Diagnose Krebs: Muss der Arbeitgeber informiert werden?

Erstellt am:

Von: Julia Geulen (Dipl.-Biologin)

Nach einer Krebsdiagnose fragen sich viele Betroffene, ob sie ihren Arbeitgeber über die Erkrankung informieren müssen. Die Antwort lautet: Nein – eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht. Dennoch empfiehlt es sich, mögliche Vor- und Nachteile einer offenen Kommunikation sorgfältig abzuwägen 

Wer wegen einer Krebserkrankung vorübergehend arbeitsunfähig ist, muss sich beim Arbeitgeber krankmelden. Damit erfahren die Arbeitgeber aber nur, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert – die Erkrankung wird nicht genannt. 

Foto: Frau sitzt auf dem Sofa und macht sich Notizen
Krebserkrankte sind nicht verpflichtet ihren Arbeitgeber über ihre Diagnose zu informieren. Aber was spricht für und was gegen eine offene Kommunikation?
Bild: @freepik

Wichtig zu wissen

Ob Krebserkrankte gegenüber Arbeitgeber und Kollegen offen mit ihrer Erkrankung umgehen, bleibt ihnen überlassen. Persönliche Aspekte und auch das Vertrauensverhältnis im Unternehmen können bei der Entscheidung eine Rolle spielen

Das spricht für eine offene Kommunikation mit dem Arbeitsgeber

  • Betroffene erleben im besten Fall Verständnis, Mitgefühl und Rücksichtnahme von Seiten des Arbeitgebers und der Kolleginnen und Kollegen. Das kann eine wichtige Unterstützung sein.
  • Wenn alle darüber Bescheid wissen, dass bei Fortsetzung der Arbeitstätigkeit regelmäßige Arzt- oder Behandlungstermine anfallen können, müssen sich Betroffene nicht immer wieder dazu erklären.
  • Die Bereitschaft, eventuelle Schwankungen der persönlichen Leistung im Team aufzufangen, ist gegebenenfalls größer, wenn Kolleginnen und Kollegen von der Erkrankung wissen. 

 

Das spricht gegen eine offene Kommunikation mit dem Arbeitsgeber

  • Nachfragen oder unpassende Bemerkungen können Betroffene zusätzlich belasten.
  • Ziehen sich Kollegen zurück, zum Beispiel weil sie die Situation überfordert, können sich Krebserkrankte ausgegrenzt fühlen.

Tipp

Wenn Sie sich für eine offene Kommunikation entscheiden, zum Beispiel in Form eines Gesprächs mit Vorgesetzen und Kollegen, sollten Sie sich im Vorfeld genau überlegen, wieviel Sie preisgeben möchten. 

Es kann hilfreich sein, wenn Vorgesetzte und Kollegen wissen, welche Art von Umgang sich die erkrankte Person wünscht – also beispielsweise, ob sie über die Krankheit sprechen möchte oder eher nicht.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Offenlegung der eigenen Krebserkrankung können auch arbeitsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. 

Wer zum Beispiel in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, geht damit eventuell anders um als Krebserkrankte mit befristeten Verträgen. 

Zu berücksichtigen sind auch die Art der Beschäftigung und die Arbeitsbedingungen. Besteht zum Beispiel die Möglichkeit, auf Basis einer betriebsärztlichen Untersuchung Erleichterungen zu vereinbaren? Denkbar sind hier etwa individuelle Arbeitsplatzanpassungen oder eine Homeoffice-Regelung. 

Zum Weiterlesen

Weitere Informationen zum Thema Krebs und Arbeit finden Sie in unserem Text Arbeiten mit einer Krebserkrankung.

Sorge um den Arbeitsplatz

Viele Betroffene haben Angst, das bisherige Arbeitspensum oder bestimmte Tätigkeiten nicht mehr zu schaffen. Manche fürchten auch, den Arbeitsplatz zu verlieren. Prinzipiell kann der Arbeitgeber einem Mitarbeitenden mit einer Krebserkrankung und auch während einer Krankschreibung kündigen. Da bei einer Krebserkrankung in der Regel eine Schwerbehinderung vorliegt, gilt für Betroffene ein besonderer Kündigungsschutz. 

Einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung müssen Betroffene beim regionalen Versorgungsamt stellen. Nach der Anerkennung kann man meist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes, auch Inklusionsamt genannt, gekündigt werden. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung des Mitarbeiters gewusst hat.

Integrationsamt/Inklusionsamt

Die Integrationsämter beraten zu Behinderung und Wiedereingliederung sowie auch zum erweiterten Kündigungsschutz. Das nächstgelegene Integrationsamt lässt sich auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR unter Angabe der jeweiligen Postleitzahl finden. 

Weitere Anlaufstellen

Am Arbeitsplatz kann die Schwerbehindertenvertretung bzw. der Personal- oder Betriebsrat eine erste Anlaufstelle sein. Bei Unklarheiten ist möglicherweise auch eine anwaltliche Beratung sinnvoll.

“Betroffene können bei uns über eine Umkreissuche wohnortnahe Krebsberatungsstellen finden, die kostenfrei und in aller Regel zeitnah beraten.“

 

 

Doris Lintz, Psychoonkologin beim Krebsinformationsdienst

Psychosoziale Krebsberatungsstellen unterstützen Krebsbetroffene im Umgang mit der Situation am Arbeitsplatz – auch in der Phase der Rückkehr in Alltag und Beruf. Sie beraten zu sozialrechtlichen Themen wie Krankengeld, Schwerbehinderung oder Rehabilitation und können häufig weitere Ansprechpartner vor Ort nennen. 

Zum Weiterlesen

Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) vom 22.06.2026.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Arbeiten mit einer Krebserkrankung.

Adressen wohnortnaher Krebsberatungsstellen finden Sie in unserem Servicebereich

QR Code WhatsApp Kanal Krebsinformationsdienst

Dieser Artikel war für Sie hilfreich?

Wenn Sie auch künftig aktuelle Krebs-News und neue Hintergrundinformationen erhalten möchten, abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal.

So bleiben Sie direkt informiert – wissenschaftlich fundiert und unabhängig.

Unserem Kanal folgen

Geprüft

durch unsere Fachredaktion,
bestehend aus Expertinnen und Experten aus Medizin, Naturwissenschaften sowie Psychoonkologie und Recht.

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben uns nicht erreicht? Oder wollen in einem festen Zeitraum mit uns telefonieren? Dann
können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

  • Pflichtfelder Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der Sie persönlich gut zu erreichen sind, wählen Sie unter "Uhrzeit" den Zeitraum, in dem Sie zurückgerufen werden möchten und stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Ärztlicher E-Mail-Service

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte entweder