Kurzzeitige oder längerfristige Pflegebedürftigkeit, häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel – das sind Themen, die auch Krebspatienten und ihre Angehörigen betreffen können. Deshalb ist es gut zu wissen: Am 1. Januar 2015 tritt das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz werden Beiträge erhöht, die Pflegekassen an Pflegebedürftige und/oder Pflegeeinrichtungen bezahlen. Dazu zählen beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Ausgeweitet wird außerdem die Unterstützung für pflegende Angehörige: Ein Beispiel ist die Verlängerung der Zeit, in der man eine sogenannte Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen kann.
Wichtig für Betroffene: Beratung durch Pflegekassen und Pflegestützpunkte

Für Beitragszahler zur Pflegeversicherung bedeutet das allerdings auch: Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden von bisher 2,05 Prozent auf nun 2,35 Prozent für Menschen mit Kindern steigen, für Kinderlose auf 2,6, Prozent.
Um zu erfahren, wie sich diese Änderungen auf die eigene Situation auswirken, sollten Betroffene sich beraten lassen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich kostenfrei bei der Pflegeberatung ihrer Versicherung oder dem zuständigen Pflegestützpunkt in ihrer Nähe informieren.
Noch für diese Wahlperiode ist ein zweites Pflegestärkungsgesetz geplant: Die Themen sollen eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit sowie ein neues Begutachtungsverfahren sein. Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden dann um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen.
Weitere Änderungen zum Jahresbeginn betreffen die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Pflichtversicherungsgrenzen. Ab dem 1. Januar gilt außerdem endgültig die elektronische Gesundheitskarte, für gesetzlich Versicherte verlieren die bisherigen Karten ihre Gültigkeit.
Zum Weiterlesen
Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit finden sich ausführliche Informationen sowohl zum ersten als auch zum zweiten Pflegestärkungsgesetz unter www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/die-pflegestaerkungsgesetze-alle-leistungen-zum-nachschlagen-731888.
Pflege für Krebspatienten: Wer hilft bei der Organisation?
Um die Pflege Krebskranker zu Hause zu organisieren, können Betroffene und ihre Angehörigen auf ein ganzes Netzwerk von Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen. Wo man als Betroffener oder pflegender Angehöriger geeignete Ansprechpartner findet, fasst der Text des Krebsinformationsdienstes "So wird häusliche Krankenpflege organisiert: Ansprechpartner" zusammen.
Zu sozialrechtlichen Themen bei Krebs finden Interessierte wichtige Anlaufstellen für Patienten und Angehörige in dem Text "Sozialrechtliche Fragen bei Krebs: Ansprechpartner, Adressen, Links" sowie in dem Informationsblatt "Sozialrechtliche Fragen bei Krebs: Anlaufstellen".
Welche Besonderheiten es während einer Krebserkrankung und -behandlung bei älteren Menschen geben kann, darüber informiert der Text "Krebs im Alter: Individuelle Behandlung und Betreuung".
Haben Sie Fragen zu Krebs? Der Krebsinformationsdienst ist täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 – 420 30 40 zu erreichen, oder per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de, bei dem Klick öffnet sich ein Kontaktformular, es bietet eine gesicherte Verbindung.
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