Palliative Versorgung – wir informieren

Wir vom KID sind für Sie da

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(Aktualisiert 6.11.2015) Der Bundestag hat über die palliative Versorgung am Lebensende und die Sterbehilfegesetzgebung entschieden. Die Debatte im Gesundheitswesen wie in der Politik hat gezeigt, wie unterschiedlich die Positionen dazu sein können. Deutlich wurde dabei vor allem: wie groß die Angst der meisten Menschen vor Schmerzen und Leid ist. Ebenso thematisiert wurde die Angst, den Belastungen durch eine schwere Erkrankung nicht gewachsen zu sein – sei es als Betroffener selbst, sei es als Angehöriger oder Freund.

Doch gehören Leid und Schmerzen wirklich unvermeidlich zum Lebensende? Welche Möglichkeiten gibt es für Krebspatienten, trotz einer schweren und fortschreitenden Erkrankung eine möglichst gute Lebensqualität zu erhalten? Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich zu informieren, wo gibt es Unterstützung und Hilfe bei der Versorgung? Welche Entlastung gibt es für Angehörige oder Freunde?

Diese Informationen kann der Krebsinformationsdienst vermitteln, im Gespräch am Telefon oder per E-Mail. Sie möchten sich einfach nur aussprechen? Wir hören Ihnen zu.

Weitere Informationen: Schwerkrank – wie kann es weitergehen? (aktualisiert 6.11.2015)

Sie erreichen den Krebsinformationsdienst

  • täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der
  • kostenlosen Telefonnummer 0800 – 420 30 40

Alle Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym.

Auch per E-Mail ist der Dienst erreichbar, unter krebsinformationsdienst@dkfz.de. Beim Klick auf den Link öffnet sich ein Kontaktformular mit einer gesicherten Verbindung. 

Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten und Anlaufstellen bietet außerdem das Informationsblatt "Fortgeschrittene Krebserkrankung: Behandlung, Pflege, Betreuung", als PDF zum Laden und Ausdrucken.

Wichtige Fakten zur Schmerzlinderung bietet das Informationsblatt "Krebsschmerzen wirksam behandeln", ebenfalls als leicht ausdruckbares PDF.

Beschluss des Bundestags zum Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG, Stand: 6.11.2015)
Am 5. November hat der Bundestag einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der für Schwerkranke und Sterbende zukünftig eine bessere und individuellere Betreuung sichern soll. Details finden sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45-angenommen-abgelehnt/393702, am Ende des Tagesprotokolls. Die Beschlüsse bedingen nun auch Änderungen der Sozialgesetzbücher V und XI sowie des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.

Beschluss des Bundestags zur Sterbehilfe (Stand: 6.11.2015)
Die Debatte zur Sterbehilfe und die namentliche Abstimmung der vorliegenden Gesetzesentwürfe haben zu einer Änderung der bisherigen Rechtslage geführt. Die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid wird zukünftig bestraft, davon betroffen sind Vereine, Organisationen oder Privatpersonen, die gewerbsmäßig und kommerziell Sterbehilfe anbieten. Angehörige oder nahe stehende Menschen von Sterbewilligen bleiben weiter straffrei, wenn sie im Einzelfall handeln. Hintergründe bietet die Internetseite des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45_de_sterbebegleitung/392450.

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