1. Hauptnavigation
  2. Navigation des Hauptbereiches
  3. Inhalt der Seite
Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

Jede Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte zum Beispiel zum Nachdruck, zur Kopie oder zur Speicherung und Weitergabe in elektronischer Form bedarf der schriftlichen Genehmigung des Krebsinformationsdienstes KID, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg.

Wir beantworten Ihre FragenGerne stehen die Mitarbeiter des Krebsinformationsdienstes Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung – rufen Sie uns an: 0800 – 4 20 30 40, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ihr Anruf ist für Sie kostenlos. Oder schreiben Sie eine E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de
Ärztin und Patientin im Gespräch © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Rehabilitation nach Krebs: Was hilft beim Gesundwerden?

Eine Krebsbehandlung kann sehr anstrengend sein. Die Rückkehr zum gewohnten Alltag fällt vielen Betroffenen danach schwer. Eine Rehabilitationsmaßnahme kann dazu beitragen, diesen Übergang leichter zu machen. Die "Reha" soll außerdem den Erfolg der Behandlung sichern sowie etwaigen Spätfolgen und Einschränkungen durch die Krankheit oder die Behandlung nach Möglichkeit vorbeugen.

Was ist eigentlich eine Rehabilitation? Und wer hat Anspruch auf solche Maßnahmen? Im folgenden Text erläutert der Krebsinformationsdienst wichtige Grundlagen, nennt Ansprechpartner und verweist auf weitere Informationsquellen.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2011

Genutzte Quellen

Genutzte Quellen sind zum Teil direkt im Text verlinkt, eine Übersicht findet sich am Ende des Textes.

Überblick: Rehabilitation - zurück zum gewohnten Alltag

Reha, Kur oder Urlaub?

Eine Anschlussrehabilitation für Krebspatienten ist kein Urlaub und keine "Badekur": Sie bietet Behandlung, Unterstützung beim Gesundwerden und Hilfe zur Rückkehr in den Alltag.

Nach der Krebsbehandlung im engeren Sinn schließen sich für viele Patienten Rehabilitationsmaßnahmen an. Man unterscheidet dabei die medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation. Was ist darunter zu verstehen? 

Alle Behandlungsverfahren, die bei Krebspatienten den Erfolg der ersten Therapiephase festigen sollen, werden fortgesetzt. Hinzu kommen viele Maßnahmen, die die Rückkehr zum gewohnten Alltag erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapie und Bewegung, eine Ernährungsberatung, die besonders auf Krebspatienten ausgerichtet ist, sowie Unterstützung beim Umgang mit besonderen Problemen, die durch Krankheit oder Therapie aufgetreten sind. Psychoonkologische Beratungsangebote helfen in der Rehabilitationsphase dabei, die Krankheit auch seelisch so gut wie möglich zu bewältigen.

Für Krebspatienten lassen sich viele medizinischen Maßnahmen in einer stationären oder ambulanten "Anschlussheilrehabilitation" bündeln, einem meist etwa dreiwöchigen Aufenthalt in einer spezialisierten Klinik. In Deutschland gibt es inzwischen auch Tageskliniken, in denen alle Reha-Maßnahmen tagsüber durchgeführt werden, Patienten aber abends nach Hause gehen. Während einer Reha bleibt man in der Regel weiter krank geschrieben.
Die Kosten für die medizinische Rehabilitationsmaßnahmen trägt die Versicherung, sowohl bei gesetzlich wie auch bei privat versicherten Patienten, sofern die jeweiligen vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.

Soziale und berufliche Rehabilitation

Was zur sozialen Rehabilitation gehört, hängt von der individuellen Situation Betroffener ab. Sie hat zum Ziel, einen normalen Alltag und eine möglichst uneingeschränkte Teilnahme am gewohnten Leben zu ermöglichen. 
Unter der beruflichen Rehabilitation verstehen Fachleute alle Maßnahmen, die Krebspatienten die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern und eine ungewollte Verrentung vermeiden. Berufstätige Krebspatienten können zum Beispiel häufig eine Zeitlang nur stundenweise arbeiten, statt gleich wieder voll einzusteigen. Auch die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist möglich.

Informiert besser entscheiden

Was für oder vielleicht aus privaten Gründen auch gegen eine  Reha spricht, sollten Krebspatienten auf jeden Fall mit ihren Ärzten besprechen. Patienten im Krankenhaus berät ein Kliniksozialdienst zu allen Fragen rund um die medizinische Reha: Die Mitarbeiter kümmern sich gemeinsam mit den Ärzten um die Frage, welche Maßnahmen infrage kommen und sinnvoll sind. Sie klären noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus, wann die Rehabilitation beginnen kann, und sie helfen bei der Antragstellung. Sie klären auf, welche Nachteile auch versicherungsrechtlich entstehen könnten, wenn ein Patient die "Reha" ablehnt.

