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Die Anzahl an Hautkrebserkrankungen ist in den letzten Jahrzehnten in Nordeuropa drastisch gestiegen. Heute erkranken dreimal mehr Menschen an einem malignen Melanom als noch vor 20 Jahren. Den Grund hierfür sehen Experten vor allem in veränderten Freizeitgewohnheiten. Mit dem Ziel einer möglichst braungebrannten Haut setzt man sich heute viel intensiver der Sonne aus als noch vor wenigen Jahrzehnten. Auch Reisen in sonnige Länder und die zunehmende Nutzung von Solarien haben vermutlich zu der weltweit gestiegenen Hauttumorrate beigetragen. Auch veränderte Umweltbedingungen werden eine wachsende Rolle spielen, darauf weist zum Beispiel das Bundesamt für Strahlenschutz hin: Weltweit nimmt die atmosphärische Ozonschicht ab, die einen Schutzschild vor der UV-Strahlung darstellt. Dadurch ist in Zukunft auch in unseren Breiten eine Zunahme der UV-Belastung zu erwarten.
Umso größer ist der Stellenwert einer wirksamen Vorbeugung zum Schutz der Haut vor schädlicher UV-Strahlung, vor allem bei Risikopersonen, mehr dazu hier.
Regelmäßige Früherkennungsmaßnahmen sollen außerdem dazu beitragen, die Hautkrebsrate zu senken: Die "Hautkrebsvorsorge" hat zum Ziel, auffällige Veränderungen aufzuspüren, bevor sie gefährlich werden können. Seit Juli 2008 beinhaltet die gesetzliche Krebsfrüherkennung in Deutschland daher das Angebot einer Ganzkörperinspektion alle zwei Jahre für alle Menschen ab dem Alter von 35, mehr dazu im Kapitel "Hautkrebs: Früherkennung".
Keine Tumorerkrankung lässt sich bislang mit absoluter Sicherheit verhindern: Viele Faktoren, die zu einem erhöhten Krebsrisiko beitragen, sind nicht oder zumindest nicht konsequent vermeidbar. Gleichwohl lassen sich zum Beispiel schädliche Umwelteinflüsse oft mit einfachen Mitteln weitgehend umgehen.
Als Hauptrisikofaktor für Hautkrebs gilt ultraviolette Strahlung. Die Hauptquelle natürlicher UV-Strahlung ist die Sonne. Künstlicher UV-Strahlung ist man in Solarien ausgesetzt. Zahlreiche Studien belegen, dass vor allem in der Kindheit und Jugend durch UV-Strahlen verursachte schwere Hautschäden wie Sonnenbrände und/oder eine hohe Anzahl neu erworbener Muttermale die Krebsgefahr wesentlich bestimmen. Liegt außerdem eine erbliche Veranlagung vor, der Fachausdruck lautet genetische Prädisposition, können diese Veränderungen viele Jahre später zu Hautkrebs führen. Vor diesem Hintergrund empfehlen Fachleute, besonders die Kinder- und Jugendlichenhaut nachhaltig vor intensiver UV-Strahlung zu schützen.
Um das allgemeine Hautkrebsrisiko durch UV-Strahlung zu senken, gibt das Bundesamt für Strahlenschutz BfS (www.bfs.de), folgende Ratschläge:
Diese Tipps und weitere Informationen zum Thema hat das BfS in der Broschüre "Mit heiler Haut durch den Sommer" zusammengestellt. Damit auch Kinder leichter verstehen, weshalb der Schutz vor Sonne so wichtig ist, hat das BfS die Informationen kindgerecht aufbereitet. Die Broschüre steht im Internet zum Herunterladen im Pdf-Format bereit unter www.bfs.de/uv/uv2/Kinderflyer.pdf.
Auch die Anwendung von UV-Strahlen zu medizinischen Zwecken, etwa in der Behandlung von Schuppenflechte (Psoriasis), ist mit einem gewissen Hautkrebsrisiko verbunden. Hier muss bei der Entscheidung für oder gegen eine UV-Bestrahlung eine Nutzen-Risiko-Abwägung gemeinsam mit den behandelnden Ärzten getroffen werden.
