Pflege zu Hause

Häusliche Krankenpflege bei Krebs organisieren: Ansprechpartner

Gut versorgt auch ohne Krankenhausaufenthalt

Letzte Aktualisierung: 10.04.2018
  • Was tun, wenn man aus dem Krankenhaus entlassen werden könnte, aber (noch) zu krank oder zu schwach ist, um zu Hause zurecht zu kommen? Die Planung dafür beginnt in der Regel schon im Krankenhaus.
  • Ärzte und qualifizierte Pflegedienste leisten die medizinische und pflegerische Betreuung, auch die Versorgung an sich können diese Dienste zeitweilig unterstützen. Eine Rolle spielen zudem Apotheken und Sanitätshäuser als Lieferanten von Medikamenten und Hilfsmitteln. Weil zur Versorgung so viele verschiedene Partner gehören, ist eine gute Abstimmung notwendig.
  • Der folgende Text nennt eine Auswahl wichtiger Ansprechpartner für Krebskranke und ihre Angehörigen. Links führen zu den genutzten Quellen und zu weiteren Informationsmöglichkeiten.
Bundesministerium für Gesundheit

Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst klären, was im konkreten Fall gebraucht wird. Denn: Ob die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Pflegeversicherung für die Kosten von Hilfsmitteln, Pflegepersonal oder sonstigen Leistungen aufkommt, hängt von der individuellen Situation ab.
Grundsätzlich sind die Leistungen, die die jeweiligen Kostenträger übernehmen, klar getrennt und werden in verschiedenen Abschnitten des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) beschrieben.
Wichtig für privat Versicherte: Die Regelungen für sie und auch für Beihilfeberechtigte sind meist ähnlich. Allerdings gilt hier immer nur der individuelle Vertrag als verbindlich.

Pflege, was kann das alles sein?

  • Häusliche Krankenpflege: Bei dieser Frage muss man die zuständige gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung einbeziehen, sie sind die Kostenträger.
    Häusliche Krankenpflege soll einen Krankenhausaufenthalt ersetzen beziehungsweise verkürzen. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten aber nur, wenn die behandelnden Ärzte entsprechende Verordnungen ausstellen.
    Diese Leistungen sind aber zeitlich begrenzt, zunächst auf 14 Tage. Bei Bedarf kann die häusliche Krankenpflege mit Genehmigung der Krankenversicherung verlängert werden, dann auf zunächst ingesamt vier wochen. Nur im begründeten Ausnahmefall ist eine längere Verordnung möglich.
    Weiterhin gilt aber die Voraussetzung, dass man als Krebspatient durch die häusliche Pflege nicht stationär ins Krankenhaus muss. Und es muss auch klar sein, dass man nicht auf Dauer Pflege brauchen wird. Denn dann wäre eine andere Unterstützung besser, nämlich durch die
  • Pflegeversicherung: Sie greift in der Regel erst, wenn man auf Dauer oder zumindest sehr lange pflegebedürftig sein wird. Als pflegebedürftig gelten Menschen, die mindestens sechs Monate am Stück in erheblichem Maße Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen.
    Um Leistungen der Pflegeversicherung zu bekommen, muss man einen Antrag auf  Anerkennung der Pflegebedürftigkeit stellen. Die Koordination übernimmt aber weiterhin die Krankenkasse, bei der man versichert ist: Sie ist auch Ansprechpartner für die Pflegeversicherung. Innerhalb von sechs Wochen nach diesem Antrag begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Situation des Patienten oder der Patientin und stuft die Pflegebedürftigkeit ein.

Einstufung der Pflegebedürftigkeit

Auf Dauer pflegebedürftig? Pflegegrade anstatt Pflegestufen

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade, anstatt drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung einer "erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz".

Für viele Menschen verwirrend: Die zur Pflege gehörenden Leistungen sind in weiten Teilen sehr ähnlich - unabhängig davon, ob sie durch die gesetzlichen Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung finanziert werden.
Hinzu gehören kann je nach Situation bei beidem Hilfe bei der Körperpflege, dem Anziehen und ähnlichem, was zur Grundpflege gehört, aber auch Unterstützung im Haushalt oder bei anderen Aufgaben. Die eigentliche medizinische Behandlungspflege hängt dann von der individuellen Situation ab.

Der Hauptunterschied bei der Kostenübernahme liegt in der Frage, ob man die Pflege nur vorübergehend benötigen wird, also nur für zwei oder nach Verlängerung für insgesamt vier Wochen, oder voraussichtlich auf Dauer.

