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Diese Seiten sind Ausdrucke aus den Internetseiten des Krebsinformationsdienstes www.krebsinformationsdienst.de. Angaben zum Erstellungsdatum und zu den Quellen der Information können Sie dem folgenden Text entnehmen. Einige der dort genannten weiterführenden Angaben sind allerdings nur über das Internet zugänglich. Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind nicht dazu geeignet, ein Gespräch mit behandelnden Ärzten, Psychologen oder weiteren Experten zu ersetzen.

Jede Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte zum Beispiel zum Nachdruck, zur Kopie oder zur Speicherung und Weitergabe in elektronischer Form bedarf der schriftlichen Genehmigung des Krebsinformationsdienstes KID, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg.

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Patientin und Ärztin im Gespräch © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Vom Rezept zum Beipackzettel: Arzneimittelinformationen

Medikamente gegen Krebs richtig einnehmen

Beipackzettel können abschrecken: In kleiner Schrift und mit komplizierten Abkürzungen und Fachausdrücken listen sie auf, welche Nebenwirkungen ein Medikament haben kann. Als Krebspatient möchte man es so genau manchmal gar nicht wissen.
Warum es sich trotzdem lohnt, die Informationen zu beachten, erläutert der folgende Text des Krebsinformationsdienstes. Leser finden Antworten auf Fragen wie: Warum sollte man die Packungsbeilage immer lesen? Wie häufig sind "häufige" Nebenwirkungen? Was kann man tun, um Nebenwirkungen zu vermeiden? Wie nimmt man Medikamente richtig ein? Darüber hinaus bietet der Text Informationen zu Zuzahlungen und Kosten, und erläutert, welche verschiedenen Arten von Rezepten der Arzt ausstellen kann.

Letzte Aktualisierung: 04.11.2011

Genutzte Quellen

Für Fragen, die über diesen allgemein gehaltenen Überblick hinausgehen, steht der Krebsinformationsdienst auch am Telefon oder per E-Mail zur Verfügung. Informationen aus dem Internet, einer E-Mail oder einem Telefongespräch können eine persönliche, ärztliche Beratung jedoch nicht ersetzen. Genutzte Quellen und weiterführende Links finden sich am Ende der Seite.

Arzneimittelinformationen: Lesen, fragen, verstehen

Was steht im Beipackzettel, wie sind Häufigkeitsangaben zu verstehen, wer hilft bei Fragen - Antworten zu diesen Punkten hat der Krebsinformationsdienst im Folgenden zusammengestellt.

Warum muss ich den Beipackzettel überhaupt lesen - weiß mein Arzt oder Apotheker nicht, was am besten für mich ist?

Patienten sollten die Packungsbeilage von Arzneimitteln immer gründlich lesen. Die darin enthaltenen Informationen ergänzen die Hinweise, die Arzt oder Apotheker geben. Unklarheiten lassen sich aber trotzdem am besten im persönlichen Gespräch ausräumen.

Was steht im Einzelnen im Beipackzettel?

  • Patienten finden hier Informationen zu Inhaltsstoffen, Anwendungsgebieten und möglichen Neben- und Wechselwirkungen eines Medikaments.
  • Weitere Angaben betreffen die Dosierung eines Arzneimittels und seine Verabreichung. Verschreibt der Arzt etwa Tropfen gegen trockene Augen, können Patienten noch einmal nachlesen, wie die Pipette zu halten ist und welche Menge verwendet werden soll. Bei Tabletten ist angegeben, ob sie unzerkaut geschluckt oder beispielsweise in Wasser aufgelöst werden sollen.
  • Den Angaben lässt sich entnehmen, welche Hilfsstoffe Tabletten, Kapseln oder andere Darreichungsformen neben dem Wirkstoff noch enthalten. Bei vielen Tabletten sind das Zuckerverbindungen wie Milchzucker, Zellulose oder Stärke. Arzneimitteln in Form von Tropfen oder Saft werden oft Kristallzucker oder Süßstoffe beigemengt, um den Geschmack zu verbessern; Alkohol kann als Lösungsmittel eingesetzt werden. Besonders wichtig sind diese Informationen für Allergiker.
  • Außerdem enthält der Beipackzettel die Kontaktdaten des Herstellers sowie das Datum, an dem zuletzt die Richtigkeit der Angaben überprüft wurde.

In Deutschland muss jedes Medikament einen Beipackzettel haben. Eine europaweit gültige Richtlinie (Richtlinie 2001/83/EG) schreibt vor, welche Angaben in welcher Form enthalten sein müssen.

Bekommt man alle Nebenwirkungen, die im Beipackzettel aufgeführt sind?