Der Eigenschutz der Haut wird von vielen Menschen überschätzt: Durch Bräunung und Gewöhnung an die Sonne kann allerhöchstens ein Schutz erzielt werden, der einer Sonnencreme mit dem Lichtschutzfaktor 1,5 bis 2 entsprechen würde. Dies zeigen Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz.
Ob Sonnencreme tatsächlich insgesamt das Hautkrebsrisiko senken kann, ist bislang noch nicht eindeutig geklärt. Wichtig scheint indes, dass die Mittel passend zum Hauttyp ausgesucht werden sollten, dabei ist auf die Angabe der Hersteller zum UV-Filter zu achten:
Die UV-B-Strahlung verursacht den sogenannten "Sonnenbrand", die UV-A-Strahlung dagegen führt zur vorzeitigen Hautalterung und zu Störungen des Immunsystems. Beide Strahlungsarten tragen zur Entstehung von Hautkrebs bei. Der sogenannte Lichtschutzfaktor LSF von Sonnencremes bezieht sich nur auf den durch UV-B verursachten entsprechenden Grad an Sonnenbrand, aber nicht auf die gesundheitlichen Auswirkungen durch UV-A-Strahlung. Verbraucher sollten bei ihrer Suche nach einem geeigneten Sonnenschutzmittel daher besonders auf das "UV-A-Siegel" achten, dessen Einführung auf einer Empfehlung der Europäischen Kommission beruht. Die vollständige Empfehlung der Kommission über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben ist im Internet einzusehen unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:
L:2006:265:0039:0043:DE:PDF.
Die Experten der Kommission weisen ebenfalls daraufhin, wie wichtig es ist, Sonnenschutzmittel korrekt und ausreichend anzuwenden. Das Produkt solle häufig und wiederholt aufgetragen werden, um den gewünschten Schutz aufrecht zu erhalten, da Schwitzen, Abrieb und Wasser den Cremefilm verringern können. Darüber hinaus scheint die Menge an Sonnencreme, die verwendet wird, eine Rolle zu spielen: Um das auf der Verpackung angegebene Sonnenschutzniveau zu erreichen, müssten etwa 2 Milligramm pro Quadratzentimeter der Creme aufgetragen werden. Diese Menge entspräche etwa sechs Teelöffeln Sonnenschutzmittel für den Körper eines durchschnittlichen Erwachsenen. Untersuchungen deuten allerdings daraufhin, dass die meisten Menschen deutlich weniger Sonnenmilch verwenden. Dadurch wird der angegebene Lichtschutz unter Umständen nicht vollständig erreicht. Forscher berücksichtigen diesen Aspekt verstärkt bei der Entwicklung neuerer Produkte, um Verbraucher besser zu schützen.
Ist die durch den Sonnenschutz vorgegebene Zeit abgelaufen, in der man gefahrlos in der Sonne aufhalten kann, verlängert wiederholtes Eincremen nicht die Schutzzeit. Ebenso wenig garantiert selbst ein sehr hoher Lichtschutzfaktor ein absolut "sicheres" Sonnenbad: Auf Empfehlung der Europäischen Kommission wurde deshalb ein Verbot von irreführenden Angaben auf Sonnenschutzmitteln wie "Sunblocker" oder "völliger Schutz" eingeführt.
Für alle Sonnenhungrigen gilt außerdem: Niemals allein auf den Schutz durch Sonnencremes zu vertrauen, sondern maßvoll mit der Sonne umgehen und normalerweise bedeckte Körperpartien, wie etwa Po, Oberkörper oder Beine, durch entsprechende Bekleidung schützen. Auch ein Sonnenschirm kann UV-Strahlung nicht vollständig abschirmen.
Dennoch können Sonnencremes bei richtiger und ausreichender Anwendung das Risiko einer Hautverbrennung und die Hautkrebsgefahr verringern. Kinder scheinen mit hohem Sonnenschutz weniger Nävi zu entwickeln: Nävus (Mehrzahl: Nävi) ist der Fachausdruck für"Muttermale". Sie bilden eine Gruppe meist klar begrenzter, gutartiger Fehlbildungen der Haut. Manche sind bereits bei der Geburt vorhanden, andere können erst im Alter entstehen und größer werden. In den meisten Fällen sind diese "braunen Flecken", die praktisch jeder Mensch aufweist, völlig harmlos. Gleichwohl gilt eine hohe Anzahl an Nävi als wichtiger Risikofaktor für schwarzen Hautkrebs im Erwachsenenalter.
