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Pflegestärkungsgesetz: Was ändert sich am 1.1.2015?

Kurzzeitige oder längerfristige Pflegebedürftigkeit, häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel – das sind Themen, die auch Krebspatienten und ihre Angehörigen betreffen können. Deshalb ist es gut zu wissen: Am 1. Januar 2015 tritt das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz werden Beiträge erhöht, die Pflegekassen an Pflegebedürftige und/oder Pflegeeinrichtungen bezahlen. Dazu zählen beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Ausgeweitet wird außerdem die Unterstützung für pflegende Angehörige: Ein Beispiel ist die Verlängerung der Zeit, in der man eine sogenannte Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen kann.

 

Wichtig für Betroffene: Beratung durch Pflegekassen und Pflegestützpunkte

Sozialgesetzbuch © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
Das Sozialgesetzbuch gibt den Rahmen vor. © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Für Beitragszahler zur Pflegeversicherung bedeutet das allerdings auch: Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden von bisher 2,05 Prozent auf nun 2,35 Prozent für Menschen mit Kindern steigen, für Kinderlose auf 2,6, Prozent.

Um zu erfahren, wie sich diese Änderungen auf die eigene Situation auswirken, sollten Betroffene sich beraten lassen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich kostenfrei bei der Pflegeberatung ihrer Versicherung oder dem zuständigen Pflegestützpunkt in ihrer Nähe informieren.

Noch für diese Wahlperiode ist ein zweites Pflegestärkungsgesetz geplant: Die Themen sollen eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit sowie ein neues Begutachtungsverfahren sein. Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden dann um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen.

Weitere Änderungen zum Jahresbeginn betreffen die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Pflichtversicherungsgrenzen. Ab dem 1. Januar gilt außerdem endgültig die elektronische Gesundheitskarte, für gesetzlich Versicherte verlieren die bisherigen Karten ihre Gültigkeit.





Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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