Arbeitsunfähig? So vermeiden Sie Lücken bei der Rentenversicherung

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Von: Dr. Anne Frohn (Dipl.-Biochemikerin) und Carmen Flecks (Juristin)

Wer wegen Krebs oder einer anderen schweren Erkrankung länger nicht arbeiten kann, sollte auch die spätere Rente im Blick behalten. Denn Krankenversicherungen zahlen während einer Arbeitsunfähigkeit nicht bei allen Versicherten automatisch Beiträge an die Rentenversicherung. Davon betroffen sind beispielsweise Selbständige, die privat krankenversichert sind und gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld. Um Lücken bei der Rente zu vermeiden, können Erkrankte einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen.

Gesetzlich Krankenversicherte sind bei Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert: Sie erhalten Krankengeld. Davon behält die Krankenkasse den Rentenbeitrag automatisch zurück. Diesen Beitrag zahlt die Krankenkasse dann bei der Rentenversicherung ein.

Achtung

Die Krankenkasse zahlt nur dann automatisch Rentenbeiträge, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse 

  • pflichtversichert
  • oder freiwillig versichert mit Anspruch auf Krankengeld 

sind.

Eine Frau sitzt auf dem Sofa und rauft sich ihre Haare. Auf dem Tisch vor ihr stehen ein Labtop und ein Taschenrechner.
Wenn bei Arbeitsunfähigkeit keine Rentenbeiträge gezahlt werden, können finanzielle Probleme entstehen [Symbolbild].
Bild: © user1236986, Magnific.com

Ohne Beitragszahlungen entstehen Lücken bei den Versicherungszeiten in der Rentenversicherung. Möglicherweise erhalten Betroffene wegen solcher krankheitsbedingten Beitragslücken keine Erwerbsminderungsrente oder Altersrente. 

Wie können Sie Lücken bei der Rentenversicherung vermeiden?

„Lassen Sie sich beraten, wie Sie ihre Rente im Krankheitsfall absichern können.“

Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst, DKFZ

  • Erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenversicherung, ob diese während Ihrer Arbeitsunfähigkeit die Beiträge an die Rentenversicherung einzahlt.
  • Sie können bei der Rentenversicherung kostenlos ihre Versicherungs- und Rentenunterlagen anfordern. Diese geben Ihnen einen Überblick über Ihre Beitragszeiten.
  • Bei Fragen können Sie die Rentenversicherung kontaktieren. Diese informiert und berät Sie kostenlos. 

Wichtig zu wissen

Wenn Ihre Krankenversicherung keinen Rentenbeitrag für Sie einzahlt, können Sie 

  • einen Antrag auf Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung stellen.
  • oder freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. 

Allerdings werden freiwillige Beiträge anders berücksichtigt als Pflichtbeiträge. 

Lassen Sie sich beraten, was in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist.

Häufige Fragen und Antworten

Zum Weiterlesen

Mehr Informationen finden Sie in unserem Text Recht und finanzielle Absicherung bei Krebs: Was steht mir zu?

Quellen und Links (Auswahl)

Deutsche Rentenversicherung

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“ 

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