UPD informiert: Krankengeld trotz Auslandsreise?

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Wer an Krebs erkrankt und berufstätig ist, wird häufig für längere Zeit krankgeschrieben. Grund dafür: Krebsbehandlungen und anschließende Rehabilitation nehmen Zeit in Anspruch. Wer in dieser Situation von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld erhält und in Therapiepausen gerne Urlaub machen würde, für den stellt sich unter Umständen die Frage: Muss man generell auf Reisen ins Ausland verzichten, wenn man Krankengeld bezieht? Oder ist es möglich, auch während einer Auslandsreise weiter Krankengeld zu bekommen? Was gilt es als Versicherter in dieser Situation zu beachten?

Antworten auf diese und weitere Fragen bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in ihrem aktuellen "Beratungsfall des Monats Mai". Die vollständigen Informationen zu diesem Thema sind im Internet zugänglich unter www.unabhaengige-patientenberatung.de/145.html?&tx_ttnews[tt_news]=637&cHash=2106e9f16d1eb45b3834310072a658e3.

Zum Weiterlesen

Wer weitere Fragen zum Krankengeld oder anderen sozialrechtlichen Fragen hat, kann sich auch direkt an die UPD wenden (www.unabhaengige-patientenberatung.de). Die Mitarbeiter informieren Ratsuchende kostenfrei am Telefon oder vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen. Am Telefon ist die UPD montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und donnerstags von 10 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 0800 - 0 11 77 22 erreichbar.

Weitere Informationen zum Thema Reisen als Krebspatient hat der Krebsinformationsdienst im Text "Autofahren, Fliegen, Urlaub: Wann ja, wann nein?" zusammengestellt. 

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