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Ab Oktober 2016: Medikationsplan soll für mehr Sicherheit sorgen

Patienten können eine Liste ihrer Medikamente beim Arzt einfordern

Sie nehmen als gesetzlich versicherter Krebspatient drei oder mehr Medikamente gleichzeitig ein? Dann haben Sie ab dem 1. Oktober 2016 einen rechtlichen Anspruch auf einen sogenannten Medikationsplan. Dort tragen die behandelnden Ärzte alle verordneten Medikamente ein. Der Sinn dieses schriftlichen Dokuments: Es soll allen Beteiligten einen schnellen Überblick über die Arzneimittel bieten, die ein Patient einnimmt.

Ziel des Medikationsplans ist es, die Sicherheit für Patienten zu erhöhen: zum Beispiel, indem man verhindert, dass Wirkstoffe von verschiedenen Fachärzten doppelt verordnet werden. Auch können die beteiligten Ärzte mögliche Wechselwirkungen besser erkennen. Als Patient kann man im Medikationsplan nachschauen, wann und in welcher Dosierung man welches Arzneimittel einnehmen muss.

Auch frei verkäufliche Arzneimittel auf die Liste

Wo bekommt man als Patient den Medikamentenplan?

Den Medikationsplan erhalten gesetzlich Versicherte von ihrem Arzt, wenn sie mindestens drei verordnete Arzneimittel benötigen. Er wird fortlaufend aktualisiert, wenn neue Medikamente hinzukommen oder andere wegfallen.

Doch nicht nur vom Arzt verordnete Medikamente sollen im Medikationsplan stehen: Auch frei verkäufliche Arzneimittel aus der Apotheke können aufgenommen werden. Dazu kann man seinen Medikationsplan in der Apotheke vorlegen, wo er dann beim Kauf neuer Arzneimittel gleich aktualisiert wird. Auch diese Dokumentation ist sinnvoll: Auch rezeptfreie Arzneimittel, pflanzliche Wirkstoffe oder Nahrungsergänzungsmittel können Nebenwirkungen hervorrufen oder zu Wechselwirkungen führen.

Ebenfalls im Medikationsplan aufgeführt: Medizinprodukte, die für die Medikamenteneinnahme wichtig sind, wie etwa Spritzen.



Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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