Arbeitshilfe zur qualifizierten Sozialberatung bei Krebs

§ 51 SGB V für die Beratung Krebsbetroffener praxisnah erläutert

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Häufig werden Krebsbetroffene von ihrer Krankenkasse bereits in einer frühen Behandlungsphase aufgefordert, eine Rehabilitation zu beantragen. Die Arbeitshilfe zeigt Möglichkeiten auf, damit umzugehen.

Die Arbeitshilfe "§ 51 SGB V – Die Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation verstehen" ist ein Kooperationsprojekt der Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) in der Deutschen Krebsgesellschaft e.V., des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), dem Sozialdienst am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen Heidelberg (NCT) sowie der Selbsthilfe Leben nach Krebs! e.V.

Die Arbeitshilfe – von der Anhörung bis zum Widerspruch

Die Aufforderung der Krankenkasse zum "Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben" nach § 51 SGB V stellt Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Krebsbetroffene sowie ihre Ärztinnen und Ärzte vor zahlreiche Herausforderungen.

Das steckt hinter der Aufforderung: Ziel der Krankenkassen ist, durch die Rentenversicherung die Erwerbsfähigkeit von Krebspatientinnen und -patienten klären zu lassen. Häufig erfolgt die Aufforderung während der laufenden Erstbehandlung zu einem Zeitpunkt, zu dem die Prognose des Krebskranken bezüglich seiner Erwerbstätigkeit möglicherweise noch unklar ist. Stellt die Rentenversicherung fest, dass die Betroffenen nicht mehr nur vorübergehend arbeitsunfähig, sondern langfristig erwerbsgemindert sind, endet die Krankengeldzahlung. Krebsbetroffene erhalten dann ab sofort eine Erwerbsminderungsrente, die oft geringer ist als das Krankengeld. Auch kann der Arbeitsplatz in Gefahr sein.

Fundierte und praxisbezogene Tipps: Die Arbeitshilfe führt auf 48 Seiten Schritt für Schritt durch das Verfahren – von der Anhörung bis zum Widerspruch.

  • Für jede Station des Verfahrens werden die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten samt ihrer Folgen aufgezeigt.
  • Diagramme veranschaulichen den Ablauf und die damit verbundenen Beratungsschwerpunkte des Verfahrens.
  • Entscheidungshilfen unterstützen dabei, Gründe für und gegen einen Widerspruch zu finden und gegeneinander abzuwägen.
  • Textbausteine helfen beim Formulieren von Widersprüchen und anderen Schreiben an die Krankenkasse.
  • Fallbeispiele aus der Beratungspraxis ergänzen die fundierte Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Auch gerichtliche Verfahren werden kurz angerissen.

Wertvolle Hilfe für Fachkreise

Die Arbeitshilfe zeigt die rechtlichen, finanziellen und psychosozialen Konsequenzen der Aufforderung nach § 51 SGB V auf. Sie ist für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Kliniksozialdiensten oder ambulanten Beratungsstellen eine wertvolle Unterstützung im Berufsalltag – gerade für komplexe Beratungssituationen. Auch anderen am Verfahren beteiligten Fachkreisen – wie onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten – bietet die Arbeitshilfe einen fundierten Einstieg in das Thema und gibt einen guten Überblick.

Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen

Die Arbeitshilfe für Sozialdienste und ambulante Beratungsstellen mit dem Titel "§ 51 SGB V – Die Aufforderung der Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation verstehen" ist ein Kooperationsprojekt der Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) in der Deutschen Krebsgesellschaft e.V., des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), dem Sozialdienst am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen Heidelberg (NCT) sowie der Selbsthilfe Leben nach Krebs! e.V.

Die Arbeitshilfe steht zum kostenlosen Download auf unserer Website zur Verfügung: www.krebsinformationsdienst.de/service/iblatt/arbeitshilfe-fuer-sozialdienste-und-beratungsstellen.pdf

Anfragen für gedruckte Exemplare richten Sie bitte an: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen, Geschäftsstelle, Haus der Gesundheitsberufe, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin.

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