Zum Weiterlesen

Eine Packungsbeilage führt alle Nebenwirkungen auf, die im Zusammenhang mit einem Medikament jemals beobachtet und dokumentiert wurden. Darunter sind auch unerwünschte Wirkungen, die nur bei sehr wenigen Menschen beobachtet wurden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen in Beipackzetteln sind nach festen Regeln formuliert. Hier lässt sich nachlesen, wie häufig Patienten von unerwünschten Wirkungen betroffen sind. Grundlage sind Daten aus klinischen Studien.

Übersetzt bedeuten diese Angaben:

  • sehr häufig: mehr als einer von zehn Behandelten
  • häufig: einer bis zehn von 100 Behandelten
  • gelegentlich: einer bis zehn von 1.000 Behandelten
  • selten: einer bis zehn von 10.000 Behandelten
  • sehr selten: weniger als einer von 10.000 Patienten; nur Einzelfälle
  • nicht bekannt: Anhand der vorliegenden Daten können keine Angaben zur entsprechenden Nebenwirkung abgeschätzt werden

Treten Nebenwirkungen auf, sind die behandelnden Ärzte die nächsten Ansprechpartner. Mit ihnen können Patienten das weitere Vorgehen zur Linderung von Beschwerden abklären. Ohne zeitnahe Rücksprache sollten Krebspatienten ihre verordneten Medikamente nicht absetzen.
Patientengruppen, bei denen unerwünschte Folgen wahrscheinlicher sind, werden im Beipackzettel gesondert aufgeführt. Das können zum Beispiel Menschen mit Nieren- oder Leberschäden sein: Bei ihnen werden Arzneimittel unter Umständen schlechter wieder aus dem Körper ausgeschieden. Auch für Kinder und Schwangere gibt es meist eigene Hinweise. Hintergrundinformationen liefert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Quellen :finden sich am Ende dieses Textes.

Wen kann ich fragen, wenn ich die Hinweise im Beipackzettel nicht verstehe?

Zum Weiterlesen

Packungsbeilagen enthalten Fachbegriffe und Abkürzungen. Nicht immer wissen Patienten, was damit gemeint ist. Ansprechpartner bei Unsicherheiten sind Arzt und Apotheker. Einige krebsspezifische Fachbegriffe können Betroffene auch auf den Seiten des Krebsinformationsdienstes im Lexikon der Fachbegriffe nachlesen. Fragen beantwortet der Krebsinformationsdienst zudem am Telefon oder per E-Mail.

Anwendung: Medikamente richtig einnehmen

Medikamente können untereinander oder im Zusammenspiel mit Nahrungsmitteln unterwünschte Wechselwirkungen haben. Eine Übersicht über gängige Empfehlungen zur Vermeidung solcher Risiken bietet der folgende Textabschnitt.

Wie stelle ich sicher, dass meine Medikamente zusammenpassen?

Medikamente enthalten Substanzen, die vom Körper aufgenommen, verarbeitet und wieder ausgeschieden werden müssen. Dazu nutzt der Körper auch für unterschiedliche Arzneimittel oft die gleichen Stoffwechselvorgänge und Organe. Nehmen Patienten mehrere Arzneimittel ein, kann das die jeweilige Wirkung verstärken oder schwächen. Zwei Beispiele aus der Onkologie:

  • Einige Medikamente der Krebstherapie (zum Beispiel Zytostatika wie Cisplatin) und bestimmte Antibiotika verstärken sich in ihrer nierenbelastenden Wirkung gegenseitig. Werden diese Wechselwirkungen nicht berücksichtigt, können schwere Schäden auftreten.
  • Arzneimittel auf der Basis von Johanniskrautextrakt können Patienten bei leichten bis mittelschweren Depressionen helfen. Johanniskraut behindert aber auch die Verarbeitung von anderen Medikamenten, die mithilfe der gleichen Enzyme vom Körper aufgenommen werden. Darunter sind auch einige Krebsmedikamente.

Aus der Arzneimittelforschung kennt man noch weitere Beispiele, die Krebspatienten gefährlich werden können.
Betroffene können unerwünschte Wechselwirkungen so gering wie möglich halten, indem sie eine Liste aller Medikamente erstellen, die sie einnehmen. Anhand einer solchen Übersicht stimmen ihre Ärzte die verschiedenen Arzneimittel aufeinander ab. Nach Ansicht von Fachleuten sollten Krebspatienten auch Rücksprache halten, bevor sie auf eigene Faust frei verkäufliche Präparate einnehmen. Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Informationsblatt zum Thema erstellt, das allerdings nicht ausschließlich auf das Thema Krebs bezogen ist. Es ist im Internet auf www.bmg.bund.de zugänglich, Rubrik "Publikationen", Überschrift "Informationsmerkblatt für Patientinnen und Patienten mit 8 Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie" (als PDF-Datei).

