UV-Strahlung

Ultraviolette Strahlung und Krebsrisiko

Warum Schutz vor UV-Strahlung wichtig ist

Letzte Aktualisierung: 26.07.2021
UV-Schutz

Mit welchen Maßnahmen Sie sich vor ultravioletter Strahlung schützen können lesen Sie unter Hautkrebs vorbeugen.

  • Ultraviolette (UV) Strahlung ist der Hauptrisikofaktor für fast alle Arten von Hautkrebs. UV-Strahlung hat aber auch einen positiven Effekt auf den Körper, sie regt an, dass Vitamin D gebildet wird.
  • Natürliche UV-Strahlung geht von der Sonne aus, künstliche UV-Strahlung wird in Solarien eingesetzt und auch am Arbeitsplatz kann UV-Strahlung entstehen – zum Beispiel beim Schweißen.
  • Der folgende Text bietet Hintergrundinformationen und beantwortet häufige Fragen zum Thema.
Sonne am Himmel
Von der Sonne geht natürliche UV-Strahlung aus. © sumroeng chinnapan, Shutterstock

Ultraviolette (UV)-Strahlung ist eindeutig krebserzeugend. Das gilt sowohl für die ultravioletten Anteile der Sonnenstrahlung als auch für das in Solarien abgestrahlte UV-Licht. UV-Strahlung ist energiereich genug, um Schäden an der Erbsubstanz (DNA) zu verursachen. Geringfügige DNA-Veränderungen bessern Reparaturenzyme in der Regel wieder aus. Bei immer wiederkehrender UV-Überdosierung entstehen allerdings dauerhafte Schäden am Erbmaterial, sogenannte Mutationen. Diese Veränderungen geschehen auch schon, bevor ein sichtbarer Sonnenbrand entsteht.



Wie schädigt UV-Strahlung die Haut?

Die Haut vergisst nichts!

Auch wenn sich die Haut anscheinend von einem Sonnenbrand erholt: Sie wird trotzdem geschädigt. Nach vielen Jahren kann Hautkrebs entstehen.
Mehr zum Thema: Krebsentstehung

Überschreitet die UV-Bestrahlung eine gewisse Dosis, treten zunächst akute Schäden auf. Nach einigen Stunden kommt es zu einer Rötung. Dieses "Erythem" ist das erste Anzeichen eines Sonnenbrandes. Durch eine Erweiterung der Blutgefäße steigert sich die Durchblutung: Die bestrahlte Haut schwillt an, juckt und schmerzt.

Nach einem Sonnenbrand erholt sich die Haut oberflächlich zwar wieder. Die entstandenen Schäden haben sich jedoch sozusagen eingebrannt. Erst nach Jahren bis Jahrzehnten zeigen sich die Auswirkungen der Sonnenbestrahlung mit vermehrter Faltenbildung oder Pigmentflecken. Sterben schwerer geschädigte Zellen nicht ab, kann Hautkrebs entstehen.

Wichtig ist:

  • Es gibt keinen Schwellenwert für UV-Strahlen, der hundertprozentigen Schutz böte. Die Strahlenbelastung summiert sich im Laufe des Lebens: Die Haut vergisst nicht.
  • Es gibt kein Alter, ab dem UV-Strahlung nicht mehr schadet.

Mit einfachen Mitteln kann man sich jedoch vor zu viel UV-Strahlung schützen.

Grafik, die eine Sonne mit ausgehenden UV-Strahlen und verschiedene Personenicons zeigt.
Die Sonne strahlt verschiedene Arten von UV-Strahlung ab: UV-A-Strahlung, UV-B-Strahlung und UV-C-Strahlung. © Krebsinformationsdienst, DKFZ, erstellt mit BioRender.com

Die Sonne strahlt Energie in einem sehr weiten Spektrum ab. Was wir wahrnehmen, sind sichtbares Licht und Wärme. Doch es gibt noch mehr, eben auch die sogenannte ultraviolette Strahlung. Aber nicht alle von der Sonne ausgehenden UV-Strahlen treffen auf die Erde: Die Ozonschicht in der Atmosphäre filtert die Strahlen ganz oder teilweise heraus. Besonders die schädlichen UV-C-Strahlen werden vollständig durch diese Schutzschicht aufgehalten. Die langwelligeren, energieärmeren UV-B-Strahlen werden durch die Ozonschicht zumindest erheblich abgeschwächt. Langwellige UV-A Strahlung wird von der Atmosphäre dagegen kaum gefiltert.

