- Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein spezielles Behandlungsangebot für Menschen mit einer schwer therapierbaren und/oder seltenen Erkrankung, darunter auch Krebserkrankungen.
- Das Ziel einer ASV: Patientinnen und Patienten sollen bestmöglich versorgt werden – und zwar ohne längeren Klinikaufenthalt.
- Wir erklären, wie die ASV funktioniert und bei welchen Krankheitsbildern Patientinnen und Patienten mit Krebs daran teilnehmen können.
Hinweis
In unserem Informationsblatt finden Sie wichtige Ansprechpartner und Anlaufstellen für rechtliche Fragen (PDF).
Hinweis: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen ersten Überblick geben. Sie sind nicht rechtsverbindlich und können keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.
Was bedeutet "ambulante spezialfachärztliche Versorgung"?
Bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) übernimmt ein Team aus Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen gemeinsam die Diagnostik und Behandlung eines Krebspatienten oder einer Krebspatientin. Das Besondere bei der ASV ist, dass dieses Ärzteteam besonders qualifiziert für die jeweilige Krebserkrankung sein muss. Die dabei entstehenden Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse.
- Gut zu wissen: Das Versorgungsangebot der ASV kann umfangreicher sein als übliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Fachleute im ASV-Team
Welche Fachärztinnen und Fachärzte oder nichtärztliche Berufsgruppen zum ASV-Team gehören, hängt von der Krebserkrankung ab.
Generell können niedergelassene Facharztpraxen auch mit einem Krankenhaus in der Nähe zusammenarbeiten.
Wichtig zu wissen
Patienten sind immer bei der Entscheidungsfindung beteiligt. Das gilt sowohl für die Diagnostik als auch die Behandlung.
Zudem müssen sich Patientinnen und Patienten nicht verpflichtend für die Teilnahme an der ASV eintragen. Sie können die ambulante spezialfachärztliche Versorgung also auf eigenen Wunsch jederzeit selbst beenden.
Koordinierte Versorgung durch das ASV-Team: Eine Fachärztin oder ein Facharzt aus dem Krankenhaus oder einer Praxis leitet und koordiniert das ASV-Team sowie die Behandlung. Die Teamleitung ist zudem die erste Ansprechperson für eine Patientin/einen Patienten. Die Teamleitung bildet zusammen mit weiteren Fachärztinnen und Fachärzten das Kernteam und zieht bei Bedarf weitere Fachkräfte hinzu. Das können beispielsweise Psychotherapeuten oder soziale Dienstleistende sein.
Was umfasst das Behandlungsangebot und was nicht? Welche Untersuchungen und Behandlungen zur Leistung der ASV gehören, hängt von der Erkrankungssituation ab. Das ASV-Team informiert zudem über Angebote, die den Alltag mit der jeweiligen Erkrankung erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Hilfsmittel, Selbsthilfegruppen oder soziale Dienste.
- Wichtig zu wissen: Die Versorgung in der ASV betrifft nur die Erkrankung, auf die das ASV-Team spezialisiert ist. Dazu gehören aber auch Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Behandlung in der ASV stehen. Für alle anderen Erkrankungen müssen sich Patientinnen und Patienten wie bisher an ihre Hausarztpraxis wenden.
Wie geht es weiter, wenn die ambulante spezialfachärztliche Versorgung endet? Nach Abschluss der Behandlung in der ASV erhalten Patientinnen und Patienten die Ergebnisse schriftlich. Zusätzlich erhalten sie auch schriftliche Information zum weiteren Vorgehen.
Wann kann ich das Behandlungsangebot nutzen?
Wichtig zu wissen
Es gibt zwar nicht für alle Krebserkrankungen eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Das Angebot wird aber regelmäßig erweitert.
In folgenden Erkrankungssituationen können Krebserkrankte eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung in Anspruch nehmen:
- bei Augentumoren,
- gastrointestinalen Tumoren oder Tumoren der Bauchhöhle,
- gynäkologischen Tumoren,
- Hauttumoren,
- Hirntumoren (Tumore des Gehirns und der peripheren Nerven),
- Knochen- und Weichteiltumoren,
- Kopf- und Halstumoren,
- Lungentumoren und Tumoren des Thorax,
- urologischen Tumoren,
- Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Krebserkrankungen der Blutbildung
- und zur Versorgung nach einer Stammzelltransplantation.
Wer an dem Angebot interessiert ist, braucht eine Überweisung vom zuvor behandelnden Haus- oder Facharzt. Es ist außerdem möglich, die Überweisung am Ende eines Krankenhausaufenthaltes von einer Ärztin/einem Arzt ausstellen zu lassen.
- Gut zu wissen: Sie brauchen keine Überweisung, wenn die Klinik oder ambulante Praxis Teil des ASV-Teams ist.
ASV-Teams in der Nähe finden: Auf der Website der ASV-Servicestelle gibt es eine Umkreissuche, mit der Sie ein ASV-Team in Ihrer Nähe finden können. Falls Sie Hilfe dabei brauchen, können Sie sich auch direkt an die ASV-Servicestelle wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website. Bitte beachten Sie aber dabei, dass unter Umständen nicht überall eine ASV verfügbar ist.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an hilfreichen Links zum Weiterlesen und Quellen, die für die Erstellung dieses Textes genutzt wurden.
Quellen und weiterführende Informationen
Institutionen und Behörden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung auf seiner Webseite:
- der G-BA stellt dort auch Patienteninformationen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung in Leichter Sprache (PDF) zur Verfügung.
Weitere Details zur ASV sind in den gemeinsamen Vereinbarungen der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung, Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie des GKV-Spitzenverbandes geregelt.
Gesetze und Richtlinien
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Welchen Patientinnen und Patienten eine ambulanten spezialfachärztliche Versorgung zur Verfügung steht, wie diese abläuft und welche Leistungen dazugehören, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie.