Erstes Pflegestärkungsgesetz: Was ändert sich mit dem Inkrafttreten?

Erstellt am:

Bitte beachten Sie:
Diese Nachricht ist bereits älter als 180 Tage. Unsere News werden NICHT NACHTRÄGLICH AKTUALISIERT. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Ärztinnen und Ärzte stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am Telefon und per E-Mail.

Kurzzeitige oder längerfristige Pflegebedürftigkeit, häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel – das sind Themen, die auch Krebspatienten und ihre Angehörigen betreffen können. Deshalb ist es gut zu wissen: Am 1. Januar 2015 tritt das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz werden Beiträge erhöht, die Pflegekassen an Pflegebedürftige und/oder Pflegeeinrichtungen bezahlen. Dazu zählen beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Ausgeweitet wird außerdem die Unterstützung für pflegende Angehörige: Ein Beispiel ist die Verlängerung der Zeit, in der man eine sogenannte Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen kann.

 

Wichtig für Betroffene: Beratung durch Pflegekassen und Pflegestützpunkte

Sozialgesetzbuch © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum
Bild: Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Für Beitragszahler zur Pflegeversicherung bedeutet das allerdings auch: Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden von bisher 2,05 Prozent auf nun 2,35 Prozent für Menschen mit Kindern steigen, für Kinderlose auf 2,6, Prozent.

Um zu erfahren, wie sich diese Änderungen auf die eigene Situation auswirken, sollten Betroffene sich beraten lassen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich kostenfrei bei der Pflegeberatung ihrer Versicherung oder dem zuständigen Pflegestützpunkt in ihrer Nähe informieren.

Noch für diese Wahlperiode ist ein zweites Pflegestärkungsgesetz geplant: Die Themen sollen eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit sowie ein neues Begutachtungsverfahren sein. Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden dann um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen.

Weitere Änderungen zum Jahresbeginn betreffen die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Pflichtversicherungsgrenzen. Ab dem 1. Januar gilt außerdem endgültig die elektronische Gesundheitskarte, für gesetzlich Versicherte verlieren die bisherigen Karten ihre Gültigkeit.

Zum Weiterlesen

Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit finden sich ausführliche Informationen sowohl zum ersten als auch zum zweiten Pflegestärkungsgesetz unter www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/die-pflegestaerkungsgesetze-alle-leistungen-zum-nachschlagen-731888.

Pflege für Krebspatienten: Wer hilft bei der Organisation?

Um die Pflege Krebskranker zu Hause zu organisieren, können Betroffene und ihre Angehörigen auf ein ganzes Netzwerk von Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen. Wo man als Betroffener oder pflegender Angehöriger geeignete Ansprechpartner findet, fasst der Text des Krebsinformationsdienstes "So wird häusliche Krankenpflege organisiert: Ansprechpartner" zusammen.

Zu sozialrechtlichen Themen bei Krebs finden Interessierte wichtige Anlaufstellen für Patienten und Angehörige in dem Text "Sozialrechtliche Fragen bei Krebs: Ansprechpartner, Adressen, Links" sowie in dem Informationsblatt "Sozialrechtliche Fragen bei Krebs: Anlaufstellen".

Welche Besonderheiten es während einer Krebserkrankung und -behandlung bei älteren Menschen geben kann, darüber informiert der Text "Krebs im Alter: Individuelle Behandlung und Betreuung".

Haben Sie Fragen zu Krebs? Der Krebsinformationsdienst ist täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 – 420 30 40 zu erreichen, oder per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de, bei dem Klick öffnet sich ein Kontaktformular, es bietet eine gesicherte Verbindung.

Für Interessierte und Fachkreise

krebsinformationsdienst.med
Sie sind beruflich in der Onkologie tätig? Sie benötigen schnell verfügbare, wissenschaftlich fundierte Informationen zu Krebs? Mit dem Angebot "krebsinformationsdienst.med" unterstützen wir Sie. Der Service steht Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr am Telefon unter der kostenfreien Nummer 0800 – 430 40 50 zur Verfügung. Per E-Mail erreichen Sie uns über kid.med@dkfz.de, bei einem Klick öffnet sich ein gesichertes Kontaktformular.

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben uns nicht erreicht? Oder wollen in einem festen Zeitraum mit uns telefonieren? Dann
können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

  • Pflichtfelder Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der Sie persönlich gut zu erreichen sind, wählen Sie unter "Uhrzeit" den Zeitraum, in dem Sie zurückgerufen werden möchten und stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Ärztlicher E-Mail-Service

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte entweder