Ist es egal, zu welchem Zeitpunkt ich meine Medikamente einnehme?

Oft geben Ärzte genaue Anweisungen, wie und wann Arzneimittel eingenommen werden sollen. Es gibt gute Gründe für Patienten, sich daran zu halten. Manche Medikamente vertragen sich zum Beispiel nicht mit Speisen und Getränken. Betroffene sollten zudem Dosis und Dauer der Einnahme oder die Art der Anwendung nicht ohne Absprache verändern: Üblicherweise haben klinische Studien vor der Zulassung der Arzneimittel gezeigt, dass für eben diese Vorgaben die größtmögliche Wirkung mit den geringsten Nebenwirkungen erreicht werden kann.

Was bedeuten die Angaben zur Medikamenten-Einnahme konkret?

  • Nüchtern einnehmen: mindestens 30 Minuten vor der ersten Mahlzeit des Tages. Hintergrund: Entsprechende Arzneimittel können nur in kleinen Mengen aufgenommen werden. Müsste der Körper gleichzeitig Nahrung verarbeiten, würde dies die Aufnahme der Wirkstoffe zusätzlich erschweren.
  • Vor dem Essen: mindestens 30 Minuten vor einer Mahlzeit. Hintergrund: Dieser Hinweis gilt für Tabletten und Kapseln, die mit einem Schutzüberzug gegen Magensäure versehen sind. Der Wirkstoff soll nur langsam und in der Regel auch nicht schon im Magen freigesetzt werden. Werden die Präparate gemeinsam mit Nahrung aufgenommen, kann das den Schutzüberzug schädigen und seine Wirksamkeit und damit die der Arzneimittel beeinträchtigen.
  • Zum Essen oder nach dem Essen: "Zum Essen" meint, dass ein Medikament zu Beginn der Mahlzeit eingenommen werden soll; "nach dem Essen" bezieht sich auf die Stunde nach Ende der Mahlzeit. Hintergrund: Mittel, die gemeinsam mit Speisen und Getränken aufgenommen werden, verlassen den Magen langsamer. Dadurch können sie länger wirken oder weniger Nebenwirkungen auslösen.
  • Unabhängig von der Mahlzeit: Hier ist es zwar nicht wichtig, wann die Medikamente eingenommen werden. Fachleute empfehlen jedoch, bei längerer Anwendung jeweils auf regelmäßige Zeitpunkte und vergleichbare Bedingungen zu achten.
Dosierhilfe zum Einteilen von Tabletten © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum.
Vergrößerte Ansicht Dosierhilfe zum Einteilen von Tabletten © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Krebspatienten, die verschiedene Medikamente zu unterschiedlichen Tageszeiten einnehmen müssen, erhalten in Apotheken Hilfsmittel. Diese werden oft als Pillenbox, Tablettendose oder Medikamentenspender bezeichnet. Damit können sie selbst, Angehörige oder Pflegedienstmitarbeiter die Arzneimittel vorbereiten: Patienten können aus Fächern ihre Ration für morgens, mittags oder abends entnehmen, auch eine Einteilung nach Wochentagen ist möglich.

Die oben genannten Hinweise beruhen auf Empfehlungen des Arzneimittelberatungsdienstes am Institut für Klinische Pharmakologie der Technischen Universität Dresden, www.arzneimittelberatungsdienst.de, einem themenspezifischen Beratungsangebot des Verbundes Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD, www.unabhängige-patientenberatung.de).

Ist es egal, womit man Medikamente hinunterspült?

Viele Medikamente wirken erst, nachdem sie im Körper in Einzelteile zerlegt oder im Stoffwechsel "umgebaut" und zu ihrem Zielort transportiert wurden. Nicht nur andere Arzneimittel, sondern auch Speisen und Getränke können in solche Abläufe eingreifen und sie beschleunigen oder verlangsamen. Schreiben Arzt, Apotheker oder Beipackzettel es nicht ausdrücklich anders vor, sollten Patienten Tabletten und Kapseln deshalb nur mit Leitungswasser herunterspülen.

