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Aus der Klinik entlassen – wie geht es danach weiter?

Viele Krebspatienten bleiben heute vergleichsweise kurz im Krankenhaus. Nach der Entlassung dauert es meist einige Tage bis zum ersten Termin beim weiterbehandelnden Arzt, oder bis es mit der "Reha" weitergeht. Wie wird sichergestellt, dass man in den ersten Tagen zuhause gut versorgt ist? Wer bietet bei Bedarf Unterstützung im Alltag oder bei der Pflege? Diese Fragen werden heute nach Möglichkeit bereits im Krankenhaus geklärt. Der Fachbegriff lautet "Entlassmanagement", man spricht auch von "Schnittstellenmanagement" oder allgemeiner von "Versorgungsmanagement". Wichtige Maßnahmen werden frühzeitig in die Wege geleitet, damit keine Lücke zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung entsteht. Patienten sollten das Thema am besten auch von sich aus rechtzeitig ansprechen.

Anhand einer E-Mail-Anfrage bietet der Krebsinformationsdienst Betroffenen und Angehörigen erste Informationen. Der Text erklärt, was zum Entlassmanagement gehören kann und welche Ansprechpartner zur Verfügung stehen.



Vielen Dank für Ihre Anfrage an den Krebsinformationsdienst. Die Situation, die Sie schildern, ist nicht ungewöhnlich: Krebspatienten bleiben heute selbst nach komplizierten Operationen oder anstrengenden Behandlungen vergleichsweise kurz im Krankenhaus. Bei der Entlassung sind Gesundheit und Eigenständigkeit unter Umständen noch nicht ganz wieder hergestellt. Wie Ihnen geht es vielen Angehörigen und Betroffenen: Sie möchten wissen, was Sie tun können, um die ersten Tage nach der Klinikentlassung gut zu planen.

Eine wichtige Information vorab: Für Patienten wird die Entlassung heute in der Regel gut vorbereitet und organisiert. In den meisten Krankenhäusern gibt es ein sogenanntes Entlassmanagement: Patienten erfahren vor der Entlassung, wie sie ambulant weiterbehandelt werden, wer ihre Ansprechpartner sind, oder wann eine Reha-Maßnahme beginnt. Insbesondere Patienten mit Unterstützungsbedarf werden erst nach Hause entlassen, wenn ihre Versorgung  in den ersten Tagen sichergestellt ist. Welche Hilfe sinnvoll ist, wie lange sie gebraucht wird und wer sie übernehmen kann, lässt sich dann ganz individuell für die jeweilige Situation klären und organisieren.

Wichtige Information für das Behandlungsteam im Krankenhaus

Fühlt man sich selbst fit genug für zu Hause? Wie ist die Wohnsituation? Ist jemand da, der sich kümmert? Ist professionelle Unterstützung notwendig?

Ihr Vater sollte sich deshalb nicht scheuen, möglichst rasch die behandelnden Ärzte, die Pflegenden oder die Mitarbeiter des Kliniksozialdienstes auf seine Situation zuhause anzusprechen.
Vielleicht ist ihm selbst die Problematik aber noch gar nicht bewusst. Wenn Ihr Vater damit einverstanden ist, können deshalb auch Sie die häusliche Situation ansprechen: Äußern Sie Ihre Befürchtung, dass er in den Tagen zwischen der Klinikentlassung und dem Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik nicht allein zurechtkommt, und sagen Sie, dass Sie selbst nur bedingt helfen können.

In den folgenden Abschnitten haben wir für Sie einige Hintergrundinformationen zusammengestellt. Sie können es Ihrem Vater und Ihnen vielleicht leichter machen, ein Gespräch in der Klinik zu führen und weitere Unterstützung zu finden.

Gerne steht Ihnen für weitere Fragen auch der Krebsinformationsdienst zur Verfügung, täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Nummer 0800 – 420 30 40, oder per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de. Ihre Angaben bleiben vertraulich und werden nicht an Dritte weitergeleitet.

Rechtzeitig reden: Für eine gut organisierte Zeit nach dem Krankenhaus

Die Krankenhausbehandlung ist beendet, der Termin der Entlassung naht. Manche Patienten können es gar nicht abwarten und möchten so schnell wie möglich wieder nach Hause. Andere Patienten fühlen sich noch stark geschwächt und befürchten, ohne Hilfe in der ersten Zeit nicht zurechtzukommen.

  • Doch nicht nur die medizinische Situation ist entscheidend. Wie jemand lebt und wohnt, spielt ebenfalls eine Rolle: Kommt man in der Wohnung gut zurecht? Können Familie oder Freunde bei Bedarf helfen? Und reicht diese Hilfe auch aus? Oder ist man alleinstehend und benötigt professionelle Unterstützung?  Die Entlassungsplanung ist immer etwas Individuelles und auf den Einzelnen Zugeschnittenes.

Man sollte daher möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Klinikmitarbeitern suchen. So lässt sich der tatsächliche Bedarf klären und Hilfe planen.

Wer sind die Ansprechpartner? An der Planung der Entlassung sind alle Mitarbeiter beteiligt, die schon für die eigentliche Behandlung zuständig waren: Ärzte, Schwestern, Pfleger, je nach Situation auch Psychoonkologen, Pharmazeuten und weitere Spezialisten. Die Mitarbeiter des Kliniksozialdienstes beraten, unterstützen und organisieren.

  • Sie alle kann man ansprechen, wenn man sich Sorgen um die ersten Tage nach der Entlassung macht. Das Behandlungsteam wird sich dann austauschen und die notwendigen Schritte in die Wege leiten.  
  • Sollen Angehörige beim Gespräch mit dem Kliniksozialdienst dabei sein? Oder bei Gesprächen mit den Pflegefachkräften? Dann kann man fragen, ob ein gemeinsamer Termin möglich ist und wie die Terminabsprache am besten geregelt wird.

Überblick: Das sind die Grundlagen

Wie wird die Entlassung im Krankenhaus ganz konkret geplant? Die behandelnden Ärzte entscheiden zunächst anhand des aktuellen Gesundheitszustandes, wann man nach Hause gehen kann. Für ihre Entscheidung beziehen sie Berichte des Pflegeteams und aller weiteren Mitarbeiter ein, die an der Versorgung beteiligt sind. In manchen Kliniken gibt es auch "Case Manager", in der Regel Pflegefachleute, die alle Informationen sammeln und die entsprechende Maßnahmen koordinieren.

Im Behandlungsteam wird in der Regel bereits frühzeitig besprochen, welche Hilfe Patienten in der ersten Zeit benötigen. Wichtig sind auch die Fragen, ob eine stationäre oder ambulante Anschlussrehabilitation sinnvoll ist, und wie die Nachsorge aussehen kann. Diese Informationen nutzt der Kliniksozialdienst, um konkrete Fragen mit Patienten oder mit deren Einverständnis auch mit Angehörigen zu besprechen und organisatorisch tätig zu werden. Die behandelnden Ärzte stellen die notwendigen Verordnungen aus.
Bei seiner Arbeit kann der Kliniksozialdienst auf die Informationen der Kranken- und Pflegekassen und der Rentenversicherungsträger zurückgreifen, auf Adressen von Reha-Einrichtungen, Pflegediensten oder anderen möglichen Ansprechpartnern. Ist man damit einverstanden, hilft der Kliniksozialdienst auch dabei, wichtige Formalitäten in die Wege zu leiten. Ebenfalls wichtig ist der Kontakt zur Krankenkasse, wenn es um die Kostenübernahme einzelner Leistungen geht.

Ein verbindliches Entlassmanagement an deutschen Krankenhäusern gibt es seit dem Jahr 2012. Grundlage ist eine Regelung im Sozialgesetzbuch V. Die konkreten Abläufe werden seitdem an vielen Kliniken stetig weiterentwickelt, einheitlich sind sie bisher aber nicht. Daher kann es von Klinik zu Klinik derzeit Unterschiede geben. Auch der Gesetzgeber plant weitere Verbesserungen.

  • Deshalb sind kurzfristige Änderungen oder Abweichungen von den hier gemachten Angaben des Krebsinformationsdienstes möglich.
  • Patienten oder ihre Angehörigen sollten immer das Gespräch mit den Klinikmitarbeitern suchen und ihre Fragen am besten persönlich und vor Ort klären.

Betreuung nach Bedarf: Welche Bereiche umfasst das Entlassmanagement?

  • Einschätzung des allgemeinen Unterstützungs- und Behandlungs- und Pflegebedarfs in den ersten Tagen nach Entlassung
  • Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen, die sich zeitnah anschließen sollen
  • Sicherstellung der ärztlichen Weiterbetreuung
  • Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- oder Heilmitteln für die ersten Tage
  • Sicherstellung der häuslichen Versorgung und pflegerischen Betreuung
  • Organisation von Übergangs-/ Brückenpflege
  • Kontakt zu ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen

Zu einer gut organisierten Entlassung gehört auch die Weitergabe von Informationen: Patienten und die später zuständigen Ärzte erhalten bei der Entlassung Dokumente, die alle wichtigen Informationen für die Weiterbehandlung enthalten sollten. Dazu gehören ein Arztbrief als sogenannter Überleitungs- oder Entlassungsbericht, je nach Bedarf auch Rezepte und weitere Verordnungen. Je nach Klinikorganisation kann bei Pflegebedarf auch ein gesonderter pflegerischer Entlassungsbericht dazu kommen.
Das Krankenhaus kann auch eine Bescheinigung über den stationären Aufenthalt für den Arbeitgeber ausstellen. Sie gilt aber meist nur bis zum Entlassungstag. Man muss daher auf jeden Fall klären, wie es mit der Verlängerung der "Krankschreibung", also der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder AU, nach der Entlassung weitergeht. So lassen sich Probleme mit der Zahlung von Krankengeld oder Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden. 

Befund und Prognose: Wie wird es mir nach der Entlassung aus medizinischer Sicht gehen?

Spätestens, wenn der Entlassungstermin feststeht, sollte man sich als Patient bei den behandelnden Ärzten erkundigen, wie sie den voraussichtlichen körperlichen Zustand nach dem Krankenhausaufenthalt einschätzen. Mit Pflegern und Schwestern kann man konkret klären: Brauche ich vor der Entlassung noch Anleitung, zum Beispiel im Umgang mit bestimmten Hilfsmitteln? Welche Alltagstätigkeiten kann ich voraussichtlich selbst übernehmen, wobei werde ich vielleicht Hilfe benötigen? Geht es um einen kurzfristigen Bedarf und bin ich nach kurzer Zeit wieder genauso belastbar wie vorher? Fragen sollte man auch, ob die Fachleute längerfristigen Unterstützungsbedarf sehen. 

Man sollte dabei auch selbst überlegen: Aus welcher Situation heraus bin ich ins Krankenhaus gekommen? Habe ich selbst das Gefühl, dass ich ohne Hilfe klarkomme, oder brauche ich Unterstützung, zum Beispiel bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen, oder bei der Versorgung mit Lebensmitteln? Ist meine Wohnung ausreichend "barrierefrei"? Oder muss ich zum Beispiel mehrere Treppen überwinden, wenn ich zum nächsten Arztbesuch oder zum Einkaufen aus dem Haus gehe? Können Verwandte oder Bekannte helfen?
Als Patient sollte man auch rechtzeitig klären, wie man nach der Entlassung nach Hause kommt: Gibt es jemanden, der mich bei Bedarf abholen kann? Oder halten die Ärzte eine Taxifahrt oder einen Krankentransport für sinnvoll?

Ambulante Behandlung: Welcher Arzt übernimmt die Weiterbetreuung?

Wie es mit der Therapie weitergeht, haben viele Krebspatienten schon bei der Planung der gesamten Behandlung mit ihren Ärzten besprochen. Vor der Entlassung sollte man aber auf jeden Fall klären, ob sich an der vorgesehenen Planung etwas geändert hat.

Eine ambulante Krebstherapie kann in einer Klinikambulanz oder bei einem niedergelassenen Facharzt durchgeführt werden, der Erfahrung in der Behandlung von Krebs hat. Auch den Hausarzt kann man weiter einbeziehen: Er verfügt zwar selten über die Möglichkeit, zum Beispiel eine Bestrahlung oder eine ambulante Chemotherapie durchzuführen, kann als vertrauter Ansprechpartner aber ebenfalls Arztbriefe erhalten. Klären sollte man dann allerdings, wer der "therapieführende" Arzt für die eigentliche Krebsbehandlung sein soll.

Für viele Krebspatienten sind außerdem weitere Kontrollen und Nachuntersuchungen wichtig. Können sie ambulant im Krankenhaus durchgeführt werden oder bei einem niedergelassenen Arzt? Auch hier helfen die Klinikärzte mit Informationen weiter. Nicht nur ärztliche Ansprechpartner sind für die Weiterbehandlung wichtig: In der Phase der Rehabilitation können noch weitere Berufsgruppen Unterstützung  bieten, zum Beispiel Physiotherapeuten. Wie der Bedarf aussieht, können ebenfalls die behandelnden Ärzte am besten beurteilen.

Medikamente: Wie wird die Versorgung sichergestellt?

Im Krankenhaus erhält man als Patient jeden Tag alle benötigten Medikamente. Dazu gehören auch solche, die man schon vorher gegen andere Erkrankungen als die eigentliche Krebserkrankung eingenommen hat: etwa Mittel gegen Bluthochdruck oder Diabetes. Nicht selten macht die Krebserkrankung eine Anpassung dieser Arzneimittel notwendig.
Bei der Klinikentlassung ist in vielen Kliniken eine Übersicht über die bisherige und die empfohlene weitere "Medikation" üblich. Dieser Plan geht an den weiterbehandelnden Arzt, der dann wieder für das Ausstellen neuer Rezepte zuständig ist. Zumindest sollte der Entlassungsbericht oder Arztbrief, den das Krankenhaus ausstellt, die relevanten Informationen enthalten.

Was tun, wenn der erste Arzttermin nach dem Krankenhaus erst einige Tage später ansteht? Vor allem bei Entlassungen zum Wochenende sollten Patienten daher nachfragen, wie die Arzneimittelversorgung geregelt werden kann. Hat man alle nötigen Medikamente vorrätig? Kann man vom Krankenhaus ein Rezept bekommen, oder im Notfall sogar einen kleinen Medikamentenvorrat, mit dem man über die ersten zwei bis drei Tage kommt? Oder muss noch schnell ein Rezept beim Haus- oder Facharzt abgeholt und eingelöst werden?
Ist man noch nicht mobil genug, um selbst zur Apotheke zu gehen? Dann gibt es vielleicht eine Apotheke in der Nähe, die einen Bestell- und Lieferdienst anbietet.

Hilfsmittel: Was ist nötig, wer kümmert sich um die Beschaffung?

Vom Verbrauchsmaterial zur Wundversorgung über die Gehhilfe bis hin zum Krankenbett: Das sind Beispiele für Hilfsmittel, die Patienten nach einer Krankenhausbehandlung unter Umständen benötigen. Normalerweise verordnet erst der weiterbehandelnde Arzt solche Hilfsmittel, die nach der Entlassung nötig sind.

Doch wer beschafft Hilfsmittel, die vom ersten Tag an gebraucht werden? Nach der Klärung des voraussichtlichen Bedarfs mit den Ärzten und Pflegefachleuten kann der Kliniksozialdienst noch vor der Entlassung die eigentliche Organisation übernehmen. Die Mitarbeiter nehmen dafür auch Kontakt mit der Krankenkasse auf: Die gesetzlichen Kassen haben für viele Hilfsmittel entsprechende Verträge mit bestimmten Lieferanten abgeschlossen. Viele Produkte können dann sogar nach Hause geliefert werden -  man muss also zumindest in den ersten Tagen meist nicht gleich ins Sanitätshaus oder zu anderen Hilfsmittelanbietern. Später helfen die Hilfsmittelberater der Krankenversicherungen weiter und stimmen sich mit den behandelnden Ärzten ab, die die notwendigen Verordnungen ausstellen.   

Versorgung im Alltag: Wer hilft bei wichtigen Aufgaben und Besorgungen in den ersten Tagen?

Ist man als Patient nach der Krankenhausentlassung voraussichtlich noch einige Tage zu geschwächt, um beispielsweise allein zur Apotheke oder zum ersten Arzttermin zu kommen? Viele Patienten bitten in dieser Situation Verwandte, Freunde oder Nachbarn um ihre Begleitung oder Unterstützung bei Erledigungen. Ist dies nicht möglich, sollten Patienten mit dem Kliniksozialdienst darüber sprechen, um gemeinsam nach Alternativen zu suchen. So kann man zum Beispiel fragen, ob die Krankenkasse die Fahrt mit dem Taxi oder einem Krankentransport zur Arztpraxis oder Klinikambulanz oder zur Rehaklinik übernimmt. Ist der Gesundheitszustand des Patienten sehr schlecht, machen viele Ärzte Hausbesuche.

