Linktipp: Schutzimpfungen bei Krebs

Anwendungshinweise von Impfexperten

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Das Robert Koch-Institut hat Anwendungshinweise zu Schutzimpfungen bei Krebspatienten veröffentlicht. krebsinformationsdienst.med stellt wesentliche Punkte der Publikation vor.

 

Gemeinsam mit zuständigen Fachgesellschaften sowie Mitarbeitern der ständigen Impfkommission (STIKO) hat das Robert Koch-Institut (RKI) das Papier III (PDF) der Reihe "Impfen bei Immundefizienz - Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen" erarbeitet. Die Publikation wurde Ende April 2020 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Experten geben hier praktische Hinweise für Ärztinnen und Ärzte, die Patienten mit hämatologischen und onkologischen Erkrankungen betreuen. Sie erläutern, zu welchen Zeitpunkten Krebspatienten geimpft werden können, welche Schutzimpfungen sinnvoll sind und was bei der Durchführung beachtet werden sollte. Aufgeführt werden zudem Besonderheiten nach einer Organtransplantation sowie bei Patienten ohne beziehungsweise ohne funktionierende Milz (Asplenie).

Hinweise gelten für alle Krebspatienten

Die Anwendungshinweise zu den von der STIKO empfohlenen Impfungen gelten für alle Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung. Berücksichtigt wird die Zeit vor, während und nach einer "antineoplastischen" Therapie. Neben einer herkömmlichen Chemotherapie sind hier explizit auch Krebstherapien mit anderen, neuen Wirkstoffen eingeschlossen.

Gesondert gehen die Experten auf die Situation bei Patienten nach Hochdosistherapie mit anschließender autologer oder allogener Stammzelltransplantation ein. Zudem weisen sie auf Besonderheiten bei der Behandlung mit folgenden neuen Substanzen hin:

  • CD20-Antikörper
  • Checkpoint-Hemmer
  • Tyrosinkinasehemmer
  • mTOR-Hemmer

Welche Schutzimpfungen für krebserkrankte Kinder und Jugendliche sinnvoll sind, erläutern die Autoren ebenfalls in einem eigenen Kapitel.

Merksätze fassen das Wichtigste zusammen

Die Experten haben wichtige Kernaussagen aus den einzelnen Kapitel der Publikation als "Merksätze" zusammengefasst. Wesentliche allgemein gültige Hinweise sind beispielsweise:

  • Bei jeder Impfentscheidung müssen das individuelle Infektionsrisiko und die individuelle Immunsuppression berücksichtigt werden.
  • Bei Krebspatienten sollte der Impfstatus überprüft, "Impflücken" erkannt und mit Rücksicht auf die jeweils gebotene Sicherheit und bestmögliche Wirksamkeit geschlossen werden.
  • Impfungen von Krebspatienten sollten immer in enger Absprache mit den onkologisch betreuenden Ärzten/Zentren erfolgen.
  • Ist nach der Krebsbehandlung eine Grundimmunisierung abgeschlossen beziehungsweise sind Wiederholungsimpfungen verabreicht, gelten für alle weiteren Impfungen die allgemeinen STIKO-Empfehlungen (PDF) für Gesunde. Vorausgesetzt, die Patienten werden nicht mehr als immunsupprimiert angesehen.
  • Kontaktpersonen immunsupprimierter Patienten sollten vollständig gemäß den STIKO-Empfehlungen geimpft sein.

Praktische Tipps anstelle rechtsverbindlicher Empfehlungen

Die Hinweise, wie die von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen bei immungeschwächten Krebspatienten am besten umgesetzt werden, wurden auf Grundlage von klinischen Studien, internationalen Empfehlungen und einem Konsens unter Experten erarbeitet.

Einige der Impf-Hinweise für Krebspatienten gehen über die derzeitigen STIKO-Empfehlungen hinaus bzw. weichen von diesen ab. Sie sind in der Publikation in dunkelroter Schrift hervorgehoben, denn: Für sie bestehen keine Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen. Wann Schutzimpfungen regelhaft von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist im untenstehenden Infokasten erläutert.

Die STIKO prüft aktuell, ob ihre Impf-Empfehlungen auf der Grundlage der vorliegenden Anwendungshinweise entsprechend angepasst bzw. erweitert werden sollten. Bislang sollte in den entsprechenden Situationen die Kostenübernahme für eine Schutzimpfung vorab mit der jeweiligen Krankenkasse abgeklärt werden.

Kostenübernahme für Schutzimpfungen

Die Kosten für eine Schutzimpfung werden dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn die Impfung als STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernommen wurde. Zu beachten sind dabei Indikation, Anwendungs-Voraussetzungen und Kontraindikationen: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/60/.

 

Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen

Quellen

Laws HJ, Baumann U, Bogdan C, Burchard G, Christopeit M, Hecht J, Heininger U, Hilgendorf I, Kern W, Kling K et al. Impfen bei Immundefizienz - Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen. (III) Impfen bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen (antineoplastische Therapie, Stammzelltransplantation), Organtransplantation und Asplenie. Bundesgesundheitsbl 2020 · 63:588–644 https:// doi.org/ 10.1007/ s00103- 020- 03123-w (PDF).

Ein Erratum (PDF) zur oben genannten Publikation wurde 7/2020 veröffentlicht und korrigiert Angaben zur Impfung bei Kindern und Jugendlichen nach einer Stammzelltransplantation.

In der Reihe „Impfen bei Immundefizienz - Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen" hat das Robert Koch-Institut darüber hinaus bislang folgende weitere Mitteilungen veröffentlicht:
(I) Grundlagenpapier 6/2017 (PDF)
(II) Impfen bei 1. Primären Immundefekterkrankungen und 2. HIV-Infektion 8/2018  (PDF)
(IV) Impfen bei Autoimmunkrankheiten, bei anderen chronisch-entzündlichen Erkrankungen und unter immunmodulatorischer Therapie 4/2019 (PDF)

Rechtlicher Rahmen/Behördeninformationen

Schutzimpfungs-Richtlinie. Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V (mit Anlagen) (PDF)

Die Richtlinie regelt auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Ansprüche von Versicherten auf Schutzimpfungen.

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