Organspende trotz Krebs?

Krebs als Vorerkrankung kein prinzipielles Ausschlusskriterium

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Können Menschen mit Krebs nach ihrem Tod Organe spenden? Können Krebserkrankte ein Spenderorgan bekommen? Und: Wer entscheidet jeweils darüber? krebsinformationsdienst.med informiert zu diesen Fragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich können an Krebs erkrankte Menschen sowohl ein Spenderorgan erhalten als auch nach ihrem Tod Organe spenden.
  • Ob dies im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, darüber entscheidet das zuständige Transplantationsteam nach sorgfältiger Prüfung.
  • Ärztinnen und Ärzte sollten die Chancen und Risiken vorab ausführlich mit den Organempfängern besprechen.
Ein Organspendeausweis und ein Stethoskop liegen auf einem Tisch.
Ob Krebsbetroffene als Organspenderinnen und Organspender infrage kommen oder selbst ein Organ erhalten können, entscheidet das Transplantationsteam nach ausführlicher Prüfung.
Bild: © Wolfilser, Adobe Stock

Laut aktuellem Bericht der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) konnte im vergangenen Jahr erneut ein Zuwachs an Organspendern verzeichnet werden: Im Jahr 2025 haben insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dennoch warten weiterhin rund 8.200 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan.

Wer entscheidet über eine Organspende?

Ob ein spendewilliger Mensch nach seinem Tod seine Organe spenden darf und wer ein Spenderorgan empfangen kann, darüber entscheiden grundsätzlich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Sie berücksichtigen dabei auch die Vorerkrankungen des Organspenders beziehungsweise des Organempfängers. 

Bei der Entscheidung muss das Transplantationsteam die Vorgaben des Transplantationsgesetzes (TPG)1 und der Richtlinien der Bundesärztekammer2 einhalten. Auf europäischer Ebene bietet der “Guide to the quality and safety of organs for transplantation”3 eine umfassende praktische Entscheidungshilfe – auch gezielt für einzelne Tumorerkrankungen.

Dürfen Krebserkrankte Organe spenden?

Ja. Grundsätzlich können auch an Krebs erkrankte Menschen nach ihrem Tod Organe spenden. Ausgeschlossen ist dies in aller Regel, wenn das gespendete Organ eine hohe Gefahr für die empfangende Person darstellt, beispielsweise weil in dem Organ Krebszellen sein könnten: 

  • Davon wird in aller Regel ausgegangen, wenn es sich um eine aktive, bösartige Tumorerkrankung handelt.
  • Umgekehrt ist die Gefahr, dass bei einer Organspende Krebszellen übertragen werden, bei kurativ behandelten und länger zurückliegenden Krebserkrankungen oft gering.

Entscheidend ist die Wahrscheinlichkeit, mit der einzelne Krebszellen in den zu transplantierenden Organen vermutet werden. Das Transplantationsteam muss dabei nicht nur eine bekannte Tumorerkrankung in den Blick nehmen, sondern auch an die Möglichkeit von Zweittumoren nach einer Krebsbehandlung denken.

Wichtig: Sind Organe eines ehemaligen Krebserkrankten zur Transplantation vorgesehen, sollten die Ärztinnen und Ärzte dies vorab immer sorgfältig mit den Organempfängern besprechen.

Für Ihre Patientinnen und Patienten

Krebsüberlebende, die grundsätzlich bereit sind, nach ihrem Tod ihre Organe zu spenden, können bekannte Krebsdiagnosen auf ihrem Organspendeausweis vermerken. 

Können Krebserkrankte ein Spenderorgan erhalten?

Ja. Grundsätzlich können Krebspatientinnen und Krebspatienten eine Organspende erhalten. Ausgeschlossen ist eine Organtransplantation jedoch in der Regel während einer aktiven Krebserkrankung. Die Erkrankung sollte vor einer Transplantation mit kurativer Absicht behandelt worden sein und bereits einige Zeit zurückliegen. 

Das betreuende Transplantationsteam muss abwägen, ob die überstandene Krebserkrankung den Erfolg der Transplantation relevant beeinflussen kann. Dazu gehört unter anderem auch die Frage, ob die Transplantation und die damit verbundene Immunsuppression ein Risiko für einen Rückfall des Tumors darstellt.  

Organspende als Krebstherapie: Eine Organtransplantation als gezielte Behandlung einer aktiven soliden Krebserkrankung kommt nur in wenigen Situationen infrage. So gilt beispielsweise eine Lebertransplantation bei Betroffenen mit einem kleinen Leberzellkarzinom unter bestimmten Voraussetzungen als Therapieoption. Bei anderen soliden Tumoren wird die Transplantation eines Organs als Krebstherapie bislang nur in Einzelfällen eingesetzt.

Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen

Rechtlicher Rahmen/Behördeninformationen

1 Das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz) ist die rechtliche Grundlage für die Organ- und Gewebespende.

2 Auf Grundlage von § 16 TPG regelt die Bundesärztekammer einzelne Themen zur Transplantation in Richtlinien und Leitlinien. So gibt es zum Beispiel eine Richtlinie zur Spendererkennung und zum Empfängerschutz.

3 Das “European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM)” ist eine Direktion des Europarats. Es hat den Guide to the quality and safety of organs for transplantation erarbeitet, der Ärztinnen und Ärzten eine praktische Entscheidungshilfe bei Fragen rund um die Transplantation bietet.

Wissenschaftliche Publikationen (Auswahl)

Engels EA, Haber G, Hart A, Lynch CF, Li J, Pawlish KS, Qiao B, Yu KJ, Pfeiffer RM. Predicted Cure and Survival Among Transplant Recipients With a Previous Cancer Diagnosis. J Clin Oncol. 2021 Dec 20;39(36):4039-4048. doi: 10.1200/JCO.21.01195. 

Nathan PC, Lau C, Ng VL, Miserachs M, Teoh CW, Solomon M, Dipchand AI, Locke M, Gupta S. Outcomes after solid organ transplantation in survivors of childhood, adolescent, and young adult cancer: a population-based study. J Natl Cancer Inst. 2025 Sep 1;117(9):1809-1816. doi: 10.1093/jnci/djaf106.

Wong G, Lim WH. Prior cancer history and suitability for kidney transplantation. Clin Kidney J. 2023 Jun 28;16(11):1908-1916. doi: 10.1093/ckj/sfad141. 

Weitere Quellen (Auswahl)

Allgemeine Informationen zum Thema Organspende bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit unter https://www.organspende-info.de/.

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