Coronavirus

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Corona, COVID-19 und Krebs: Antworten auf häufige Fragen

Wissenswertes für Krebsbetroffene während der Corona-Pandemie

Letzte Aktualisierung: 02.03.2023
Fragen zu Corona und Krebs? Wir sind für Sie da.

Wenn Sie oder Angehörige von Krebs betroffen sind und Sie sich verlässliche Hintergrundinformationen für Ihre individuelle Situation in der Corona-Pandemie wünschen, können Sie uns gerne kostenlos kontaktieren.

  • Das Coronavirus (SARS-CoV-2) gefährdet besonders Krebspatientinnen und Krebspatienten, die aktuell an Blutkrebs erkrankt sind sowie Betroffene mit einer fortgeschrittenen Krebserkrankung: Sie haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19. Dies trifft auch für Kranke zu, deren körpereigenes Abwehrsystem beispielsweise durch Medikamente unterdrückt ist.
  • Der beste Schutz: Die Corona-Impfung beziehungsweise eine Auffrischimpfung (Booster) für bereits geimpfte Krebspatientinnen und Krebspatienten.
  • Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums beantwortet in diesem Beitrag häufige Fragen zum Thema "Corona und Krebs".

Hinweis: Informationen aus dem Internet können Ihnen einen Überblick bieten. Sie sind aber nicht dazu geeignet, die Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu ersetzen.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist seit Anfang 2020 bekannt. Inzwischen gibt es verschiedene Varianten des Virus, die sich vor allem in der Übertragbarkeit unterscheiden. Derzeit ist die Omikron-Variante in Deutschland mit verschiedenen Unterformen vorherrschend.

Auch wenn immer neue Erkenntnisse und Forschungsergebnisse zu Krebs und Corona hinzukommen, sind viele Fragen noch nicht abschließend geklärt. Zudem können sich die individuellen Situationen, in denen sich Krebspatientinnen und -patienten befinden, deutlich unterscheiden.

Zu Risikogruppen für SARS-CoV-2 gehören Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit COVID-19 haben. Nicht damit gemeint ist, dass diese Menschen per se ein höheres Ansteckungsrisiko haben.

  • Das Ansteckungsrisiko für SARS-CoV-2 ist unabhängig von Begleiterkrankungen wie Krebs.
  • Ob sich Menschen mit dem Corona-Virus anstecken, hängt vor allem davon ab, ob sie Kontakt mit anderen Infizierten hatten. Vermutlich spielen auch die Dauer des Kontakts und die Viruslast, der sie ausgesetzt waren, eine Rolle.

 

Sind alle Krebspatienten Risikopatienten?

Krebs ist nicht gleich Krebs

Eine pauschale Einstufung von Krebspatienten als Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19 ist nicht möglich, denn:

Das Risiko ist abhängig von der jeweiligen Krebsart und der Erkrankungssituation, der erforderlichen Therapie sowie Begleiterkrankungen und anderen Risikofaktoren.

Ob jemand mit Krebs durch Corona ein besonderes Risiko hat, schwer an COVID-19 zu erkranken, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • die Erkrankungssituation: So hat sich beispielsweise gezeigt, dass Patienten mit einer aktiven, fortschreitenden oder metastasierten Krebserkrankung eine schlechtere Prognose haben, wenn sie an COVID-19 erkranken, als Patienten mit einer stabilen und gut beherrschten Krebserkrankung oder geheilte Krebspatienten.
  • die Krebsart: Beispielsweise gilt Blutkrebs unter intensiver Therapie oder Lungenkrebs als Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf.
  • eine immunsuppressive Therapie: Erhalten Patientinnen oder Patienten eine Krebstherapie, die das Immunsystem stark unterdrückt, erhöht das ebenfalls das COVID-19-Risiko.
  • die individuellen Voraussetzungen: Wie in der allgemeinen Bevölkerung auch, können sich bei Krebspatienten insbesondere ein höheres Alter, ausgeprägte Begleiterkrankungen, ein schlechter Allgemeinzustand, männliches Geschlecht sowie Rauchen nachteilig auf den Krankheitsverlauf von COVID-19 auswirken (siehe Infokasten).

Die Experten weisen darauf hin, dass die Daten für eine Einstufung immer noch unvollständig sind. Weitere Analysen sollen ein noch genaueres Bild davon liefern, wann Krebspatienten zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von Covid-19 gehören.

Wichtig zu wissen: Die Experten beurteilen, wie wahrscheinlich ein schwerer Krankheitsverlauf in einer bestimmten Gruppe ist. Aber auch Gesunde können durch eine Infektion mit dem Coronavirus schwer erkranken. Und: Nicht jeder, der zur Risikogruppe gehört, erkrankt zwangläufig schwer.



Fördern Krebsmedikamente einen schweren COVID-19-Verlauf?

Sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten

Ob Ihre medikamentöse Krebstherapie das Risiko erhöht, schwer an COVID-19 zu erkranken, können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte am besten beurteilen.

Eine Therapie mit Krebsmedikamenten erhöht nicht automatisch das Risiko für schwere COVID-19-Verläufe.

Ausschlaggebend ist, ob das Medikament das Immunsystem der oder des Betroffenen stark und/oder langfristig unterdrückt. Das ist beispielsweise bei sehr intensiven und hochdosierten Chemotherapien, Stammzelltransplantationen, manchen Antikörper-Therapien oder der CAR-T-Zelltherapie zur Behandlung von Leukämien oder Lymphomen der Fall. Solche immunsuppressiven Therapien können das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 erhöhen.

  • Wichtig zu wissen: Nicht jedes Krebsmedikament schwächt das Immunsystem.

Wie einem schweren COVID-19-Verlauf vorbeugen?

Die derzeit wichtigste Maßnahme, um sich vor einem schweren COVID-19-Verlauf zu schützen: Lassen Sie sich gegen das Coronavirus impfen.

Da vor allem Menschen mit Begleiterkrankungen schwere Verläufe haben, erscheint es außerdem sinnvoll, auf eine gute Gesundheit zu achten. Dazu raten die Experten der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO).

Ernährung: Wichtig ist, auf seinen Ernährungsstatus zu achten. Der Grund: COVID-19 gefährdet besonders Menschen, die aufgrund von Alter oder Begleiterkrankungen zu Fehl- und Mangelernährung neigen.

