Rehabilitation nach Krebs
So geht es nach der Krebstherapie weiter
Der folgende Text bietet keine rechtsverbindlichen Auskünfte zur Reha. Gerne können Sie uns kostenfrei kontaktieren und wir nennen Ihnen Anlaufstellen für eine individuelle Beratung.
- Die Rehabilitation ist ein wichtiger Baustein der Krebstherapie: Sie unterstützt Krebsbetroffene beim Übergang von der Krebsbehandlung zurück in ihren gewohnten Alltag.
- Die "Reha" umfasst nicht nur medizinische Leistungen, sondern fördert auch den Wiedereinstieg in den Beruf.
- Sie finden in diesem Text allgemeine Informationen über die verschiedenen Formen der Rehabilitation sowie erste Hinweise, wie Sie bei der Antragstellung vorgehen können.
Reha nach Krebs: Wichtiges in Kürze

Krebspatientinnen und Krebspatienten stehen nach ihrer Therapie verschiedene Maßnahmen zur Rehabilitation (kurz: "Reha", früher "Kur") offen. Sie sollen Krebsbetroffene dabei unterstützen, wieder in ihren gewohnten Alltag, ihr Berufsleben und ihr soziales Leben zurückzukehren.
Zu den Rehabilitationsmaßnahmen gehören nicht nur medizinische Leistungen wie die onkologische Rehabilitation oder die Anschlussrehabilitation ("AHB"). Krebsbetroffene erhalten mit verschiedenen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation auch Unterstützung, um wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Von besonderer Bedeutung ist hier die stufenweise Wiedereingliederung, auch als "Hamburger Modell" bekannt.
Reha-Maßnahmen sind abhängig von der Krebsart
Welche Reha-Maßnahmen Sie brauchen, richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und hängt auch von der zugrundeliegenden Krebsart ab. Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Texten und Abschnitten unserer Krebsarten.
Ihre Krebsart ist nicht dabei? Oder Sie haben Fragen zur Reha in Ihrer persönlichen Situation? Gerne können Sie unsere Ärztinnen und Ärzte kostenfrei kontaktieren:
- am Telefon unter 0800 – 420 30 40, täglich von 8 bis 20 Uhr
- per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de (datensicheres Kontaktformular)
Anschlussrehabilitation (AHB)
Viele Krebsbetroffene nutzen nach ihrem Krankenhausaufenthalt zunächst die Möglichkeit einer Anschlussrehabilitation. Üblich ist dafür auch die Bezeichnung Anschlussheilbehandlung oder kurz "AHB".
Besonderheiten der AHB
Im Gegensatz zur "normalen" onkologischen Reha schließt sich die AHB direkt an den Krankenhausaufenthalt an und wird von der Klinik organisiert. Patientinnen und Patienten müssen sich also nicht selbst um den Antrag oder die Kliniksuche kümmern.
Gut zu wissen: Bevor Sie mit einer AHB beginnen, sollten Sie die Erstbehandlung, wie etwa die Operation, Strahlentherapie oder Chemotherapie abgeschlossen haben. Eine fortlaufende oder ergänzende (adjuvante) medikamentöse Behandlung können Sie in der AHB fortsetzen. Wie das genau ablaufen kann, sollten Sie vorab mit der AHB-Klinik klären.
Ablauf der AHB
Häufig geht der Klinikaufenthalt direkt in die AHB über und die Patientinnen und Patienten gehen zwischendurch nicht nach Hause. Werden sie zunächst nach Hause entlassen, beginnt die AHB in der Regel spätestens 2 Wochen nach der Entlassung.
Das Programm einer AHB entspricht dem einer "normalen" onkologischen Reha. Bei den Maßnahmen wird darauf Rücksicht genommen, dass Krebsbetroffene unmittelbar nach einer Operation oder intensiven Chemo- oder Strahlentherapie noch nicht so belastbar sind.
Onkologische Rehabilitation
Die onkologische Reha hilft Krebspatientinnen und Krebspatienten dabei, nach der Therapie wieder zu Kräften zu kommen. Zudem soll sie die Erfolge der Krebstherapie stabilisieren.
