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Der Krebsinformationsdienst klärt auf: Mobil bleiben trotz Krebserkrankung - so kommt man sicher zur Behandlung

Immer mehr Patientinnen und Patienten mit Krebs können heute ambulant behandelt werden. Für viele Betroffene ist das eine Erleichterung. Sie müssen nicht ins Krankenhaus, sondern können sich zu Hause erholen.
Doch die ambulante Behandlung muss gut organisiert sein: Wie kommt man sicher in die Praxis oder in die Klinikambulanz? Zahlt die Kasse ein Taxi? Darf man selbst Auto fahren, solange man Medikamente erhält oder bestrahlt wird? Klären sollte man auch Alltagsfragen: Wer hilft weiter, wenn man nicht selbst einkaufen kann und auch keine Angehörigen bei Besorgungen einspringen können?
Wichtige Informationen und Links zu weiteren Ansprechpartnern finden Patientinnen und Patienten ab sofort unter www.krebsinformationsdienst.de. Wie man trotz einer Tumortherapie mobil bleibt, kann man beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums außerdem am Telefon und per E-Mail klären.

Was darf man, was nicht? Wer kann Beratung und Unterstützung bieten?

Mann am Steuer, Foto: Gudrun Holde Ortner © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
Selbst ans Steuer, solange die Therapie läuft? © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Wichtigste Ansprechpartner für Betroffene sind ihre behandelnden Ärzte:
Sie können einschätzen, ob die geplante Behandlung die Mobilität einschränken wird. Bei Bedarf können sie dann zum Beispiel eine Krankenfahrt oder einen Krankentransport verordnen.

Wer selbst Auto fahren möchte, sollte mit ihnen auch besprechen, ob die Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt ist: Setzt man sich trotzdem ans Steuer, riskiert man den Versicherungsschutz, falls es zu einem Unfall kommt.
Ursache dafür können zum Beispiel einige Medikamente sein, die in der Krebstherapie eine Rolle spielen.

Immer wichtig ist auch die Rücksprache mit der Krankenkasse:
Sie klärt, welche Kosten für Fahrten zur Behandlung  sie übernehmen kann, und welche Zuzahlungen man eventuell leisten muss. Geht es um die Fahrt zur Rehabilitation, kann auch die Rentenversicherung zuständig sein.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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