  • Lassen Sie sich bei Fragen zu Ihrem Ernährungsstatus von einem erfahrenen Ernährungsberater oder -mediziner unterstützen.
  • Solche Fachleute können beurteilen, ob Ihre tägliche Ernährung für eine optimale Infektionsabwehr mit Vitaminen und Mineralstoffen unterstützt werden muss. So empfiehlt die DGHO beispielsweise, mögliche Mangelzustände mit Vitamin D und Eisen-Mangel auszugleichen.
Wichtig

Nehmen Sie nicht auf eigene Faust Nahrungsergänzungsmittel, Vitamin- und Mineralstofftabletten ein, sondern sprechen Sie vorher mit Ihrer Ärztin oder ihrem Arzt.

Bewegung: Wichtig ist zudem, sich regelmäßig körperlich zu betätigen. Das hat gleich mehrere positive Effekte. Bei Krebspatienten sinkt dadurch nachweislich das Risiko für Krankheits- und Behandlungsfolgen. Zusätzlich verbessert Bewegung die Lebensqualität und beugt Lungenentzündung und einer beeinträchtigten Immunantwort vor.

Nichtrauchen hilft ebenfalls, schweren COVID-19-Verläufen vorzubeugen. Zudem nutzt Rauchverzicht dem Körper insgesamt: Die Sauerstoffaufnahme in der Lunge verbessert sich. Krebspatienten vertragen Behandlungen besser, Wunden heilen schneller und Medikamente belasten den Stoffwechsel weniger.

Impfen gegen andere Infektionskrankheiten der Atemwege wie Influenza und Pneumokokken senkt das Risiko von weiteren, möglicherweise kritischen Infektionen.

Nehmen Sie Ihre Termine wahr

Experten appellieren:

  • Nehmen Sie trotz der Corona-Pandemie regelmäßig an Nachsorge- und Begleituntersuchungen teil.
  • Wenn Sie kein Krebs haben, nehmen Sie Angebote der Krebs-Früherkennung wahr.

Vor allem in der ersten Pandemiewelle waren einzelne onkologische Versorgungsbereiche erheblich eingeschränkt. Inzwischen hat sich die Lage vielerorts wieder weitestgehend normalisiert.

Corona Task Force behält die Versorgungslage im Blick: Um onkologische Versorgungsengpässe und -einschränkungen frühzeitig zu erkennen, befragen das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), die Deutsche Krebshilfe (DKH) und die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) regelmäßig 18 große deutsche universitäre Krebszentren (Comprehensive Cancer Center). Diese Befragung hatten DKFZ, DKH und DKG 2020 begonnen, um Entscheidungsträger in der Politik rechtzeitig Rückmeldung zur aktuellen Lage geben zu können.

Krebstherapie aus Sorge vor Corona-Infektion besser verschieben?

Das sagen Expertinnen und Experten

In den meisten Fällen ist die wirksame Behandlung der Krebserkrankung für das Überleben der Patienten wichtiger als Vorsichtsmaßnahmen wie etwa unnötige Unterbrechungen oder Verschiebungen von Therapien.

Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) empfiehlt Patientinnen und Patienten und behandelnden Ärzten, eine geplante Krebstherapie in der Corona-Pandemie nicht grundsätzlich zu verschieben.

Haben sich Krebspatienten mit SARS-CoV-2 infiziert? Oder haben Sie ein erhöhtes Infektionsrisiko, beispielsweise, weil sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben? Dann empfiehlt die DGHO, individuell abzuwägen, ob es notwendig ist, die Krebstherapie zu verschieben, zu verzögern oder zu ändern.

Ärzte werden dafür bei jedem Patienten, jeder Patientin den Nutzen der Krebstherapie gegen den möglichen Schaden abwägen. Dabei berücksichtigen sie

Wegen Corona die Reha verschieben?

Informationen zur Corona-Pandemie und Rehabilitation sind in den FAQ zum Thema Corona und Reha auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu finden. Dort

Wichtig zu wissen: Wenn Krankenkassen Patientinnen und Patienten auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen, müssen sie diesen grundsätzlich auch während der Corona-Pandemie stellen. Andernfalls könnte der Anspruch auf Krankengeld entfallen.

Krebspatientinnen und Krebspatienten müssen – wie Gesunde auch – zusätzlich zur empfohlenen Impfung Hygieneregeln einhalten, um sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Eine Übersicht über Hygieneregeln finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).



Welche Masken sind wann sinnvoll?

Stapel verpackter FFP2-Atemschutzmasken
Krebspatientinnen und Krebspatienten können sich mit FFP2-Masken schützen. © MC MEDIASTUDIO, Shutterstock.com

FFP2-Masken / FFP3-Masken (Atemschutzmasken, partikelfiltrierende Halbmasken) können am besten vor infektiösen Tröpfchen und Aerosolen Anderer schützen. Das gilt auch für Krebspatienten und -patientinnen. Gleichzeitig dienen FFP-Masken ohne Ventil auch dem Schutz des Gegenübers (Fremdschutz). Fachleute empfehlen Krebsbetroffenen deshalb vorzugsweise FFP2-Masken.

  • Achtung: Hat die FFP-Maske ein Ventil (meist bei FFP3-Masken), dient sie vor allem den Eigenschutz. Der Fremdschutz ist reduziert, da die Ausatemluft über das Ventil ungefiltert in die Umgebung abgegeben wird. Sie dürfen daher in öffentlichen Bereichen nicht verwendet werden, in denen Maskenpflicht besteht.

OP-Masken oder medizinische / chirurgische Gesichtsmasken (Mund-Nasenschutz oder Mundschutz) dienen hingegen vorwiegend dem Fremdschutz. Sie können aber auch zum Eigenschutz beitragen.

Alltagsmasken aus Stoff tragen zum Fremdschutz bei, aber in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Deshalb sind sie bei einer Maskenpflicht nicht für den Gebrauch in der Öffentlichkeit zugelassen.

Wichtig zu wissen

Auch wenn es in den meisten Bereichen keine Maskenpflicht mehr gibt, können Sie selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske tragen. Insbesondere wenn Sie als Krebspatientin oder Krebspatient zur Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Verlauf gehören, ist das von Fachleuten bei größeren Menschenansammlungen empfohlen.

