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Linktipp der Woche: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland

Kann man als Krebspatient eine Urlaubsreise planen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz in anderen Ländern aus, falls doch etwas passieren sollte? Hat der behandelnde Arzt grünes Licht für die Reise gegeben, ist die Krankenversicherung der nächste Ansprechpartner. Sie kann klären, was durch den Versicherungsschutz im Reiseland abgedeckt wäre und was nicht. Einen ersten Überblick für gesetzlich Versicherte bietet die "Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland", kurz DVKA: Auf deren Internetseite finden sich wichtige Merkblätter für viele Reiseländer, Anlaufstellen und Linktipps.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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