- Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) ist eine sehr häufige Krebserkrankung, die sich allerdings erst vergleichsweise spät durch Beschwerden bemerkbar macht. Symptome von Lungenkrebs sind beispielsweise Husten, Gewichtsverlust, Luftnot oder Schmerzen in der Brust oder den Knochen.
- Vor allem Menschen, die ein hohes Risiko für Lungenkrebs haben, sollten daher wichtige Warnzeichen kennen und bei anhaltenden Beschwerden zum Arzt gehen.
- Derzeit bereiten Fachleute die Einrichtung einer Lungenkrebs-Früherkennung mit strahlungsarmer Computertomographie (Niedrigdosis-CT) für starke Raucherinnen und Rauchern im Alter von 50 bis 75 Jahren vor.
Symptome bei Lungenkrebs: Husten, Gewichtverlust, Luftnot
Damit sollten Sie zum Arzt gehen
Husten, Gewichtsverlust, Luftnot oder Schmerzen in der Brust oder den Knochen können auf Lungenkrebs hinweisen.
Ein Lungenkarzinom verursacht im frühen Stadium nur selten Beschwerden. Kleine Tumoren werden fast immer zufällig entdeckt, zum Beispiel bei einer Röntgenuntersuchung des Brustkorbs aus anderem Anlass.
Umso wichtiger ist es, vor allem für Raucherinnen und Raucher, Symptome ernst zu nehmen und mit einem Arzt oder einer Ärztin zu besprechen, wenn die Beschwerden anhalten.
Die Krankheitszeichen von Lungenkrebs sind oft nicht eindeutig. Hinter vielen Warnzeichen können Lungenkrebs oder andere schwerwiegende Lungenprobleme stehen, aber auch harmlosere Erkrankungen, etwa eine chronische Bronchitis. Die Angst vor Krebs sollte nicht verhindern, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.
Diese Symptome können auf Lungenkrebs hinweisen
- Husten
- Gewichtsverlust
- Luftnot
- Brustschmerzen
- blutiger Auswurf beim Husten
- Knochenschmerzen
- Trommelschlegelfinger (eine Verdickung der Fingerspitzen)
- Fieber
- Schwächegefühl
Detailwissen: Beschwerden durch Metastasen und Syndrome
Wenn der Tumor sich über die Lunge hinaus ausgebreitet hat, können Metastasen die Symptome verursachen. Bei nicht wenigen Betroffenen sind diese Beschwerden sogar der erste Hinweis auf die Erkrankung:
- Bei Befall der Knochen leiden Patienten häufig unter Schmerzen, die zunächst zum Beispiel als "Arthrose" gedeutet werden.
- Ist die Leber betroffen, kommt es oft zu Gewichtsverlust, Schwäche und Müdigkeit, ebenfalls eher unspezifische Symptome.
- Metastasen im Gehirn können neurologische Symptome verursachen, zum Beispiel Lähmungen, Kopfschmerzen, aber auch Verwirrtheit, Krampfanfälle oder Wesensveränderungen.
Bei manchen Patienten sind sogenannte paraneoplastische Syndrome das erste Zeichen für Lungenkrebs: Dabei handelt es sich um Beschwerden, die nicht direkt durch das Tumorwachstum oder das Wachstum von Tumormetastasen ausgelöst werden.
Ursache der Beschwerden sind vermutlich vom Tumor freigesetzte Hormone oder hormonähnliche Stoffe oder aber eine Immunreaktion des Körpers gegen den Tumor.
Entsprechende Beschwerden treten vermutlich etwa bei 1 von 10 Patientinnen und Patienten mit einem kleinzelligen Lungenkarzinom auf. Die Beschwerden können für den Arzt wegweisend für die Diagnose sein.
Zu den Symptomen eines paraneoplastischen Syndroms können zum Beispiel gehören:
- Blutarmut
- zu viel Kalzium im Blut (Hyperkalziämie)
- Blutgerinnungsstörungen
- Trommelschlegelfinger (eine Verdickung der Fingerspitzen)
- Gewichtsverlust
- neurologische Beschwerden
- Hautveränderungen
Früherkennung in Deutschland
Bislang gibt es in Deutschland noch kein gesetzliches Lungenkrebs-Früherkennungsprogramm. Aber an der Einführung eines Lungenkrebs-Screenings arbeiten Fachleute und Gesetzgeber aktuell.
Als Früherkennungsuntersuchung infrage kommt eine strahlungsarme Computertomographie (Niedrigdosis-CT): Die Niedrigdosis-CT erstellt mithilfe von Röntgenstrahlen Schnittbilder des Körpers. Die Untersuchung dauert nur wenige Minuten. Auf den Schnittbildern suchen die Ärzte nach krebsverdächtigen Veränderungen in der Lunge. Sie soll nur starken Raucherinnen und Rauchern im Alter von 50 bis 75 Jahren zur Verfügung stehen.
Wichtig zu wissen: Von anderen Verfahren zur Lungenkrebs-Früherkennung raten Fachleute ab. Dazu gehören das Röntgen des Brustraumes, eine mikroskopische Untersuchung von abgehustetem Schleim (Sputum), eine Lungenspiegelung oder die Bestimmung von Tumormarkern.
Wann steht ein Lungenkrebs-Screening zur Verfügung?
Das kann noch einige Monate dauern.
Aber: Inzwischen sind wichtige Voraussetzungen für ein Lungenkrebs-Screening erfüllt:
- Das Strahlenschutzgesetz erlaubt inzwischen, Untersuchungen mit Röntgenstrahlen im Rahmen einer Lungenkrebs-Früherkennung an beschwerdefreien Menschen einzusetzen.
- Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die vorliegenden Studien im Hinblick auf Nutzen und Risiken eines Screenings wissenschaftlich bewertet.
- Das Bundesumweltministerium hat eine Verordnung erlassen, die festlegt, welche Personen unter welchen Voraussetzungen an einer Lungenkrebs-Früherkennung teilnehmen können.
Wie geht es jetzt weiter?
- Bevor starke Raucher das Risiko-adaptierte Lungenkrebs-Screening in Anspruch nehmen können, sind von den durchführenden Praxen und Kliniken noch wichtige Vorbereitungen zu treffen. Sie sollen die Qualität der Untersuchung sicherstellen. Bis die Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann es einige Monate dauern.
- Auch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) muss noch geklärt werden. Bevor die GKV die Kosten für eine Lungenkrebs-Früherkennung übernehmen, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Untersuchung in seine Früherkennungsrichtlinie aufnehmen. Dafür hat er maximal 18 Monate (bis Ende 2025) Zeit. Bis dahin müssen Teilnehmende die Kosten für die Untersuchung im Rahmen einer individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) noch selbst tragen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Lungenkrebsfrüherkennung?
Die strahlungsarme Computertomographie (Niedrigdosis-CT) soll beschwerdefreien, starken Raucherinnen und Rauchern im Alter zwischen 50 und 75 Jahren angeboten werden. Für diese Personengruppe überwiegt der Nutzen der Untersuchung die möglichen Risiken.
Als "starke Raucherin oder Raucher" gilt, wer
- mindestens 25 Jahre geraucht hat – wurde das Rauchen zwischendurch unterbrochen oder ganz beendet, muss die Pause weniger als 10 Jahre betragen – UND
- mindestens 15 Packungsjahre hat: Die Packungsjahre errechnen sich, indem man die Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen mit der Zahl der Raucherjahre multipliziert.
Wichtig zu wissen: Ausschlaggebend ist hier nur der Konsum von Zigaretten – nicht der von anderen Tabakprodukte.
Auch die Anbieter der Lungenkrebs-Früherkennung müssen wichtige Voraussetzungen erfüllen. Das stellt sicher, dass die Untersuchung hohe qualitative Ansprüche erfüllt. Dazu gehören unter anderem:
- Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des beteiligten ärztlichen Personals,
- Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung,
- Vorgaben über den Ablauf der CT-Befundung: Ärztinnen und Ärzte müssen beispielsweise eine Software nutzen, die dabei unterstützt, Lungenkrebs zuverlässig zu erkennen
- die Vorgabe, dass nur moderne Geräte zum Einsatz kommen dürfen, die hohe technische Qualitätsstandards erfüllen.
- Vorgaben, wie teilnehmende Personen zur Untersuchung informiert werden sollen.
Nutzen und Risiken der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs
Die Strahlenbelastung ist bei der Niedrigdosis-CT im Vergleich zur normalen Computertomographie geringer: Sie beträgt nur etwa ein Fünftel bis ein Viertel der Dosis.
Vorteile einer Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT
- Bessere Behandlungsmöglichkeiten: Durch eine strahlungsarme Computertomographie (Niedrigdosis-CT) kann Lungenkrebs mit hoher Sicherheit erkannt werden, bevor Krankheitszeichen auftreten. In frühen Krankheitsstadien stehen mehr Behandlungsmöglichkeiten zur Heilung zur Verfügung: Ist der Tumor noch klein, kann er zum Beispiel operativ entfernt werden.
- Bessere Überlebenschance: Je früher Lungenkrebs entdeckt wird, desto erfolgreicher ist die Behandlung. Studien haben gezeigt: Die Sterblichkeit durch Lungenkrebs lässt sich durch eine Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT senken.
Wichtig zu wissen
Der Nutzen der Lungenkrebs-Früherkennung überwiegt die Risiken nur für Langzeit-Raucherinnen und -Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren.
Nachteile einer Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT
- "Falscher Alarm": Mit der Niedrigdosis-CT findet man zahlreiche verdächtige Veränderungen, die letztendlich doch kein Lungenkrebs sind (falsch positiv). Um sicher zu gehen, werden weitere eingreifende und belastende Untersuchungen nötig.
- Strahlenbelastung: Wie groß das Risiko ist, durch die Röntgenstrahlung einer Niedrigdosis-CT Krebs auszulösen, können Fachleute nur schätzen. Solche Krebserkrankungen würden erst nach Jahren auftreten.
- Überdiagnose und Übertherapie: Es werden Tumoren gefunden, die ohne Früherkennungsuntersuchung nie auffällig geworden wären und auch das Leben nicht verkürzt hätten (Überdiagnose). Diese werden unnötigerweise behandelt (Übertherapie).
- Sich in falscher Sicherheit wiegen: Die Niedrigdosis-CT ist keine Vorsorge. Sie schützt nicht vor Lungenkrebs.
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Der Krebsinformationsdienst hat zur Erstellung des Textes im Wesentlichen auf die S3-Behandlungsleitlinie deutscher Fachgesellschaften zurückgegriffen. Diese und eine Auswahl weiterer Quellen sowie nützliche Links sind in der Übersicht zum Thema Lungenkrebs aufgeführt.
Institutionen und Fachgesellschaften
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Pressemitteilung des vom 17.05.2024: Bundesumweltministerium lässt künftig Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie zu
- Lungenkrebs-Früherkennung durch Niedrigdosis-CT für Risikogruppen (25.06.2024)
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie - Wissenschaftliche Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz
Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG)
Lungenkrebsscreening mittels Niedrigdosis-Computertomografie
Gesetze und Verordnungen
Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung – LuKrFrühErkV) vom 17.05.2024