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In Deutschland wird es bald flächendeckend klinische Krebsregister geben. Das Bundesministerium für Gesundheit, die Gesundheitsminister der Länder und die Deutsche Krebshilfe haben sich über die Finanzierung geeinigt. Der Investitionsbedarf wird auf bundesweit etwa acht Millionen Euro geschätzt. Die Deutsche Krebshilfe wird 90 Prozent davon übernehmen, die Länder tragen die verbleibenden 10 Prozent. Wie der geplante Ausbau solcher Register ablaufen soll, war auch innerhalb des Nationalen Krebsplans diskutiert worden.
Wozu dienen klinische Krebsregister? Sie sollen zukünftig auf regionaler Ebene Daten sammeln, aus denen sich die Qualität der Versorgung Krebskranker ableiten lässt. Fachleute hoffen darauf, zukünftig auch Defizite und Engpässe schneller aufzudecken und so die Angebote für Patienten zu verbessern. Die gesetzliche Grundlage bietet das "Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz": Es wird derzeit im Parlament beraten und soll in der ersten Jahreshälfte 2013 in Kraft treten.
Die beteiligten Akteure informieren in Pressemitteilungen über die Hintergründe und legen ihre Erwartungen an den Ausbau der klinischen Krebsregister dar:
Gesundheitsminister der Länder: Bereits im Sommer hatte sich die Konferenz der Gesundheitsminister darauf geeinigt, den Aufbau klinischer Krebsregister zu unterstützen, mehr in einer Pressemitteilung vom Juni 2012 unter www.gmkonline.de/?&nav=presse.
Zum Weiterlesen
Wie funktioniert die Krebsregistrierung bisher in Deutschland? Wer regelt den Umgang mit Patientendaten und stellt sicher, dass damit kein Missbrauch betrieben wird? Worin besteht der Unterschied zwischen bevölkerungsbezogenen oder epidemiologischen Krebsregistern und klinischen Registern?
Der Krebsinformationsdienst erläutert in seinem Text "Warum Zählen so wichtig ist" die Hintergründe und nennt weiterführende Quellen.
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