  • Milch behindert die Aufnahme von Medikamenten. Das in der Milch enthaltene Kalzium geht mit den Bestandteilen mancher Arzneimittel chemische Bindungen ein. Den dabei entstehenden Komplexen fällt es schwer, durch die Dünndarmwand zu wandern und so in die Blutbahn zu gelangen.
  • Koffeinhaltige Getränke wie Kaffee, Tee und Cola sollten im Zusammenspiel mit Medikamenten mit Vorsicht genossen werden: Manche Arzneimittel behindern den Abbau von Koffein, der Körper reagiert ungewohnt lange oder stark auf das Getränk.
  • Grapefruits und Grapefruitsaft enthalten Stoffe, die bestimmte Vorgänge des menschlichen Stoffwechsels behindern. Sie stören die Arbeit eines Enzyms, das als CYP 3a4 bekannt ist. Es gehört zur "Familie" der Cytochrom-P450-Enzyme. Diese Eiweiße (Proteine) sind auch am Abbau vieler verschiedener Medikamente beteiligt. Da die Inhaltsstoffe von Grapefruits und Grapefruitsaft mit einer großen Zahl von Arzneimitteln in Wechselwirkungen treten, raten Fachleute hier generell zu Vorsicht. Die Cytochrome P450 kommen bei Menschen in allen Organen vor, vor allem in der Leber.
  • Ein weiteres Beispiel für einen solchen Stoff ist Johanniskraut: Frei verkäufliche Tees oder Dragees benötigen zum Abbau im Körper ebenfalls das CYP 3a4-Enzym und stören somit den Abbau bestimmter Medikamente.
  • Alkohol sollte im Zusammenhang mit Medikamenten tabu sein. Die Wirkung einiger Arzneisubstanzen wird durch Alkohol ebenfalls verstärkt oder auch abgeschwächt. Und: Die Leber hat mit dem Abbau von Arzneiwirkstoffen genug zu tun und kann keine zusätzliche Belastung brauchen.

Weitere Informationen bietet der Arzneimittelberatungsdienst, www.arzneimittelberatungsdienst.de, mehr zu den Quellen am Ende dieses Textes.

Kann ich neben den Medikamenten, die mir der Arzt verschrieben hat, noch frei verkäufliche Mittel nehmen?

Zum Weiterlesen

Viele Medikamente kann man in der Apotheke rezeptfrei kaufen. Praktisch jeder Krebspatient hat zu Hause eine ganze Sammlung, vom Schnupfenspray über das Schmerzmittel bis hin zur Rheumasalbe. Daneben gibt es frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel, die zum Beispiel Vitamine, Mineralien oder andere Substanzen enthalten. Nahrungsergänzungsmittel werden in Apotheken verkauft, es gibt sie aber auch in Drogerien, Supermärkten und im Internet.

Für Krebspatienten gilt: Nichts einnehmen, das nicht mit den Ärzten abgesprochen ist. Selbst scheinbar harmlose rezeptfreie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel können Substanzen enthalten, die im Zusammenspiel mit anderen Tumormedikamenten unerwünschte Folgen haben.

Was unterscheidet Nahrungsergänzungsmittel von Medikamenten?

  • Arzneimittel sollen Krankheiten heilen, lindern oder verhüten; teilweise werden sie auch zur Diagnose eingesetzt. Sie durchlaufen strenge Zulassungsprüfungen, in denen ihre Wirksamkeit nachgewiesen wird.
  • Nahrungsergänzungsmittel sind laut Gesetz nur Lebensmittel, die Wirkstoffe in konzentrierter Form enthalten. Ihre Wirksamkeit müssen sie nicht unter Beweis stellen. In der Regel sind sie für eine ausgewogene Ernährung nicht nötig.

Mehr dazu hat der Krebsinformationsdienst in einem eigenen Text zusammengestellt. Weitere Quellen finden sich am Ende dieser Seite.

Darf man Tabletten oder Kapseln zerkleinern?

Manche Krebspatienten leiden infolge ihrer Behandlung an schmerzhaften Entzündungen in Mund und Rachen. Große Tabletten zu schlucken, kann belastend sein. Eine naheliegende Idee ist es, die Medikamente zu zerkleinern und zum Beispiel unter das Essen gerührt einzunehmen oder in einem Getränk aufzulösen.

Das ist nicht immer eine gute Idee:

  • Manche Tabletten haben einen Schutzüberzug oder einen besonderen chemischen Aufbau. Das stellt sicher, dass die Wirkstoffe erst nach und nach freigesetzt werden; oder erst im Darm und nicht schon im Magen. Solche Medikamente sollten nach Ansicht von Fachleuten nicht geteilt werden. Geschieht dies doch, kann das zum Beispiel die Magenschleimhaut reizen. Betroffene sollten sich deshalb vorab mit den behandelnden Ärzten austauschen.
  • Auch Kapseln sollten nur nach Rücksprache mit Arzt oder Apotheke geöffnet werden.

Bei manchen Arzneimitteln sehen die Anweisungen dagegen vor, dass die Tabletten geteilt werden, um eine bestimmte Wirkstoffmenge zu verabreichen. Bei Schwierigkeiten können Patienten Arzt oder Apotheker nach einer Erläuterung fragen. In Apotheken erhalten Betroffene Teilhilfen.

Informationen zum Thema bietet unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), www.abda.de; die konkreten Quellen finden sich am Ende dieser Seite.