Der Lichtschutzfaktor (LSF; englisch: Sun Protection Factor, SPF) bezieht sich auf die UV-Strahlung. Er gibt an, wie viel länger man sich mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies ungeschützt möglich wäre.
Ein Beispiel: Menschen des Hauttyps II besitzen eine Eigenschutzzeit der Haut von zirka 10 bis 20 Minuten. Tragen sie ein Sonnenschutzmittel mit dem Lichtschutzfaktor 15 auf, können sie den Aufenthalt in der Sonne um das 15-fache verlängern, also auf etwa 100 bis 300 Minuten (zirka 1,5 – 3 Stunden), ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Um Langzeitschäden zu vermeiden, denen nicht unbedingt ein Sonnenbrand vorausgehen muss, sollte diese Schutzzeit aber nie vollständig ausgenutzt werden. Auch Folgendes sollte beachtet werden: Die Eigenschutzzeit der Haut verringert sich bei Reisen in südlichere Länder sowie beim Aufenthalt im Gebirge. Hier sollten Verbraucher deshalb vorsichtshalber immer zu einem Produkt mit einem höheren Lichtschutzfaktor greifen. Während der Mittagszeit, in der die UV-Belastung am stärksten ist, raten Experten dazu, ganz auf ein Sonnenbad zu verzichten und der Haut etwas Ruhe zu gönnen.
Die bisherigen Angaben des Lichtschutzfaktors auf Sonnenschutzmitteln werden sich auf Empfehlung der europäischen Kommission ändern: Diese empfiehlt die vielen Abstufungen der Lichtschutzfaktoren in die vier Kategorien niedrig, mittel, hoch und sehr hoch zusammenzufassen. Verbraucher sollen so leichter erkennen, welches Sonnenschutzmittel für sie geeignet ist.
In Sonnenschutzmitteln sorgen sogenannte UV-Filtersubstanzen für den Lichtschutz. Die sogenannten chemischen UV-Filter wandeln die gefährliche UV-Strahlung in unschädliche Wärmestrahlen um. Beim Auftragen auf die Haut können geringe Mengen in den Körper gelangen. Anwender müssen sich nach dem derzeitigen Stand des Wissens aber keine Sorgen machen: Von den meisten marktüblichen UV-Filtersubstanzen gehe keine Gefahr für die Gesundheit aus, teilte das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR in einer Pressemitteilung im Jahr 2007 mit (Quelle: Pressemitteilung des BfR 13/2007, www.bfr.bund.de/cd/9678). Einzig für die UV-Filtersubstanz 4-Methylbenzyliden Camphor, abgekürzt als 4-MBC, kann noch keine Entwarnung gegeben werden: Eine möglicherweise hormonähnliche Wirkung wurde bislang nicht widerlegt. Aus diesem Grund hat das BfR im August 2005 empfohlen, diese UV-Filtersubstanz vom Markt zu nehmen, solange keine Menge ohne gesundheitsschädliche Wirkung bestimmt werden kann. 4-MBC wird derzeit auf europäischer Ebene neu bewertet.
Auch wenn alle anderen auf dem Markt befindlichen UV-Filtersubstanzen derzeit als gesundheitlich unbedenklich gelten, teilt das BfR die Auffassung, dass alle bislang zugelassenen UV-Filter erneut auf ihre Sicherheit geprüft und gegebenenfalls neu bewertet werden sollen. So könne neuen Erkenntnissen bezüglich der Substanzen und neuen Anforderungen hinsichtlich der Sicherheitsbewertung Rechnung getragen werden. (Quelle: www.bfr.bund.de/cm/206/
informationen_tipps_und_empfehlungen_zu_
sonnenschutzmitteln.pdf)
Für alle neu entwickelten Filtersubstanzen gilt automatisch: Sie werden erst zugelassen, wenn der Hersteller ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit sichergestellt und eindeutig nachgewiesen hat.