Die übrig gebliebene Strahlung trifft auf den Körper: UV-B wird größtenteils in der sogenannte Oberhaut aufgehalten, während UV-A Strahlung tief in die sogenannte Lederhaut eindringt.

Die hautrötende Wirkung von UV-A ist etwa hundert- bis tausendfach schwächer als die der UV-B-Strahlen. Unter dem Einfluss von UV-B bildet die Haut zunächst den Hautfarbstoff Melanin. UV-A bewirkt innerhalb von Minuten eine Sofortpigmentierung der Haut, über eine Umwandlung des Hautfarbstoffes: Die Haut bräunt. Dieser Bräunungseffekt anstelle einer Rötung führte in den vergangenen Jahren zunächst zu einer günstigeren Bewertung von künstlichen Höhensonnen und Solarien, die hauptsächlich mit UV-A arbeiten. Inzwischen ist man davon abgerückt: Beide UV-Spektren führen zu Schäden in der Erbsubstanz. Daher werden sie als "eindeutig krebserzeugend für den Menschen" eingestuft (siehe Quellen am Ende des Textes).

Andere Anteile des Sonnenlichts: Ist Infrarot-Strahlung krebserregend?

Zum Weiterlesen

Mehr über die Wirkung von Infrarotlicht bietet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unter www.bfs.de/DE/themen/opt/ir/wirkung/wirkung.html.

Die Sonne strahlt nicht nur sichtbares und UV-Licht ab, sondern auch Wärme – Infrarot-Strahlung. Diese ist nicht so energiereich wie ultraviolette Strahlung. Natürliche Infrarot-Strahlung ist – wissenschaftlich nachgewiesen – nicht krebserregend: Ein besonderer Schutz vor natürlicher Infrarot-Strahlung durch Sonnenschutzmittel ist nicht notwendig.

Strahlung anderer Wellenlängen, die für Menschen gefährlich sein können (zum Beispiel Radioaktivität und Strahlung), kommt durch die Filterwirkung der Atmosphäre auf der Erde kaum in nennenswertem Ausmaß an.

Welche Rolle spielen Umwelt- und Klimaveränderungen für den Schutz vor Strahlung?

Zum Weiterlesen

Mehr Informationen zur Ozonschicht bietet die Seite Welt der Physik unter www.weltderphysik.de/thema/hinter-den-dingen/ozonschicht/.

Seit den 1980er Jahren beobachten Wissenschaftler eine Abnahme der Ozonkonzentration. Dies wird vielfach fälschlich als "Ozonloch" dargestellt. Es handelt sich jedoch nicht tatsächlich um ein "Loch", sondern um eine Verringerung der Ozonkonzentration. Allerdings verdeutlicht dieser Begriff die besorgniserregende Entwicklung dieser für Mensch und Tier lebenswichtigen Schutzschicht der Erde. Experten gehen davon aus, dass auch kleine Änderungen in der Ozonschicht erheblichen Einfluss auf das Gefährdungspotenzial der Sonnenstrahlen an der Erdoberfläche haben können.

Untersuchungen in Kanada, Europa und Japan ergaben zwar, dass sich die Ozonschicht in einigen Regionen leicht erholt. Gerade in den tieferen Breitengraden – also auch über Deutschland – wird die Ozonschicht jedoch weiterhin dünner. Welchen Einfluss dies auf die Stärke der UV-Strahlung in Deutschland hat, ist noch nicht geklärt.

Künstliche UV-Strahlung

Das Sonnenlicht ist nicht die einzige Quelle von UV-Strahlung: Im Solarium und auch bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten ist man künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt. UV-Strahlung entsteht beispielsweise beim Lichtbogenschweißen. Ein anderes Beispiel sind Arbeiten, bei denen UV-Licht zum Härten von Kunststoffen eingesetzt wird, die Bandbreite reicht vom Nagelstudio bis zur Zahnarztpraxis.