Im Rahmen der onkologischen Reha finden medizinische Maßnahmen statt, die die körperlichen Folgen der Krebserkrankung und der Therapie mildern sollen. Auch psychosoziale Beratungsangebote unterstützen dabei, die Krebserkrankung so gut wie möglich zu bewältigen.
Gut zu wissen: Die onkologische Reha kann beginnen, wenn die Krebstherapie größtenteils abgeschlossen ist. Patientinnen und Patienten können entscheiden, ob sie die Reha lieber ambulant oder stationär durchführen wollen.
Reha-Antrag stellen
Es ist kein Problem, wenn Sie den Antrag beim falschen Reha-Träger stellen. Der adressierte Träger muss den Antrag innerhalb von 2 Wochen an die zuständige Stelle weiterleiten. Dadurch kann sich die Bearbeitung aber verzögern.
Meist ist der Rentenversicherungsträger dafür zuständig, eine onkologische Rehabilitation zu bewilligen, manchmal die Krankenkasse oder andere Träger. In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür eine besondere Einrichtung, die sogenannte "Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung".
Den Reha-Antrag können Krebspatientinnen und Krebspatienten selbst stellen. Die Formulare stehen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung oder können dort angefordert werden. Oft sind die Anträge auch in Kliniken und Praxen erhältlich.

Es ist sinnvoll, den Antrag vorab mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt zu besprechen. Denn für den Reha-Antrag ist eine medizinische Stellungnahme erforderlich. Zudem muss die Ärztin oder der Arzt bereits im Antrag die Ziele der Reha angeben. Sie können sich je nach Krebsart unterscheiden. Bei Darmkrebs beispielsweise kann ein Ziel sein, mit dem Stoma umgehen zu lernen.
Auch Krebsberatungsstellen oder Kliniksozialdienste können beim Reha-Antrag unterstützen.
Voraussetzungen für eine Reha
Die Reha-Träger bewilligen eine Reha nur, wenn sie aus medizinischer Sicht die Patientin oder den Patienten dabei unterstützt, wieder gesünder zu werden.
Damit der Reha-Träger den Antrag bewilligt, müssen Krebsbetroffene:
- rehabilitationsbedürftig sein – also zum Beispiel im beruflichen und sozialen Umfeld wegen ihrer Erkrankung weniger belastbar sein.
- rehabilitationsfähig sein – also für die Maßnahmen der Reha ausreichend körperlich und psychisch belastbar sowie motiviert sein.
- eine positive Rehabilitationsprognose haben – es muss also zu erwarten sein, dass die Patientin oder der Patient die angestrebten Reha-Ziele erreichen kann.
Wie oft können Krebsbetroffene in Reha gehen?
Besprechen Sie mit Ihren Ärztinnen und Ärzten, wann aus medizinischer Sicht ein guter Zeitpunkt für eine Reha ist.
Krebsbetroffene haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Reha-Maßnahmen. Wann und wie oft sie in Reha gehen können, hängt von ihrem individuellen Krankheitsverlauf ab.
Allgemein gilt:
- Wenn die Erstbehandlung abgeschlossen ist, können Patientinnen und Patienten eine onkologische Reha nutzen; häufig auch in Form einer Anschlussheilbehandlung (AHB).
- In besonderen Situationen kann der Reha-Träger innerhalb von 2 Jahren eine weitere Reha gewähren. Etwa, wenn erhebliche Funktionsstörungen, Komplikationen oder Therapiefolgen im Zusammenhang mit der Krebserkrankung vorliegen und mit einer Reha positiv beeinflusst werden können.
- Wenn der Krebs fortschreitet, ein Zweitkrebs oder Metastasen gefunden werden oder es zu einem Rückfall kommt, sind die Abläufe und Zeiträume für die Reha-Anträge wieder wie nach der Erstbehandlung.
Ambulant oder stationär?
Krebsbetroffene haben die Wahl zwischen einer stationären oder ganztägig ambulanten Reha.