Eine neue Technologie, die auch bereits in der Entwicklung von Sonnenschutzmittel Einzug gefunden hat, ist die sogenannte Nanotechnologie. Als Nanopartikel oder Nanoteilchen werden Teilchen mit einem Durchmesser von weniger als etwa 100 Nanometern bezeichnet, wobei 1 Nanometer (nm) einem Millionstel eines Millimeters entspricht. Das Wort "Nano" leitet sich vom griechischen Wort "Nanos" ab, der Zwerg. Als physikalische UV-Filter dringen die Nanopartikel nicht in die Haut ein, sondern legen sich wie ein feiner Schleier auf die Haut. Hier reflektieren sie ähnlich einem Spiegel das Licht an der Oberfläche. Zwar sind bis heute die Risiken der Nanotechnologie noch nicht umfassend erforscht. Von den beiden gängigen UV-Filterstoffen Titan-Dioxid und Zink-Oxid, die bereits seit vielen Jahren in kosmetischen Mitteln verwendet werden, gehen aber laut Bundesinstitut für Risikobewertung BfR keine gesundheitlichen Gefahren aus. Ob Nanomaterialien aber auch bedenkenlos auf erkrankter oder geschädigter Haut, zum Beispiel bei Schuppenflechte (Psoriasis), Neurodermitis oder einem Sonnenbrand, angewendet werden kann, müssen weiterführende Studien noch zeigen. Nach Angaben des BfR bestehe der Nutzen von Nanopartikeln vor allem darin, dass bereits geringe Mengen der Partikel eine große Schutzwirkung haben. Sonnenschutzmitteln müsse daher vergleichsweise wenig der UV-Filtersubstanzen zugesetzt werden um einen wirksamen Schutz zu erreichen. Auch seien Lichtschutzfaktoren von über 15 beispielsweise nur mit dem Einsatz von Nanopartikeln zu erreichen (Quelle: BfR-Verbraucherkonferenz Nanotechnologie 03/2008, www.bfr.bund.de/cm/206/
69_und_70_sitzung_der_vorlaeufigen_kommission_fuer_
kosmetische_mittel.pdf).
Die Ratschläge zum Umgang mit natürlicher und künstlicher UV-Strahlung gelten für jeden Menschen. Dennoch ist nicht jede Person gleichermaßen anfällig für Hautkrebs. So legen die Erbanlagen den individuellen Hauttyp fest und bestimmen dadurch, wie viel Sonne der einzelne Mensch verträgt. Experten unterscheiden je nach individueller Empfindlichkeit vier Hauttypen (Quellen: Bundesamt für Strahlenschutz BfS, www.bfs.de; Arbeitsgemeinschaft dermatologische Prävention ADP e.V., www.unserehaut.de):
Darüber hinaus sind Personen mit folgenden Merkmalen besonders gefährdet:
Der Begriff Hautkrebs bezeichnet unterschiedliche Tumorformen. Schädigende UV-Strahlung spielt nach dem derzeitigen Kenntnisstand sowohl bei den nicht-melanozytären Hauttumoren als auch beim malignen Melanom eine wichtige Rolle. Allerdings belegen epidemiologische Studien, dass das Auftreten einer bestimmten Hautkrebsform von der Art und Weise mitbestimmt wird, mit der die Haut der Sonne ausgesetzt wird.
So tritt das Plattenepithelkarzinom häufiger bei Personen auf, die sich beispielsweise aufgrund ihres Berufs viel im Freien aufhalten. Die zunehmende (akkumulierende) Gesamtmenge an UV-Strahlen, die auf den Körper einwirkt, erhöht im Alter das Risiko von so genannten Lichtschwielen oder aktinischen Keratosen, die als Vorstufen eines Plattenepithelkarzinoms gelten. Aus diesem Grund rät die Internationale Krebsforschungsagentur IARC (www.iarc.fr) insbesondere denjenigen Personen zur täglichen Anwendung von Sonnenschutzmitteln, die bei der Arbeit regelmäßig starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Die Broschüre "Licht und Schatten – Schutz vor Sonnenstrahlung für Beschäftigte im Freien" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA (www.baua.de) enthält speziell für Personen, die sich beruflich viel im Freien aufhalten, Tipps und Ratschläge, wie man die Haut vor Sonnenstrahlung schützen kann. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter http://www.baua.de/cln_095/de/Publikationen/Broschueren/A53.html.
