Nachsorge

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Nachsorge bei Krebs

Letzte Aktualisierung: 07.10.2022
  • Nach der eigentlichen Krebsbehandlung beginnt für Krebspatientinnen und Krebspatienten die medizinische Nachsorge. Das Ziel: den Erfolg der Behandlung kontrollieren und einen Rückfall sowie Krankheits- oder Therapiefolgen frühzeitig erkennen.
  • Zum Nachsorgeprogramm gehören regelmäßige Untersuchungen, psychosoziale Beratungen zum Umgang mit den Folgen der Erkrankung im Alltag und bei Bedarf auch weitere Therapien.
  • Den Nachsorgeplan gestalten die behandelnden Ärzte individuell. Je nach Tumorart, Krankheitsstadium und Therapie kann der Übergang zwischen Krebsbehandlung, Verlaufskontrolle und Nachsorge fließend sein.

Hinweis: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.

Patientin verlässt das Krankenhaus
Auch nach der Krebstherapie werden Krebspatientinnen und Krebspatienten im Rahmen der Nachsorge weiter betreut [Symbolbild]. Foto: Tobias Schwerdt © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Die eigentliche Behandlung der Krebserkrankung ist vorbei, der Krebs ist weg – doch die Betreuung von Krebspatientinnen und Krebspatienten endet damit nicht. Sie erhalten in der onkologischen Nachsorge weiterhin fortlaufend medizinische und psychosoziale Unterstützung von ihren Ärzten.

Ziele der Nachsorge

Als Krebspatientin oder Krebspatient die medizinische Nachsorge wahrzunehmen, ist wichtig. Durch sie können Ärzte

  • einen Rückfall (Rezidiv) frühzeitig erkennen. Dann können sie das Rezidiv rechtzeitig behandeln, was sich positiv auf den Behandlungserfolg auswirken kann.
  • Metastasen erkennen. Hat eine Patientin oder ein Patient Beschwerden oder besteht ein begründeter Verdacht auf ein Fortschreiten der Erkrankung, kann das Ärzteteam gezielt nach Tumorabsiedlungen (Metastasen) suchen.
  • Nebenwirkungen, Langzeit- und Spätfolgen erkennen und behandeln. Falls zwischen zwei Nachsorgetermine neue Beschwerden auftreten, sollten Krebserkrankte sich rasch zum Arzt begeben und nicht bis zum nächsten Nachsorgetermin warten. Es gibt aber auch Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen, die Patienten nicht selbst feststellen können, weil sie zunächst symptomlos verlaufen.
Wichtig

Wenn Sie Beschwerden haben, warten Sie nicht bis zum nächsten Nachsorgetermin. Gehen Sie besser gleich zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

  • eine zweite, unabhängige Krebserkrankung erkennen. Das ermöglicht, dass sich Betroffene frühzeitig behandeln lassen können. Ein erhöhtes Risiko für eine Zweitkrebserkrankung haben beispielsweise Menschen nach bestimmten Chemotherapien oder mit einer erblichen Veranlagung für Krebs.
  • im Alltag unterstützen. Die Ärztin oder der Arzt beraten Betroffene ganz allgemein zum Umgang mit der Krebserkrankung oder verweisen an geeignete Ansprechpersonen. Dabei berücksichtigen sie neben medizinischen Aspekten auch die psychosozialen und psychoonkologischen Bedürfnisse bei den Krebspatienten.

Woher kommen die Nachsorge-Empfehlungen?

Gut zu wissen

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird die Nachsorge stets an Ihr individuelles Risiko und Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Auch wenn Ärztinnen und Ärzte die Nachsorge angepasst an die persönliche Erkrankungssituation planen und durchführen: Sie orientieren sich dabei an medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien. Diese bieten Empfehlungen und Hinweise dazu,

  • in welchen Abständen, wie oft und über welchen Zeitraum Patientinnen und Patienten die regelmäßigen Nachsorgetermine wahrnehmen sollten.
  • welche Nachsorgeuntersuchungen wichtig sind, welche diagnostischen Verfahren ergänzen können und auf welche Untersuchungen verzichtet werden sollte.


Krebspatientinnen und Krebspatienten erhalten die ersten planmäßigen Nachsorgeuntersuchungen, wenn die Krebstherapie abgeschlossen beziehungsweise vorläufig abgeschlossen ist.

