Wichtig zu wissen
Ob Krebserkrankte gegenüber Arbeitgeber und Kollegen offen mit ihrer Erkrankung umgehen, bleibt ihnen überlassen. Persönliche Aspekte und auch das Vertrauensverhältnis im Unternehmen können bei der Entscheidung eine Rolle spielen
Das spricht für eine offene Kommunikation mit dem Arbeitsgeber
- Betroffene erleben im besten Fall Verständnis, Mitgefühl und Rücksichtnahme von Seiten des Arbeitgebers und der Kolleginnen und Kollegen. Das kann eine wichtige Unterstützung sein.
- Wenn alle darüber Bescheid wissen, dass bei Fortsetzung der Arbeitstätigkeit regelmäßige Arzt- oder Behandlungstermine anfallen können, müssen sich Betroffene nicht immer wieder dazu erklären.
- Die Bereitschaft, eventuelle Schwankungen der persönlichen Leistung im Team aufzufangen, ist gegebenenfalls größer, wenn Kolleginnen und Kollegen von der Erkrankung wissen.
Das spricht gegen eine offene Kommunikation mit dem Arbeitsgeber
- Nachfragen oder unpassende Bemerkungen können Betroffene zusätzlich belasten.
- Ziehen sich Kollegen zurück, zum Beispiel weil sie die Situation überfordert, können sich Krebserkrankte ausgegrenzt fühlen.
Tipp
Wenn Sie sich für eine offene Kommunikation entscheiden, zum Beispiel in Form eines Gesprächs mit Vorgesetzen und Kollegen, sollten Sie sich im Vorfeld genau überlegen, wieviel Sie preisgeben möchten.
Es kann hilfreich sein, wenn Vorgesetzte und Kollegen wissen, welche Art von Umgang sich die erkrankte Person wünscht – also beispielsweise, ob sie über die Krankheit sprechen möchte oder eher nicht.
Arbeitsrechtliche Aspekte
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Offenlegung der eigenen Krebserkrankung können auch arbeitsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen.
Wer zum Beispiel in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, geht damit eventuell anders um als Krebserkrankte mit befristeten Verträgen.
Zu berücksichtigen sind auch die Art der Beschäftigung und die Arbeitsbedingungen. Besteht zum Beispiel die Möglichkeit, auf Basis einer betriebsärztlichen Untersuchung Erleichterungen zu vereinbaren? Denkbar sind hier etwa individuelle Arbeitsplatzanpassungen oder eine Homeoffice-Regelung.
Zum Weiterlesen
Weitere Informationen zum Thema Krebs und Arbeit finden Sie in unserem Text Arbeiten mit einer Krebserkrankung.
Sorge um den Arbeitsplatz
Viele Betroffene haben Angst, das bisherige Arbeitspensum oder bestimmte Tätigkeiten nicht mehr zu schaffen. Manche fürchten auch, den Arbeitsplatz zu verlieren. Prinzipiell kann der Arbeitgeber einem Mitarbeitenden mit einer Krebserkrankung und auch während einer Krankschreibung kündigen. Da bei einer Krebserkrankung in der Regel eine Schwerbehinderung vorliegt, gilt für Betroffene ein besonderer Kündigungsschutz.
Einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung müssen Betroffene beim regionalen Versorgungsamt stellen. Nach der Anerkennung kann man meist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes, auch Inklusionsamt genannt, gekündigt werden. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung des Mitarbeiters gewusst hat.
Integrationsamt/Inklusionsamt
Die Integrationsämter beraten zu Behinderung und Wiedereingliederung sowie auch zum erweiterten Kündigungsschutz. Das nächstgelegene Integrationsamt lässt sich auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR unter Angabe der jeweiligen Postleitzahl finden.
Weitere Anlaufstellen
Am Arbeitsplatz kann die Schwerbehindertenvertretung bzw. der Personal- oder Betriebsrat eine erste Anlaufstelle sein. Bei Unklarheiten ist möglicherweise auch eine anwaltliche Beratung sinnvoll.

“Betroffene können bei uns über eine Umkreissuche wohnortnahe Krebsberatungsstellen finden, die kostenfrei und in aller Regel zeitnah beraten.“
Psychosoziale Krebsberatungsstellen unterstützen Krebsbetroffene im Umgang mit der Situation am Arbeitsplatz – auch in der Phase der Rückkehr in Alltag und Beruf. Sie beraten zu sozialrechtlichen Themen wie Krankengeld, Schwerbehinderung oder Rehabilitation und können häufig weitere Ansprechpartner vor Ort nennen.
Zum Weiterlesen
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) vom 22.06.2026.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Arbeiten mit einer Krebserkrankung.
Adressen wohnortnaher Krebsberatungsstellen finden Sie in unserem Servicebereich

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