Ganztägig ambulant bedeutet: Die Patientinnen und Patienten halten sich tagsüber in der Reha-Klinik auf und am Abend kehren sie nach Hause zurück. Damit eine ambulante Reha bewilligt wird, sollte der Weg von der eigenen Wohnung zur Reha-Einrichtung in der Regel nicht mehr als 45 Minuten dauern. Dies gilt auch bei einer längeren Fahrzeit im öffentlichen Nahverkehr oder mit einem Fahrdienst, der an mehreren Stationen Patientinnen und Patienten mitnimmt.
Da es nicht immer wohnortnahe ambulante Reha-Einrichtungen mit passendem Angebot gibt, finden Reha-Maßnahmen jedoch überwiegend stationär statt.
Wunsch- und Wahlrecht bei der Reha-Klinik

Patientinnen und Patienten können sich im Reha-Antrag eine bestimmte Klinik wünschen. Der Reha-Träger, beispielsweise die Rentenversicherung, prüft dann, ob er die Reha in der Wunschklinik bewilligen kann. Reha-Träger sind aber nicht dazu verpflichtet, diesen Klinikwunsch zu erfüllen.
Folgendes müssen Reha-Träger laut Sozialgesetzbuch bei der Klinikauswahl berücksichtigen:
- die persönliche Lebenssituation,
- das Alter,
- das Geschlecht,
- die Familie und
- religiöse oder weltanschauliche Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten.
Wichtig zu wissen: Für den Erfolg einer Reha ist entscheidend, dass die Klinik auf die Krebserkrankung einer Patientin oder eines Patienten eingestellt ist. Reha-Träger suchen deshalb – sofern vorhanden – spezialisierte Kliniken aus.
Wie finde ich eine Reha-Klinik? Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt eine Adress-Datenbank von Reha-Kliniken zur Verfügung. Hier können Sie sich mit der Indikation "Bösartige Neubildungen und maligne Systemerkrankungen" alle Rehakliniken für Ihr Bundesland anzeigen lassen, um die nächstgelegene Klinik zu Ihrem Wohnort zu finden.
Auch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sowie Kliniksozialdienste und Krebsberatungsstellen können Sie dabei unterstützen, eine passende Klinik zu finden.
- Ein bundesweites Verzeichnis von Adressen der Krebsberatungsstellen in Deutschland finden Sie unter Psychosoziale Krebsberatungsstellen: Unterstützung, Beratung, Information.
Berufliche Rehabilitation

Der Fachausdruck für die berufliche Reha ist "Teilhabe am Arbeitsleben". Ihr Ziel ist es, Krebsbetroffenen die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern oder sie dabei zu unterstützen, eine neue Berufstätigkeit zu finden.
Wie bei der onkologischen Rehabilitation gibt es auch hier vielfältige Angebote, wie zum Beispiel:
- stufenweise Wiedereingliederung ("Hamburger Modell")
- Weiter- oder Ausbildung
- technische Hilfen oder persönliche Hilfsmittel
Für die einzelnen Angebote können verschiedene Reha-Träger zuständig sein. Meist ist es die Rentenversicherung, aber auch die Krankenkassen und Arbeitsagenturen kommen in Betracht.
Stufenweise Wiedereingliederung
Für viele Menschen ist es nach einer längeren Krebserkrankung eine Erleichterung, wenn sie nicht gleich mit vollem Arbeitspensum wieder einsteigen müssen.
Die stufenweise Wiedereingliederung ("Hamburger Modell") bietet den Rahmen, zunächst mit nur wenigen Stunden an den Arbeitsplatz zurückzukehren und die Arbeitszeit langsam zu steigern. Dafür erstellen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte mit den Krebsbetroffenen einen sogenannten Wiedereingliederungsplan.
Wiedereingliederungsplan: Er regelt die Wiedereingliederung, indem er Stufen festlegt, wann die Arbeitsbelastung zunehmen kann. Zum Beispiel kann man in der 1. Woche an 2 Tagen 3 Stunden täglich arbeiten, in der 2. Woche an 3 Arbeitstagen 4 Stunden täglich. Das kann angepasst werden, bis Patientinnen und Patienten die gewünschte wöchentliche Arbeitszeit wieder erreichen. Dafür können sie sich bis zu 6 Monate Zeit nehmen.