Warum soll man manche Medikamente im Kühlschrank lagern und andere nicht?

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Viele Arzneimittel müssen nach strengen Vorschriften gelagert werden. Entsprechende Hinweise geben Arzt oder Apotheker und auch der Beipackzettel. Vorschriften, die für alle Medikamente gelten, gibt es nicht. Wie sich die Substanzen unter Kälte oder Hitze verhalten, ist durch ihre chemische Zusammensetzung bedingt. Davon hängt ab, ob etwas zum Beispiel im Kühlschrank oder bei Zimmertemperatur aufbewahrt werden sollte.

  • Wirkstoffe wie monoklonale Antikörper oder Interferone, die auch in der Krebstherapie eingesetzt werden, müssen meist im Kühlschrank gelagert werden. Auch andere Medikamente, die reich an Eiweißen (Proteinen) sind, reagieren empfindlich auf Temperaturveränderungen.
  • Auf Reisen gibt es besondere Kühltaschen für die Medikamente.
  • Auch manche angebrochenen Medikamente wie etwa Augentropfen gehören in den Kühlschrank.
  • Andere Substanzen dürfen dagegen nicht zu kalt werden: So können manche Tropfen ausflocken, wenn sie im Kühlschrank gelagert oder bei einem Winterspaziergang im Rucksack getragen werden.
  • Sonne und Hitze, zum Beispiel im sommerlich aufgeheizten Auto, vertragen nur die wenigsten Arzneimittel.

Weitere Informationen bietet unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), www.abda.de, mehr zu den Quellen am Ende des Textes.

Nebenwirkungen: Was lässt sich dagegen tun?

Viele Krebsmedikamente haben neben den eigentlich erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Folgen. Dazu zählen etwa Hitzewallungen durch Medikamente, die antihormonell wirken, Übelkeit oder Haarausfall durch Zytostatika zur Chemotherapie oder Verstopfung durch manche Schmerzmittel oder Hautausschläge durch moderne Antikörper. Allgemeine Informationen, die nicht detailliert auf verschiedene Arzneimittel eingehen, hat der Krebsinformationsdienst in diesem Abschnitt aufbereitet. Ausführliche Informationen finden sich unter "Behandlungsverfahren bei Krebs: Eine Übersicht".

Ich habe große Angst vor Nebenwirkungen - kann ich nicht etwas einnehmen, das besser verträglich ist?

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Arzneimittel greifen in die komplexen Vorgänge des menschlichen Organismus ein. Dabei können neben den erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Folgen auftreten. Das gilt für fast alle Medikamente mit nachgewiesenem Nutzen, nicht nur für Krebsmedikamente.

  • Ein häufig unterschätzter Auslöser für Nebenwirkungen: Patienten haben absichtlich oder versehentlich zu viel von ihrem Arzneimittel eingenommen oder in zu geringem zeitlichem Abstand. Unerwünschte Wirkungen durch Überdosierung lassen sich vermeiden, indem sich Patienten an die Anweisungen von Ärzten und Apothekern halten.
  • Nebenwirkungen sind auch bei vorgeschriebener Anwendung möglich. Wer von Nebenwirkungen betroffen ist, sollte die Mittel trotzdem nicht ohne Rücksprache mit seinen Ärzten absetzen oder die Dosierung eigenmächtig verringern.
  • Fachleute raten Betroffenen, Nebenwirkungen mit den behandelnden Ärzten zu besprechen und, wenn möglich, gemeinsam zu beobachten. So lässt sich klären, ob die Nebenwirkungen ausgehalten werden können, etwa weil sonst das Behandlungsziel nicht erreicht würde, und was zur Linderung der Nebenwirkungen möglich ist. Oft lassen sich die Folgen einer Therapie mithilfe unterstützender Arzneimittel in den Griff bekommen. Eine solche Begleitmedikation kann auch vorbeugend eingesetzt werden.
  • Je nach Krankheitssituation und nach verfügbaren Möglichkeiten kann auch versucht werden, ob ein ähnliches Mittel besser vertragen wird. Nicht immer steht allerdings eine solche Austauschmöglichkeit zur Verfügung.

Der Krebsinformationsdienst geht in seinen Texten zu den verschiedenen Tumorarten auch auf unerwünschte Wirkungen von Therapien ein, weitere Quellen stehen am Ende dieser Seite.

Was ist mit "individueller Verträglichkeit" gemeint?

Kein Mensch ist wie der andere. Viele verschiedene Faktoren tragen dazu bei, wie Medikamente vom Körper verarbeitet werden. Was heißt das für den Umgang mit Arzneimitteln?