Schon vor der Krebsdiagnose pflegebedürftig gewesen?

Noch komplizierter wird die Situation, wenn Krebspatienten vor ihrer Erkrankung bereits pflegebedürftig waren, die Leistungen aus der Pflegeversicherung nun aber zumindest vorübergehend nicht ausreichen. Ob es dann sinnvoll ist, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit anzupassen, oder ob auch hier vorübergehend die Krankenversicherung mit zusätzlichen Leistungen einspringt, lässt sich nur individuell klären.

Wenn die Krebserkrankung dazu führt, dass auf Dauer die bisherige Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr ausreicht, muss man einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Die folgenden Abschnitte listen auf, wer bei der Klärung und Unterstützung weiterhilft.

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Entlassung aus der Klinik: Checkliste

Wie viel Pflege man als Patientin oder Patient benötigen wird, wenn man aus der Klinik entlassen wird, muss man mit den behandelnden Ärzten rechtzeitig besprechen. Einbezogen sein sollten auch die Angehörigen oder Freunde, die bei der Pflege zu Hause beteiligt sein werden.
Bei einem solchen Gespräch sollte man die häusliche Situation kurz schildern: So lässt sich abklären, ob eine kurz- oder längerfristige Unterstützung zu Hause gewährleistet ist, und ob die Wohnverhältnisse die Pflege zu Hause überhaupt zulassen.

Vor der Klinikentlassung sollte zudem geklärt sein, welcher Arzt zu Hause die medizinische Betreuung übernimmt und die weiteren Verordnungen von (Pflege-)Leistungen ausstellt.
An der Vorbereitung der eigentlichen Entlassung sind außer den Ärzten und den zuständigen Pflegefachleuten der Station bei vielen Patienten noch weitere Ansprechpartner beteiligt.
Eine wichtige Rolle spielt insbesondere der Kliniksozialdienst. Der Fachbegriff für diese sorgfältige, fachübergreifende Planung lautet "Entlassmanagement", mehr dazu in unserem Text Entlassung aus der Klinik.

Hilfe bei sozialrechtlichen Fragen und Anträgen: Kliniksozialdienst

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Informationsblatt Sozialrechtliche Ansprechpartner (PDF)

Kliniksozialdienste gibt es heute an allen auf die Krebsbehandlung spezialisierten Krankenhäusern. Deren Mitarbeiter informieren zu vielen Fragen, die bei und nach der Entlassung aus dem Krankenhaus auf Krebspatienten zukommen können:

  • Sie klären, welche professionelle Pflege zu Hause notwendig und möglich ist, welche Pflegedienste übernehmen könnten, und welche Hilfsmittel notwendig sind. Sie organisieren bei Bedarf die Schulung von Angehörigen, wenn diese sich an der Versorgung beteiligen werden.
  • Sie helfen bei notwendigen Anträgen auf Finanzierung von Pflegeleistungen, und sie klären ab, welche weitere Unterstützung je nach Versicherung möglich ist.

Wenn die Pflege zu Hause nicht oder noch nicht möglich ist, prüfen sie, ob eine stationäre Kurzzeit- oder Dauerpflege oder die Betreuung in Hospizen oder auf Palliativstationen infrage kommt und ob ein Antrag auf Einstufung der Pflegebedürftigkeit dafür erforderlich werden kann.

Soweit notwendig, können mit den Kliniksozialdiensten auch weitere finanzielle und sozialrechtliche Fragen geklärt werden. Dazu gehört etwa das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht, wenn ein Patient sich noch einige Zeit nicht selbst um seine finanziellen Angelegenheiten kümmern kann. Weitere Themen sind die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder sonstige Leistungen, die die Lage von Krebspatienten kurz- oder langfristig verbessern können.

Hilfe und Unterstützung bei psychischer Belastung

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Eine schwere Erkrankung ist immer auch eine psychische Belastung, vor allem dann, wenn der allgemeine Gesundheitszustand noch auf absehbare Zeit eingeschränkt bleibt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniksozialdienste können in der Regel auch bei Fragen zur Krankheitsverarbeitung weiterhelfen.
In vielen Kliniken steht aber auch ein psychologischer Beratungsdienst zur Verfügung: Er wird entweder durch Mitarbeiter der Klinik direkt angeboten oder man kann nach Vereinbarung mit Psychologen oder Psychotherapeuten eines sogenannten Konsiliardienstes sprechen, die im Auftrag der Klinik tätig sind. In den meisten Krankenhäusern sind zudem Klinikseelsorger verschiedener Konfessionen tätig.