Die Mitarbeiter der Kliniksozialdienste sind in der Regel Sozialarbeiter und dafür ausgebildet, zu allen sozialrechtlichen Fragen zu beraten. Sie sind deshalb auch Ansprechpartner, wenn es Fragen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz oder zur Unterstützung im Alltag gibt. Die Mitarbeiter helfen zum Beispiel auch bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung aufgrund der Erkrankung.

Rehabilitation nach Krebs: Wie sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus?

Bundesministerium der Justiz

Fast alle Krebspatienten haben nach ihrer Erkrankung Anspruch auf Unterstützung beim Gesundwerden. Die Rahmenbedingungen sind für gesetzlich Versicherte im Sozialgesetzbuch festgelegt (SGB V). Im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird klargestellt, dass eine Rehabilitation zur Vorbeugung oder Minderung einer Behinderung notwendig sein kann. Die weiteren Sozialgesetzbücher und auch andere Gesetze ergänzen diese Regelungen.
Und es gibt vergleichbare Bestimmungen für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte.

Grundsätzlich gilt: Reha vor Rente

Die medizinische Rehabilitation soll zur körperlichen Erholung beitragen und Nebenwirkungen der Krankheit und der Behandlung lindern. Spätfolgen, die sich langfristig aus einer Tumorerkrankung ergeben können, etwa Behinderungen oder körperliche Einschränkungen, soll vorgebeugt werden.
Rehabilitation zielt weiter darauf, berufstätigen Patienten die Rückkehr in den gewohnten Alltag und an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Patienten sollen in der Lage sein, trotz ihrer Erkrankung ihre täglichen Anforderungen so gut wie möglich zu bewältigen. Verhindert werden soll auch, dass Patienten im Beruf, in ihrer Familie und im sonstigen sozialen Umfeld isoliert werden, oder gar Einschränkungen und Diskriminierung aufgrund ihrer Krebserkrankung erleben.

Reha - freiwillig oder verpflichtend?

Rehabilitationsmaßnahmen sind keine Pflicht. Niemand muss daran teilnehmen, man kann eine "Reha" auch ablehnen. Über die Vor- und Nachteile sollten sich Patienten jedoch vorher unbedingt beraten lassen.

Zum einen verzichten sie auf viele Unterstützungs- und Erholungsmöglichkeiten, die sich durch einen selbst geplanten Urlaub nicht ersetzen lassen. Die onkologische Rehabilitation ist auch nicht gleichzusetzen mit den früher üblichen "Badekuren".

Eine weitere Besonderheit haben Rehabilitationsmaßnahmen, wenn gesetzlich Versicherte von ihrer Kasse zur Teilnahme aufgefordert werden: Dabei folgen die Versicherer dem gesetzlich vorgegebenen Grundsatz "Reha vor Rente". Ist jemand bereits seit längerem krank, soll durch eine Rehabilitation der Wiedereinstieg in den Beruf doch ermöglicht werden. Ist dies innerhalb der im Sozialgesetzbuch V vorgesehen zehn Wochen nach Aufforderung nicht möglich, gehen die Versicherungen in der Regel davon aus, dass der Versicherte nicht mehr arbeiten kann und ein Rentenantrag notwendig ist.
Versicherte sollten sich daher bei einer solchen Aufforderung unbedingt zu den möglichen Folgen beraten lassen.

Kosten

Die Kosten tragen, je nach der individuellen Versicherungssituation und abhängig davon, welche Maßnahme ambulant oder stationär notwendig ist,

  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • die gesetzliche Krankenversicherung,
  • eventuell auch die gesetzliche Unfallversicherung (wenn die Tumorerkrankung als beruflich bedingt anerkannt wurde),
  • die privaten Kranken- oder Rentenversicherungen, oder
  • Bund und Länder für Beamte, Soldaten und andere beihilfeberechtigte Berufsgruppen.

Ablauf: Was gehört zur "Reha" nach Krebs dazu?

Rehabilitation - wie oft?

Ob eine stationäre Reha wiederholt werden kann, hängt von persönlichen Zustand ab. Arzt und Versicherung klären, wie die Leistungsansprüche aussehen.

Welche Maßnahmen beim Gesundwerden und bei der Rückkehr in den Alltag helfen können, hängt von der individuellen Situation ab. Für Krebspatienten lässt sich alles Wichtige in einer sogenannten Anschlussrehabilitation bündeln. Viele Betroffene entscheiden sich heute für diese auch Anschlussheilbehandlung (AHB) genannte Maßnahme.

