Diagnose Krebs

Diagnose Krebs – wie geht es jetzt weiter?

Rat und Hilfe für die ersten Tage

Letzte Aktualisierung: 09.07.2022
Diagnose Krebs? Wir sind für Sie da.

Brauchen Sie oder Ihre Angehörigen Rat und Hilfe nach der Krebsdiagnose? Dann stehen Ihnen unsere Ärztinnen und Ärzte kostenfrei zur Seite: Kontakt

  • Die Diagnose Krebs ist für die meisten Menschen zunächst ein Schock, auf den sie mit Angst und Unsicherheit reagieren.
  • Vor allem in den ersten Tagen verändert die Krankheit Vieles und bestimmt den privaten aber auch den beruflichen Alltag: Manches müssen Betroffene deshalb auch neu organisieren.
  • Der folgende Text soll Patientinnen, Patienten und Angehörige dabei unterstützen, nach der Krebsdiagnose die nächsten Schritte zu planen und sich auf Gespräche mit den behandelnden Ärzten vorzubereiten. Für ausführlichere Informationen finden Sie weiterführende Links, die Sie zu den entsprechenden Texten unserer Seiten leiten.
Titelbild der Broschüre "Ihr Weg durch die Krebserkrankung"

Ihr Weg durch die Krebserkrankung

Worauf muss man sich einstellen, wenn man die Diagnose Krebs erhält? Wie bereitet man sich auf ein Arztgespräch zur Behandlungsplanung vor? Und wie geht man mit der psychischen Belastung um? Diese Broschüre bietet eine Hilfestellung für Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen und Freunde.

Broschüre (PDF, 1.75 MB)
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Was kann helfen, nachdem man von seiner Krebserkrankung erfahren hat? Einige wichtige Tipps zum Umgang mit der Erkrankung während der ersten Tage nach der Diagnose sind hier zusammengestellt:



Frau schaut nachdenklich mit auf der Hand abgestützten Kinn
Häufig steht zunächst ein Krebsverdacht im Raum – das kann für Betroffene schon sehr belastend sein [Symbolbild]. Foto: Tobias Schwerdt. © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Wenn zunächst der Verdacht auf Krebs besteht:

  • Dann sind meist mehrere Untersuchungen notwendig: Damit lässt sich feststellen, ob es sich um eine gutartige Veränderung oder um eine Krebserkrankung handelt.
  • Falls sich die Diagnose "Krebs" bestätigt, müssen die Ärzte abschätzen, wie weit die Erkrankung schon fortgeschritten ist. Also beispielsweise, ob sich schon Tochtergeschwülste (Metastasen) an anderen Körperstellen gebildet haben.
  • Dazu bewerten die Mediziner die Ergebnisse aus den verschiedenen Untersuchungen, zum Beispiel Röntgenaufnahmen, Bilder aus Computertomographie oder Magnetresonanztomographie, die Befunde der Untersuchung von Gewebeproben sowie Laborwerte.
  • Dabei sind meist Ärzteteams ganz unterschiedlicher Fachbereiche beteiligt. Gemeinsam besprechen sie die Befunde, kommen zu einer Diagnose und beraten über die optimalen Behandlungsmöglichkeiten.

Daher kann es ein wenig dauern, bis die Untersuchungsergebnisse und das weitere Vorgehen mit der Patientin oder dem Patienten selbst besprochen werden.



Therapiebeginn: Gibt es einen Zeitdruck nach der Diagnose?

Für die meisten Krebspatientinnen und Krebspatienten gilt: Auf einige Tage kommt es bei der Behandlungsplanung normalerweise nicht an. So gelten zum Beispiel Brustkrebs oder Prostatakrebs nicht als Notfalldiagnosen, bei denen sofort mit der Therapie begonnen werden muss.