Diese Unterstützung ist in vielen Kliniken nicht nur für Patienten möglich, sondern auch für Angehörige. Ausdrücklich für Patienten und auch Angehörige sind außerdem die regionalen Krebsberatungsstellen zugänglich (hier eine Online-Suchmöglichkeit nach Adressen von Krebsberatungsstellen). Das kann zum Beispiel dann wichtig werden, wenn Angehörige durch die Erkrankung eines Familienmitglieds selbst sehr belastet sind, oder sich Sorgen machen, ob sie die häusliche Pflege überhaupt mit tragen können.

Unterstützung bei der Klinikentlassung

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Um keine Lücke zwischen der Versorgung in der Klinik und zu Hause entstehen zu lassen, wurde vor einigen Jahren das Konzept der so genannten Brückenpflege geschaffen. Sie wird auch als Überleitungspflege bezeichnet und ist bislang ein besonderes Angebot vor allem größerer Kliniken. Ihre Aufgabe: Sie betreut Patienten in der Phase der Krankenhausentlassung und organisiert die erste Zeit zu Hause.

Entsprechende Angebote standen lange nur in Baden-Württemberg zur Verfügung. Inzwischen gibt es vergleichbare Angebote aber immer häufiger auch von den größeren Krankenhäusern und Krebszentren in anderen Bundesländern.

Die Brückenpflege kann

  • durch Beratungsgespräche mit Patienten und deren Angehörigen den Betreuungsumfang klären und die Möglichkeit einer häuslichen Versorgung aufzeigen,
  • Unterstützung wie etwa ein Hausnotrufsystem oder "Essen auf Rädern" beschaffen,
  • Hilfsmittel für die Pflege und die Unterstützung des Patienten besorgen,
  • die ersten Kontakte aufnehmen zu Hausarzt, Sozialstationen und ambulanten Pflegediensten, ambulanter Hospiz-Hilfe oder Schmerzambulanzen.

Die Ansprechpartner aus der Brückenpflege bieten zumindest noch so lange Unterstützung, bis die häusliche Krankenpflege oder eine anderweitige Versorgung gut funktioniert.

Der wichtigste Ansprechpartner für daheim betreute Patienten und pflegende Verwandte oder Freunde ist der Arzt, der die medizinische Versorgung und Überwachung vor Ort übernehmen soll. Dies können Hausärztin oder Hausarzt sein oder auf die ambulante Krebsbehandlung spezialisierte Fachärzte.

Hausärztin oder Hausarzt knüpfen das Versorgungsnetz für zu Hause gepflegte Patienten und vermitteln zwischen den verschiedenen Ansprechpartnern. Sie können auch bei der Auswahl eines Pflegedienstes vor Ort helfen.

  • Die Ärzte stellen die entsprechenden Verordnungen für die Pflegeleistungen aus, damit die Kosten von der Versicherung übernommen werden können.
  • Sie sind zuständig für die medizinische Weiterbehandlung und den Kontakt mit dem bisher behandelnden Krankenhaus. Sie übernehmen, wenn notwendig, entweder selbst eine Schmerztherapie oder ziehen spezielle Schmerztherapeuten hinzu.
  • Sie verordnen bei Bedarf weitere Leistungen wie beispielsweise Physiotherapie.
  • Können Hausärzte gemeinsam mit Pflegediensten die Versorgung nicht im nötigen Umfang sicherstellen, überweisen sie an Fachärzte, die sich auf die ambulante Versorgung von Krebspatienten spezialisiert haben.

Pflegedienste: Tägliche Hilfe

Pflegedienste spielen bei der vorübergehenden oder dauerhaften Versorgung von Krebspatienten eine wichtige Rolle. Noch vor wenigen Jahren waren es überwiegend die Kirchen, die als Träger von Sozialstationen auftraten. Heute bieten die meisten Sozialverbände ebenfalls Pflegedienste an, und es gibt eine Vielzahl von freien Anbietern.

Rein rechtlich macht es also keinen Unterschied, ob man eine Sozialstation, einen Pflegedienst in freier Trägerschaft oder ein kommerzielles Unternehmen beauftragt. Adressen können im jeweiligen Branchenverzeichnis des Telefonbuches nachgeschlagen werden. Die Krankenkassen bieten in den Geschäftsstellen und auf ihren Internetseiten ebenfalls Hilfe bei der Suche an.

