Archiv

Krebsmedizin im Jahr 2019: Rückblick

Was sich für Krebspatienten getan hat: Neue Medikamente und Gesetzesänderungen

Die Entwicklungen in der Onkologie sind rasant und der Wissenszuwachs enorm. Egal ob in der Behandlung, in der Krebsvorbeugung, in der Früherkennung oder beim Thema "Leben mit Krebs" – 2019 hat sich einiges getan.

Über vieles haben wir auf unseren Internetseiten oder in den sozialen Medien berichtet. Und auch die wissenschaftliche Recherche im Hintergrund des Krebsinformationsdienstes lief auf Hochtouren: Unser Team "Wissensmanagement" hat alle relevanten neuen Entwicklungen recherchiert und zusammengetragen, damit unsere Ärztinnen und Ärzte Sie weiterhin auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft informieren können. Ein paar der Meilensteine haben wir für Sie zusammengefasst.

Zehn neue Wirkstoffe gegen Krebs zugelassen

Krebszelle © fusebulb/shutterstock.com
Die zielgerichtete Krebstherapie war auch 2019 auf dem Vormarsch. © fusebulb/shutterstock.com

Im Jahr 2019 sind zehn Krebsmedikamente mit neuen Wirkstoffen zugelassen worden, unter anderem für Lungenkrebs, Leukämien, Prostatakrebs, Brustkrebs und Eierstockkrebs. Bei all diesen Neuzulassungen handelt es sich um Medikamente aus dem Bereich der sogenannten zielgerichteten Therapien.

Für Aufsehen in der Fachwelt hat der Wirkstoff Larotrectinib gesorgt: Es ist das erste Krebsmedikament, das nicht für eine spezielle Tumorart zugelassen wurde, sondern für alle Krebspatienten, deren Tumorzellen eine ganz bestimmte Genveränderung aufweisen – die sogenannte NTRK-Genfusion.

Einfrieren von Ei- und Samenzellen als Kassenleistung

Das 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) schreibt nun vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die sogenannte Kryokonservierung von Keimzellen übernehmen müssen.

Steht also eine keimzellschädigende Therapie an, müssen Betroffene die Kosten für das Einfrieren von Ei- und Samenzellen vor Therapiebeginn nicht mehr selbst tragen. Das Angebot steht Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren zu, bei Männern bis 50 Jahre. Eine untere Altersgrenze gibt es nicht, was auch Kinder und Jugendliche in die Regelung miteinbezieht.

Änderungen in den gesetzlich organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen

Für Darmkrebs wurde am 1. Juli 2019 das neue Einladungsverfahren zur Darmkrebs-Früherkennung gestartet: Alle gesetzlich krankenversicherten Männer und Frauen ab 50 Jahren erhalten von ihren Krankenkassen eine schriftliche Einladung zur Darmkrebs-Früherkennung. Mit dabei: Eine Informationsbroschüre, die über Organisation, Ablauf, Nutzen und Risiken der Untersuchungen aufklärt.

Vergleichbares Verfahren für Gebärmutterhalskrebs beschlossen: Im Juli 2019 ist auch das gesetzlich organisierte Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen verabschiedet worden: Hier wird das zugehörige Einladungsverfahren am 1. Januar 2020 starten. Das Untersuchungsspektrum wird sich ebenfalls ändern.

Nationale Dekade gegen Krebs

Starke Krebsforschung, schneller Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, verbesserte Vorbeugung und Früherkennung von Krebs: Seit dem 29. Januar 2019 bündelt das Bundesforschungsministerium mit Akteuren aus Wissenschaft, Gesundheitswesen, Politik und Gesellschaft Kräfte im Kampf gegen den Krebs. Im Vorsitz mit dabei ist Prof. Michael Baumann, Wissenschaftlicher Vorstand des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

  • Mission und Ziele sowie Informationen dazu, wie Patientinnen und Patienten beteiligt werden, finden Sie unter www.dekade-gegen-krebs.de.


Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

powered by webEdition CMS