Einige wenige Krebserkrankungen können sich aber sehr schnell verschlechtern: zum Beispiel eine akute Leukämie. Eine weitere Ausnahme bilden Betroffene mit unmittelbar lebensbedrohlichen Symptomen wie Blutungen oder Atemnot oder auch mit starken Schmerzen: Sie müssen sofort behandelt werden.



Zumindest ein kurzer Krankenhausaufenthalt ist für die meisten Krebspatienten und Krebspatientinnen notwendig – sei es für weitere Untersuchungen, wegen einer Operation oder einer aufwendigeren Chemotherapie oder Bestrahlung.

Doch die Zeit, die Krebspatienten durchschnittlich im Krankenhaus verbringen, ist kürzer geworden – viele Behandlungsschritte können heute auch ambulant und nicht stationär erfolgen.

Niedergelassene Ärzte für eine ambulante Behandlung finden

  • Solange die Diagnose "Krebs" noch nicht gesichert ist, können Sie meistens Ihre bisher behandelnden Ärzte weiter betreuen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt veranlasst weitere Untersuchungen und stellt gegebenenfalls entsprechende Überweisungen aus.
  • Auch die eigentliche Krebsbehandlung muss nicht immer im Krankenhaus stattfinden: In vielen Situationen kommen spezialisierte Arztpraxen und Ambulanzen an Krebszentren infrage.
  • In Deutschland darf man seinen Arzt oder seine Ärztin frei wählen. Diese müssen aber eine Berufszulassung haben, die sogenannte Approbation. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Ihre Ärzte auch eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung (Kassenzulassung) haben.
  • Hinzu kommt bei der Krebsbehandlung die Frage nach Spezialisierung und Erfahrung. Allerdings sind heute an der modernen Krebstherapie meist mehrere Spezialisten beteiligt – unabhängig davon, ob man im Krankenhaus oder überwiegend ambulant behandelt wird.
  • Trotzdem kann eine Ärztin oder ein Arzt alle Schritte koordinieren und als wichtigste Ansprechperson fungieren. "Therapieführende" Ärzte stellen auch sicher, dass alle einbezogenen Fachleute über die wichtigsten Befunde informiert sind.

Eine geeignete Klinik finden

Es gibt verschiedene Kriterien, an denen Sie sich als Patientin oder als Patient orientieren können:

  • Die Klinik hat Erfahrung mit der jeweiligen Krebserkrankung und die behandelnden Ärzte orientieren sich an der für die jeweilige Krebsart gültigen medizinischen Leitlinie. Das trifft beispielsweise für spezialisierte Krebszentren oder Universitätskliniken mit hohen Behandlungszahlen für die Krebsart zu.
  • Das Krankenhaus arbeitet "interdisziplinär", es sind also an der Diagnose und Behandlung Ärzte und weitere Spezialisten aus verschiedenen Fachrichtungen beteiligt.
  • Es gibt Kooperationen mit Forschungsverbünden und das Krankenhaus führt klinische Studien zu neuen Verfahren in der Krebsmedizin durch.
  • Für die Anerkennung als spezialisiertes Krebszentrum ist außerdem Voraussetzung, dass man sich als Patientin oder als Patient zu sozialrechtlichen und psychoonkologischen Fragen beraten lassen kann.

Eine zweite Meinung einholen

Vor einer Operation oder einer anderen Behandlung haben manche Patientinnen und Patienten den Wunsch, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

  • Bevor Sie den Rat eines zweiten Arztes vor einer Behandlung einholen, sollten Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin sprechen.
  • Die meisten Ärzte werden den Wunsch nach einer zweiten Meinung verstehen und können weitere qualifizierte Ansprechpersonen nennen. Bringen Sie zu einem zweiten Beratungsgespräch dann auch alle bisherigen Untersuchungsergebnisse mit. So können Sie unnötig belastende Doppeluntersuchungen vermeiden.

Wichtig zu wissen: Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Krankenversicherung Kosten für das Einholen einer Zweitmeinung im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung übernimmt. Viele Krankenkassen haben jedoch für ihre Versicherten spezielle Angebote zum Einholen einer Zweitmeinung. Dieses Angebot kann sich beispielsweise auf einzelne Krebsarten oder einen bestimmten Anbieter beziehen.

  • Informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse oder fragen Sie direkt nach.
Ein älteres Ehepaar sitzt an einem Tisch und führt ein Gespräch mit einem jungen Arzt.
Es kann helfen Angehörige nach einer Krebsdiagnose zum ersten Arztgespräch mitzunehmen [Symbolbild]. Foto: Tobias Schwerdt © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Mit der Diagnose Krebs stürzen auf Betroffene viele neue Informationen ein. Häufig ist man gerade beim ersten Gespräch geschockt und aufgeregt. Daher können erst hinterher wichtige Fragen aufkommen oder Betroffene können sich vielleicht nicht mehr an alles erinnern, was besprochen wurde. Sie können sich aber auf die weiteren Gespräche vorbereiten und so selbst dazu beitragen, dass dabei Ihre Fragen geklärt werden und Sie alle nötigen Informationen auch erhalten.

Tipps für Ihr Gespräch mit der Ärztin oder den Arzt:

  • Nehmen Sie einen Angehörigen, Freund oder Freundin mit zu den Arztgesprächen: So werden Details in der Aufregung seltener überhört. Und man kann sich hinterher über das Gespräch austauschen.
  • Überlegen Sie sich schon vor dem Termin Ihre Fragen und schreiben Sie diese auf: Dann vergisst man während des Gesprächs nichts Wichtiges.
  • Fragen Sie nach, wenn während des Gesprächs etwas unklar bleibt: Der Arzt kann dann noch einmal alles genau erklären.
  • Informieren Sie sich über die Erkrankung, fragen Sie nach weiteren Informationsquellen, etwa Broschüren oder guten Internetseiten: So kann man als Patientin oder Patient besser an Entscheidungen zur Behandlung teilhaben.
  • Machen Sie sich während des Gespräches Notizen: Dann können Sie noch später darauf zurückgreifen.

Auch Ärzte haben Fragen, auf die sich Betroffene vorbereiten können:

  • Wann sind welche Symptome aufgetreten?
  • Welche anderen Erkrankungen liegen vor?
  • Waren Sie in der Vergangenheit schon einmal im Krankenhaus und warum?
  • Welche Krankheiten sind in der Familie aufgetreten? Manche Krebserkrankungen sind unter Verwandten häufiger. Für Ärzte ist wichtig zu wissen, ob Eltern, Großeltern, Geschwister oder Kinder einer Patientin oder eines Patienten bereits einmal an Krebs erkrankt oder sogar daran gestorben sind.
  • Welche Medikamente nehmen Sie ein? In welcher Dosierung? Bringen Sie die Verpackung oder den Beipackzettel der regelmäßig eingenommenen Medikamente zum Arztgespräch mit. Vielleicht haben Sie sogar einen Medikamentenplan mit allen Medikamenten, die Sie verwenden. Auch Nahrungsergänzungsmittel, wie etwa Vitamine, oder andere Produkte, die man selbst gekauft hat, gehören auf diese Liste.

Geht es im Gespräch mit den Ärzten im nächsten Schritt um die Planung der bestmöglichen Behandlung, können weitere Informationen wichtig werden:

  • Gibt es mehr als eine Therapie, die mir helfen könnte?
  • Gibt es ein Behandlungsverfahren, das eindeutige Vorteile gegenüber allen anderen aufweist?
  • Was ist das Ziel der Behandlung: Heilung, das Fortschreiten der Erkrankung aufhalten, Linderung der Beschwerden?
  • Was würde passieren, wenn ich mich nicht behandeln lasse?
  • Wie lange werde ich voraussichtlich krank sein?
  • Mit welchen Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen muss ich rechnen, mit welchen nicht?

Unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten

Häufig steht nicht gleich zu Beginn fest, wie die optimale Behandlung aussieht. Oft können Ärzte wichtige Einzelheiten erst etwas später klären, etwa, wenn sie nach einer Operation mehr über das genaue Ausmaß der Krebserkrankung wissen.

Wie kommen Ärztinnen und Ärzte zu ihren Therapieempfehlungen?

  • Für viele Krebserkrankungen gibt es mittlerweile sogenannte Leitlinien, die von Experten erarbeitet und regelmäßig aktualisiert werden. Sie sollen dem behandelnden Arzt Orientierungshilfen geben, die Qualität der Behandlung absichern und dem Schutz des Patienten oder der Patientin dienen. Medizinisch legen die Leitlinien den Standard guter Behandlung fest. Wenn es die persönliche Situation des Patienten nötig macht, kann eine abweichende Empfehlung allerdings sinnvoll sein.
  • Bei einer so komplexen Erkrankung wie Krebs gibt es oft mehr als einen Behandlungsweg. Es müssen auch persönliche Faktoren beim Einzelnen berücksichtig werden: beispielsweise Begleiterkrankungen oder das individuelle Risiko für Nebenwirkungen einer bestimmen Therapie.

Je besser man über seine Erkrankung und die verschiedenen Möglichkeiten der Behandlung informiert ist, desto eher kann man Mitverantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen und sich an Entscheidungen als gleichberechtigter Partner beteiligen.

Das gesetzlich garantierte Recht, über die eigene Behandlung mitzuentscheiden, ist aber keine Pflicht. Wer Entscheidungen lieber den Ärzten überlassen möchte, kann dies selbstverständlich tun.

Weitere Möglichkeit: Klinische Studie

Für manche Krebspatienten ist auch die Teilnahme an einer Studie eine Alternative.

In der klinischen Krebsforschung werden neue und experimentelle Diagnose- und Behandlungsverfahren getestet. Bevor ein neues Arzneimittel als Standardbehandlung zugelassen wird, erprobt der Hersteller die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit noch einmal in Studien mit vielen Teilnehmern.

Ebenso verbreitet sind sogenannten Therapieoptimierungsstudien: Hier werden bereits etablierte Behandlungsmöglichkeiten neu kombiniert oder geringfügig abgewandelt, um sie verträglicher oder wirksamer zu gestalten.

Wichtig zu wissen: Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig.



Ein Mann hält ein Tablet und mach sich auf eibnem Block Notizen
Wissen kann helfen, besser mit seine Krebserkrankung umgehen zu können und Sicherheit im Gespräch mit den Ärzten zu gewinnen [Symnolbild]. Foto:Tobias Schwerdt © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Krebspatientinnen und -patienten gehen unterschiedlich mit ihrer Erkrankung um: Manche versuchen, sich über jedes Detail zu informieren. Andere möchten lieber gar nicht so viel wissen und überlassen möglichst alles ihren Ärzten.

Welcher Weg ist besser? Hier sollte man auf sich selbst hören und sich immer gerade so weit informieren, dass man sich aktuell damit wohlfühlt.

Vorsicht

Nicht alle Informationen im Internet sind sachlich richtig oder hilfreich, nicht alle Anbieter seriös. Oft handelt es sich um ein geschickt getarntes Kaufangebot, andere Texte sind bereits veraltet oder stellen persönliche Erfahrung als allgemein gültiges Wissen dar.

  • Wissen kann helfen, Ängste abzubauen und mehr Sicherheit im Umgang mit der Erkrankung und im Kontakt mit den Ärzten zu bekommen. So können Sie auch bei Behandlungen besser mitentscheiden.
  • Vor allem im Internet erhalten Sie in eine Fülle von Informationen zum Thema "Krebs": Texte mit Sachinformationen, Adressen von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Online-Beratung, Austausch mit Krebspatienten.
  • Die behandelnden Ärzte können erste Ansprechpersonen bei der Informationssuche sein: Oft können sie Internetseiten oder Broschüren empfehlen. Oder man greift auf die Informationsangebote seriöser Institutionen zurück, die man nicht nur aus dem Internet kennt, sondern auch aus der "realen" Welt.