Das ist in der Regel nach einer operativen Entfernung des Tumors der Fall, oder nach einer sich anschließenden Strahlen- oder Chemotherapie. Häufig beginnt die eigentliche Nachsorge auch erst nach Abschluss der Reha.

Der Beginn der Nachsorge ist oft nicht genau zu definieren: Es gibt jedoch viele Patientinnen und Patienten, die länger dauernde oder ergänzende (adjuvante) Krebsbehandlungen erhalten. Besonders bei Brustkrebs oder Prostatakrebs kann sich die Behandlung hinziehen. Manche Betroffene erhalten eine jahrelange antihormonelle Therapie. Hier gehen Erstbehandlung, Weiterbehandlung und Nachsorge fließend ineinander über.

Auch bei Patientinnen und Patienten mit Leukämien und Lymphomen kann die Behandlung lange dauern. Bei chronischen Verlaufsformen manchmal ein Leben lang: Erstbehandlung, Kontrolle des Therapieerfolgs, Folgebehandlungen, Verlaufskontrollen und Nachsorge lassen sich dann nicht immer klar voneinander trennen.

Die Dauer der Krebsnachsorge ist individuell unterschiedlich: In etwa deckt die Nachsorge den Zeitraum ab, in dem man als Patientin oder als Patient noch mit den Folgen der Krebserkrankung und ihrer Behandlung zu kämpfen hat und ein erhöhtes Rückfallrisiko besteht. Als Faustregel dafür gelten 5 Jahre. Bei manchen Betroffenen sind es mehr, bei anderen weniger.

Für die Nachsorge …

... gehen Sie am Anfang häufig zur Ärztin oder zum Arzt. Später werden die Abstände größer.

Wie lange regelmäßige Nachsorgetermine notwendig sind, hängt ab von

  • der Krebsart,
  • dem individuellen Krankheitsverlauf,
  • Nebenwirkungen und möglichen Spätfolgen der Erkrankung und
  • der allgemeinen gesundheitlichen Verfassung des oder der Betroffenen.

Bei fortgeschrittener Krebserkrankung passt der Begriff "Nachsorge" nicht mehr. Denn dann sind die Erkrankten meist kontinuierlich in ärztlicher Behandlung. Dabei stehen Krankheitskontrolle, der aktuelle Gesundheitszustand und die Lebensqualität für Betroffene und Ärzte im Vordergrund. Welche Untersuchungen in welchen Abständen notwendig sind, orientiert sich dabei an der individuellen Erkrankungssituation.

Wichtig

Sprechen Sie schon gegen Ende der Krebsbehandlung ab, welche Ärztin oder welcher Arzt Ihre Ansprechperson in der Nachsorge sein wird.

Findet die Krebsbehandlung stationär oder ambulant im Krankenhaus statt, sollten Krebspatienten zusammen mit ihrem behandelnden Arzt oder ihrer behandelnden Ärztin beim Entlassungsgespräch festlegen, wer für die Nachsorge zuständig ist.

So können zum Beispiel Ambulanzen spezialisierter Kliniken Ansprechpartner für die Nachsorge sein, insbesondere wenn die Behandlung im Rahmen einer klinischen Studie erfolgt ist.

Bei der Nachsorge im Krankenhaus an die Fahrtkosten denken: Gegen die Nachsorge im Krankenhaus kann zum Beispiel sprechen, dass die Klinik weit weg vom Wohnort liegt. Hier können für Betroffene längere Fahrten und damit zusammenhängende Fahrtkosten anfallen.

Krebspatientin übergibt am Empfang der Arztpraxis ihre Gesundehitskarte
Die Nachsorge bei Krebs kann auch in einer fachärztlichen Praxis stattfinden [Symbolbild]. Foto: Tobias Schwerdt © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Oft können auch niedergelassene Fachärzte die Nachsorge koordinieren, wenn sie in der Nachbetreuung von Krebserkrankten erfahren sind.

  • Zu welcher Fachärztin oder zu welchem Facharzt Sie zur Nachsorge gehen können, hängt von Ihrer Krebserkrankung ab und davon, ob es eine passende Spezialistin oder einen Spezialisten in der Nähe gibt.

Je nachdem, welche Untersuchungen oder Behandlungen während der Nachsorge notwendig werden, müssen Betroffene manchmal auch zu verschiedenen Spezialisten gehen.