Die Anschlussrehabilitation schließt sich direkt oder mit nur wenigen Tagen Unterbrechung an die eigentliche Krebsbehandlung an. Patienten können stationär in eine besonders qualifizierte Rehabilitationsklinik gehen. Der Aufenthalt dauert meist drei Wochen und ist bei besonderem Bedarf auch verlängerbar. Ist eine Anschlussrehabilitation direkt nach der ersten Behandlung nicht möglich, kann die stationäre Reha-Maßnahme auch später innerhalb des ersten Jahres nach Abschluss der Behandlung begonnen werden.

Wie oft Patienten erneut "zur Nachsorgekur" gehen können, hängt von ihrem gesundheitlichen Zustand ab, eine pauschale Aussage ist kaum möglich: Anlass für eine wiederholte Reha kann zum Beispiel eine deutliche Krankheitsverschlechterung mit erneuter Behandlung  sein; auch wenn gesundheitliche Probleme sehr hartnäckig bestehen bleiben, kann über eine erneute Maßnahme nachgedacht werden.

Qualität ist Bedingung

Die als Rehabilitationseinrichtung für Krebspatienten zugelassenen Kliniken müssen eine Reihe von Auflagen erfüllen, was ihre Angebote angeht.
Dazu gehören viel Erfahrung in der medizinischen Behandlung, psychologische Betreuung und Beratung, Physiotherapie und weitere unterstützende Therapieangebote sowie Ernährungsberatung. Hinzu kommen je nach Spezialisierung der Klinik Angebote, die auf die besonderen Probleme bei den verschiedenen Krebsarten ausgerichtet sind. So werden beispielsweise Patienten mit einem künstlichen Darm- oder Blasenausgang im Umgang mit einem solchen Stoma geschult; Patienten nach Lungenkrebs trainieren durch Atemgymnastik die verbliebene Lungenfunktion; Patientinnen, denen wegen einer Brustkrebserkrankung Lymphknoten in der Achsel entfernt wurden, lernen, wie sie das Risiko eines Lymphödems vermeiden.

Für Patienten wird bei der Aufnahme ein auf ihre Bedürfnisse angepasstes Programm zusammengestellt, in dem sich Therapie, Schulung, Beratung und Information mit Entspannung und Erholung abwechseln.

Die freie Klinikwahl ist wegen dieser Anforderungen begrenzt: Für Krebspatienten kommen nur Häuser infrage, die von ihrem Versicherungsträger auch als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs anerkannt wurden. Muss die Reha zeitnah beginnen, ist es nicht immer möglich, sich selbst eine Wunschadresse auszusuchen.

Reha auch ambulant möglich

Ansprechpartner

Informationen zur Rehabilitation? Fragen Sie Ihre Ärzte, den Kliniksozialdienst und Ihre Versicherung.

Eine Alternative sind ambulante Reha-Einrichtungen. Sie arbeiten meist als Tagesklinik, in die man morgens zur Behandlung kommt und bis in den späten Nachmittag umfassend betreut wird. In anderen medizinischen Fachbereichen gibt es die ambulante Reha schon länger, vor allem für Patienten mit Erkrankungen des Bewegungsapparates. Einrichtungen mit einem auf Krebs ausgerichteten Angebot stehen jedoch noch nicht überall in Deutschland zur Verfügung.

Über diese Anschlussheilmaßnahmen im engeren Sinn hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten der Rehabilitation. Sie werden in der Regel ambulant durchgeführt, wenn Krebspatienten wieder zu Hause sind, aber im Alltag noch Probleme auftauchen. Ansprechpartner für die Klärung des Bedarfs ist der Arzt, der die Nachsorge durchführt. Er verordnet auch die Maßnahmen oder stellt die notwendigen Überweisungen aus. 

Je nach Situation kommen zum Beispiel eine psychoonkologische Beratung und Betreuung  infrage. Physiotherapie ist wichtig bei Bewegungseinschränkungen oder anderen körperlichen Problemen durch die Erkrankung; möglich ist auch die Teilnahme an Reha-Sportgruppen. Viele Krebspatienten wünschen sich zudem eine Ernährungsberatung.

Es gibt weitere individuell angepasste Rehabilitationsangebote und auch Hilfsmittel, die nach einer Krebserkrankung die Rückkehr in den Alltag und den Beruf erleichtern können.

Antrag, Organisation: Wo findet man Beratung und Information?

