Wer ist betroffen?
Die Änderung betrifft Sie, wenn Sie
- gesetzlich krankenversichert sind und
- Cannabisblüten, homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel bisher auf Kassenrezept erhalten haben.
Private Krankenversicherungen sind von der gesetzlichen Regelung nicht betroffen. Welche Leistungen sie übernehmen, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag.
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel
Seit Ende Juli 2026 können homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.
Wenn Sie solche Arzneimittel weiterhin anwenden möchten, müssen Sie die Kosten daher in der Regel selbst tragen.
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten dafür auch nicht mehr im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen übernehmen.
Zum Stellenwert von Homöopathie und Anthroposophie bei Krebs
Homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel können eine wirksame Krebstherapie nicht ersetzen.
Fachgesellschaften haben geprüft, ob Homöopathie die Lebensqualität von Menschen mit Krebs verbessern kann. Die bisherigen Studien reichen nicht aus, um einen Nutzen sicher nachzuweisen. Deshalb sprechen die ärztlichen Leitlinien weder eine Empfehlung für noch gegen den ergänzenden Einsatz von Homöopathie zur Verbesserung der Lebensqualität aus.
Gut zu wissen: Viele in der Krebsmedizin eingesetzte Mistelpräparate sind anthroposophische Arzneimittel. Ob Ihr konkretes Präparat von der neuen Regelung betroffen ist, erfahren Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Cannabisblüten
Auch Cannabisblüten können nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Cannabis-Arzneimittel wegfallen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ärztinnen und Ärzte weiterhin andere Cannabis-Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen. Dazu gehören beispielsweise:
- standardisierte Cannabisextrakte,
- Dronabinol und
- Nabilon.
Ob diese Medikamente für Sie infrage kommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Zum Stellenwert von Cannabis bei Krebs
Krebspatientinnen und Krebspatienten setzen Cannabis-Arzneimittel oft mit dem Ziel ein, Beschwerden zu lindern, wenn die Standardmedikamente nicht ausreichend wirken. Dazu gehören beispielsweise
- Schmerzen,
- Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie
- sowie Appetitlosigkeit.
Allerdings hilft Cannabis nicht jeder Patientin und jedem Patienten gleichermaßen. Außerdem ist die wissenschaftliche Studienlage je nach Einsatzgebiet unterschiedlich gut. Deshalb empfehlen Fachgesellschaften Cannabis nur für bestimmte Situationen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wenn Sie bisher Cannabisblüten oder homöopathische beziehungsweise anthroposophische Arzneimittel auf Kassenrezept erhalten haben, sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
Gemeinsam können Sie klären,
- ob Sie von den neuen Regelungen betroffen sind,
- ob Sie Ihr bisheriges Arzneimittel künftig selbst bezahlen müssten,
- ob ein anderes verordnungsfähiges Cannabis-Arzneimittel infrage kommt oder
- welche anderen Möglichkeiten es gibt, Ihre Beschwerden zu behandeln.
Zum Weiterlesen
Alternative Medizin und Komplementärmedizin bei Krebs
Quellen und Links (Auswahl)
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 29.07.2026
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) abgerufen am 04.08.2026:
- Praxisnachricht vom 30.07.2026: Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
- Die Sparliste: Auswirkungen des Spargesetzes für Praxen (PDF) (30.07.2026)

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