Ein Krankenhaus und ein niedergelassener Facharzt können sich auch die Nachsorge teilen: Dann ist wichtig, dass sich die beteiligten Partner untereinander abstimmen, damit keine wichtigen Informationen verloren gehen.

Die Hausärztin oder der Hausarzt spielen eine zentrale Rolle in der Nachsorge: als Ansprechperson vor Ort, bei der alle wichtigen Befunde und Therapieempfehlungen zusammenfließen. Außerdem kann man sich in Notfällen und für andere, nicht krebsbezogene gesundheitliche Fragen an die Hausarztpraxis wenden.

Oft sind Krebspatientinnen oder Krebspatienten verunsichert, welche Untersuchungen wie häufig in der Krebsnachsorge sinnvoll sind – nicht selten wegen der Sorge vor einem zu spät erkannten Rückfall.

Wichtig

In der Nachsorge sind besonders viele und häufige Untersuchungen nicht immer sinnvoll.

Bei der Wahl der Nachsorgeuntersuchungen spielt vor allem eine Rolle, ob die Patientin, der Patient einen Vorteil davon hat: Hat die Nachsorge eine therapeutische Konsequenz? Kann beispielsweise eine konkrete Behandlung eingeleitet werden, die das Überleben verlängert oder die Lebensqualität verbessert? Oder führt die Untersuchung nur dazu, dass Betroffene früher von einem Rückfall erfahren, ohne dass es einen nachhaltigen Nutzen für sie hat?

Informationsaustausch ist wichtig: Patienten sollten sich mit ihren Ärzten über Vor- und Nachteile von Nachsorgeuntersuchungen im Vorfeld austauschen. Folgende Fragen können sie sich und ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt dafür stellen:

  • Wie stark wird mich die jeweilige Untersuchung körperlich belasten?
  • Wie gehe ich mit den regelmäßigen Untersuchungen psychologisch um?
  • Was sind bei mir die Vor- und Nachteile einzelner diagnostischer Maßnahmen?
  • Wie zuverlässig sind die Ergebnisse von einzelnen Tests und Untersuchungen?
Tipp

Überlegen Sie sich vor dem Nachsorgetermin, was Sie Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin gerne mitteilen oder welche Fragen Sie stellen möchten. Machen Sie sich Notizen dazu.

Es ist keine pauschale Aussage zum Ablauf des Nachsorgeprogramms möglich. Erwarten können Betroffene bei der Nachsorge aber meistens folgende Maßnahmen:

  • ausführliche Gespräche mit der Ärztin oder dem Arzt
  • gründliche körperliche Untersuchungen
  • weitere diagnostische Verfahren, etwa eine Blutentnahme, bildgebende oder endoskopische Verfahren.


Spezielle Nachsorge bei erblichen Krebserkrankungen

Krebspatientinnen und Krebspatienten mit erblicher Veranlagung können ein erhöhtes Risiko für weitere Krebserkrankungen tragen.

Fachleute empfehlen daher manchen Betroffenen neben den üblichen Nachsorgeuntersuchungen eine intensivierte Krebsfrüherkennung, etwa Frauen mit erblichen Brustkrebs.

Insbesondere für bereits an Krebs erkrankte Menschen mit vererbbaren Krebs-Syndromen gibt es zum Teil spezielle Früherkennungsprogramme im Rahmen der Nachsorge. Ein Beispiel ist eine besondere Form von erblichen Darmkrebs: das sogenannte "hereditäre nicht polypöse kolorektale Krebssyndrom" (HNPCC, auch Lynch-Syndrom genannt).

Sind sich Betroffene unsicher, ob sie eine erbliche Veranlagung für eine bestimmte Krebsart tragen, kann ein Termin bei einer genetischen Beratungsstelle weiterhelfen.

Psychosoziale Nachsorge bei Krebs

Zur Nachsorge gehört neben den medizinischen Aspekten auch, dass sich Patientinnen und Patienten zu psychosozialen und psychischen Folgen von Erkrankung und Therapie beraten lassen können.

Für Betroffene, die sich in stationärer Behandlung befinden, steht der Kliniksozialdienst für Fragen zu psychosozialen Themen zur Verfügung. Außerhalb der Klinik können beispielsweise ambulante Krebsberatungsstellen eine erste Anlaufstelle sein.

