Taxane und Fahrtüchtigkeit

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Die U.S.-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA rät bei einer ambulanten Chemotherapie vom Autofahren ab: Betroffen sind Krebspatienten, die das Medikament Docetaxel erhalten. Die Infusionslösung enthält Alkohol, da sich der Wirkstoff in Wasser nicht gut genug auflöst. Nach der Behandlung sollten Betroffene daher nicht selbst Autofahren, Maschinen bedienen oder sich andere unfallträchtige Dinge vornehmen. Auch weitere Wirkstoffe aus der Gruppe der sogenannten Taxane benötigen Alkohol, um als Venentropf verwendet werden zu können.

In Deutschland kann die Krankenversicherung die Kosten für die Fahrten zur Behandlung und wieder nach Hause übernehmen, wenn die Therapie die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Sind öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar, zahlt die Kasse auf Antrag auch ein Taxi oder einen Krankentransport. Notwendig ist allerdings eine entsprechende Verordnung der behandelnden Ärzte. Patienten, die nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen zudem einen Teil der Kosten selbst tragen - auch dann, wenn die Versicherung Transporte bewilligt.

Zum Weiterlesen

Wie kann man sich vorbereiten, wenn die Behandlung beim niedergelassenen Facharzt oder in einer Klinikambulanz erfolgen soll? Welche Fragen sollte man unbedingt mit den Ärzten klären, bevor die Therapie beginnt? Einen Überblick bietet der Krebsinformationsdienst in seiner "Checkliste Ambulante Krebstherapie".

Mehr zur Durchführung der Chemotherapie sowie zu einzelnen Wirkstoffen bieten auch die Texte zu "Chemotherapie: Mit Zytostatika gegen Krebs".

Für Interessierte und Fachkreise
Der aktuelle Warnhinweis der U.S.-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) ist in englischer Sprache abrufbar unter www.fda.gov/safety/medwatch/safetyinformation/safetyalertsforhumanmedicalproducts/ucm402106.htm.

In Deutschland enthalten sowohl die Packungsbeilagen wie auch die Fachinformationen zu den Krebsmedikamenten Hinweise auf die Inhaltsstoffe und ihre Neben- und Wechselwirkungen. Im Internet bietet unter anderem das vom Bundesministerium für Gesundheit finanzierte Portal PharmNet Bund entsprechende Recherchemöglichkeiten. Sie sind zugänglich sowohl für Betroffene wie auch für Fachleute unter www.pharmnet.bund.de.

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