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Nahrungsergänzungsmittel bei Krebs - eine Herausforderung in der Beratung

Vitamine, Mineralstoffe, Pflanzenextrakte & Co. - das sollten Patienten wissen

In Apotheken gehen sie täglich über den Ladentisch, aber auch Ärzte werden zunehmend damit konfrontiert: Die Rede ist von Nahrungsergänzungsmitteln. Gerade beim Thema Krebs erhoffen sich Verbraucher wie Patienten besonders viel von solchen Supplementen: Gesunde wollen damit Krebs vorbeugen, Patienten hoffen, damit ihre Krebserkrankung aufhalten zu können. Den meisten ist nicht bewusst, dass Nahrungsergänzungsmittel schon rein rechtlich keinen anderen Stellenwert haben als normale Lebensmittel.  Mehr dazu im Text "Nahrungsergänzungsmittel: Große Versprechen, k(l)eine Wirkung?".

Die meisten Fachleute sind sich jedoch einig: Keine Form der Nahrungsergänzung kann eine gesunde Ernährung oder eine angemessene Ernährungstherapie ersetzen, und schon gar nicht die Krebsbehandlung mit zugelassenen Arzneimitteln. Der krebsinformationsdienst.med bietet Hilfestellung für Ihre Beratungsgespräche und erläutert Hintergründe.

Nahrungsergänzungsmittel zur Selbstmedikation? Unbedingt nachfragen!

Krebspatienten sollte eindringlich dazu geraten werden, ihre behandelnden Ärzte über alle Medikamente oder sonstigen Produkte zu informieren, die sie einnehmen. Als Hilfestellung kann man einen Medikamentenplan anbieten. Einen geeigneten Vordruck bietet zum Beispiel das Aktionsbündnis Patientensicherheit an. Im Beratungsgespräch kann man noch einmal deutlich machen, dass Patienten dort auch Nahrungsergänzungsmittel aufführen sollten. Dabei hilft eine Erläuterung anhand von Beispielen: Unter Nahrungsergänzungsmittel fallen nicht nur Vitamin- und Mineralstoffpräparate sondern auch Extrakte aus Gemüse, Obst oder sonstigen Pflanzen, sowie Mischungen unterschiedlichster Zusammensetzung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Patienten die entsprechenden Produkte im Supermarkt oder in der Apotheke gekauft haben.

Risiken kennen und erläutern

Patienten und gesunde Verbraucher sollten wissen: Von Nahrungsergänzungsmitteln können Risiken ausgehen.

  • Ein Risiko liegt in möglichen Wechselwirkungen mit Arzneimitteln. Manche dieser Wechselwirkungen sind nachgewiesen, etwa die von Johanniskrautpräparaten. Für andere gibt es zumindest Hinweise aus theoretischen Überlegungen und präklinischer Forschung.
  • Ein anderes Risiko liegt darin, dass die Wirkungen der meisten Nahrungsergänzungsmittel gar nicht oder nur unzureichend untersucht sind. Dies gilt auch für "natürliche" Stoffe: Sie sind zwar häufig Gegenstand präklinischer Studien. Doch Daten von Tierversuchen oder Zellkulturen reichen zur Beurteilung der Sicherheit für den Menschen nicht aus, ebenso wenig, wie dies bei der Entwicklung neuer Arzneimittel der Fall wäre. Viele Beispiele belegen zudem: In isolierter Form, etwa als Tablette, können Substanzen natürlicher Herkunft eine ganz andere Wirkung entfalten, als sie es tun, wenn man sie zum Beispiel als Inhaltstoff normaler Lebensmittel konsumiert.
  • Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland, zum Beispiel bei Bestellung über das Internet, enthalten nicht selten unerlaubte Beimischungen oder Verunreinigungen.

Vor falschen Erwartungen schützen: Keine arzneiliche Wirkung erlaubt

Nahrungsergänzungsmittel © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
Nahrungsergänzungsmittel: Sehen oft aus wie Arzneimittel, sind aber keine. © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Man kann Nahrungsergänzungsmittel in Apotheken, in der Drogerie oder dem Supermarkt und über das Internet kaufen. Viele dieser Präparate sehen aus wie Arzneimittel. Patienten und Verbrauchern fällt es daher schwer, den Unterschied überhaupt zu erkennen. Doch Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit geprüften Arzneimitteln gleichgesetzt werden. Rein rechtlich gelten sie als Lebensmittel, eine arzneiliche Wirkung ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Innerhalb Deutschlands und der meisten EU-Staaten dürfen Nahrungsergänzungsmittel zudem nicht mit einer krankheitsbezogenen Wirkung beworben werden. Auch dürfen sie keine Substanzen enthalten, die tatsächlich eine messbare biologische Wirkung haben, die über die Wirkung normaler Lebensmittel hinausgeht. Nahrungsergänzungsmittel müssen in Deutschland dementsprechend gekennzeichnet sein, entweder mit der direkten Beschriftung oder mit Formulierungen wie "zur Nahrungsergänzung".

Bei Produkten, die zum Beispiel bei Internet-Bestellung aus dem Ausland importiert werden, werden diese Bestimmungen allerdings oft unterlaufen. In Stichproben des Zolls und der Aufsichtsbehörden finden sich immer wieder Produkte, die in Deutschland eigentlich gar nicht verkauft werden dürften.

Bei Krebs keinen Stellenwert

Für Gesunde halten Bundesbehörden Nahrungsergänzungsmittel bei normaler Ernährung für überflüssig. Insbesondere zur Krebsvorbeugung werden Nahrungsergänzungsmittel auch international nicht empfohlen.

Auch Krebspatienten wird in keiner der aktuellen Leitlinien empfohlen, Nahrungsergänzungsmittel zur Krebsbehandlung zu verwenden. Immer mehr lokalisationsbezogene Leitlinien raten sogar dringend davon ab, weil Risiken für Patienten bekannt geworden sind, und weil ein Nachweis der Wirkung fehlt. Eine lokalisationsunabhängige Warnung sprechen die Autoren der aktuellen S3-Leitlinie "Klinische Ernährung in der Onkologie" aus. Sie haben in insgesamt 48 Empfehlungen aber zusammengefasst, was Krebspatienten bei einer nachgewiesenen Mangelversorgung tatsächlich weiterhilft.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Fachkreise-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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