Die Diagnose Krebs ist für die meisten Menschen zunächst ein Schock, auf den sie mit Angst und Unsicherheit reagieren. Auch andere Gefühle, wie Wut oder Gereiztheit können auftreten oder sogar Schuldgefühle, weil man die Ursache der Erkrankung im eigenen Verhalten vermutet. Alle diese Gefühle sind normal, es gibt im Umgang mit der eigenen Krebserkrankung kein "richtig" oder "falsch".

Erste Anlaufstellen sind beispielsweise Kliniksozialdienste oder Krebsberatungsstellen. Niedergelassene Psychoonkologen können auch längerfristige Hilfe bieten. In Selbsthilfegruppen findet man als Patientin oder Patient auch Beistand von anderen Betroffenen.

Wer krank ist, muss dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.

Wichtig

Bei einer längeren Erkrankung müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachweisen können.

Wer länger als 3 Tage nicht arbeitsfähig ist, benötigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Krankmeldung"); je nach Arbeitsvertrag oder Bestimmungen des Tarifvertrags kann dies auch schon früher erforderlich sein. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht an die Krankenkasse und in Kopie an den Arbeitgeber.

  • Die Diagnose muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.
  • Wer ein gutes Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber hat, kann überlegen, ob ein offener Umgang mit der Erkrankung angebracht ist. Im Zweifelsfall können die psychosozialen Beratungsdienste und Kliniksozialdienste im Krankenhaus weiterhelfen, ebenso die regionalen Krebsberatungsstellen.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld: Arbeitnehmende erhalten in der Regel 6 Wochen weiter ihren Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber. Dauert die Erkrankung länger als 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld beträgt etwa 70 Prozent des letzten Bruttoentgelts und maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Es wird maximal 78 Wochen lang bezahlt. Davon abgezogen werden die 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und die Zeiten, in denen Betroffene während einer Reha Übergangsgeld erhalten.

  • Wie sind die Regelungen bei Arbeitslosigkeit? Dann gilt dasselbe wie für Arbeitnehmende: Betroffene erhalten das Arbeitslosengeld 6 Wochen weiter, danach erhalten sie Krankengeld.
  • Wie sind die Regelungen bei Gutverdienenden? Bei Personen, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, berechnet sich das Krankengeld nicht aus dem ganzen Entgelt, sondern nur bis zu dieser Höhe.

Wohin mit arbeitsrechtlichen Fragen oder Fragen zum Krankengeld? Erste Ansprechpersonen bei solchen Fragen sind zunächst Ihre Krankenkasse und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

  • Im Krankenhaus hilft der Kliniksozialdienst weiter. Dessen Mitarbeitenden übernehmen auch eventuell notwendige Anträge, solange man sich nicht selbst um Fragen und Formulare an die Kranken- oder Rentenversicherung kümmern kann.
  • Wird man ambulant behandelt, kann man sich für viele Fragen zunächst an die Krankenkasse wenden. Sie verweist bei Bedarf auf weitere Ansprechpersonen. Auch die regionalen Krebsberatungsstellen bieten kompetente Hilfe.
Informationsblatt "Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig?" © Krebsinformationsdienst, DKFZ

"Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig?"

Wer hilft weiter, wenn es um die Kosten einer Therapie geht? Wer kennt sich aus mit Rehabilitation, Rente oder der Rückkehr in den Beruf? Ansprechpartner und Beratungseinrichtungen sind in diesem Informationsblatt zusammengestellt.

