Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz www.krebsinformationsdienst.de. Sie finden die Erklärung auch
Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums ist bemüht, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen.
Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Einhaltung der Anforderungen wurde auf Basis einer BITV-Selbstbewertung einer repräsentativen Seitenauswahl von www.krebsinformationsdienst.de am 11. Juli 2025 überprüft.
Die Bewertung der Website hat bestätigt, dass die überprüften Bereiche und Elemente bestmöglich barrierefrei umgesetzt wurden.
Nicht barrierefreie Inhalte: Noch nicht alle PDF-Dateien von Informationsblättern, Broschüren und Flyern, die zum Download angeboten werden, sind bereits barrierefrei.
- Grund: Die PDFs wurden größtenteils zu einem Zeitpunkt erstellt, als die Barrierefreiheit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war. Wir arbeiten aktiv daran, in den kommenden Jahren alle PDF-Dateien barrierefrei zu machen.
Alternativer Zugang zu nicht barrierefreien Inhalten
Möchten Sie einen Zugang zu nicht-barrierefreien Inhalten, so stehen Ihnen der Telefondienst und der E-Mail-Service des Krebsinformationsdienstes zur Verfügung:
- Telefon: 0800 420 30 40 (Montag bis Sonntag von 8 bis 20 Uhr, kostenlos)
- E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de
- barrierefreies Kontaktformular
Feedback: Barriere melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich an das Sekretariat des Krebsinformationsdienstes wenden.
- per Telefon an 06221 42 2890
- über ein datensicheres Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.krebsinformationsdienst.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
