Krankenkassen zahlen Cannabisblüten und Homöopathie nicht mehr: Das gilt jetzt für Krebspatienten

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Von: Dr. Anke Ernst (Pharmazeutin)

Seit Ende Juli 2026 übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Arzneimittel grundsätzlich nicht mehr. Wenn Sie diese Arzneimittel im Rahmen Ihrer Krebsbehandlung nutzen, sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam, was die neuen Regelungen für Sie bedeuten.

Viele Menschen mit Krebs nutzen zusätzlich zur Krebsbehandlung Cannabis-Arzneimittel oder komplementäre Arzneimittel, um Beschwerden zu lindern. Ob diese Arzneimittel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, hat sich jetzt teilweise geändert.

Ende Juli 2026 ist das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Es regelt unter anderem, dass Ärztinnen und Ärzte homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen können.

Eine Hand reicht einer anderen eine Versichertenkarte (Gesundheitskarte).
Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Arzneimittel gehören nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Bild: © Krebsinformationsdienst, DKFZ; Foto: Tobias Schwerdt

Wer ist betroffen?

Die Änderung betrifft Sie, wenn Sie

  • gesetzlich krankenversichert sind und
  • Cannabisblüten, homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel bisher auf Kassenrezept erhalten haben. 

Private Krankenversicherungen sind von der gesetzlichen Regelung nicht betroffen. Welche Leistungen sie übernehmen, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag.

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel

Seit Ende Juli 2026 können homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Wenn Sie solche Arzneimittel weiterhin anwenden möchten, müssen Sie die Kosten daher in der Regel selbst tragen.

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten dafür auch nicht mehr im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen übernehmen.

Zum Stellenwert von Homöopathie und Anthroposophie bei Krebs

Homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel können eine wirksame Krebstherapie nicht ersetzen.

Fachgesellschaften haben geprüft, ob Homöopathie die Lebensqualität von Menschen mit Krebs verbessern kann. Die bisherigen Studien reichen nicht aus, um einen Nutzen sicher nachzuweisen. Deshalb sprechen die ärztlichen Leitlinien weder eine Empfehlung für noch gegen den ergänzenden Einsatz von Homöopathie zur Verbesserung der Lebensqualität aus.

Gut zu wissen: Viele in der Krebsmedizin eingesetzte Mistelpräparate sind anthroposophische Arzneimittel. Ob Ihr konkretes Präparat von der neuen Regelung betroffen ist, erfahren Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Cannabisblüten

Auch Cannabisblüten können nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Cannabis-Arzneimittel wegfallen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ärztinnen und Ärzte weiterhin andere Cannabis-Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen. Dazu gehören beispielsweise: 

  • standardisierte Cannabisextrakte,
  • Dronabinol und
  • Nabilon. 

Ob diese Medikamente für Sie infrage kommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Zum Stellenwert von Cannabis bei Krebs

Krebspatientinnen und Krebspatienten setzen Cannabis-Arzneimittel oft mit dem Ziel ein, Beschwerden zu lindern, wenn die Standardmedikamente nicht ausreichend wirken. Dazu gehören beispielsweise 

  • Schmerzen,
  • Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie
  • sowie Appetitlosigkeit. 

Allerdings hilft Cannabis nicht jeder Patientin und jedem Patienten gleichermaßen. Außerdem ist die wissenschaftliche Studienlage je nach Einsatzgebiet unterschiedlich gut. Deshalb empfehlen Fachgesellschaften Cannabis nur für bestimmte Situationen.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie bisher Cannabisblüten oder homöopathische beziehungsweise anthroposophische Arzneimittel auf Kassenrezept erhalten haben, sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

Gemeinsam können Sie klären,

  • ob Sie von den neuen Regelungen betroffen sind,
  • ob Sie Ihr bisheriges Arzneimittel künftig selbst bezahlen müssten,
  • ob ein anderes verordnungsfähiges Cannabis-Arzneimittel infrage kommt oder
  • welche anderen Möglichkeiten es gibt, Ihre Beschwerden zu behandeln.

Zum Weiterlesen

Alternative Medizin und Komplementärmedizin bei Krebs

Misteltherapie gegen Krebs

Quellen und Links (Auswahl)

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 29.07.2026

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) abgerufen am 04.08.2026: 

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