Akute Folgen

Wichtig

Es gibt keine "gesunde" Bräune.

Als Grenze zur Einstufung einer Strahleneinwirkung, die gerade noch verträglich ist, wurde die "Erythemschwelle" definiert: Sie bezeichnet die höchste UV-Dosis, bei der einige Stunden nach der Einwirkung von Sonne oder künstlicher UV-Strahlung keine Hautrötung auftritt.

Woran erkennt man, dass man die Erythemschwelle überschritten hat? Das Bundesamt für Strahlenschutz nennt folgende akute Wirkungen von UV-Strahlung:

  • Hautrötung, Schwellung, Juckreiz, Schmerzen
  • Sonnenbrand
  • Verbrennungen mit Blasenbildung
  • möglicherweise Fieber, Kreislaufzusammenbruch
  • Quaddeln und Bläschen ("Sonnenallergie")
  • Hautreaktionen bei Medikamenteneinnahme oder Kontakt mit giftigen Substanzen
  • Augenschäden (schmerzhafte Hornhautentzündung, Bindehautentzündung, "Schneeblindheit" oder "Verblitzen")

Spätfolgen

Vor allem UV-B Strahlung führt zur Bildung der sogenannten Lichtschwiele: Einer Verdickung und vermehrten Verhornung der Oberhaut (Akanthose und Hyperkeratose). Diese trägt neben der Bräune zum Selbstschutz der Haut vor einem Sonnenbrand bei. Eine ausgeprägte Verdickung der Hornhaut kann kosmetisch sehr störend werden.

Langfristige Schäden von UV-Strahlung sind sind:

  • Beschleunigte Hautalterung mit Pigmentstörungen, Austrocknung, Falten, mangelnder Elastizität und weiteren Bindegewebsschäden
  • Hautkrebs (Basalzellkarzinome, Plattenepithelkarzinome oder Spinalzellkarzinome, Melanome)
  • Augenschäden (Linsentrübung, Katarakt oder "Grauer Star", Makuladegeneration, Netzhautveränderungen, Aderhautmelanom)

Hauttypen und angeborene Empfindlichkeit

Wie sind die Hauttypen definiert?

Mehr Informationen zu den Hauttypen bietet das Bundesamt für Strahlenschutz (Bfs) unter www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/wirkung/hauttypen/hauttypen.html.

Für das Hautkrebsrisiko spielen auch der Hauttyp und damit die angeborene Empfindlichkeit eine Rolle. Man unterscheidet sechs Hauttypen (I-VI), von Menschen weißer Haut mit roten oder hellblonden Haaren und hellen Augen bis hin zu Personen mit dunklen Augen, schwarzem Haar und schwarzer Haut. Die Einteilung beruht auf der individuellen, angeborenen Pigmentierung – also der Farbe von Haut, Haaren und Augen.

Eigenschutz der Haut: Warum reicht natürliche Bräune nicht aus?

Für alle, die im Freien arbeiten

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) warnt: Auch vorgebräunte Haut bietet auf Dauer keinen ausreichenden Schutz, mehr unter www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2036.html.

In gewissem Umfang kann die Haut einen Eigenschutz gegen UV-Strahlung aufbauen: durch Bräunung und Bildung einer Lichtschwiele. Allerdings schützten diese die Haut nicht so stark, wie viele Menschen glauben.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) warnt: Auch vorgebräunte Haut bietet auf Dauer keinen ausreichenden Schutz- Mehr dazu lesen Sie auf der Internetseite der baua.

Die Hauttypen I bis III, die bei den meisten Menschen in Mitteleuropa vorliegen, erreichen durch Bräunung und Gewöhnung an die Sonne nur einen sehr geringen Lichtschutz. Er entspricht in etwa einer Sonnencreme mit dem Lichtschutzfaktor 1,5 – viel zu wenig für die Vorbeugung vor Langzeitschäden. Selbst Menschen mit dem dunklen Hauttyp IV können durch Gewöhnung an die Sonne höchstens eine Verdopplung der Eigenschutzzeit erreichen, entsprechend dem Lichtschutzfaktor 2.

