Ohne Beitragszahlungen entstehen Lücken bei den Versicherungszeiten in der Rentenversicherung. Möglicherweise erhalten Betroffene wegen solcher krankheitsbedingten Beitragslücken keine Erwerbsminderungsrente oder Altersrente.
Wie können Sie Lücken bei der Rentenversicherung vermeiden?

„Lassen Sie sich beraten, wie Sie ihre Rente im Krankheitsfall absichern können.“
- Erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenversicherung, ob diese während Ihrer Arbeitsunfähigkeit die Beiträge an die Rentenversicherung einzahlt.
- Sie können bei der Rentenversicherung kostenlos ihre Versicherungs- und Rentenunterlagen anfordern. Diese geben Ihnen einen Überblick über Ihre Beitragszeiten.
- Bei Fragen können Sie die Rentenversicherung kontaktieren. Diese informiert und berät Sie kostenlos.
Wichtig zu wissen
Wenn Ihre Krankenversicherung keinen Rentenbeitrag für Sie einzahlt, können Sie
- einen Antrag auf Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung stellen.
- oder freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen.
Allerdings werden freiwillige Beiträge anders berücksichtigt als Pflichtbeiträge.
Lassen Sie sich beraten, was in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist.
Häufige Fragen und Antworten
Wie stelle ich einen Antrag auf Versicherungspflicht?
Einen Antrag auf Versicherungspflicht können Sie direkt bei der Rentenversicherung stellen. Möglicherweise müssen Sie zusätzlich zum Antrag noch Informationen und Unterlagen einreichen, zum Beispiel die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Wer zahlt bei einem Antrag auf Versicherungspflicht meine Beiträge in die Rentenversicherung ein?
Bei einem Antrag auf Versicherungspflicht müssen Sie die Beiträge selbst von ihrem eigenen Konto bei der Rentenversicherung einzahlen.
Wie kann ich freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen?
Sie können die freiwillige Versicherung bei der Rentenversicherung beantragen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Rentenversicherung den Antrag bewilligt, können Sie die freiwilligen Beiträge von Ihrem eigenen Konto aus an die Rentenversicherung einzahlen.
Zum Weiterlesen
Mehr Informationen finden Sie in unserem Text Recht und finanzielle Absicherung bei Krebs: Was steht mir zu?
Quellen und Links (Auswahl)
Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“

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