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Sport nach Krebs: Wer übernimmt die Kosten?

Frage des Monats

Rehasport, Funktionstraining, Gesundheitskurse – nach einer Krebserkrankung gibt es viele Möglichkeiten, wieder in Bewegung zu kommen. Wir beantworten, wie sich Angebote unterscheiden und welche Kosten übernommen werden.

Zwei Personen beim Nordic Walking, von hinten fotografiert.
Sport kann für Patientinnen und Patienten nach einer Krebserkrankung wichtig sein. © Sirpa P, Pixabay


Bewegung und Sport können nach einer Krebserkrankung zum Beispiel dabei helfen wieder zu Kräften zu kommen und Nebenwirkungen der Therapie zu lindern. Daher haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Sport- und Bewegungsangebote wahrzunehmen. Häufig übernehmen die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten für diese Angebote ganz oder zumindest teilweise.

Hintergrund

Mehr zum Stellenwert von Sport bei und nach Krebs lesen Sie in unserem Text Bewegung und Sport: Tipps für Krebspatienten

Informationen und passende Angebote finden Sie zum Beispiel:

  • direkt in Ihrer behandelnden Klinik oder Ihrer Rehaklinik
  • bei Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten
  • bei Reha-Sportgruppen in Sportvereinen
  • bei Ihrer Krankenversicherung

Rehasport und Funktionstraining nach Krebs

Im Anschluss an eine Krebstherapie können für Sie zunächst 2 verschiedene Angebote infrage kommen:

  • Rehabilitationssport: Ziel des Rehasports ist es, dass Sie dabei Fähigkeiten wie Kraft und/oder Ausdauer trainieren.
  • Funktionstraining: Ziel des Funktionstrainings ist es, die Funktion und Beweglichkeit von Gelenken oder Muskeln zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.

Sowohl beim Rehasport als auch beim Funktionstraining werden Sie von Fachleuten wie etwa Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten unterstützt und angeleitet. Dies soll gewährleisten, dass Sie durch die Maßnahme später selbstständig Sport treiben können – etwa in einem Sportverein.

Wer trägt die Kosten? Sowohl Ihre Krankenkasse als auch die Rentenversicherung können die Kosten für den Rehasport oder das Funktionstraining übernehmen. Voraussetzung: Ihre Ärztin sollte in der Verordnung begründen, dass die verschriebene Maßnahme medizinisch notwendig ist und angeben, welches Ziel sie hat.

  • Wichtig zu wissen: Wird das Funktionstraining oder der Rehasport während der Reha verordnet, so ist in der Regel keine Genehmigung der Rentenversicherung notwendig. Wenn die Krankenkasse die Kosten tragen soll, sollten Sie vor Beginn eines Trainings die Kostenübernahme mit ihr klären.

Langfristig aktiv bleiben: Angebote zur Prävention

Eine ältere Frau macht Yoga im Wohnzimmer.
Nach einer Krebserkrankung können Betroffene auch von sogenannten Präventionssportkursen profitieren [Symbolbild]. Foto: © Rido, Shutterstock

Nicht nur zur Behandlung von Krankheitsfolgen oder Nebenwirkungen ist Sport sinnvoll. Auch langfristig können Krebspatientinnen und Krebspatienten von regelmäßiger Bewegung profitieren. Dazu gibt es zahlreiche Angebote im Rahmen der Prävention. Sie dienen dazu, weiteren Krankheiten, zum Beispiel des Herz-Kreislauf-Systems, vorzubeugen.

  • Präventionskurse richten sich zwar vor allem an gesunde Menschen, können aber auch nach Krebs in Frage kommen.

Wer trägt die Kosten? Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihre Versicherten bei der Vorbeugung von Erkrankungen zu unterstützen. Viele Krankenkassen übernehmen daher einen großen Anteil der Kosten von Präventionskursen – auch wenn sie sich nicht direkte an Krebsbetroffene richten.

Eigene Angebote der Krankenkassen

Einige Krankenkassen übernehmen nicht nur die Kosten für Präventionskurse, sondern bieten auch eigene Sport- oder Gesundheitskurse an. Manche davon sind für Versicherte sogar kostenlos.

Wichtig zu wissen

Wenn Sie sich selbst ein Sportangebot suchen, ist es empfehlenswert, dieses mit Ihrer behandelnden Ärztin zu besprechen. Das ist gerade bei Kursen wichtig, die sich nicht speziell an Krebspatientinnen und -patienten richten. Ihre Ärztin kann mit Ihnen überprüfen, ob das Sportprogramm für Sie geeignet ist.

Zu den Angeboten der Krankenkassen können zum Beispiel gehören:

  • Sport- und Bewegungskurse
  • Entspannungskurse
  • digitale Angebote – zum Beispiel Online-Kurse oder Apps, die beim individuellen Sportprogramm unterstützen
  • Gesundheits-Coachings

Bei Ihrer Krankenkasse können Sie sich informieren, welche Leistungen sie anbietet oder ob es spezielle Angebote für Krebsbetroffene gibt.

Online-Angebote: Pandemiebedingt bieten manche Anbieter Online-Sportkurse an. Auch hier kann die Krankenkasse die Kosten möglicherweise übernehmen – fragen Sie im Zweifel nach. Bei Online-Angeboten sollten Sie jedoch beachten, dass eine direkte Anleitung bei sportlichen Übungen nur in begrenztem Umfang möglich ist.

Fazit

Es gibt verschiedene Angebote für Sport nach einer Krebstherapie, die sich jedoch unterscheiden. Sie sollten daher am besten mit Ihrer behandelnden Ärztin besprechen, welche Angebote für Sie sinnvoll sind. Auch ob Rentenversicherung oder Krankenkasse die Kosten übernehmen, hängt von der Art des Angebots ab. Daher ist es wichtig, dass Sie vor Beginn eines Trainings bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, welche Kosten sie erstattet.





Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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