Fazit: Braune Haut bietet keinen ausreichenden Schutz vor Lichtschäden oder späterem Hautkrebs. Wenn man viel draußen ist, in der Freizeit oder auch bei der Arbeit, kommt man ohne zusätzliche Sonnencreme und angepasste Kleidung nicht aus.

UV-Index © Lena Passek, Krebsinformationsdienst, DKFZ
Der UV-Index gibt an, wie stark die Sonne scheint – und damit wie viel Sonnenschutz nötig ist. © Krebsinformationsdienst, DKFZ

Besondere Beachtung sollte man auch dem UV-Index (UVI) schenken. Der UV-Index ist international einheitlich festgelegt. Er ist ein Maß für die Sonnenbrandwirksamkeit der UV-Strahlung.

Je höher der UV-Index ist, desto höher ist auch das Risiko für sofortige Gesundheitsschäden wie Sonnenbrand und Langzeitfolgen wie Hautkrebs. Erst unter einem Index von zwei ist ein Sonnenbrand unwahrscheinlich. Dieser Wert kann in Deutschland bei wolkenlosem Himmel schon Ende März überschritten werden.

Kleidung stellt eine gute Barriere für UV-Strahlung dar. Je nach Art des Stoffes gelangt dennoch mehr oder weniger Strahlung an die Haut und kann zu Hautschäden führen. Im Allgemeinen ist dicht gewebter Stoff am wenigsten durchlässig für UV-Strahlen. Kleidung, die nass, stark gedehnt oder abgenutzt ist, verliert einiges an Schutzwirkung.

Manche Textilien haben durch spezielle Webtechniken oder Imprägnierungen einen besonderen UV-Schutz und sind dementsprechend ausgezeichnet. Dieser so genannte UV-Protektions-Faktor (UPF) sollte nicht geringer als 40 sein, empfiehlt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Entsprechende Kleidung dürfen die Hersteller durch ein gelbes Logo unter Angabe des Schutzfaktors "UPF 40+" auszeichnen. Grundlage für diese Zertifizierung ist eine europäische Norm. 

Ein weiterer Standard ist etwa der sogenannte UV-Standard 801. Der UV-Schutz wird bei dieser Methode auch am nassen, gedehnten Stoff gemessen, im Gegensatz zu anderen Standards.



Spielende Kinder am Strand © nadezhda1906 - stock.adobe.com
Vor allem Kinder brauchen ausreichenden Sonnenschutz © nadezhda1906 - stock.adobe.com

Kinderhaut ist wesentlich empfindlicher als die Haut Erwachsener. Sie ist sehr dünn, kann nicht ausreichend bräunen und bildet noch keine schützende Hornhaut. Kinder bekommen aus diesen Gründen besonders schnell einen Sonnenbrand. Verschiedene Studien konnten einen Zusammenhang zwischen den Sonnenbränden in der Kindheit, der Anzahl von Leberflecken und dem Auftreten von Malignen Melanomen zeigen.

Ganz ohne UV-Sonne geht es jedoch nicht: Um Vitamin D bilden zu können benötigt der Körper UV-Strahlung. Vitamin D-Mangel oder seine Folgen, beispielsweise eine Rachitis, müssen Eltern heute bei normaler Ernährung und üblichem Freizeitverhalten nicht mehr befürchten. Für Kinder im ersten Lebensjahr empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) dennoch die Gabe von Vitamin D-Präparaten.

Wie kann man Sonnenschäden bei Kindern vermeiden?

Keine direkte Sonne für Babys

Kleinkinder unter zwei Jahren sollten sich im Schatten aufhalten, um die empfindliche Haut vor direkter Sonnenstrahlung zu schützen.