Auch Liefer- und Bringdienste können eine große Hilfe sein. Viele Apotheken bieten die Lieferung von Medikamenten beziehungsweise von Hilfsmitteln an. Sanitätsfachgeschäfte liefern in Absprache mit der Krankenkasse ebenfalls notwendige Produkte.

Häusliche Krankenpflege: Wer kümmert sich, wenn Patienten mehr Unterstützung brauchen?

Sind Patienten nach der Entlassung stark eingeschränkt, können sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf zeitlich befristete häusliche Krankenpflege stellen. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Verordnung. Der Grund: Niemand soll länger im Krankenhaus bleiben müssen, als unbedingt nötig. Die behandelnden Ärzte und der Kliniksozialdienst helfen bei der Klärung und Beantragung. Voraussetzung ist, dass niemand mit im Haushalt lebt, der den Kranken im erforderlichen Umfang versorgen kann.

  • Zur häuslichen Krankenpflege gehört zunächst die eigentliche Behandlungspflege: zum Beispiel die Versorgung von Operationswunden und der Verbandswechsel, die Gabe von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung, Blutdruckmessen und Ähnliches.
  • Zur Grundpflege gehört die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, wie etwa beim Waschen oder beim Gang auf die Toilette.
  • Die häusliche Pflege umfasst auch die hauswirtschaftlichen Versorgung, wenn sie nicht von Angehörigen oder Freunden übernommen werden kann: Dazu zählt die Zubereitung kleinerer Mahlzeiten, die Verrichtung notwendiger Hausarbeiten, aber auch Erledigungen wie etwa Einkaufen oder Wäschewaschen.

Die häusliche Pflege wird meist von ambulanten Pflegediensten erbracht, die dafür Fachpflegekräfte und bei Bedarf auch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen. An vielen Kliniken gibt es außerdem Angebote der Brücken- oder Überleitungspflege: Hier wird insbesondere die Behandlungspflege von einem Überleitungs-Pflegeteam der Klinik übernommen, das sich in den ersten Tagen zuhause um den Patienten kümmert.

Wichtig: Häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung ist eine vorübergehende Leistung. Ist absehbar, dass man als Krebspatient auf Dauer Pflege benötigt, muss geklärt werden, ob Leistungen aus der Pflegeversicherung sinnvoller sind.
Patienten, die bereits vor der Krebserkrankung pflegebedürftig waren, können kurzfristig jedoch zusätzlich häusliche Krankenpflege bekommen: Dieses vorübergehende "Mehr" an Pflege als Leistung der Krankenkasse anstatt der Pflegeversicherung ist sogar für Betroffene möglich, die im Heim versorgt werden. Patienten oder ihre Angehörigen sollten allerdings gemeinsam mit dem Kliniksozialdienst prüfen, ob die bisherige Einrichtung noch für sie geeignet ist und die zusätzliche Pflege übernehmen kann.    

Welche Möglichkeiten der Versorgung gibt es, wenn die Pflege zu Hause nicht ausreicht?

Was tun, wenn die Behandlung im Krankenhaus zwar abgeschlossen ist, man zuhause aber auf keinen Fall zurechtkommt? Für manche Patienten reichen die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung einfach nicht aus: etwa weil ihre Wohnung keine Pflege zuhause erlaubt oder gar nicht für sie zugänglich wäre, oder weil sie ganz besondere Versorgung benötigen.

Für sie gibt es die Möglichkeit, eine "Kurzzeitpflege" zu beantragen. Diese Form der Pflege erfolgt in einem spezialisierten Pflegeheim, normalerweise für eine Dauer von maximal vier Wochen. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich.

Was tun, wenn sich der gesundheitliche Zustand voraussichtlich nicht bessern wird und die Versorgung daheim nicht infrage kommt? Stellt sich während der Kurzzeitpflege heraus, dass die Pflegebedürftigkeit längere Zeit bestehen bleiben wird, dann ist ein Antrag auf eine dauerhafte Pflegeeinstufung sinnvoll.

Für sehr kranke Patienten kommt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eventuell statt eines Pflegeheims auch ein Hospiz oder eine ähnliche Einrichtung in Betracht. Möglich ist auch die Verlegung auf die Palliativstation eines Krankenhauses. Auch hier können die Kliniksozialdienste gemeinsam mit den behandelnden Ärzten bei der Organisation helfen. 





Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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