Die meisten Pflegedienste bieten drei Bereiche der Pflege an:

  • Ihre Aufgabe ist die Behandlungspflege, also etwa der Verbandwechsel oder die Medikamentengabe. Sie helfen bei Bedarf in der Ernährungstherapie (Sondenernährung, Infusionen), bei der Schmerzbehandlung und vielem mehr.
  • Bei Bedarf übernehmen oder unterstützen sie die Grundpflege, also zum Beispiel das Waschen oder das Lagern im Bett.
  • Sie unterstützen, je nach Bedarf und Verordnung durch den Arzt, aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Qualifizierte Pflegedienste können aber auch in vielen weiteren Punkten beraten und unterstützen, etwa bei der Beschaffung von geeigneten, verordnungsfähigen Hilfsmitteln sowie Verbrauchsmaterialien für die Pflege, und sie nennen weitere Möglichkeiten der Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Die Mitarbeiter sind überwiegend examinierte Pflegefachkräfte. Nur diese dürfen die eigentliche Behandlungspflege übernehmen. Je nach Aufgabe werden sie von hauswirtschaftlichen Fachkräften oder auch von Hilfskräften unterstützt.

Wo suchen? Ansprechpartner bei der Krankenkasse, Adressverzeichnisse

Hilfe bei der Suche nach einem Pflegedienst bieten in erster Linie die Krankenkassen. Über deren Internetseiten sind auch die Ergebnisse der regelmäßigen Qualitätsprüfungen zugänglich, denen sich die Dienste unterziehen müssen. Suchportale bieten zum Beispiel

Ist absehbar, dass ein Krebspatient auf Dauer pflegebedürftig bleiben wird, kann es allerdings sinnvoll sein, Leistungen aus der Pflegeversicherung und nicht der Krankenversicherung zu beantragen. Über die entsprechende Antragsstellung informieren die Kliniksozialdienste und die Krankenkassen. Zur unabhängigen Beratung stehen auch die regionalen Pflegestützpunkte zur Verfügung. Die Adresse des nächstgelegenen Pflegestützpunktes nennt die Gemeinde oder die Krankenkasse.

Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung.html.

Pflege älterer Patienten - Achtung vor Überforderung

Sind Krebspatienten wegen eines fortgeschrittenen Krankheitsstadiums auf Dauer pflegebedürftig, kann dies für Angehörige und Freunde sehr belastend werden. Insbesondere bei älteren Krebspatienten kommen neben der Krebserkrankung oft noch Vorerkrankungen hinzu: Viele waren deshalb schon vor ihrer Krebserkrankung in ihrem Alltag stark eingeschränkt.
Was bei der Behandlung und Versorgung älterer Krebspatienten berücksichtigt werden sollte, hat der Krebsinformationsdienst unter dem Stichwort "Krebs im Alter" zusammengestellt.

Einen pflegebedürftigen älteren Menschen zu betreuen ist verantwortungsvoll und anstrengend. Die häusliche Fürsorge kann pflegende Angehörige leicht an die eigenen Belastungsgrenzen führen. Gereiztheit und Widerwillen, Erschöpfung und Mutlosigkeit, aber auch Schlafstörungen und Schmerzen können häufige Folgen von seelischer Überlastung sein.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen des Bundesaltenplans das Internetportal www.pflegen-und-leben.de. Dort bieten geschulte Mitarbeiter psychologische Online-Beratung.

Hospize und ambulante Hospizpflegedienste sind mit der Pflege und Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen vertraut. Eine Liste mit Links zu Ansprechpartnern hat der Krebsinformationsdienst in der Rubrik "Wegweiser" im Text "Palliativmedizin" zusammengestellt.

Schwerstkranke Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sogenannte "spezialisierte ambulante Palliativversorgung", abgekürzt SAPV. Sie zielt darauf ab, auch bei Bedarf an hochprofessioneller Unterstützung nicht ins Krankenhaus zu müssen, sondern zu Hause oder in vertrauter Umgebung bei der Familie versorgt werden zu können.
Dazu wurden besondere Teams geschaffen, mit Ärzten und Pflegediensten, die eng zusammenarbeiten und bei Bedarf auch Hospizdienste mit einbeziehen. Voraussetzung für die SAPV ist die Verordnung durch Arzt oder Krankenhaus.

Als "vertraute Umgebung" sieht die Regelung nicht unbedingt nur die eigene Wohnung an: Die SAPV kann unter Umständen auch helfen, wenn Krebspatienten vor ihrer Erkrankung bereits pflegebedürftig im Heim lebten, die Pflege dort aber nicht auf die Versorgung Schwerstkranker eingerichtet ist. Auch die vorübergehende Pflege in einem Hospiz oder bei Verwandten ist im Rahmen der SAPV-Richtlinien möglich.