In den Sommermonaten helfen schon – wie bei Erwachsenen – einfache Maßnahmen zur Verminderung der Strahlungswirkung, zum Beispiel:

  • Lange, leichte und weitgeschnittene Kleidung, ein Hut mit Nackenschutz und eine Sonnenbrille
  • Keine Mittagssonne (etwa von 11 bis 15 Uhr), Schatten suchen
  • Sonnenschutzmittel (mindestens Lichtschutzfaktor 30), am besten etwa 30 Minuten bevor man nach draußen geht, manche Produkte wirken auch schneller. Auf entsprechend kindergerechte Sonnenschutzmittel sollte geachtet werden.
  • Nachcremen, wenn die Sonnencreme durch Schwitzen, Baden, Abtrocknen oder Spielen abgetragen wurde.

Für Kinder unter zwei Jahren ist der Aufenthalt im Schatten am besten – direkte Sonnenstrahlung sollte man unbedingt vermeiden. Vorsicht ist bei der Verwendung von Babyölen geboten: Sie können die Lichtempfindlichkeit sogar erhöhen. Das gilt auch für andere Kosmetika ohne Lichtschutzfaktor, vor allem für Produkte mit Pflanzenextrakten.

Zum Weiterlesen

Informationen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zu Solarien

Künstliche UV-Strahlung, wie sie beispielsweise in Solarien erzeugt wird, erhöht wissenschaftlich nachweisbar das Risiko für Krebserkrankungen

  • der Haut (Basalzellkarzinomen, Plattenepithelkarzinomen (sogenannter weißer Hautkrebs) und andere nichtmelanotische Hautkrebsformen
  • und der Augen (Aderhautmelanome).

Im Jahr 2009 stufte die Internationale Krebsforschungsagentur (International Agency for Research on Cancer, IARC) nicht nur UV-Strahlung allgemein, sondern auch künstliche UV-Strahlung, in die höchste Kategorie für krebsauslösende Faktoren ein. Damit gilt für Geräte zur künstlichen Bräunung die gleiche Einstufung wie für Asbest, Tabak oder andere bekannte Karzinogene.

Dass sich auch das Risiko für schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) durch die Nutzung von Solarien erhöht, galt eigentlich als wissenschaftlich unumstritten. Eine zusammenfassende Auswertung von Studiendaten aus dem Jahr 2018 stellt einen erwiesenen Zusammenhang zwischen Solariennutzung und dem Risiko für schwarzen Hautkrebs jedoch in Frage. Widerlegt ist der Zusammenhang damit aber nicht. Experten empfehlen weiterhin, aus Sicherheitsgründen auf die Nutzung von Solarien zu verzichten.

"Vorbräunen" unter der "Höhensonne" oder im Solarium- das funktioniert nicht!

Auf den Besuch von Solarien sollte man möglichst ganz verzichten, so die Empfehlung von Fachleuten. Ratschläge, wie man den Solarienbesuch "gesünder" gestalten kann, gibt es nicht.

Vorbräunen im Solarium funktioniert nicht. Bei Menschen, die während des Sommers nicht braun werden, sondern stets einen Sonnenbrand bekommen, können auch Solarien keine Bräunung erzielen. Dies betrifft, in erster Linie hellhäutige, nordeuropäische Typen (Hauttyp I). Ihnen rät das BfS grundsätzlich vom Sonnenstudio-Besuch ab.

Darüber hinaus sollten auch Menschen, die Hautkrebs haben oder hatten, aufs Solarium verzichten. Gleiches gilt, wenn in der Familie bereits ein Fall von Hautkrebs aufgetreten ist.

Kontrolle der Sicherheit: Werden Solarien überwacht?

Keine "Höhensonne" für Kinder und Jugendliche

Der Besuch von Solarien ist Kindern und Jugendlichen gesetzlich verboten.

In Deutschland gelten gesetzliche Schutzbestimmungen für die Nutzung von Solarien. So dürfen Minderjährige nicht ins Sonnenstudio. Ein Zertifizierungsverfahren für Solarien gibt es nicht: Gütesiegel oder Bescheinigungen haben keine Gültigkeit.

Seit 2012 regelt die gesetzliche UV-Schutzverordnung den Betrieb. Solarienbetreiber müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, unter anderem müssen sie

  • die Stärke der künstlichen Bestrahlung und die Wellenlängen begrenzen
  • Schutzbrillen für die Augen anbieten
  • verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer zu nahe an die Strahlungsquelle gelangen können.