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Krebspatient steigt aus dem Taxi und geht auf die Klinik zu.
Für den Besuch einer Klinik oder Ambulanz können sich Patienten vorbereiten [Symbolbild]. Foto: Tobias Schwerdt © Krebsinformationsdienst. DKFZ

Sowohl vor einer ambulanten Behandlung als auch vor einem längeren Klinikaufenthalt gibt es Einiges zu beachten. Sie sollten sich darauf vorbereiten und so die Aufregung vor einer Behandlung oder vor der Aufnahme in die Klinik etwas verringern. Dabei können Sie sich Unterstützung holen:

  • Klären Sie mit den behandelnden Ärzten möglichst vorab Fragen zur Behandlung, zu Medikamenten oder zu erwartenden Nebenwirkungen.
  • Wenden Sie sich bei finanziellen Fragen im Vorfeld an Ihre Krankenkasse, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
  • Auch Angehörige oder nahestehende Freunde können in die Planung mit einbezogen werden und bei praktischen Aufgaben entlasten.

Checkliste zur Vorbereitung auf eine ambulante oder stationäre Behandlung

Bevor die Therapie beginnt, sollten Betroffene folgende Fragen klären:

  • Wie lange dauert die Behandlung?
  • Wie lange sind Sie von zu Hause fort?
  • Wer versorgt bei längerer Abwesenheit die Wohnung und nimmt Post entgegen? Wer kann frische Wäsche in die Klinik bringen?

Mit der Krankenkasse klären:

  • Wer kümmert sich während der Abwesenheit um kleine Kinder im Haushalt oder um pflegebedürftige Angehörige?
  • Welche Hilfsangebote gibt es, wenn man als Krebspatient alleine lebt und ambulant behandelt werden soll? Können Sie im Alltag Unterstützung beispielsweise durch eine Nachbarschafts- oder Haushaltshilfe oder einen Pflegedienst bekommen?

Mit dem Ärzteteam klären:

  • Müssen Sie sich zu Hause auf die Behandlung vorbereiten: zum Beispiel nüchtern bleiben, bestimmte Tabletten nehmen oder andere, gewohnte Medikamente vorübergehend absetzen?
  • Mit welchen Nebenwirkungen der Behandlung ist zu rechnen?
  • Müssen Sie nach der Behandlung etwas beachten?
  • Nach einer ambulanten Therapie: Welcher Arzt, welche Ärztin ist Ansprechperson, falls später zu Hause etwas Unvorhergesehenes passiert? Wer hilft in Notfällen, auch nachts oder am Wochenende? Fragen Sie nach einer Telefonnummer.

Anfahrt und Rückfahrt:

  • Wann ist der Behandlungstermin?
  • Um wieviel Uhr sollten Sie in der Praxis oder am Aufnahmetag in der Klinik sein?
  • Wie viel Zeit müssen Sie für Hin- und Rückfahrt einplanen?
  • Können Sie selbst fahren oder müssen Sie sich bringen oder abholen lassen, weil Sie eventuell nicht fahrtüchtig sind?
  • Übernimmt die Krankenkasse gegebenenfalls die Fahrtkosten für Bus, Bahn, Taxi oder Krankentransport?

Medikamente und Hilfsmittel:

  • Medikamentenplan: Welche Medikamente nehmen Sie zurzeit ein? Für Ärzte ist es meist hilfreich, wenn Sie vorab einen Medikamentenplan aufstellen, mit allen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln, die Sie regelmäßig einnehmen. Darauf sollten Sie auch die Dosierung vermerken. Wenn Sie unsicher sind, können Sie auch die Verpackung oder den Beipackzettel mitbringen. So lassen sich Wechselwirkungen zwischen den bisher gewohnten Medikamenten und den Arzneimitteln zur Krebstherapie leichter vermeiden.
  • Zuzahlung: Oft fallen im Lauf der Behandlung Zuzahlungskosten an, sei es beim Einlösen von Rezepten, sei es als Zuzahlung für einen stationären Aufenthalt oder eine Reha-Leistung. Gesetzlich Versicherte sollten daher prüfen, ob sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse stellen können.
  • Welche Apotheken haben an Feiertagen oder nachts geöffnet?