Wo gilt noch Maskenpflicht? Bis zum 7. April 2023 gilt bundesweit nur noch in bestimmten Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht, um besonders gefährdete Menschen zu schützen:

  • für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens

Darüber hinaus können einzelne Bundesländer noch bis zum 7. April weitergehende Regelungen erlassen, wenn sie es für notwendig erachten, etwa für den öffentlichen Nahverkehr oder bei kulturellen Ereignissen.

Impfung als Schutz vor Corona für Krebspatienten empfohlen

Die Impfung soll vor allem schwere Komplikationen der Krankheit COVID-19 verhindern. Also beispielsweise eine Lungenentzündung mit schwerwiegender Atemnot und die Notwendigkeit einer Beatmung oder Folgeschäden am Herzen und an Nerven.

Wichtig zu wissen: Fachleute erwarten, dass eine vollständige Impfung sowie ein Booster mit den zugelassenen Corona-Impfstoffen vor schweren COVID-19-Verläufen schützt, auch wenn sie eine Infektion mit Omikron nicht immer oder nicht ausreichend gut verhindert. Inzwischen wurden in Europa an die Omikron-Variante angepasste Impfstoffe zugelassen. Fachleute gehen davon aus, dass diese den Schutz gegen COVID-19 optimieren.



So können Angehörige Krebspatienten vor einer Ansteckung mit Corona schützen

Wichtig zu wissen

Menschen müssen vor allem dann ihre krebskranken Angehörigen besonders schützen, wenn diese zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19 gehören.

Für Angehörige ist es nicht immer möglich, soziale Kontakte zum Schutz eines krebskranken Familienmitglieds zu meiden. Aber es gibt Möglichkeiten, das Risiko einer Virusübertragung zu senken.

Lassen Sie sich als Angehöriger oder Angehörige gegen Corona impfen: Wenn sich Menschen durch die Impfung selbst vor einer schweren Infektion mit SARS-CoV-2 schützen, übertragen sie weniger Viren auf andere Menschen. Auch Kinder ab 5 Jahren können bereits eine Corona-Impfung erhalten.

  • Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt.

Eine Impfung schließt eine Infektion und Erkrankung mit dem Coronavirus nicht vollständig aus – kommt es bei der Infektion zu Beschwerden, sprechen Fachleute von einem "Impfdurchbruch".

Häufig verläuft eine Infektion Geimpfter aber auch ohne Beschwerden (asymptomatisch) oder nur mit geringen Symptomen. Dann bekommen die Menschen von ihrer Infektion gar nichts mit. Sie scheiden aber trotzdem ansteckende Viren aus – wenn auch vermutlich kürzer als ungeimpfte Personen mit SARS-CoV-2-Infektion.

Deshalb sind neben der Impfung weitere Maßnahmen wichtig, um krebskranke Familienmitglieder zu schützen:

  • Tragen Sie insbesondere in geschlossenen Räumen eine medizinische Mund-und-Nasen-Maske.
  • Waschen Sie gründlich und häufig die Hände mit Seife (mindestens 30 Sekunden).
  • Halten Sie die Husten- und Niesregeln ein.
  • Schränken Sie soziale Kontakte soweit wie möglich ein und halten Sie einen Abstand von 1–2 Metern zu anderen Personen.
  • Desinfizieren Sie gemeinsam genutzte Oberflächen regelmäßig, etwa Türklinken, Lichtschalter, Tastaturen oder Telefone.
  • Nehmen Sie bei ersten Krankheitszeichen wie Husten und Fieber sofort telefonisch oder elektronisch Kontakt mit einem Arzt oder Krankenhaus auf und halten Sie Abstand zu Ihrem an Krebs erkrankten Angehörigen.
  • Lassen Sie sich gegen Grippe impfen.

Corona-Schutz vor oder während einer Krebstherapie

Steht eine Krebstherapie bevor oder findet aktuell eine Krebstherapie statt, ist es besonders wichtig, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfohlenen AHA+L-Regeln einzuhalten. Auch eine Corona-Impfung der Betroffenen und Angehörigen kann zum Schutz beitragen (siehe vorheriger Abschnitt).

Darüber hinaus empfehlen Experten, Menschenansammlungen zu vermeiden, die sozialen Kontakte einzuschränken und Reisen zu reduzieren. Auch eine häusliche Isolation kann infrage kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn man eine Krebstherapie erhält, die das Immunsystem schwächt. Genauere Auskunft kann dazu der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin geben.

  • Genauso wichtig: Machen Sie während der Krebstherapie in einer solchen Situation auch Ihre Angehörigen auf die empfohlenen Schutzmaßnahmen aufmerksam und bitten Sie sie um ihre Unterstützung.

Die Antwort lautet, ja.

  • Eine Corona-Impfung ist bei Krebs möglich und auch ausdrücklich empfohlen.
  • Dies gilt auch für Krebspatienten und -patientinnen, deren Immunsystem stark unterdrückt ist.
  • Es gibt keine krebsspezifischen Gründe, die gegen eine Corona-Impfung sprechen. Darauf weisen Fachleute der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) hin.

Es gibt bisher keine Hinweise auf eine höhere Rate von Nebenwirkungen bei Krebskranken nach der Corona-Schutzimpfung im Vergleich zu Menschen, die nicht an Krebs erkrankt sind.

Wie wirksam ist die Corona-Impfung bei Krebspatienten?

Wie wirksam Corona-Impfstoffe bei Krebspatientinnen und Krebspatienten sind und wie gut der Immunschutz ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Tumorart und Tumorstadium
  • Medikamente – auch die der Krebstherapie
  • Alter
  • Geschlecht und
  • Begleiterkrankungen.

Die Mehrzahl der krebserkrankten Patientinnen und Patienten bilden nach 2 Impfungen mit den in Europa zugelassenen Impfstoffen und einer nachfolgenden Auffrischimpfung (Booster) ausreichend Antikörper gegen SARS-CoV-2. Dies gilt insbesondere für Menschen mit soliden Tumoren.

Bei einer kleinen Gruppe von Krebspatientinnen und Krebspatienten ist die Schutzwirkung der Corona-Impfung jedoch geringer ist als bei Gesunden – teilweise sogar deutlich geringer. Dies hängt von der zugrundeliegenden Krebserkrankung und der durchgeführten Krebstherapie ab. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise immungeschwächte Krebskranke

  • nach Therapie mit bestimmten Antikörpern zur Behandlung von Blutkrebs,
  • nach Transplantation von gespendeten Stammzellen (allogene Stammzelltransplantation),
  • nach Therapie mit CAR-T-Zellen oder
  • unter Behandlung mit hochdosierten Steroiden.