Auch die Qualifikation des Personals ist vorgeschrieben. Für die Geräte gibt es ebenfalls Vorschriften.

Solariumcheck: Was man vor der Nutzung prüfen sollte

Wer trotz dieser Warnungen nicht auf den Besuch eines Sonnenstudios verzichten möchte, sollte das Solarium vor der Nutzung prüfen. Worauf man dabei achten soll, fasst die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention in seinem Solariumcheck unter www.unserehaut.de/de/solarium/Solariumcheck.php zusammen. Auch das Bundesinstitut für Strahlenschutz (BfS) gibt Hinweise für Solariennutzer.

Vitamin D: Fragen und Antworten

Beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de/de/ausgewaehlte_fragen_und_antworten_zu_vitamin_d-131898.html.

Die natürliche UV-Strahlung hat nicht nur negative Seiten. Sie fördert auch den Aufbau von Vitamin D im Körper. Vitamin D hilft bei der Verwertung verschiedener Mineralien (zum Beispiel Kalzium oder Phosphor), die für den Knochenaufbau und -erhalt sorgen.

Wie wirkt es sich aus, wenn Menschen wegen des Hautschutzes gar nicht mehr in die Sonne gehen? Welchen Effekt hat es, wenn man immer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet? Kann es zu einem echten Vitaminmangel kommen?

  • Experten sind sich einig: Diese Befürchtung ist unrealistisch.

Von Vitamin D-Mangel betroffen sind in Deutschland eher besondere Risikogruppen. Dazu gehören alte und chronisch kranke Menschen, die kaum ins Freie kommen und unter Umständen auch nicht ausreichend ernährt sind. Für diese Gruppe ist der Arzt der wichtigste Ansprechpartner zum Thema Vitamin D-Einnahme und Sonnenschutz.

Eine weitere Ausnahme sind Säuglinge und Kleinkinder: Sie sollten in Absprache mit dem Kinderarzt bis zum zweiten Frühsommer nach der Geburt Vitamin D-Präparate erhalten, weil für sie Sonnen- und UV-Schutz besonders wichtig ist.

Was gilt für alle anderen Menschen? Dazu hat das UV-Schutz-Bündnis eine deutliche Empfehlung:

  • Auf keinen Fall sollte man auf eigene Faust Vitamin D-Präparate einnehmen. Einen Vitamin D-Mangel kann nur der Arzt feststellen.
  • Es reicht, wenn man zwei bis dreimal pro Woche nach draußen geht und Gesicht, Hände und Arme wenige Minuten der Sonne aussetzt. Der Körper kann Vitamin D speichern.

Die ausführlichen Empfehlungen des UV-Schutz-Bündnisses sind beim Bundesamt für Strahlenschutz abrufbar: Konsentierte Empfehlung zu UV-Strahlung und Vitamin D.

Hintergründe zu Vitamin D bietet zudem eine Zusammenstellung wichtiger Fragen und Antworten, die 2012 gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, dem Max-Rubner-Institut und dem Bundesinstitut für Risikobewertung herausgegeben wurde, mehr unter www.bfr.bund.de/de/ausgewaehlte_fragen_und_antworten_zu_vitamin_d-131898.htm.

Manche Medikamente steigern die Lichtempfindlichkeit, darunter sowohl Arzneimittel zum Einnehmen wie auch Mittel zur Anwendung auf der Haut. Fachleute sprechen von "Photosensibilisierung".

Welche Mittel gehören dazu? Das sind zum Beispiel manche zur Krebsbehandlung eingesetzte Chemotherapeutika, bestimmte Antibiotika, Entwässerungsmittel und weitere Medikamente. Unter den pflanzlichen Mitteln gilt vor allem Johanniskraut als photosensibilisierend. Ob ein Medikament die Lichtempfindlichkeit steigert, ist in der Regel auch dem Beipackzettel zu entnehmen. Ansprechpartner für Rückfragen sind Arzt oder Apotheker.

