Schmerzmittel auf Auslandsreisen und im Urlaub

Das gilt bei Betäubungsmitteln und Opioiden

Erstellt am:

Bitte beachten Sie:
Diese Nachricht ist bereits älter als 180 Tage. Unsere News werden NICHT NACHTRÄGLICH AKTUALISIERT. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Ärztinnen und Ärzte stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am Telefon und per E-Mail.

Krebspatientinnen und Krebspatienten, die auf betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel angewiesen sind, dürfen diese auch auf Auslandsreisen mitnehmen, etwa in den Urlaub. Dabei sollten sie aber bestimmte Regeln zu beachten.

Sind Krebspatientinnen und Krebspatienten auf betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel angewiesen, dürfen sie diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, etwa, wenn sie in den Urlaub fahren.

Erlaubt sind allerdings nur die Mengen, die für den persönlichen Bedarf innerhalb des Reisezeitraums notwendig sind. Dies gilt für Bürger von Vertragsstaaten des Schengener Abkommens und für Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens.

Damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt, müssen Patienten aber einige Regeln beachten.

Hinweise der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Auf Nummer sicher

Nehmen Sie auf Ihrer Reise eine ärztliche und beglaubigte Bescheinigung mit, dass die Schmerzmittel notwendig sind.

Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens: Die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt müssen bescheinigen, dass die Medikamente notwendig sind. Diese Bescheinigung muss die zuständige Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen.

Bei Reisen außerhalb des "Schengen-Raums":

Zum Weiterlesen

Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) finden sich Hinweise, was bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland zu beachten ist, Kontaktadressen der zuständigen Landesbehörden sowie Muster für die notwendigen Bescheinigungen (abgerufen am 12.08.2021).

Informationen des Krebsinformationsdienstes

Mobil trotz Krebs: A wie Autofahren bis Z wie Zuzahlung Krankentransport

Tumorschmerztherapie: Beschwerden lindern, Ursachen beseitigen

Fragen zu Reisen mit Krebs? Wir sind für Sie da.

Sie erreichen den Krebsinformationsdienst:

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben uns nicht erreicht? Oder wollen in einem festen Zeitraum mit uns telefonieren? Dann
können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

  • Pflichtfelder Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der Sie persönlich gut zu erreichen sind, wählen Sie unter "Uhrzeit" den Zeitraum, in dem Sie zurückgerufen werden möchten und stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Ärztlicher E-Mail-Service

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte entweder