Auch Patientinnen und Patienten mit angeborenen Immundefekten sind betroffen. Für diese Personengruppen empfehlen Krebsexperten und die Ständige Impfkommission (STIKO) ein besonderes Vorgehen bei der Auffrischimpfung (Booster).

Was, wenn die Corona-Impfung trotz Booster nicht wirkt?

Arzt im Gespräch mit Patientin, die ein Kopftuch trägt.
Wenn trotz Corona-Impfung kein ausreichender Impfschutz aufgebaut wird, sollten Betroffene die nächsten Schritte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin planen [Symbolbild]. © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Wenn die Corona-Impfung trotz Booster nicht wirkt, sollten Betroffene gemeinsam mit dem behandelnden Ärzteteam frühzeitig mögliche Schritte planen, die in der individuellen Erkrankungssituation vorbeugend beziehungsweise im Fall einer SARS-CoV-2-Infektion infrage kommen.

Dazu gehört

  • die Einschätzung des Arztes oder der Ärztin, wie hoch das persönliche Risiko für eine Infektion und einen schweren Krankheitsverlauf ist.
  • alle bekannten Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.

Außerdem kommen weitere Auffrischimpfungen mit zugelassenen Corona-Impfstoffen im Abstand von 4 Wochen infrage. Dabei haben Ärzte auch die Möglichkeit, die Dosis des mRNA-Impfstoffs bei einer nächsten Impfung zu steigern oder einen Impfstoff einer anderen Technologie zu verwenden (Vektor- oder neuer Proteinimpfstoff).

Neben den Impfungen gibt es für Krebspatienten außerdem medikamentöse Maßnahmen, die in Betracht kommen können:

  • Wenn 2 – 4 Wochen nach einem vollständigen Impfschema (mindestens 4 Impfungen) keine neutralisierenden Antikörper nachgewiesen werden können: Dann kann eine vorbeugende Behandlung mit einem Antikörper-Präparat sinnvoll sein. Fachleute sprechen von einer sogenannten "Präexpositionsprophylaxe".
  • Bei engem Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Infizierten und wenn noch nicht oder noch nicht vollständig geimpft wurde und/oder (noch) keine ausreichenden neutralisierenden Antikörper gemessen wurden: Dann können ebenfalls vorbeugend Antikörper infrage kommen, um sich vor einem schweren Verlauf zu schützen. Fachleute sprechen in diesem Fall von einer sogenannten "Postexpositionsprophylaxe".

Eine rechtzeitige Planung ist auch dann hilfreich, wenn es bei einem Krebsbetroffenen zu einer SARS-CoV-2-Infektion kommt: Es kann dann rasch entschieden und gezielt gehandelt werden. Zur Therapie stehen dann ebenfalls Antikörper-Präparate oder Virus-hemmende Medikamente (Virustatika) zur Verfügung.

Welcher Impfstoff ist bei Krebs der beste?

Unsicher?

Sollten Sie Zweifel an der Wirksamkeit und Sicherheit eines Corona-Impfstoffes haben, suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Lassen Sie sich die vorhandenen Daten erklären und wägen Sie gemeinsam Nutzen und Schaden des COVID19-Impfstoffes ab.

Fachleute der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie (DGHO) empfehlen Krebspatientinnen und Krebspatienten keinen bestimmten Impfstoff gegen SARS-CoV-2 bevorzugt. Krebspatienten können mit jedem der schon länger zugelassenen Impfstoffe geimpft werden.

  • Was gilt für die neu zugelassenen Proteinimpfstoffe? Für die Impfstoffe Nuvaxovid, Valneva und VidPrevtynBeta gibt es bislang noch keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit bei Patientinnen und Patienten mit einer Immunschwäche. Solche Menschen haben an den Zulassungsstudien nicht teilgenommen. Wie wirksam diese Impfstoffe bei Krebserkrankten sind, muss daher abgewartet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass ihre Wirksamkeit bei schwer immungeschwächten Patienten geringer ist als bei Immungesunden – ähnlich wie das auch für die mRNA- und Vektorimpfstoffe bekannt ist.
  • Was gilt für die neu zugelassenen "angepassten" Impfstoffe (bivalente mRNA-Impfstoffe)? Inzwischen wurden in Europa sowohl von Comirnaty® (BionTech/Pfizer) als auch von Spikevax® (Moderna) an die Omikron-Variante angepasste mRNA-Impfstoffe zugelassen. Diese Impfstoffe sind "bivalent": Das bedeutet, sie enthalten zu gleichen Teilen mRNA mit dem Bauplan der ursprüngliche Alpha-Variante sowie die mRNA mit dem Bauplan der Omikron-Untervariante BA.1 und BA.4/5. Sie sollen bevorzugt für eine Auffrischimpfung (Booster) eingesetzt werden. Das gilt auch für Menschen mit Krebs.
Wichtig zu wissen

Alle bislang in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffe sind als Totimpfstoffe zu werten. Das bedeutet: Sie gelten alle auch für stark immungeschwächte Krebspatientinnen und Krebspatienten als sicher anwendbar.

Welchen Impfstoff Impfwillige konkret angeboten bekommen, hängt außerdem von der Verfügbarkeit vor Ort ab. Darüber hinaus gelten für Krebspatienten auch die allgemeinen Anwendungshinweise und aktuellen Empfehlungen der Zulassungsbehörde beziehungsweise der Ständigen Impfkommission (STIKO) – beispielsweise im Hinblick auf das Alter.

  • Für immungeschwächte Betroffene: Konkrete Empfehlungen der STIKO zur SARS-CoV-2-Impfung bei Immungeschwächten finden sich auf den Seiten des Robert Koch-Instituts COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) unter der Rubrik "Impfung bei Immunschwäche (Immundefizienz)" (Stand 10/2022, Zugriff 11/2022): Hier raten Expertinnen und Experten zu einer Impfung mit einem der verfügbaren mRNA-Impfstoffe. Sollte die Impfantwort nach den ersten 3 Impfungen gering ausfallen oder ausbleiben, kann aber auch ein anderer SARS-CoV-2-Impfstoff zur Anwendung kommen, beispielsweise der Proteinimpfstoff Nuvaxovid oder der inaktivierte Ganzvirus-Impfstoff Valneva. Wird für die Boosterimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet, soll vorzugsweise ein an die Omikron-Varianten angepasster bivalenter Impfstoff verwendet werden.

