Krebsrisiko Medikamente

Krebsrisiko Medikamente

Arzneimittel, Tees, Nahrungsergänzungsmittel: krebserregend?

Letzte Aktualisierung: 18.01.2021
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Ihr Medikament soll krebserregend sein und Sie sind verunsichert? Fragen Sie in der Apotheke oder bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt nach. Auch uns vom Krebsinformationsdienst können Sie gerne kontaktieren.

  • Manche Arzneimittel sind zugelassen, obwohl von Ihnen ein Krebsrisiko ausgeht. Der Grund: Bei diesen Mitteln überwiegt der unmittelbare Nutzen für schwer erkrankte Menschen ein mögliches Risiko zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Aber auch pflanzliche Heilmittel, Tees und Nahrungsergänzungsmittel sind nicht immer frei von einem Krebsrisiko – im Unterschied zu zugelassenen Arzneimitteln werden sie aber oft viel weniger überwacht.
  • In diesem Text erfahren Sie, wie Krebsrisiken von Medikamenten untersucht werden und warum man mit Krebsgerüchten rund um Medikamente vorsichtig sein muss.

Krebsrisiko Arzneimittel: Das steckt dahinter

Wichtig zu wissen

Allgemeine Aussagen wie "Arzneimittel sind krebserregend" oder umgekehrt "Medikamente lösen keinen Krebs aus" sind nicht zulässig. Dies muss für jedes Medikament einzeln betrachtet werden.

Arzneimittel durchlaufen eine langes und aufwendiges Zulassungsverfahren, bevor sie in der Apotheke abgegeben werden dürfen – entweder auf Rezept oder freiverkäuflich. Während dieses Verfahrens muss der Arzneimittelhersteller die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels belegen.

  • Das bedeutet: Wenn ein Medikament in Europa zugelassen ist, wurden seine Risiken normalerweise gründlich untersucht.

Doch tatsächlich gibt es einige Arzneimittel, für die solche Studien gezeigt haben: Sie können auf lange Sicht das Risiko für bestimmte Krebsarten erhöhen.

Warum sind diese Arzneimittel trotzdem auf dem Markt? Bei der Zulassung wägen Experten der Arzneimittelbehörden Wirksamkeit und Sicherheit gegeneinander ab. Dabei spielt die zu behandelnde Erkrankung eine Rolle.

  • Das bedeutet: Bei Substanzen, die gegen schwere Erkrankungen angewendet werden, müssen teilweise auch schwere unerwünschte Wirkungen in Kauf genommen werden.

Meist handelt es sich um Wirkstoffe, auf die man nicht verzichten kann: Die Erkrankungen, gegen die sie helfen sollen, sind anders nicht wirksam behandelbar. Und: Keine Therapie zu erhalten wäre für betroffene Patienten weit gefährlicher als das Krebsrisiko in Kauf zu nehmen, das die Behandlung birgt – ein Risiko, dass sich erst Jahre oder Jahrzehnte oder eventuell auch gar nicht auswirkt.

Ein Beispiel sind Zytostatika, die bei Chemotherapien zum Einsatz kommen. Sie können bei manchen Patienten nach Jahren zu einem Zweitkrebs führen. Auch von Immunsystem unterdrückenden Medikamenten, sogenannten Immunsuppressiva, kann ein Krebsrisiko ausgehen – abhängig von Wirkstärke und Anwendungsgebiet.

Krebsverdacht nach der Arzneimittel-Zulassung

Manchmal stellt sich auch erst nach einigen Jahren heraus, dass es ein – meist geringfügiges – Krebsrisiko durch ein Arzneimittel geben könnte. Das stellen die Arzneimittelbehörden erst aufgrund der großen Zahl behandelter Patienten und der längeren Anwendungsdauer statistisch fest.

Eine Krebsgefahr gilt damit nicht sofort als bewiesen. Die Ursachenforschung ist umso schwieriger, je kleiner das Risiko ist:

Wissenschaftler müssen klären, ob tatsächlich der Wirkstoff das Problem ist, oder nicht vielleicht andere Ursachen dahinterstecken. Sie müssen herausfinden, ob es mögliche weitere Risiken gibt, die bisher übersehen wurden. Und nicht zuletzt müssen sie überprüfen, ob tatsächlich das Arzneimittel und nicht etwa die behandelte Krankheit selbst oder andere, begleitende Faktoren die Ursache für das erhöhte Krebsrisiko sind.

Krebsrisiko – das Geschäft mit der Angst

Nutzen und Risiko

Wenn ein Medikament wirklich notwendig ist, sollte die Angst vor einem möglichen oder nur angenommenen Krebsrisiko nicht die Anwendung verhindern. Das könnte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben.

Was im Internet, in Chats und Diskussionsforen an Gerüchten über eine angebliche Krebsgefahr von Medikamenten gelegentlich verbreitet wird, gehört nicht selten in die Kategorie Panikmache.

