Süßstoff Aspartam ist nicht krebsfördernd

Erstellt am:

Bitte beachten Sie:
Diese Nachricht ist bereits älter als 180 Tage. Unsere News werden NICHT NACHTRÄGLICH AKTUALISIERT. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Ärztinnen und Ärzte stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am Telefon und per E-Mail.

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA stuft den Süßstoff Aspartam (E951) und seine Abbauprodukte als unbedenklich ein. Gutachter der Lebensmittelbehörde hatten alle vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zu Aspartam und dessen Abbauprodukten neu bewertet. Eingeschlossen wurden sowohl Studien an Tieren als auch Studien an Menschen. Das aktuelle Gutachten gilt als eine der bisher umfassendsten Risikobewertungen zu Aspartam. 

Teetasse mit Süßstoff © Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Die Behörde wertet derzeit systematisch die Daten zur Sicherheit sämtlicher Lebensmittelzusatzstoffe aus, die vor 2009 zugelassen wurden.

Für die Neubewertung von Aspartam wäre der EFSA eigentlich noch bis 2020 Zeit geblieben. Die Ergebnisse einiger jüngerer Studien deuteten jedoch an, Aspartam könne das Krebsrisiko steigern. Daher hatte die Europäische Kommission die EFSA ersucht, die vollständige Neubewertung von Aspartam vorzuziehen.

Zum Weiterlesen

Die Pressemitteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vom 10. Dezember 2013 ist abrufbar unter www.efsa.europa.eu/de/press/news/131210.htm.

Hintergründe zum Thema bietet der Krebsinformationsdienst in seinem Text "Lebensmittelzusatzstoffe und Süßstoffe".

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben uns nicht erreicht? Oder wollen in einem festen Zeitraum mit uns telefonieren? Dann
können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

  • Pflichtfelder Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der Sie persönlich gut zu erreichen sind, wählen Sie unter "Uhrzeit" den Zeitraum, in dem Sie zurückgerufen werden möchten und stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Ärztlicher E-Mail-Service

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte entweder