Direkte Vergleichsstudien zur Wirksamkeit zwischen den verschiedenen derzeit in der EU zugelassenen Impfstoffen fehlen.



Corona-Impfung: Auch unter medikamentöser Krebstherapie?

Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) betont in ihrer Impfempfehlung ganz allgemein, dass sich Patientinnen und Patienten vor, unter oder nach einer Chemotherapie, einer zielgerichteten Therapie und/oder einer Immuntherapie mit Immuncheckpoint-Hemmern gegen Corona impfen lassen können:

  • Keine der genannten medikamentösen Krebstherapien stellt eine absolute Kontraindikation für die SARS-CoV-2-Schutzimpfung dar.

Zu beachten ist aber, dass Patientinnen und Patienten, deren Immunsystem durch die Krebstherapie stark unterdrückt ist, oft weniger Antikörper nach einer Impfung bilden, als diejenigen mit einem voll funktionsfähigen Immunsystem. Bei manchen kann die Antikörperantwort auch ganz ausbleiben.

  • Achtung: Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Impfung keinen Schutz bietet. Eine weitere wichtige Säule des Immunsystems bildet die sogenannte zelluläre Immunantwort. Auch diesen Teil des Immunsystems regt eine Impfung an. Somit ist es möglich, dass eine Impfung auch im Falle eines unzureichenden Antikörperspiegels eine schützende Immunantwort erreichen kann.

Wann ist ein guter Zeitpunkt für die Corona-Impfung unter Krebstherapie?

Individuelle Situation zählt

Wann für Betroffene unter einer laufenden medikamentösen Krebstherapie der beste Impfzeitpunkt ist, sollten sie immer gemeinsam mit ihren behandelnden Ärzten auf Basis ihrer persönlichen Krankheitssituation entscheiden.

Daten aus hochwertigen klinischen Studien zum optimalen Zeitpunkt der COVID-19 Schutzimpfung während einer medikamentösen Krebstherapie liegen nicht vor. Expertinnen und Experten der DGHO empfehlen folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Wann immer möglich, sollten sich Patientinnen und Patienten vor Beginn einer medikamentösen Krebstherapie impfen lassen. Ist eine Chemotherapie geplant, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung mindestens 2 Wochen vor deren Beginn einzuplanen, um eine ausreichende Immunantwort zu ermöglichen.
  • Ist die Impfung während einer Chemotherapie mit mehreren Zyklen notwendig, sollten Ärzte und Patienten versuchen, einen zeitlichen Abstand zwischen Impfung und Chemotherapie-Gabe zu erreichen. Das soll das Risiko überlappender Nebenwirkungen vermindern. Basierend auf Erfahrungswerten, halten Experten einen minimalen zeitlichen Abstand von 48 – 72 Stunden zur Therapie für sinnvoll.
  • Bei kontinuierlich laufenden Krebstherapien, die das Immunsystem unterdrücken, gibt es keinen optimalen Zeitpunkt für die Schutzimpfung: Experten empfehlen jedoch nicht, die Krebstherapie prinzipiell aufgrund der Impfung auszusetzen.
  • Vor oder nach einer Hochdosistherapie und Transplantation mit fremden Blutstammzellen sollte die Impfung der Betroffenen gesondert betrachtet und im Einzelfall mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten abgewogen werden.
  • Eine Immuntherapie mit Immun-Checkpoint-Hemmern gilt nicht per se als Grund, auf eine SARS-CoV-2-Impfung verzichten zu müssen. Einige Experten raten, wenn möglich einen zeitlichen Abstand von 72 Stunden zur Gabe von Checkpoint-Hemmern einzuhalten. Das soll das Risiko von immunvermittelten Nebenwirkungen so gering wie möglich halten. Dies gilt vermutlich insbesondere dann, wenn Patienten 2 Checkpoint-Hemmer kombiniert erhalten.
  • Bestimmte Therapien (Antikörper-Therapien, wenige zielgerichtete Wirkstoffe sowie CAR-T-Zelltherapien) zur Behandlung von Leukämien und Lymphomen können die Bildung von Antikörpern auf die Corona-Impfung stark abschwächen. In einzelnen Situationen kann daher ein Abstand von 3 – 6 Monaten zwischen Krebsbehandlung und Impfung sinnvoll sein. Hier ist es für die Betroffenen besonders notwendig, Risiko und Nutzen individuell abzuwägen. Mehr dazu, lesen Sie in dem Abschnitt Was, wenn die Corona-Impfung trotz Booster nicht wirkt?.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Menschen ab 12 Jahren eine COVID-19-Auffrischungsimpfung (3. Impfung oder 1. Booster Impfung) – unabhängig davon, ob sie gesund sind oder eine Grunderkrankung wie Krebs haben.

Menschen mit Krebs, deren Immunsystem durch eine Krebstherapie geschwächt ist, wird außerdem eine 4. Impfung (2. Booster Impfung) empfohlen. Für Krebserkrankte, deren Immunsystem sehr stark geschwächt ist, sind zudem auch weitere Booster Impfungen denkbar.

Die Booster Impfungen verfolgt zwei Ziele: Einerseits sollen sie den Schutz des oder der Geimpften auffrischen und vertiefen. Andererseits sollen sie – zumindest für begrenzte Zeit – die Weitergabe von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung vermindern.

Welcher Impfstoff kommt für die Booster Impfung infrage?

Wichtig für Personen mit unterdrücktem Immunsystem

Auch mit einer Booster Impfung kann es sein, dass Ihr Impfschutz nicht ausreicht.

Achten Sie darauf, dass Sie die Hygieneregeln einhalten und bitten Sie Ihr persönliches Umfeld, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen.

Für die Auffrischungsimpfung sollen Impfwillige bevorzugt einen an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff erhalten. Fachleute gehen davon aus, dass dieser den Schutz gegen COVID-19 optimiert.

In welchem Abstand zur Grundimmunisierung sollen sich Krebsbetroffene boostern lassen?

Wichtig: Ob und wann Krebspatienten und -patientinnen Corona-Auffrischungsimpfungen erhalten können, sollten sie individuell mit den behandelnden Ärzten besprechen und dann entscheiden. Dabei spielen die Grunderkrankung, die Krebstherapie und weitere Begleiterkrankungen eine Rolle.