Kosmetika mit lichtempfindlich machenden Inhaltsstoffen sollten in der Europäischen Union nicht erhältlich sein. Vorsicht ist jedoch nach wie vor bei Parfums oder stark parfumierten Pflegeprodukten sowie bei Naturprodukten mit vielen pflanzlichen Extrakten geboten: Vor dem Sonnenbad sollte man sie nicht auftragen oder vorher abwaschen, so die Empfehlung von Fachleuten. Auch einige Pflanzen in Garten, Wiese, Feldern oder Wald können bei Hautkontakt lichtempfindlicher machen. Am bekanntesten ist diese Wirkung vom Riesenbärenklau (Heracleum).

3 Bauarbeiter gehen bei Sonnenschein über eine Baustelle
Beispielsweise im Baugewerbe arbeiten Menschen viel im Freien – und sind so natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. © PIRO, Pixabay

Natürliche UV-Strahlung: Es gibt viele berufliche Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte zwangsläufig dem Sonnenlicht ausgesetzt sind, wie etwa Bau- und Straßenarbeiten, Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft oder Dachdecken.

Besonders die natürliche UV-Strahlung, die von der Sonne ausgeht, kann das Risiko für weißen Hautkrebs erhöhen. Menschen, die viel im Freien arbeiten, können daher manche Arten von weißem Hautkrebs und dessen Vorstufen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche das sind lesen Sie unter Wann ist Hautkrebs eine Berufskrankheit?

Wer im Freien arbeiten muss, kann zunächst selbst Maßnahmen zum Schutz vor natürlicher UV-Strahlung ergreifen. Aber auch Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Sonnenstrahlung zu schützen, zum Beispiel durch Sonnensegel.

Schutz vor UV-Strahlung im Beruf

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Angestellten durch geeignete Maßnahmen vor natürlicher oder künstlicher UV-Strahlung zu schützen. Ansprechpersonen am Arbeitsplatz zu Schutzmaßnahmen sind vor allem Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte.

Künstliche UV-Strahlung: Bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten entsteht künstliche UV-Strahlung, beispielsweise beim Lichtbogenschweißen oder bei Arbeiten, bei denen UV-Licht zum Härten von Kunststoffen eingesetzt wird – wie etwa im Nagelstudio oder beim Zahnarzt. Sie gilt als Risikofaktor für Basaliome und ähnliche Formen von weißem Hautkrebs sowie Aderhautmelanome des Auges.

Wie Menschen vor berufsbedingten Schäden geschützt werden müssen, wird auch hier durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Zum Schutz von Haut und Augen ist beispielsweise beim Lichtbogenschweißen das Tragen einer Schutzmaske verpflichtend.



Quellen und weiterführende Informationen (Auswahl)

Über die in diesem Text aufgeführten Links hinaus bieten folgende Institutionen und Fachartikel weitere Hintergründe:

Organisationen und Fachgesellschaften

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) informiert über die Risiken von UV-Strahlung der Sonne und von Solarien unter dem Stichwort "Optische Strahlung". Die Informationen finden sich unter www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv_node.html.

UV-Schutz-Bündnis
Das UV-Schutz-Bündnis ist eine Kooperation verschiedener Gesellschaften, Organisationen und Behörden, darunter auch das Deutsche Krebsforschungszentrum. Ziel des Bündnisses ist, den Schutz der Bevölkerung vor UV-Strahlung zu Verbessern. Mehr Informationen bietet die Internetseite des BfS zum UV-Schutz-Bündnis. Unter anderem geht es dem Bündnis auch darum, die Hautkrebsprävention rechtlich zu verankern, mehr in einer Pressemitteilung unter www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2018/002.html.

