In den letzten Tagen sind Regelungen in Kraft getreten, die für Patienten einiges erleichtern. Sie betreffen das sogenannte Entlassmanagement: Wer berufstätig ist, kann eine erste Krankmeldung nun schon vom Krankenhaus erhalten. Bisher mussten Patienten dafür direkt nach der Klinikentlassung zum niedergelassenen Arzt gehen.
Auch Rezepte dürfen die Klinikärzte nun ausstellen, und zum Beispiel vor Wochenenden sogar einen Notvorrat an ersten Medikamenten mitgeben. Weitere Tipps für die Entlassung aus dem Krankenhaus und die ersten Tage danach bietet der Text "Entlassmanagement" auf unseren Internetseiten.
Archiv
Gut versorgt aus der Klinik entlassen
Neue Regelungen beim Entlassmanagement
Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.