Hausärztin oder Hausarzt und beteiligte Fachärzte können außerdem vermitteln und an weitere spezialisierte Ansprechpersonen verweisen.



Für die Kostenübernahme der Krebsnachsorgeuntersuchungen gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen oder Richtlinien.

Ausnahme Brustkrebs

Das Disease Management Programm (DMP) Brustkrebs regelt die Nachsorgeleistungen für Patientinnen über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Ärztin oder Arzt entscheidet: Ob und welche Nachsorgeleistungen eine Patientin oder ein Patient zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erhält, entscheiden Ärzte für jeden Betroffenen individuell. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel von der Schwere und Dauer der Erkrankung. Dabei müssen Ärzte das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.

Dabei gilt:

  • Eine Nachsorgeleistung muss medizinisch notwendig sein – nur dann dürfen Ärzte sie verschreiben und die Kosten mit den Krankenkassen abrechnen. Bei Krebs kann das beispielsweise gegeben sein, wenn die Untersuchung notwendig ist, um den Behandlungserfolg zu überprüfen oder ein konkreter Verdacht auf einen Rückfall besteht.
  • Es kann erforderlich sein, dass Ärzte gegenüber der Krankenkasse begründen müssen, weshalb bei einer Patientin oder einem Patienten Nachsorgeuntersuchungen über einen längeren Zeitraum oder intensivere Nachsorgeuntersuchungen medizinisch notwendig sind.

Für Versicherte bedeutet das: Auch, wenn ärztliche Leitlinien bestimmte Untersuchungsverfahren für die Nachsorge empfehlen, haben Patientinnen und Patienten keinen Anspruch auf diese Nachsorgeleistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.



Eine Ärztin oder ein Arzt bietet eine Nachsorgeuntersuchung nur an, wenn Patienten selbst bezahlen? Dann gelten die Regelungen für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). In diesem Fall muss die Ärztin oder der Arzt über die Untersuchung und die entstehenden Kosten aufklären und die Betroffenen müssen schriftlich einwilligen.

Wichtig zu wissen:

  • Wurden Sie vorab nicht informiert und haben Sie nicht schriftlich eingewilligt, müssen Sie die IGeL-Nachsorge nicht bezahlen.
  • Sie sind nicht verpflichtet, sofort in eine solche Untersuchung einzuwilligen. Sie können sich auch Bedenkzeit nehmen, um die Informationen der Ärztin oder des Arztes zu prüfen oder eine andere Praxis oder ein anderes Krankenhaus zur Nachsorge aufsuchen.

In einem Nachsorgepass können Ärzte alle Nachsorgetermine, wesentlichen Untersuchungen und Therapiemaßnahmen sowie die wichtigsten Ergebnisse festhalten.

Einheitliche Regelungen zu Nachsorgepässen gibt es in Deutschland nicht. Ein Nachsorgepass ist weder vorgeschrieben noch zwingend notwendig. Trotzdem kann er für Patientinnen oder Patienten hilfreich sein und Orientierung geben.

Einige Institutionen, Verbände und Krankenkassen bieten Tumorpatienten kostenlos Nachsorgepässe an, beispielsweise die Deutsche Krebshilfe (DKH).

Auch manche Kliniken stellen Nachsorgepässe oder -kalender zur Verfügung.



Weiterführende Informationen (Auswahl)

Leitlinien

Zum Erstellen dieses allgemeinen Textes zur Nachsorge bei Krebs hat der Krebsinformationsdienst primär Leitlinien zu einzelnen Tumorarten durchgesehen. Darin finden sich jeweils Abschnitte zur Nachsorge. Aktuelle onkologische Leitlinien sind abrufbar im Leitlinienprogramm Onkologie (abgerufen am 06.09.2022).

Rechtliche Grundlagen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert auf ihrer Website

Die Onkologie-Vereinbarung des Bundesmantelvertrages für Ärzte enthält allgemeine Regelungen für die ambulante Nachsorge (abgerufen am 06.09.2022).

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) Methoden vertragsärztliche Versorgung enthält in der Anlage I auch Regelungen zu Nachsorgeuntersuchungen.

Fachartikel

Becker K, Dörr W, Leiter-Stöppke U. Krebsnachsorge: Viel Aufwand mit unklarem Nutzen? Onkologie. 2012;35 Suppl 2:8-12. doi: 10.1159/000337700.

Weitere Themen

Erstellt: 07.10.2022

Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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