Dem Wiedereingliederungsplan müssen Arbeitgeber und Krankenkasse zustimmen.
Finanzielle Absicherung: Während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten Krebsbetroffene noch als arbeitsunfähig. Sie beziehen deshalb weiter Krankengeld. In manchen Situationen zahlt auch der Arbeitgeber einen Teil des Lohns oder Gehalts – das wird dann allerdings vom Krankengeld wieder abgezogen.
- Gut zu wissen: Auch wenn Sie kein Krankengeld mehr erhalten ("ausgesteuert sind"), können Sie eine stufenweise Wiedereingliederung machen. Es ändern sich nur die Zuständigkeiten. Wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehen, ist die Arbeitsagentur zuständig.
Aus- und Weiterbildung
... bieten die Reha-Träger, wie etwa Rentenversicherung oder Arbeitsagentur, sowie Anbieter von Aus- und Weiterbildungsangeboten.
Manche Menschen müssen sich nach einer Krebserkrankung beruflich neu orientieren. Die Reha-Träger können dann eine Aus- oder Weiterbildung fördern. Bei ihrer Entscheidung, ob sie eine Aus- oder Weiterbildung fördern, beziehen sie die bisherige Tätigkeit, mögliche Einschränkungen aufgrund der Erkrankung sowie die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt ein.
Eine Aus- oder Weiterbildung kann in kürzeren Qualifizierungsmaßnahmen oder auch einer längeren Berufsausbildung bestehen.
Technische Hilfen und Hilfsmittel
Häufig können Krebsbetroffene ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben, wenn der Arbeitsplatz mit besonderen Hilfsmitteln ausgestattet wird. Das kann ein besonderer Schreibtisch oder auch eine technische Hilfe bei schweren körperlichen Tätigkeiten sein.
Anlaufstellen für Hilfsmittel und technische Hilfen sind Reha-Träger, wie die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur sowie der Arbeitgeber.
Vielfältige Angebote
Das Angebot zur beruflichen Reha ist sehr umfangreich. So gibt es beispielsweise auch Leistungen wie Kraftfahrzeughilfen oder Wohnungshilfen. Es ist empfehlenswert, dass sich Patienten beraten lassen: beispielsweise beim Integrationsamt/Integrationsfachdienst, bei Krebsberatungsstellen, bei der Arbeitsagentur, der Rentenversicherung, Bürgerämtern oder Selbsthilfegruppen.
Einige Anlaufstellen finden Sie in unserem Informationsblatt Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig? (PDF).
Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise
Sie haben Fragen zur Reha nach Krebs? Wir sind für Sie da.
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Zum Weiterlesen (Auswahl)
Rechtliche Grundlagen
Rechtsquellen zur Rehabilitation nach Krebs sind
- das Sozialgesetzbuches VI (SGB VI) § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) und § 31 (Sonstige Leistungen) in Verbindung mit der CA-Richtlinie.
- § 8 SGB IX (Wunsch und Wahlrecht der Leistungsberechtigten)
Informationen von Institutionen und Behörden
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bietet Führungskräften, Fachleuten im Bereich Rehabilitation und Teilhabe sowie Betroffenen umfangreiche Informationen und Links auf ihrer Internetseite.
Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet Informationen zur Rehabilitation.
Weiterführende Informationen für beratende Institutionen und Fachleute
Für Sozialdienste und ambulante Beratungsstellen gibt es eine Arbeitshilfe mit dem Titel § 51 SGB V – Die Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation verstehen (PDF). Sie ist ein Kooperationsprojekt der Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) in der Deutschen Krebsgesellschaft e.V., des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), des Sozialdienstes am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen Heidelberg (NCT) sowie der Selbsthilfe Leben nach Krebs! e.V. (abgerufen am 25.10.2022).
Praxisempfehlungen für die Soziale Arbeit in der medizinischen Rehabilitation (PDF) der Deutschen Rentenversicherung (abgerufen am 25.10.2022).
Weitere Themen
Erstellt: 05.12.2022
Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.
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