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Gut versorgt aus der Klinik entlassen

Neue Regelungen beim Entlassmanagement

In den letzten Tagen sind Regelungen in Kraft getreten, die für Patienten einiges erleichtern. Sie betreffen das sogenannte Entlassmanagement: Wer berufstätig ist, kann eine erste Krankmeldung  nun schon vom Krankenhaus erhalten. Bisher mussten Patienten dafür direkt nach der Klinikentlassung zum niedergelassenen Arzt gehen.
Auch Rezepte dürfen die Klinikärzte nun ausstellen, und zum Beispiel vor Wochenenden sogar einen Notvorrat an ersten Medikamenten mitgeben. Weitere Tipps für die Entlassung aus dem Krankenhaus und die ersten Tage danach bietet der Text "Entlassmanagement" auf unseren Internetseiten.

Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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