrückliche Empfehlung. In der Regel finden Nachsorgeuntersuchungen in den ersten fünf Jahren mehrmals im Jahr, ab dem sechsten Jahr jährlich statt. Die Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms von 2008 fordert, dass sich die Nachsorgephase des Brusttumors über mindestens zehn Jahre erstrecken sollte.
Wichtig: Auch zwischen den Nachsorgeterminen kann ein Arztbesuch nötig werden. Brustkrebspatientinnen sollten körperliche und psychische Veränderungen aufmerksam beobachten. Treten Beschwerden auf, sollten sie sich umgehend an ihre betreuenden Ärzte wenden - auch unabhängig von festgelegten Terminen. Mögliche Gründe für einen Arztkontakt zwischen den regelmäßigen Untersuchungen können beispielsweise sein:
Auf welche Anzeichen es im Detail zu achten gilt, ist abhängig von der laufenden Langzeitbehandlung und Begleitbeschwerden. Individuelle Auskünfte geben die behandelnden Ärzte.
Bei Frauen mit metastasierter Erkrankung orientiert sich der Untersuchungs- und Behandlungsplan an ihrem aktuellen Gesundheitszustand. Von einer Nachsorge spricht man hier jedoch eher nicht, eher von Langzeitbehandlung und -betreuung.
Rückfälle bei Brustkrebs treten innerhalb von fünf bis zehn Jahren nach der ersten Behandlungsphase auf. Aber auch nach Jahrzehnten kann es in selteneren Fällen noch zu einem Rezidiv kommen. Um mit dieser Unsicherheit besser umgehen zu können, kann es für manche Patientinnen hilfreich sein, Unterstützungsangebote für die Krankheitsbewältigung in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner sind die behandelnden Ärzte. Sie informieren über Kontaktmöglichkeiten zu Krebsberatungsstellen, spezialisierten Psychotherapeuten oder Selbsthilfegruppen, in denen sich Frauen mit anderen betroffenen Patientinnen austauschen können.
Einen wichtigen Beitrag, Brustkrebspatientinnen die Angst vor einem Rückfall zu nehmen, leisten auch die Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge. Früh erkannt können lokale Rückfälle im Bereich der betroffenen oder eine Neuerkrankung in der kontralateralen Brust in vielen Fällen heilend behandelt werden. Brustkrebspatientinnen sollten die angebotenen Nachsorgeuntersuchungen daher regelmäßig wahrnehmen.
Nicht zur Nachsorge gehören umfangreiche Bluttests, zum Beispiel die Erhebung eines Immunstatus, die Prüfung vieler Tumormarker oder andere Untersuchungen, deren Ergebnisse keine Konsequenzen für die Behandlungsplanung haben. Die routinemäßige Suche nach Fernmetastasen in der Brustkrebsnachsorge bringt nach derzeitigem Wissensstand ebenfalls keinen Vorteil für Patientinnen.
Besteht jedoch aufgrund von geschilderten Beschwerden oder auffälligen Untersuchungsbefunden der Verdacht auf eine Ausbreitung der Krankheit im Körper, führen die Ärzte weitere Untersuchungen durch: zum Beispiel eine Röntgenaufnahme der Lunge bei Verdacht auf Lungenmetastasen, eine Szintigraphie der Knochen und gezielte Röntgenuntersuchungen bei Verdacht auf Knochenmetastasen oder ein Oberbauch-Ultraschall bei Verdacht auf Lebermetastasen.
Frauen mit Brustkrebs haben ein leicht erhöhtes Risiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung, auch an anderen Tumoren zu erkranken. Für Patientinnen mit einem Mammakarzinom bleibt daher auch die "normale" Krebsvorsorge wichtig. Sie wird je nach individueller Situation durch weitere Untersuchungen in Absprache mit den behandelnden Ärzten ergänzt. Auch die zeitlichen Abstände und die Altersgrenzen, ab wann welche Untersuchung wichtig ist, sollte mit dem Arzt besprochen werden.
Welche Krebsarten treten bei Brustkrebspatientinnen häufiger als in der Allgemeinbevölkerung auf? Trägerinnen der heute als "Brustkrebsgene" bekannten Genveränderungen (BRAC) haben zum Beispiel neben einem erhöhten Brustkrebsrisiko auch ein höheres Risiko, an Eierstockkrebs zu erkranken. Andere genetische Veränderungen stehen unter dem Verdacht, sowohl Brustkrebs als auch Darmkrebs zu fördern.
Frauen mit Brustkrebs, die das Antiöstrogen Tamoxifen als adjuvante Hormontherapie erhalten, haben laut internationaler Krebsforschungsagentur IARC (www.iarc.fr, http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol100A/mono100A-13.pdf) zudem ein erhöhtes Risiko eines sogenannten Endometriumkarzinoms, einer Krebserkrankung der Gebärmutterschleimhaut. Im Rahmen der Nachsorge untersucht der Arzt die Patientin daher regelmäßig gynäkologisch, mehr dazu im Text „Hormontherapie – behandeln durch Hormonentzug", Stichwort "Nebenwirkungen".
der Brustkrebsnachsorge werden auch Folgen und Nebenwirkungen der Therapie behandelt. Einen immer größeren Stellenwert nimmt dabei die Betreuung bei Langzeittherapien ein. Insbesondere geht es hier um die Behandlung der Nebenwirkungen, wie zum Beispiel Hitzewallungen oder Knochenschmerzen bei Hormontherapie.
Welche Behandlungsfolgen und Nebenwirkungen bei einer Brustkrebspatientin auftreten können, ist abhängig vom individuellen Therapieplan. Zudem können sich Häufigkeit und Art der Nebenwirkungen von Patientin zu Patientin unterscheiden. Die behandelnden Ärzte informieren daher individuell über das in ihrer Situation zu erwartende Risiko solcher unerwünschter Wirkungen und klären über mögliche Symptome auf. Sie geben zudem Empfehlungen, wie diese Folgen behandelt werden können und was Patientinnen möglicherweise selbst tun können.
Über häufige Folgen und Nebenwirkungen der einzelnen Brustkrebstherapien informiert der Krebsinformationsdienst in den Texten unter der Rubrik Brustkrebs und dann Behandlung.