Europäischer Kodex gegen Krebs
Im aktuellen Europäischen Kodex gegen Krebs empfehlen Fachleute, zu viel Sonne zu vermeiden (besonders für Kinder), Sonnenschutz zu verwenden und auf Sonnenbänke zu verzichten. Die Empfehlungen sind abrufbar unter http://cancer-code-europe.iarc.fr/index.php/de/. Weiterführende Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Thema Sonne und UV-Belastung finden Interessierte unter http://cancer-code-europe.iarc.fr/index.php/de/12-moeglichkeiten/sonne-uv-belastung. Die wissenschaftlichen Begründungen sind unter http://cancer-code-europe.iarc.fr/index.php/en/scientific-justification aufgeführt, allerdings nur in englischer Sprache.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)
Eine umfassende Sammlung von Informationen bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua):

Leitlinien
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V (AWMF) hat eine S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" herausgegeben. Diese enthält auch Hinweise zum Schutz der Augen. Die verschiedenen Fassungen der Leitlinie, unter anderem auch eine Patientenleitlinie, können unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-052OL.html herunter geladen werden.

Hintergrundinformationen
Physikalische Grundlagen zu Infrarot-, UV und Röntgenstrahlung erklärt die Webseite „Welt der Physik" unter www.weltderphysik.de/gebiet/teilchen/licht/elektromagnetisches-spektrum/.

Fachartikel (Auswahl)

Die im Folgenden aufgeführten Artikel stellen eine Auswahl genutzter Quellen und Hintergrundinformationen dar. Fachveröffentlichungen liegen überwiegend in englischer Sprache vor, sie richten sich an vorinformierte Leser und sind meist nur über wissenschaftliche Bibliotheken oder kostenpflichtige Onlinedienste zugänglich.

Ball W T, Alsing J, Mortlock DJ., Staehelin J, Haigh JD, Peter T, Tummon F, Stübi R, Stenke A, Anderson J, Bourassa A, Davis SM, Degenstein D, Frith S, Froidevaux L, Roth C, Sofieva V, Wang R, Wild J, Yu P, Ziemke JR, Rozanov EV.: Evidence for a continuous decline in lower stratospheric ozone offsetting ozone layer recovery, Atmos. Chem. Phys. 2018, 1379-1394. doi:10.5194/acp-18-1379-2018.

Boniol M, Autier P, Boyle P, Gandini S. Cutaneous melanoma attributable to sunbed use: systematic review and meta-analysis. BMJ. 2012 Jul 24;345:e4757 Doi: 10.1136/bmj.e4757

Burgard B, Schöpe J, Holzschuh I, Schiekofer C, Reichrath S, Stefan W, Pilz S, Ordonez-Mena J, März W, Vogt T, Reichrath J. Solarium Use and Risk for Malignant Melanoma: Meta-analysis and Evidence-based Medicine Systematic Review. Anticancer Res. 2018 Feb;38(2):1187-1199. doi:10.21873/anticanres.12339

Greinert R, de Vries E, Erdmann F, Espina C, Auvinen A, Kesminiene A, Schüz J. European Code against Cancer 4th Edition: Ultraviolet radiation and cancer. Cancer Epidemiol. 2015 Dec;39 Suppl 1:S75-83. doi: 10.1016/j.canep.2014.12.014. Epub 2015 Jun 19.

Guha N, Loomis D, Guyton KZ, Grosse Y, El Ghissassi F, Bouvard V, Benbrahim-Tallaa L, Vilahur N, Muller K, Straif K; International Agency for Research on Cancer Monograph Working Group. Carcinogenicity of welding, molybdenum trioxide, and indium tin oxide. Lancet Oncol. 2017 May;18(5):581-582. doi: 10.1016/S1470-2045(17)30255-3. Epub 2017 Apr 10.

IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans Volume 100D (2012): Radiation, unter http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol100D/.

Piazena H, Kelleher DK. . Effects of infrared-A irradiation on skin: discrepancies in published data highlight the need for an exact consideration of physical and photobiological laws and appropriate experimental settings. Photochemistry and Photobiology 2010 May-Jun; 86: 687-705. Doi: 10.1111 ⁄ j.1751-1097.2010.00729.x. Epub 2010 Apr 16.

Weitere Themen

Erstellt: 16.02.2018

Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

Aktualität: Wir prüfen alle Inhalte regelmäßig und passen sie an, wenn sich ein Aktualisierungsbedarf durch Veröffentlichung relevanter Quellen ergibt. Lesen Sie mehr über unsere Arbeitsweise.

powered by webEdition CMS