Checkliste für den Krankenhausaufenthalt

Vor einem Krankenhausaufenthalt sollte eine Patientin oder ein Patient ebenfalls einige Fragen klären. Oft stellt das jeweilige Krankenhaus solche Patienteninformationen schon auf seiner Internetseite zur Verfügung, oder man bekommt sie bei der Anmeldung ausgehändigt.

Welche Papiere sollten Sie mitbringen?

  • die Einweisung des behandelnden Arztes
  • bereits vorliegenden Befunde,
  • Name und Telefonnummer des Hausarztes oder behandelnden Arztes,
  • Versicherungskarte oder Versichertennummer der Krankenkasse.
  • Medikamentenplan, Allergiepass und andere Gesundheitsausweise.

An welche persönlichen Gegenstände sollte man denken?

  • Nachtwäsche, Unterwäsche
  • Waschzeug, Zahnbürste und sonstigen Hygieneartikeln
  • Hausschuhe, Bademantel
  • bequeme Kleidung, wenn man voraussichtlich nicht nur im Bett bleiben muss
  •  Lesestoff
  • Handy, Ladegerät, Kopfhörer

Was sollten Sie besser zu Hause lassen?

  • größere Bargeldbeträge
  • Schmuck und andere Wertgegenstände – die meisten Krankenhäuser übernehmen dafür keine Verantwortung

Zuzahlung

  • Mit welchem Betrag muss man sich an den Klinikkosten als Eigenleistung beteiligen?
  • Können Sie eine Befreiung von solchen Zuzahlungen erhalten?

Besuch

  • Wann sind die Besuchszeiten?
  • Dürfen Kinder mitgebracht werden?
  • Bei Bedarf: Unter welchen Umständen können Begleitpersonen mit aufgenommen werden? Gibt es Gästezimmer in der Klinik?

Wichtig: Beachten Sie, dass wegen der Corona-Pandemie in den Krankenhäusern aktuell andere Besucher-Regeln als üblich gelten können.

Patientenmappe mit Untersuchungsergebnissen anlegen

Im Verlauf der Erkrankung bekommt man als Patientin oder als Patient die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen und Behandlungen mitgeteilt.

  • Vereinbaren Sie vorab bei Untersuchungen, dass auch Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt jeweils eine Kopie der Unterlagen erhält.
  • Bitten Sie auch um eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen und legen Sie sich eine Patientenmappe an.
  • Entsprechende Nachweise können wichtig sein, zum Beispiel für Anträge, die man eventuell im Laufe der Erkrankung gegenüber der Versicherung stellen möchte
  • Auch bei einem Arztwechsel oder wenn man eine Zweitmeinung einholen möchte, ist es hilfreich, wenn man einen Überblick über die bisherigen Untersuchungen und Behandlungen hat.


Quellen und weiterführende Informationen (Auswahl)

Viele Patienten interessieren sich dafür, welche Erfahrungen andere Menschen in der gleichen Situation gemacht haben – und vor allem, wie es ihnen einige Zeit später damit geht. Das Internetportal "krankheitserfahrungen.de" stellt Patientenberichte zu den Themen Brustkrebs, Darmkrebs und Prostatakrebs zur Verfügung.

Einige interdisziplinäre Leitlinien zur Diagnostik, Behandlung und Nachsorge onkologischer Erkrankungen widmen der Patienteninformation und -aufklärung oder psychoonkologischen Aspekten eigene Kapitel. Beispiele sind die S3-Leitlinien zum Mammakarzinom, Magenkarzinom oder Zervixkarzinom.

Informationen zu sozialrechtlichen Fragen finden sich in den Sozialgesetzbüchern, insbesondere dem Sozialgesetzbuch V (SGB V), sowie bei den Gesetzlichen Krankenkassen, den Privaten Krankenversicherungen und der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wesentliche Informationen zu Struktur und Qualität des Gesundheitswesens und zu Entwicklungen in der onkologischen Versorgung finden sich außerdem beim Bundesministerium für Gesundheit und beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

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Erstellt: 09.07.2022

Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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