Restvolumen bei Kurzinfusionen von Krebsmedikamenten

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gibt an, worauf

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Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat unter www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/DSM/Archiv/2017-35.html im Oktober 2017 eine "Drug Safety Mail" zum Restvolumen bei Kurzinfusionen veröffentlicht. Bezogen hat sie sich dabei auf Meldungen in ihrer Datenbank für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW): Je nach verwendetem Infusionssystem bleiben beispielsweise bei Chemotherapien unterschiedlich große Mengen an Restvolumina zurück. Das kann insbesondere bei sehr geringen Volumina von 50 bis 200 ml und/oder bei geringer therapeutischer Breite des Wirkstoffs problematisch werden. Um eine Unterdosierung zu verhindern, werden verschiedene Maßnahmen empfohlen.

Infusion © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
Infusion
Bild: Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Parallel zur Bekanntgabe der AkdÄ erschien im Deutschen Ärzteblatt ein Fachartikel, der ausführlicher auf die Problematik eingeht. Der Artikel liefert diverse Quellen. Diese können als Ausgangspunkt dienen, um sich weiter mit der Thematik zu beschäftigen. Zu finden ist die Bekanntgabe zum "Restvolumen bei Kurzinfusionen" auf der Internetseite der AdkÄ unter www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/Bekanntgaben/Archiv/2017/20171006.html.

Folgende Maßnahmen werden Ärzten und Pflegepersonal empfohlen, um einen Wirkstoffverlust bei Kurzinfusionen von Krebsmedikamenten und anderen Arzneimitteln durch Restvolumina zu vermeiden:

  • Patienten, die nicht auf Ihre Flüssigkeitszufuhr achten müssen, sollten Infusionen mit größeren Volumina erhalten (mindestens 250 ml), da so der Wirkstoffgehalt im Restvolumen relativ zur Gesamtmenge sinkt.
  • Bei Patienten mit Flüssigkeitsrestriktion, etwa auf Intensivstationen, sollten Pumpsysteme eingesetzt werden, in denen nur ein minimales Restvolumen verbleibt.
  • Bei kleinen Infusionsmengen und Arzneimitteln mit enger therapeutischer Breite sollte mit einer geeigneten Flüssigkeit – etwa mit 0,9-prozentiger NaCl-Lösung – bei gleichbleibender Flussrate nachgespült werden.

Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen

Die "Drug Safety Mail" vom 10.10.2017 "Aus der UAW-Datenbank": Restvolumen bei Kurzinfusionen findet sich auf der Internetseite der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) unter www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/DSM/Archiv/2017-35.html. Dort ist auch der ausführlichere Beitrag zu finden, der im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 114, Heft 40, 06.10.2017 erschienen ist und weitere Quellen zum Thema enthält: www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/Bekanntgaben/Archiv/2017/20171006.html.

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