Der zeitliche Abstand zwischen Grundimmunisierung und der Auffrischungsimpfung hängt prinzipiell davon ab,

  • ob die Betroffenen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben und
  • ob das Risiko besteht, dass bei ihnen wegen eines stark geschwächten Immunsystems die Corona-Impfung nicht ausreichend wirkt.

Sind Betroffene nicht im besonderen Maße immungeschwächt oder erwarten Ärzte nur geringe Einschränkungen in der Impfantwort: Dann empfehlen die Ständige Impfkommission (STIKO) und Experten der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) die Booster Impfung ab 6 Monaten nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung.

Sind Betroffene schwer immungeschwächt und erwarten die Ärzte, dass eine Impfantwort stark vermindert sein wird oder ausbleibt? Dann kann nach Meinung von STIKO und DGHO bereits nach 4 Wochen eine weitere Impfung stattfinden, um die erste Impfserie (Grundimmunisierung) zu optimieren. Es können dazu gegebenenfalls auch weitere Impfstoffdosen jeweils im Mindestabstand von 4 Wochen notwendig werden. Nach erfolgreicher Grundimmunisierung sollen weitere Auffrischungsimpfungen im Abstand von 3 Monaten erfolgen.

Soll ich einen Antikörpertest vor der Booster-Impfung machen lassen?

Experten empfehlen bislang nicht generell, den sogenannten Antikörpertiter nach einer Corona-Impfung bestimmen zu lassen, denn: Es ist kein Wert bekannt, ab dem man auf eine weitere Impfstoffdosis eindeutig verzichten würde. Und: Es bestehen keine Sicherheitsbedenken für die Auffrischungsimpfungen.

Ausnahme bei schwer immungeschwächten Krebskranken mit erwartbar verminderter Impfantwort: Hier empfehlen Fachleute, dass

  • frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis und
  • frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis

jeweils spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein bestimmt werden sollen.

Die erste Antikörpermessung kann am selben Termin durchgeführt werden, an dem Betroffene die 3. Impfstoffdosis erhalten. Das Ergebnis muss für die Gabe der 3. Impfstoffdosis nicht abgewartet werden. Über weitere Antikörpermessungen entscheiden die behandelnden Ärzte individuell.

Wie sind die Empfehlungen für weitere Auffrischungsimpfungen (2. und 3. Booster)?

Gerade bei immungeschwächten Krebserkrankten können nach 3 Corona-Impfungen gegebenenfalls weitere Auffrischimpfungen sinnvoll sein.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt folgenden Personengruppen eine 2. Booster Impfung:

  • Menschen ab 60 Jahren,
  • Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren – dazu gehören auch Krebserkrankte, die durch ihre Therapie immungeschwächt sind,
  • Bewohner und Bewohnerinnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und
  • Tätige über 16 Jahre in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).
  • Bei Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung.

Für die 2. Auffrischungsimpfung soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Personen ab 12 Jahren empfiehlt die STIKO die an die Omikron-Variante angepassten mRNA-Impfstoffe. Brauchen Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren eine Auffrischungsimpfung, sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen ursprünglichen mRNA-Impfstoffe verwendet werden.

Wie sinnvoll sind ein 3. Booster (5. Impfung) sowie weitere Auffrischungsimpfungen? Für besonders gefährdete Personen, wie beispielsweise Krebserkrankte mit ausgeprägter Immunschwäche, können weitere Impfstoff-Dosen sinnvoll sein, Dies hängt unter anderem davon ab, wie häufig sie bereits geimpft wurden und ob sie schon COVID-19-Infektionen durchgemacht haben. Auch der Gesundheitszustand und das individuelle Erkrankungsrisiko der Patientin oder des Patienten spielen eine Rolle. Betroffene sollten das individuell mit ihrem ärztlichen Behandlungsteam besprechen.

  • Auch für weitere Booster Impfungen gilt es in der Regel einen Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion abzuwarten. Bei Patientinnen und Patienten mit einer Immunschwäche sollte ein Mindestabstand von 3 Monaten zwischen den Booster Impfungen eingehalten werden.

 

Bei COVID-19-Symptomen frühzeitig testen

Wenn Sie unter einer aktiven Krebserkrankung leiden oder eine Krebstherapie bekommen, die Ihr Immunsystem stark schwächt, sollten Sie besonders achtsam sein.

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Ärztin oder ihrem Arzt auf und lassen Sie sich testen, wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion verspüren. Dazu gehören Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchsverlust oder Kopfschmerzen. Das ermöglicht Ärzten, eine Corona-Infektion frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Für Krebspatientinnen und Krebspatienten kann es verschiedene Gründe geben, warum sie sich auf das Corona- Virus testen lassen wollen oder müssen.

Angehörige greifen beispielsweise auf Coronatests zurück, weil sie Krebserkrankte besuchen möchten oder mit ihnen in einem Haushalt wohnen.



Corona-Tests zur Eigenanwendung: Was ist zu beachten?

Als Alternative zu den früheren Bürgertests, können sich Privatpersonen auch eigenständig zu Hause auf eine Corona-Infektion testen (Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung). Diese Selbsttests können eine zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben. Erhältlich sind die Tests in Apotheken, dem Einzelhandel und Drogerien und sie müssen selbst bezahlt werden.

Die Arzneimittelbehörden überprüfen regelmäßig Qualität und Aussagekraft dieser Tests: Eignen sie sich als Selbsttest, bekommen sie eine Sonderzulassung mit CE-Kennzeichnung.

Wichtig dabei zu wissen:

  • Ein Selbsttest bietet keine hundertprozentige Sicherheit. Er ist eine Momentaufnahme und kann schon nach wenigen Stunden zu einem anderen Ergebnis führen.
  • Wenn Sie einen Selbsttest anwenden, müssen Sie ihn genau wie in der Anleitung beschrieben durchführen. Sonst erhöht sich die Gefahr, dass Sie sich wegen eines negativen Ergebnisses in falscher Sicherheit wiegen.
  • Auch wenn Sie den Test korrekt durchgeführt haben und er keine Infektion anzeigt, schließt das eine SARS-CoV-2-Infektion nicht aus. Damit ist es lediglich weniger wahrscheinlich, zum Zeitpunkt der Testung für andere ansteckend zu sein.

Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Tests?

