Darmkrebsfrüherkennung mit Einladungsverfahren

Ab 1. Juli werden Einladungen verschickt

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2018 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme. Darin wurde verankert, dass das Darmkrebs-Screening als organisiertes Programm gestaltet werden soll. Nun ist es soweit ‒ am 1. Juli 2019 startet das Einladungsverfahren zur Darmkrebsfrüherkennung. Künftig erhalten Versicherte ab dem Alter von 50 Jahren ein persönliches Einladungsschreiben. Lesen Sie hier, wie das neue Screening-Programm abläuft. Außerdem hat krebsinformationsdienst.med Informationen zur Beantwortung möglicher Fragen der Eingeladenen für Sie zusammengestellt, beispielsweise, was bei der Wahl zwischen Koloskopie und Stuhltest zu beachten ist.

Eingeladen werden 50- bis 65-Jährige

Regelungen zur Darmkrebsfrüherkennung ab 2019
Regelungen zur Darmkrebsfrüherkennung ab 2019
Bild: Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum

Die Einladungsschreiben werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen an ihre Versicherten verschickt ‒ Privatversicherte haben auch Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung, die in Richtlinien des G-BA festgelegt sind. Dem erstmaligen Schreiben nach dem 50. Geburtstag folgen weitere Einladungen jeweils mit Erreichen des Alters von 55, 60 und 65 Jahren, sofern Versicherte den Folgeeinladungen nicht widersprechen. Dem Schreiben liegt eine Versicherteninformation bei.

Inhalte der Versicherteninformation

Für Frauen und Männer steht jeweils eine eigene Versicherteninformation zur Verfügung. Sie soll die Entscheidung über eine Teilnahme an der Darmkrebsfrühkennung erleichtern.

Die DIN-A5-Broschüre beinhaltet auf etwa 15 Seiten:

  • Allgemeine Informationen zu Darmkrebs und dessen Vorbeugung
  • Informationen zu Ablauf sowie Nutzen, Risiken und Grenzen von Stuhltest und Darmspiegelung
  • Informationen zu Organisation und Ablauf des Krebsfrüherkennungsprogramms sowie zum Datenschutz

Weitere Änderungen im Jahr 2019

Gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme wird seit dem 19. April 2019 Männern bereits ab 50 Jahren – und nicht wie bisher ab 55 – eine Darmspiegelung angeboten. Studien zeigen, dass Männer früher und häufiger an Darmkrebs erkranken als Frauen. Für letztere bleibt es bei der Koloskopie ab 55 Jahren und dem jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl zwischen 50 und 54. Neu ist weiterhin, dass Männer und Frauen ab 50 Jahren einen einmaligen Anspruch auf ein ausführliches Beratungsgespräch beim Arzt haben.

Ärztliches Beratungsgespräch

Das Beratungsgespräch ist umfangreicher als früher und wird auch höher vergütet. Es kann von allen Vertragsärzten angeboten werden, die Darmkrebsfrüherkennung oder Gesundheitsuntersuchungen durchführen. Für das Gespräch muss die gedruckte Entscheidungshilfe (Versicherteninformation) in den Arztpraxen zur Verfügung stehen.

Ärzte können diese Broschüre über ihre jeweilige Kassenärztliche Vereinigung beziehen. Auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses steht die Versicherteninformation im PDF-Format zum Herunterladen zur Verfügung.

Vorsorgeuntersuchung auch ohne Einladung

Die Wahrnehmung des neuen Screening-Angebots ist nicht an den Erhalt des Einladungsschreibens gekoppelt: Sobald Versicherte das Berechtigungsalter erreicht haben, können sie Beratungsgespräch und Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen ‒ unabhängig davon, ob sie bereits ein Einladungsschreiben erhalten haben.

Kein Nachteil durch Nicht-Teilnahme: Die Teilnahme am Darmkrebs-Screening ist freiwillig. Wer nicht teilnehmen möchte, hat dadurch keine Nachteile für seinen Versicherungsschutz.

Wahl zwischen Koloskopie und Stuhltest

Koloskopie: Die Koloskopie ist die zuverlässigste Methode und daher das Standardverfahren, um Darmkrebs und dessen Vorstufen zu entdecken. Sie kann von Männern ab 50 Jahren und von Frauen ab 55 Jahren erstmalig in Anspruch genommen und ‒ sofern die Untersuchung unauffällig war ‒ frühestens nach Ablauf von 10 Jahren wiederholt werden.

Stuhltest: Versicherte, die sich gegen die Darmspiegelung entscheiden, können stattdessen in regelmäßigen Abständen einen immunologischen Test auf okkultes Blut im Stuhl durchführen (jährlich im Alter von 50 bis 54 Jahren, ab 55 alle 2 Jahre).

Regelung zum Koloskopie-Intervall

Wie bisher werden auch im neu organisierten Darmkrebs-Screening maximal 2 Früherkennungskoloskopien im Abstand von 10 Jahren angeboten. Der alten Vorgabe zufolge konnte die zweite Untersuchung frühestens 10 Jahre nach der ersten beansprucht werden.

Neu: Koloskopie-Intervall in Kalenderjahren vorgegeben

In der neuen Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme heißt es nun: "Wird eine Koloskopie durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden neun Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode anzuwenden". Für die Terminierung der zweiten Koloskopie reicht es daher in Zukunft aus, wenn lediglich das Jahr der ersten Untersuchung bekannt ist.

Keine dritte Früherkennungskoloskopie

Trotz Senkung der Altersgrenze für die erste Darmspiegelung bei Männern auf 50 Jahre, wird eine dritte Früherkennungskoloskopie von den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nicht erstattet. Zu beachten ist auch, dass Versicherte, die die erste Darmspiegelung erst mit 65 Jahren oder später durchführen lassen, keinen Anspruch auf eine zweite Untersuchung haben.

Diagnostische Koloskopie jederzeit möglich: Die oben gemachten Angaben betreffen das Screening bei Menschen ohne Symptome. Treten Beschwerden auf, kann jederzeit eine Koloskopie zur Diagnosefindung veranlasst werden. Auch bei einem positiven Stuhltest besteht die Indikation für eine Abklärungskoloskopie, deren Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden.

Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen

Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Richtlinie/oKFE-RL). Fassung vom 19.07.2018 BAnz AT 18.10.2018 B3. Letzte Änderung 19.07.2018. In Kraft getreten am 19.10.2018. www.g-ba.de/richtlinien/104/

Rechtlicher Rahmen/Behördeninformationen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie; Beschlussdatum 19.07.2018; Inkrafttreten 19.10.2018; Beschluss veröffentlicht BAnz AT 18.10.2018 B3. www.g-ba.de/downloads/39-261-3418/2018-07-19_oKFE-RL_Beschluss-oKFE-RL-Aenderung_KFE-RL.pdf (PDF)

Darmkrebs-Screening künftig als organisiertes Programm. Pressemitteilung des G-BA, 19.07.2018. www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/756/

Organisiertes Darmkrebs-Screening startet. Pressemitteilung des G-BA, 18.04.2019. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/791/

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