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Mammographie-Screening demnächst für Frauen bis 75 Jahre

Anhebung der Altersgrenze beschlossen

Nach dem Beschluss des G-BA haben zukünftig auch 70- bis 75-jährige Frauen alle zwei Jahre Anspruch auf eine Screening-Mammographie zur Brustkrebsfrüherkennung. krebsinformationsdienst.med informiert Sie über die geplanten Änderungen.

Ein Arzt untersucht die Aufnahme einer Mammographie.
Brustkrebsfrüherkennung: Das deutsche Mammographie-Screening-Programm © Okrasiuk, Shutterstock

Brustkrebs ist die häufigste Krebstodesursache bei Frauen. Die Röntgenreihenuntersuchung der Brust (Mammographie-Screening) ist bisher die einzige Früherkennungsuntersuchung, die die Brustkrebssterblichkeit in der Bevölkerung nachweislich senkt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Screening-Angebot auf ältere Frauen auszuweiten.

Bislang nur für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren

Das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, steigt mit dem Alter. Frauen, bei denen der Brustkrebs früh entdeckt wird, haben jedoch eine deutlich bessere Prognose als Frauen mit Krebs in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium. Aktuell werden daher Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Rahmen eines qualitätsgesicherten Brustkrebs-Früherkennungs-Programms alle zwei Jahre zu einer Screening-Mammographie eingeladen. Man geht davon aus, dass dadurch 2 bis 6 von 1.000 Frauen dieser Altersgruppe vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt werden.

Anhebung der Altersgrenze folgt europäischen Leitlinien

In einer öffentlichen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.09.2023 entschieden, das Mammographie-Screening auf die Altersgruppe der 70- bis 75-jährigen Frauen auszuweiten. Damit folgt der G-BA einer entsprechenden Empfehlung der europäischen Brustkrebsleitlinie.

Positives Votum von IQWiG und BfS

Zuvor hat das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des G-BA Nutzen und Risiken eines Mammographie-Screenings für Frauen über 70 Jahren bewertet. In seinem Abschlussbericht kommt das IQWiG zu dem Schluss, dass eine Röntgenreihenuntersuchung auch die Brustkrebssterblichkeit von Frauen zwischen 70 und 74 Jahren senkt. Nach Einschätzung des IQWiG sind die positiven Effekte des Screenings größer als die möglichen negativen Auswirkungen (vor allem falsch-positive Befunde und Überdiagnosen).

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat sich dieser Einschätzung angeschlossen: Auch wegen des vergleichsweise geringen Strahlenrisikos bei über 70-Jährigen hat das BfS eine Fortführung des qualitätsgesicherten Screenings befürwortet. Bislang fehlt jedoch noch eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Diese ist jedoch eine Voraussetzung für die Anwendung von Röntgenstrahlen zur Brustkrebsfrüherkennung.

Finanzierung gesichert

Nach der Entscheidung des G-BA haben gesetzlich versicherte Frauen zukünftig ab 50 Jahren bis zu ihrem 76. Geburtstag alle zwei Jahre Anspruch auf eine Screening-Mammographie. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Teilnahme am Screening ist freiwillig.

Umsetzung ab Mitte 2024

Ab Mitte 2024 können Frauen zwischen 70 und 75 Jahren selbst einen Termin bei der für sie zuständigen Stelle vereinbaren. Ein Terminangebot per Post, wie es aktuell Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren bekommen, wird es voraussichtlich erst ab 2026 geben.

Hohe Standards

In Anlehnung an die europäischen Leitlinien wurde in Deutschland zwischen 2005 und 2009 ein organisiertes, qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm aufgebaut. Seitdem werden Frauen zwischen 50 und 69 Jahren auf Basis der Einwohnermeldedaten alle zwei Jahre zu einer Röntgenmammographie eingeladen. Da die Mehrzahl der untersuchten Teilnehmerinnen gesund ist, unterliegt das Mammographie-Screening-Programm besonderen Qualitätsanforderungen:

  • Geräte und Untersucher werden regelmäßig geprüft.
  • Jedes Mammographie-Bild wird von mindestens 2 erfahrenen Fachärzten oder Fachärztinnen unabhängig voneinander begutachtet (Doppelbefundung).
  • Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte müssen nachweisen, dass sie mindestens 5.000 Mammographie-Untersuchungen pro Jahr auswerten.
  • Im Falle eines Brustkrebsverdachtes werden die Ergebnisse und das weitere Vorgehen im Ärzteteam gemeinsam besprochen.


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