Zum Weiterlesen

Die Seite der Bundesregierung bietet ausführliche Informationen zu den Prinzipien und den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Corona-Testverfahren.

Eine Infektion mit dem Coronavirus kann direkt oder indirekt nachgewiesen werden.

Direkte Nachweisverfahren sind die Polymerase-Kettenreaktion (PCR)- und Antigentests. Diese Tests zeigen direkt im Untersuchungsmaterial aus einem Nasen-Rachen-Abstrich an, ob das Virus im Körper ist.

Indirekt wird eine Infektion mit dem Coronavirus über Antikörper nachgewiesen. Antikörper werden vom Körper erst später im Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion gebildet. Für den Nachweis einer akuten Infektion ist dieser Nachweis daher nicht geeignet.

Antigentests: Wie sinnvoll sind sie für Krebspatienten?

Fazit

Der Antigentest kann die Testkapazität sinnvoll ergänzen, wenn zum Beispiel Massentests notwendig sind und ein schnelles Ergebnis gewünscht wird.

Ist die getestete Person aber auf ein zuverlässiges Ergebnis angewiesen, wird Ärzten empfohlen, den PCR-Test durchzuführen: Dieser ist zuverlässiger als ein Antigen-Schnelltest. Es dauert jedoch etwas länger, bis man das Ergebnis hat.

 

Das Robert Koch-Institut (RKI) informiert in einem Faktenblatt zu den beiden Testsystemen: Corona-Schnelltest-Ergebnisse verstehen.

Antigentests sind weniger zuverlässig als PCR-Tests. Das bedeutet, es besteht die Möglichkeit

  • falsch positiver Befunde: Der Test zeigt eine Infektion an, ob wohl keine vorliegt.
  • falsch negativer Befunde: Der Test zeigt keine Infektion an, obwohl sich die betroffene Person infiziert hat. Das ist zum Beispiel in sehr frühen oder sehr späten Phasen der Infektion möglich.

Besonders problematisch ist ein falsch negativer Befund, da sich die getestete Person in falscher Sicherheit wiegt. Deshalb empfiehlt das Robert Koch-Institut Antigen-Schnelltests nur, wenn ein falsch negatives Ergebnis keine schwerwiegenden Konsequenzen hat. Den Antigentest zu wiederholen, erhöht die Aussagekraft des Tests.

Insbesondere immungeschwächte Krebspatienten sowie deren Angehörige sind auf einen zuverlässigen Corona-Test angewiesen. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) empfiehlt für den Nachweis einer SARS-CoV2-Infektion bei Krebspatientinnen und Krebspatienten den PCR-Test.

Für die Allgemeinheit gilt: Eine PCR-Bestätigung eines positiven und korrekt durchgeführten zertifizierten Antigen-Tests ist insbesondere bei hohen Inzidenzen in der Regel nicht notwendig und sollte gut abgewogen werden.

Zusätzliche Virus-Infekte der oberen Luftwege können bei manchen Krebspatienten zu Komplikationen führen. Außerdem können sie den Verlauf einer Coronavirus-Erkrankung erschweren.

Grippeschutz- und Pneumokokken-Impfungen schützen nicht vor COVID-19. Aber sie vermindern das Risiko von weiteren, möglicherweise kritischen Infektionen, die im schlimmsten Fall eine Versorgung auf einer Intensivstation notwendig machen.



Wichtig zu wissen

Es gibt bisher keine wissenschaftlichen Hinweise, dass die Grippeimpfung für einen schweren Verlauf von COVID-19 verantwortlich ist.

Grippe (Influenza): Die Ständigen Impfkommission (STIKO) empfiehlt auch während der Corona-Pandemie eine Influenza-Impfung für

  • Menschen ab 60 Jahren und
  • Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen
  • Menschen mit unterdrücktem Immunsystem, zum Beispiel aufgrund einer Chemotherapie
  • Personen, die gefährdete Menschen betreuen oder in engem Kontakt mit ihnen leben

Zu beachten ist, dass die Grippeimpfung nicht ganzjährig stattfindet, da die Grippewelle saisonal auftritt. Mehr dazu im Faktenblatt Influenza-Impfung (PDF) des Robert Koch-Instituts (RKI).



Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob er Ihnen zu einer dieser Impfungen rät.

Pneumokokken: Die STIKO empfiehlt ganz allgemein für Personen, die ein erhöhtes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben, eine entsprechende Impfung. Dazu gehören:

  • Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren
  • Personen mit Immunschwäche, Senioren ab 70 Jahren und Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen, etwa COPD und Asthma.

Für Krebspatientinnen und Krebspatienten ist die Pneumokokken-Impfung demnach empfohlen, wenn das Immunsystem geschwächt ist – sei es durch die Erkrankung selbst oder durch Medikamente wie hochdosiertes Kortison oder eine Chemotherapie.

Bei der Pneumokokken-Impfung ist zudem auch das Alter ausschlaggebend: Ärzte sollen derzeit vor allem Personen über 70 gegen Pneumokokken impfen.



Recht auf Fernbleiben von der Arbeit?

Die Corona-Pandemie berechtigt Arbeitnehmer nicht automatisch, ihrer Arbeit fernzubleiben. Das bedeutet, Ärztinnen und Ärzte können kein individuelles Beschäftigungsverbot nur aufgrund der Coronalage aussprechen. Das gilt auch für Krebspatientinnen und Krebspatienten, die aktuell arbeiten gehen und zur Risikogruppe für schwere COVID-19-Verläufe gehören.

Wenn Sie als Krebspatient oder Krebspatientin eine Ansteckung fürchten, können Sie sich informieren, ob es eine Betriebsvereinbarung oder tarifvertragliche Regelungen zum Homeoffice gibt. Ansprechpartner sind die Personalabteilung oder der Betriebs- beziehungsweise Personalrat.

Wichtig zu wissen: Wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie aufgrund Ihrer Krebserkrankung zur Risikogruppe gehören, verpflichtet das Ihren Arbeitgeber in der Regel nicht zu bestimmten Maßnahmen oder zu einer Gehaltsfortzahlung, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen.

Mit Krebs Recht auf Homeoffice?