  • Für Patienten, die ambulant oder stationär in einer onkologischen Fachklinik behandelt werden, sind die Kliniksozialdienste die wichtigsten Ansprechpartner. Dort kann jeder Patient direkt Termine vereinbaren. Wenn man nicht weiß, wohin man sich wenden soll, helfen die behandelnden Ärzte und die Stationsleitung weiter.
  • Für gesetzlich versicherte Patienten, die die stationäre Therapie schon beendet haben oder von vornherein außerhalb einer Klinik von niedergelassenen Ärzten betreut werden, stehen die Servicestellen REHA zur Verfügung, im Internet unter www.reha-servicestellen.de.
  • Alle Krankenversicherungen bieten auf ihren Internetseiten, über ihre Servicetelefone und durch Broschüren weitere Auskünfte zur Rehabilitation. Und natürlich sind die Geschäftsstellen vor Ort die Ansprechpartner, wenn es um die Klärung individueller Fragen geht.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit bietet allgemeine Informationen unter www.bmg.bund.de/krankenversicherung/leistungen/rehabilitation.html. Einen kurz gefassten Überblick zum Laden und Drucken bietet das "GP_Infoblatt" Nr. 8" unter https://www.bmg-infoservice.de/files/archiv/gp_infoblatt/GP_Infoblatt_Nr_8.pdf.
  • Auch die Deutsche Rentenversicherung informiert allgemein unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/03_reha_nach_krebs/reha_nach_krebs_node.html. 
  • Rechtliche Hintergründe und Richtlinien für gesetzlich Versicherte finden sich beim GKV-Spitzenverband, unter www.gkv-spitzenverband.de/Rehabilitation.gkvnet.  
  • Für privat Versicherte gibt es Informationen beim Verband der privaten Krankenversicherungen e.V., unter www.pkv.de und unter www.derprivatpatient.de
  • Falls eine Tumorerkrankung als beruflich bedingt anerkannt ist, ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zuständig, als Hauptverband der Berufsgenossenschaften und weiterer Unfallversicherungsträger, unter www.dguv.de/inhalt/rehabilitation/index.jsp 
  • Das Beihilferecht unterliegt bei Bund und Ländern unterschiedlichen Verordnungen. Beihilfeberechtigte sollten sich bei ihrem Arbeitgeber nach Vorgaben und Ansprechpartnern erkundigen.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet Ratsuchenden eine neutrale und von Krankenkassen oder Ärzten unabhängige Beratung. Im Internet ist die UPD unter www.upd-online.de zu finden. Dort sind auch die Kontaktinformationen  für die bundesweiten Beratungsstellen und das kostenlose Beratungstelefon aufgeführt.

Weitere Quellen, Fachinformationen und Links

Was zu einer Rehabilitation nach Krebs dazu gehört, ist zum Teil in den gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt, mehr dazu in den vorigen Abschnitten.

Welche Maßnahmen bei den einzelnen Tumorerkrankungen besonders wichtig sind, haben Fachleute in wissenschaftlich fundierten Empfehlungen festgelegt, sogenannten Leitlinien (hier eine Erläuterung des Begriffs). Diese Leitlinien geben einen Rahmen auf der Basis des jeweils besten Wissens vor. Sie sind jedoch keine starre Vorgabe, sondern lassen auch Spielraum für individuelle Anpassungen und Wünsche.

Unter www.leitlinien.net bietet die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) eine Datenbank mit aktuellen Texten, geordnet nach medizinischen Fachgebieten und weiter auch nach Tumorarten. Die dort verfügbaren Texte richten sich jedoch vorwiegend an Fachleute und besonders Interessierte.

Dies gilt auch für die meisten Informationen der Arbeitsgemeinschaft Supportive Maßnahmen in der Onkologie, Rehabilitation und Sozialmedizin der Deutschen Krebsgesellschaft (ASORS), unter www.onkosupport.de

Einige wenige Krebs-Leitlinien gibt es jedoch auch in einer Fassung für Patienten. Diese Texte sowie viele weitere Informationen zur Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation hat der Krebsinformationsdienst in seiner Liste "Kostenlose Broschüren" aufgeführt, gegliedert nach einzelnen Tumorarten. Ebenfalls aufgeführt sind in dieser Broschürenliste Bestelladressen und Download-Möglichkeiten für Material zur Rehabilitation allgemein.

Für Interessierte und Fachkreise bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation umfassende Informationen, Materialien wie etwa Rahmenempfehlungen oder Arbeitshilfen sowie Links, im Internet unter www.bar-frankfurt.de.

Was gehört dazu, um nach einer Krebserkrankung wieder gesund zu werden? Weitere Informationen bietet der Krebsinformationsdienst auf seinen Internetseiten in den Rubriken "Krebsarten" und "Leben mit Krebs".