Auch viele Basaliome entwickeln sich an Hautarealen, die chronisch der Sonne ausgesetzt sind. Gleichwohl können sie auch an weniger sonnenexponierten Körperstellen auftreten. Dies gilt auch für das maligne Melanom: Weniger die Menge als vielmehr die Art der UV-Bestrahlung scheint hierbei für die Krebsentstehung wichtig zu sein. An einem Melanom erkranken eher Menschen, die sich im Alltag viel in geschlossenen Räumen aufhalten und ihre sonnenentwöhnte Haut nur zeitweise, dafür aber intensiv der Sonne aussetzen. Dies geschieht in der Regel während des Urlaubs, wenn das ausgiebige Sonnenbad zu einer möglichst braungebrannte Haut führen soll. Melanome treten außerdem häufig an Körperstellen auf, die nur selten mit Sonnenlicht in Berührung kommen, wie etwa Oberkörper oder Beine. Hingegen bleiben durch Badebekleidung bedeckte Stellen in der Regel oft ausgespart.
Bis heute besteht kein Zweifel daran, dass UV-Strahlung die wichtigste umweltbedingte Ursache eines Melanoms ist. So scheint die Sonne die Bildung von Muttermalen zu fördern; eine hohe Anzahl an Nävi gilt als Risikofaktor für das maligne Melanom. Gleichwohl vermuten Forscher, dass das Krebsrisiko nicht nur allein vor der Sonne abhängt. Sie verweisen auf die bereits erwähnten Beobachtungen, dass Personen, die viel im Freien arbeiten, seltener an dieser Hautkrebsform erkranken und Melanome häufig an normalerweise bedeckten Körperstellen auftreten.
In der Diskussion sind daher auch unterschiedliche Entstehungswege des schwarzen Hautkrebses: Zwar gehen einige Melanome aus bereits bestehenden Muttermalen (Nävi) hervor, in vielen Fällen entstehen die Tumoren aber an zunächst unauffälligen Hautstellen. Ergebnisse molekulargenetischer Untersuchungen erhärten diesen Verdacht: Neben ultravioletten Strahlen, scheinen auch Veränderungen des Erbmaterials (Genmutationen) in den Hautzellen für die Krebsentstehung verantwortlich zu sein.
Die gesundheitsschädigenden Wirkungen ultravioletter Strahlung sind unumstritten. Gleichwohl ist Sonnenbestrahlung auch notwendig für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden: UV-B-Strahlung kurbelt die Produktion von Vitamin D in der Haut an, das für den Stoffwechsel von Kalzium und Phosphat verantwortlich ist und den Aufbau und Erhalt der Knochen fördert. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE, www.dge.de) weist jedoch darauf hin, dass bereits eine Minimalversorgung mit UV-B für die Bildung des Vitamins völlig ausreicht. So genügten abhängig von Hauttyp, Tageszeit und Region, in der ein Mensch lebt, während der Sommermonate bereits dreimal wöchentlich 5 bis 15 Minuten Sonnenstrahlung auf Gesicht, Hände und Arme. Die Produktion könne weder durch ausgedehntes Sonnenbaden länger als 20 Minuten, noch durch einen Besuch im Solarium verbessert werden, so die Experten. Nur Personengruppen, die Vitamin D nicht ausreichend selbst bilden können, wie Säuglinge oder ältere Menschen, müssten das Vitamin unter Umständen zusätzlich über die die Nahrung aufnehmen. Die Informationen der DGE zum Thema Sonne und Vitamin D sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dge.de/modules.php?name=News&file=article&sid=596 abrufbar. Ausführliche Informationen zu den Risiken, die von übermäßiger UV-Strahlung ausgehen, hat der Krebsinformationsdienst in dem Text „Ultraviolette Strahlung: Sonne und Solarien“ zusammengestellt.