Laptop, Kaffeetasse und Handy im Homeoffice
Krebserkrankte haben keinen gesetzlich verankerten Anspruch mehr auf Homeoffice. © Elchinator, Pixabay

Arbeitgeber sind nicht mehr gesetzlich verpflichtet, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Es besteht kein Anspruch auf Homeoffice. In vielen Betrieben existieren jedoch Betriebsvereinbarungen, die Regelungen zum Homeoffice enthalten. In den Betriebsvereinbarungen gibt es häufig umfangreichere Home-Office-Regelungen für schwerbehinderte Menschen. Damit kann auch für Krebsbetroffene mehr Homeoffice möglich sein.

Adressen

Adressen von psychosozialen Krebsberatungsstellen und psychotherapeutisch arbeitenden Psychoonkologen in Ihrer Nähe finden Sie beim Krebsinformationsdienst.

Krebspatientinnen und Krebspatienten sind in der derzeitigen Corona-Krise nicht nur mit ständig neuen Informationen zur Pandemie konfrontiert, sondern müssen sich darüber hinaus auch mit ihrer Krebserkrankung auseinandersetzen. Die aktuelle COVID-19-Pandemie wirft bei allen Menschen elementare Fragen auf und führt möglicherweise zu Sorgen und Ängsten.

Unterstützung für Krebspatientinnen und -patienten

Wenn Sie als Krebspatientin oder Krebspatient psychologische Hilfe benötigen, können Sie sich an regionale Krebsberatungsstellen wenden.

  • Aufgrund der Corona-Pandemie machen viele psychosoziale Krebsberatungsstellen flexible Beratungsangebote. Bei Bedarf sind häufig auch telefonische Beratungen möglich. Falls eine Beratungsstelle nicht unmittelbar erreichbar ist, empfiehlt es sich, den Kontakt per E-Mail zu suchen oder eine Rückrufbitte aufzusprechen, wenn ein Anrufbeantworter geschaltet ist.

Patienten oder Angehörige, die – auch unabhängig von der Corona-Krise – nach einer längerfristigen Unterstützung suchen, können sich an psychotherapeutisch tätige Psychoonkologen wenden.

  • Ob die Psychoonkologen momentan Sprechstunden per Video oder Telefon anbieten, sollten Sie bei der jeweiligen Praxis direkt nachfragen.

Psychologische Unterstützung: Kurzfristige Hilfe für Alle

Ehepaar: Frau telefoniert, Mann hört zu.
Viele Beratungsstellen sind während der Corona-Krisenzeit telefonisch erreichbar. Bild: Tobias Schwerdt © Krebsinformationsdienst, DKFZ

In einigen Städten oder Bundesländern bieten derzeit beispielsweise Kliniken, psychologische Fachbereiche an Universitäten oder andere Institutionen telefonische Beratungen durch Psychotherapeuten an. Informationen darüber bieten häufig die regionalen Zeitungen.

Die Telefonseelsorge, psychologische Beratungsstellen oder Familienberatungsstellen sind weitere Ansprechpartner. Die Telefonseelsorge ist täglich kostenlos rund um die Uhr erreichbar unter:

  • Telefon: 0800 1110 111 oder 0800 1110 222


Hinweis: Viele Quellen sind direkt im Text verlinkt. Im Folgenden findet sich eine Auswahl weiterer Quellen zum Nachlesen und Vertiefen. Sie wurden am 07.02.2022 zuletzt aufgerufen und überprüft.

Leitlinien zur Corona-Pandemie

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie (DGHO): Leitlinie für  Coronavirus-Infektion (COVID-19) bei Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen (wird fortlaufend aktualisiert)

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM): S2e-Leitlinie "Neues Coronavirus – Informationen für die hausärztliche Praxis" und Patientenleitlinie "Grippe oder Coronavirus?" (wird fortlaufend aktualisiert)

  • Für Patientinnen und Patienten wird auf derselben Website auch eine Patientenleitlinie "Informationen zur Coronavirus-Pandemie" angeboten.

Corona-Informationen von Ministerien und Behörden

Die Bundesregierung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bietet

Informationen zur Corona-Impfung der Arzneimittelbehörden: Die Arzneimittelbehörden halten Informationsseiten zu COVID-19-Impfstoffen vor. Hier finden Sie Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen, zu Impfstoffen, die aktuell von den Arzneimittelbehörden begutachtet werden sowie aktuelle Nachrichten zu den Impfungen:

Übersichtsseite des deutschen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)

Übersichtsseite der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Das BfArM ist für die Zulassung von Medizinprodukten und deshalb für die Zulassung von Masken und Coronatests verantwortlich. Zudem verantwortet es die Sicherheit von Virus- und Begleitmedikamenten, die im Zusammenhang mit Corona zum Einsatz kommen. Alle Corona-Informationen, die in den regulatorischen Aufgabenbereich des BfArM fallen, sind auf der Website zusammengefasst.

Corona-Informationen von Fachgesellschaften und Institutionen

Robert Koch-Institut (RKI): Das RKI stellt umfangreiche Informationen zu COVID-19 und SARS-CoV-2 für die Fachöffentlichkeit zusammen (alle Quellen werden fortlaufend aktualisiert):

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO): Neben der oben genannten Leitlinie gibt die DGHO regelmäßig Empfehlungen und Stellungnahmen ab, was den Schutz und die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten in der Corona-Pandemie anbelangt. Sie sind im Newsbereich der DGHO zu COVID-19 bei Patient*innen mit Blut- und Krebserkrankungen zu finden. Aktuelle Stellungnahme:

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV bietet auf ihrer Website ihre Informationen zum Coronavirus für Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisteams gebündelt an.

Linksammlung: Allgemeinverständliche Informationen zur Corona-Impfung (Auswahl)

Der Krebsinformationsdienst legt den Fokus auf krebsspezifische Informationen zu Corona. Das gilt auch für die Informationen zur Corona-Impfung. Es gibt aber im Internet viele qualitativ hochwertige Informationen zur Corona-Impfung, die allgemeinverständlich, seriös und ausführlich über die Wirkung und Wirksamkeit, die Anwendung, mögliche Risiken und praktische Aspekten der Impfung informieren:

 Facktenchecks zu "Impfmythen"

Systematische Übersichtsarbeiten und Fachartikel zu Corona und Krebs (Auswahl)

Systematische Übersichtsarbeiten

Guven DC, Sahin TK, Kilickap S, Uckun FM. Antibody Responses to COVID-19 Vaccination in Cancer: A Systematic Review. Front Oncol. 2021 Nov 4;11:759108. doi: 10.3389/fonc.2021.759108.

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Fachartikel

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Erstellt: 02.03.2023

Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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