  • Wie Medikamente vertragen werden, hängt von der individuellen Situation ab. Wer beispielsweise mehr wiegt, hat auch mehr Gewebe, in dem sich ein Wirkstoff verdünnt. Bei einigen Arzneimitteln ist eine bestimmte Wirkstoff-Konzentration besonders wichtig. Ärzte errechnen dann die konkrete Dosierung und messen unter Umständen auch nach, ob diese tatsächlich erreicht wird. In der Krebsmedizin bietet dafür die Chemotherapie das wichtigste Beispiel: Wie hoch die Dosierung für einen Patienten sein muss, wird mit einer komplizierten Formel aus Gewicht und Größe berechnet. Auch Faktoren wie das Alter, die Funktionsfähigkeit der Nieren eines Patienten oder seine sonstigen Erkrankungen werden berücksichtigt.
  • Für Allergiker sind oft geringe Mengen einer Substanz nicht tolerierbar. Wer schon einmal unter Allergien gelitten hat, muss Arzt oder Apotheker darauf hinweisen. So kann vermieden werden, dass ein Patient ein Arzneimittel mit für ihn schädlichen Allergenen enthält.
  • Menschen, die manche Lebensmittel nicht vertragen, müssen wissen, dass Arzneimittel häufig natürliche Hilfsstoffe enthalten. Oft können die kritischen Stoffe trotz einer Unverträglichkeit in den geringen Mengen toleriert werden, in denen sie in Arzneimitteln enthalten sind. Wer etwa Probleme mit Milchzucker (Laktose) hat, kann unter Umständen trotzdem Tabletten schlucken, die Laktose enthalten. Im Zweifelsfall sollten Betroffene aber immer Rücksprache mit Arzt oder Apotheker halten.

Hinweise zum Thema bietet unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), www.abda.de; mehr zu den Quellen am Ende dieser Seite.

Wer bietet Unterstützung bei Nebenwirkungen?

Beobachten Patienten Nebenwirkungen infolge einer Behandlung, erhalten sie Unterstützung von ihren Ärzten. Gemeinsam mit ihnen können Betroffene im Gespräch erarbeiten, ob die Folgen der Behandlung tolerierbar sind, oder ob im Zweifelsfall nach anderen Therapiemöglichkeiten gesucht werden muss. Oft können Medikamente helfen, die Nebenwirkungen eindämmen, sogenannte Supportivtherapeutika.

Kosten: Von Zuzahlungen, roten und grünen Rezepten

Wie kommen die Zuzahlungen für Medikamente zustande, was sind eigentlich Festbeträge? Warum gibt es unterschiedliche Rezeptformulare? Weitere Informationen bietet dieser Abschnitt.

Was meinen die Begriffe "rezeptfrei", "grünes Rezept" und "rezeptpflichtig"?

Gesetzliche Krankenversicherungen bezahlen nicht alle Medikamente. Für welche Arzneimittel kommen die Kassen auf, für welche nicht?

  • Rotes Rezept: Rezeptpflichtige Medikamente müssen von Ärzten verschrieben werden. Gesetzliche Versicherungen übernehmen die Kosten, Patienten müssen allerdings eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt pro Arzneimittel zehn Prozent des Verkaufspreises, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro. Der konkrete Betrag hängt vom Preis des Medikaments ab: Je günstiger das Präparat, desto geringer ist die Zuzahlung für die Patienten. Es gibt für einige Erkrankungen besonders günstige Arzneimittel, die zuzahlungsfrei erhältlich sind. Wer sich diese Zuzahlungen nicht leisten kann, sollte gemeinsam mit der Versicherung prüfen, ob eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich ist.
  • BTM-Rezept: Betäubungsmittelrezepte sind nur sieben Tage nach der Ausstellung gültig. Das Thema Zuzahlung ist wie bei Kassenrezepten geregelt. Inhaltlich geht der Krebsinformationsdienst im Text Praxis Schmerztherapie, Absatz "Leben mit Morphinen", auf Betäubungsmittel und ihre Anwendung bei Krebspatienten ein.
  • Auch einige rezeptfreie Medikamente können über ein rotes Rezept vom Arzt zulasten der Krankenkasse verordnet werden: Eine Liste mit entsprechenden Mitteln, die als besonders wichtig für die Behandlung von bestimmten Erkrankungen angesehen werden, haben Experten für gesetzlich Versicherte in Deutschland zusammengestellt.
  • Grünes Rezept: Normalerweise müssen rezeptfreie Medikamente selbst bezahlt werden. Halten Ärzte die Einnahme oder Anwendung solcher nicht-rezeptpflichtigen Arzneimittel für sinnvoll, können sie ihren Patienten ein grünes Rezept ausstellen. Die Ausgaben für diese Medikamente werden allerdings trotzdem nicht erstattet. Das grüne Rezept dient für Patienten als Dokumentation der Arzt-Empfehlung und als entsprechende Gedächtnisstütze.
  • Privatrezept: Auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept erhalten. Damit können sie rezeptpflichtige Mittel erhalten, für die die Kassen die Kosten nicht übernehmen.
  • In welchem Umfang und für welche Arzneimittel private Versicherungen Kosten erstatten, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Für Beihilfeberechtigte gelten die Regelungen des jeweiligen Trägers, also zum Beispiel des jeweiligen Bundeslandes.

