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Ab dem 4. Mai 2020 werden wieder Einladungen zum Mammographie-Screening verschickt. Auch die Screening-Praxen können ihren Betrieb wieder aufnehmen, unter Einhaltung des Infektionsschutzes.
Wegen der Corona-Pandemie hatte das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs eine Pause einlegen müssen. Ab dem 4. Mai 2020 werden jetzt wieder Einladungen verschickt. Frauen, die durch die Pause ihren Termin nicht wahrnehmen konnten, können diesen nachholen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.
Frauen, die während der Pause keine Einladung erhalten haben, sollen diese nun bekommen. Das gilt insbesondere für Frauen, die während der Pause das 70. Lebensjahr vollendet haben, und damit eigentlich nicht mehr für das Mammographie-Screening vorgesehen sind. Auch sie sollen eine Einladung erhalten.
Zum Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte am 25. März entschieden, das Mammographie-Screening aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. April auszusetzen.
Wo sich Frauen untersuchen lassen können, kann regional unterschiedlich sein. Zwar können die Screening-Praxen ihren Betrieb unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln wieder aufnehmen, so die KBV. Sie weist jedoch darauf hin, dass auch die Entscheidungsträger vor Ort, wie zum Beispiel die Gesundheitsämter, zustimmen müssen.
Wenn Sie zum Mammographie-Screening gehen, sollten Sie folgendes beachten:
Praxisnachricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) vom 28.04.2020 zur Wiederaufnahme des Einladungsverfahrens
Mammographie-Screening-Programm
Informationen des Krebsinformationsdienstes
Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs
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