Über die aktuell gültige Heil- und Hilfsmittelverordnung informieren die Krankenkassen. Den gesetzlichen Rahmen bietet die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln für gesetzlich Versicherte, mehr unter www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/hilfsmittel/.

Seit 2010 ist die Versorgung mit Hilfsmitteln nur noch über Vertragspartner der Krankenkassen möglich. Das bedeutet, dass man als Patient nicht zu jeder beliebigen Apotheke beziehungsweise jedem beliebigen Sanitätshaus gehen kann, um sich dort mit den verordneten Hilfsmitteln zu versorgen. Denn: Die Krankenkassen bestimmen über Ausschreibungen bestimmte Partner, mit denen sie kooperieren und besondere Preise vereinbart haben.

  • Haben Sie bestimmte Hilfsmittel verordnet bekommen? Dann fragen Sie Ihre Krankenkasse, wo Sie das entsprechende Produkt beschaffen können. Die Krankenversicherung nennt dann Apotheken oder Sanitätshäuser, mit denen sie Verträge abgeschlossen hat.

Ansonsten können Mehrkosten entstehen, die Sie als Patient selber tragen müssen. Mehr dazu erfahren Sie beim Bundesgesundheitsministerium unter www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/leistungen/arznei-heil-und-hilfsmittel/hilfsmittel.html.

Kommunale Behörden, Kirchengemeinden
Auch Gemeindeverwaltungen und Pfarrämter kann man ansprechen, wenn man als Patient oder Angehöriger Sozialstationen, Pflegedienste und andere Hilfsdienste vor Ort sucht. Auch unter der allgemeinen Behördennummer 115 erhalten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige seit Oktober 2017 unter Umständen Informationen und Ansprechpartner zum Thema Pflege. Die 115 ist jedoch noch nicht in allen Regionen in Deutschland erreichbar. Weitere Informationen dazu finden Interessierte unter www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/B/Behoerdennummer/Flyer_Behoerdennummer_115.pdf.

Apotheken und Sanitätshäuser
Apotheken sind nicht nur Ansprechpartner, wenn es um Medikamente geht, sondern unterstützen auch, wenn man als Patient Produkte zur besonderen Haut- und Körperpflege benötigt. Sie liefern außerdem spezielle Nahrungsmittel sowie Heil- und Hilfsmittel nach Verordnung durch den Arzt. Viele Apotheken verfügen auch einen Broschüren-Service zu verschiedenen Themen.
Sanitätshäuser fungieren als Fachberater für Ernährung, Stoma- und Inkontinenzversorgung und als Hilfsmittelberater (zum Beispiel zu Pflegebetten, Spezialmatratzen, Lagerungsmaterialien, Toilettenstühlen oder Urinflaschen, Sauerstoffgerät, Rollstuhl, Gehhilfen, Arm- und Beintrainer und Atemtrainer). Dabei muss man für die Kostenerstattung beachten, dass Sanitätshäuser Verträge mit Krankenkassen haben. Auskunft darüber gibt die Krankenkasse.

Krebsberatungsstellen und Selbsthilfe
Die Krebsberatungsstellen vor Ort helfen weiter, wenn Adressen und Ansprechpartner gesucht werden. Sie bieten auch wichtige psychosoziale Unterstützung für pflegende Angehörige und Freunde, wenn diese sich mit den pflegerischen Aufgaben überfordert fühlen. Die Krebsberatungsstellen wissen meist auch, ob es am Wohnort zum Beispiel Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige oder Freunde gibt, oder ob die örtlichen Selbsthilfegruppen auch für Angehörige Krebskranker offen sind.

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist eine unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem. Der Bereich für die Krankenversicherung (und damit auch die häusliche Krankenpflege) ist unter 030 / 340 60 66-01 erreichbar. Mehr zur Pflegeversicherung hört man unter 030 / 340 60 66 02. Weitere Informationen zum Bürgertelefon gibt es unter www.bmg.bund.de/service/kontakt-und-service/buergertelefon.html.



Quellen zum Weiterlesen (Auswahl)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet Informationen zur häuslichen Krankenpflege und sozialrechtlichen Aspekten der Pflege unter www.bundesgesundheitsministerium.de, insbesondere zu den Themen

Auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschuss findet sich die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie unter www.g-ba.de/informationen/richtlinien/11, zuletzt geändert im Dezember 2017, in Kraft seit April 2018 .

Weitere Themen

Erstellt: 19.09.2016

Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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