Beispielrechnungen und weitere Informationen finden Interessierte auf den Seiten des Gesundheitsministeriums (www.bmg.bund.de), mehr zu den Quellen am Ende dieser Seite.

Warum erhalte ich meine Medikamente ständig von verschiedenen Herstellern?

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Wer viel kauft, erhält in der Regel einen Rabatt. Gesetzliche Krankenkassen verhandeln teilweise direkt mit den Herstellern über Preisnachlässe für Medikamente. Möglich ist das in Bereichen, in denen es mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkweise gibt.

  • Rabattverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Herstellern werden immer wieder neu ausgehandelt. Im Verlaufe einer Behandlung kann ein Patient deshalb das gleiche Medikament von verschiedenen Produzenten erhalten.
  • Wollen Ärzte sicherstellen, dass ihre Patienten ein ganz bestimmtes Markenmedikament erhalten, können sie das auf dem Rezept vermerken. Zu diesem Zweck wird das sogenannte "Aut-idem-Feld" durchgestrichen. Das Lateinische "aut idem" bedeutet "oder das Gleiche". Ein Beispiel: Krebspatienten reagieren manchmal sensibel auf bestimmte Geschmacksstoffe, die als Hilfsstoff Arzneimitteln beigefügt sind. Auch wenn der gleiche Arzneistoff enthalten und damit die eigentliche Wirkung gleich ist, kann diese Beimischung für Betroffene einen großen Unterschied darstellen.
  • Haben Patienten ein Rezept, legen aber Wert auf ein teures Mittel eines bestimmten Herstellers, können sie auch dieses erhalten. Ohne durchkreuztes "Aut-idem-Feld" ist diese Wahlfreiheit mit einigem Aufwand verbunden: Die Betroffenen müssen in der Apotheke erst den gesamten Preis für das Medikament vorstrecken, das Rezept bei ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten dann einen Teil des Geldes zurück - nämlich nur so viel, wie ein vergleichbares billigeres Mittel gekostet hätte.

Ausführliche Hinweise bietet das Gesundheitsministerium unter www.bmg.bund.de, ausführliche Quellenangaben finden sich am Ende dieser Seite.

Warum muss man für manche Medikamente mit gleichem Wirkstoff manchmal zuzahlen und manchmal nicht?

Neben den Rabattverträgen mit Medikamentenherstellern gibt es weitere Wege, um die Kosten für Arzneimittel zu begrenzen. Eine Möglichkeit sind die sogenannten Festbeträge. Die gesetzlichen Krankenversicherungen stellen dabei Medikamente von verschiedenen Herstellern, aber mit ähnlicher oder gleicher Wirkung zu Gruppen zusammen und prüfen deren unterschiedliche Preise. Für eine solche Gruppe von Präparaten werden dann Preisobergrenzen festgelegt, die sogenannten Festbeträge.

  • Verschreiben Ärzte Medikamente, deren Preis diese Obergrenze übersteigt, müssen die Patienten - zusätzlich zur ohnehin anfallenden Zuzahlung - die Mehrkosten selbst tragen. Ärzte müssen ihre Patienten aber vorher darüber aufklären. Sie sollten auch erläutern, welchen Zusatznutzen sie sich versprechen und warum sie nicht auf ein gleich oder ähnlich wirksames, aber billigeres Mittel ausweichen wollen oder können.
  • Haben neue Medikamente nachgewiesenermaßen einen Zusatznutzen, dürfen die Hersteller für ein Jahr den Preis frei bestimmen. Innerhalb dieser Zeit handeln die gesetzlichen Krankenkassen Rabatte aus, die ab dem 13. Monat nach der Zulassung gelten, unter Umständen auch rückwirkend.

Mehr dazu bieten das Bundesgesundheitsministerium unter www.bmg.bund.de und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unter www.g-ba.de; im Detail finden sich die Quellenangaben auch am Ende dieser Seite.

Wer zahlt die Medikamente, die man im Krankenhaus bekommt?

Wer im Krankenhaus liegt, erhält seine Medikamente nicht auf Rezept, sondern - scheinbar - einfach so.

  • Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus gilt: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen pauschal zehn Euro pro Tag zu den Krankenhaus- und Behandlungskosten hinzu. Mehr als 28 Tage im Kalenderjahr, also 280 Euro, müssen nicht übernommen werden. Wer von Zuzahlungen befreit ist, muss nichts oder entsprechend weniger zahlen. Für Medikamente entstehen den Patienten im Krankenhaus keine weiteren Kosten.
  • Bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus gelten dagegen dieselben Regelungen wie für die Arztpraxis: Die Ärzte der Krankenhausambulanz stellen Rezepte aus, für die Medikamente werden je nach Situation auch Zuzahlungen fällig.

Weitere Hintergründe bietet das Gesundheitsministerium unter www.bmg.bund.de. Die genauen Quellenangaben finden sich am Ende dieser Seite.

Zum Weiterlesen

Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums: Ausführliche Informationen unter www.bmg.bund.de.

Informationsblatt zur sicheren Einnahme von Medikamenten: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/uploads/publications/BMG-G-09052-Tipps-Arzneimitteltherapie_200908.pdf

Weitere Erläuterungen unter den Überschriften Arzneimittel, Glossar zum Among und Krankenhauslandschaft; dort finden sich "Informationen zur Abrechnung stationärer Krankenhausleistungen" als PDF-Datei.

Informationen des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): www.bfarm.de, Rubrik "Arzneimittel", Stichwort "FAQ-Arzneimittel", Stichwort "FAQ-Packungsbeilagenprüfung", Frage: "Wie sollen die Häufigkeiten für Nebenwirkungen in der Produktinformation angegeben werden?".

Patienteninformationen des IQWiG zu Nebenwirkungen: Unter www.gesundheitsinformation.de, Rubrik "Behandlungen wählen", findet sich ein Artikel zu "Unerwünschte Wirkungen". Träger des Internetangebots www.gesundheitsinformation.de ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Arzneimittelberatungsdienst am Institut für Klinische Pharmakologie der Technischen Universität Dresden: Für diesen Text wurde auf Angaben von www.arzneimittelberatungsdienst.de zurückgegriffen. Die entsprechenden Informationen finden sich in den Texten "Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und Nahrungsmitteln" und "Statement zu Nahrungsergänzungsmitteln".
Der Arzneimittelberatungsdienst ist ein themenspezifisches Beratungsangebot des Verbundes Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), www.unabhaengige-patientenberatung.de.

Informationsblatt des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ): Die kurzgefasste Patienteninformation "Medikamente sicher einnehmen" ist unter http://www.arztbibliothek.de/mdb/downloads/kip/aezq-version-kip-arzneimittel-therapie-sicherheit.pdf zugänglich.

Informationen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA): Unter www.abda.de sind die Texte "Nicht jede Tablette darf geteilt werden", "Medikamente nicht in der prallen Sonne liegen lassen" und "Tabletten bei Milchzucker-Unverträglichkeit meist kein Problem" jeweils in der Rubrik "Pressemitteilungen.

Informationen des Krebsinformationsdienstes: Hintergründe zur Zulassung von Medikamenten im Text "Forschen für den Menschen: So laufen klinische Studien ab".

Informationen für Interessierte und Fachkreise (Auswahl)

EU-Vorgaben zu Packungsbeilagen: Welche Angaben müssen im Beipackzettel enthalten sein? Mehr dazu unter http://eur-lex.europa.eu; Suche "nach CELEX-Nummer", Nummer 32001L0083. Das entsprechende deutsche "Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln" ist unter www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html zugänglich. Vorgaben zu Häufigkeitsangaben der Europäischen Kommission können in englischer Sprache unter http://ec.europa.eu/health/index_en.htm eingesehen werden. Sie finden sich im Text "Guideline on Summary of Product Characteristics - SmPC (September 2009)", http://ec.europa.eu/health/files/eudralex/vol-2/c/smpc_guideline_rev2_en.pdf.

Europäische Arzneimittelbehörde (EMA): Die EMA erteilt europaweite Zulassungen für Medikamente, www.ema.europa.eu. Fachleute finden dort Informationen zu vielen in der EU zugelassenen Medikamenten, allerdings nicht immer auf Deutsch.

Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes, PharmNet.Bund: Unter www.pharmnet-bund.de können die bundesweit vorliegenden amtlichen Daten zu Zulassung, Registrierung und Überwachung von Arzneimitteln in Deutschland eingesehen werden.

FachInfo: Fachleute finden Informationen zu zugelassenen Arzneimitteln auch im Portal www.fachinfo.de, diese sind nicht frei zugänglich.

Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Unter www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/nutzenbewertung35a/ hat der G-BA Informationen zur Nutzenbewertung von Medikamenten zusammengestellt. Fragen und Antworten zu rezeptfreien, aber verordnungsfähigen Arzneimitteln beantwortet der G-BA unter www.g-ba.de/institution/sys/faq/8/.