Oft findet dabei die oben genannte Nutzen-Risiko-Abwägung nicht statt – etwa im Falle von Chemo-Medikamenten. Oder aber die Menschen stützen sich bei Ihrer Behauptung auf Informationen, die nicht beweisend für eine Krebsgefahr des Arzneimittels sind.

Schaut man genauer hin, dienen solche Berichte dann oft dazu, ein eigenes, angeblich "nebenwirkungsfreies" Mittel als "Ersatz" für das eigentliche Medikament oder als risikosenkende Ergänzung zum Arzneimittel zu verkaufen.

Information schützt vor Risiken

Wer auf "Nummer sicher" gehen will, sollte sich auch bei pflanzlichen oder vermeintlich natürlichen Heilmitteln an den Satz halten: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker".

Der Verdacht krebserregend zu sein, traf in der Vergangenheit auch auf pflanzliche Arzneimittel zu. Ein prominentes Beispiel ist Kava-Kava (Rauschpfeffer), das früher einmal zur Behandlung von nervösen Angst- und Unruhezuständen zugelassen war. Kava-Kava ist von der Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) als "möglicherweise krebserregend" eingestuft worden.

  • In Deutschland sind auch zugelassene pflanzliche Arzneimittel, sogenannte Phytopharmaka, einer strengen Prüfung unterworfen. Kommt ein Krebsverdacht auf, wird die Arzneimittelbehörde tätig und bewertet Nutzen und Risiken des betroffenen Arzneimittels neu.

Problem Internetbestellung

Viele pflanzliche Heilmittel, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland anwenden, sind allerdings keine zugelassenen Arzneimittel: Oft sind es Tees oder Kräuterextrakte, die in Form von Nahrungsergänzungsmitteln eingenommen werden. Sie machen einen harmlosen Eindruck – sind deswegen aber noch lange nicht ungefährlich. Nicht zuletzt, weil sie häufig über das Internet bestellt werden und etwa von Produzenten aus dem Ausland stammen.

Dabei sollte man wissen: In Nicht-EU-Ländern fehlt häufig die Kontrolle von Arzneimitteln, aber auch von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die es bei uns gibt. Auch an den Produktionsbedingungen ist oft einiges auszusetzen, so dass Verunreinigungen etwa mit krebserregenden Stoffen möglich sind.

Bei Importpräparaten enthalten viele vermeintlich harmlose Mittel ungeprüfte pflanzliche Inhaltsstoffe oder unerlaubte oder nicht deklarierte Inhaltsstoffe. Auch diese stehen immer wieder mal im Verdacht, Krebs auszulösen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Bei der Prüfung von Arzneimitteln mit dem Ziel einer Zulassung stehen am Anfang umfangreiche nicht-klinische Studien – sogenannte präklinische Tests. Dazu gehören auch Tests auf die Kanzerogenität eines Arzneimittels: Dabei überprüfen Wissenschaftler, ob die Substanz möglicherweise Krebs auslösen kann.

Diese Tests finden mit Zellen im Reagenzglas oder Versuchstieren statt. Sie werden vom Gesetzgeber nur in folgenden Situationen vorgeschrieben:

  • wenn Stoffe eine enge chemische Ähnlichkeit mit bekanntermaßen krebserregenden oder krebsfördernden Stoffen besitzen
  • wenn sich während der sonstigen Prüfungen auf die Schädlichkeit des Mittels (Toxikologie) verdächtige Effekte gezeigt haben
  • wenn das Arzneimittel über 6 Monate oder länger angewendet werden soll

Wichtig zu wissen: Selbst, wenn präklinische Daten auf eine krebsauslösende Wirkung des Medikaments hinweisen: Solche Erkenntnisse können lediglich als Anhaltspunkte für ein Krebsrisiko gesehen werden. Sie können nicht ohne Weiteres auf die Anwendung beim Menschen übertragen werden und sind daher nicht beweisend für eine krebserregende Wirkung des Arzneimittels beim Menschen.



Weiterführende Informationen (Auswahl)

Institutionen und Organisationen

Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gibt es viele Informationen rund um das Thema Arzneimittelzulassung.

Mit dem Internetangebot Klartext Nahrungsergänzung bringen die Verbraucherzentralen mehr Klarheit in den unübersichtlichen Markt von Nahrungsergänzungsmitteln und verfolgen Beschwerden der Nutzer.

  • Beispielsweise findet sich dort eine Warnung vor illegalen Stoffen, mit nicht-deklarierten Beistoffen, die über das Internet bestellt werden können.

Gesetze und Richtlinien

Der Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel (Richtlinie 2001/83/EG) fasst Grundsätze zur Herstellung, Zulassung, zum Inverkehrbringen und zur Überwachung von Humanarzneimitteln in der Europäischen Union zusammen. Die Mitgliedsstaaten müssen diese Richtlinie verbindlich in nationales Recht umsetzen.

Erstellt: 18.01.2021

Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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