Erstes Heft zu Lungenkrebs in leichter Sprache

Eine Broschüre zum Thema Krebs für Menschen mit Lern- und/oder Lesesc

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Als Nationales Referenzzentrum für Krebsinformation hat der Krebsinformationsdienst den Auftrag, allen Menschen in Deutschland gut verständliche Informationen zum Thema Krebs zur Verfügung zu stellen. Das schließt Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten sowie alle mit eingeschränkten Deutschkenntnissen ein. Um sie besser zu erreichen, hat der Krebsinformationsdienst eine Broschüre in leichter Sprache mit dem Titel "Lungen•krebs – was nun?" herausgegeben. Krebsinformationsdienst.med stellt Ihnen diese Broschüre vor: Sie erfahren, was das Besondere an "leichter Sprache" ist und für wen diese Broschüre gemacht ist.

Leichte Sprache in der Gesundheitsinformation

Leichte Sprache hat ganz allgemein zum Ziel, Menschen mit Leseschwierigkeiten den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Sie ist besonders leicht verständlich. Für die sprachliche Ausdrucksweise gibt es ein Regelwerk, welches seit 2006 vom Netzwerk Leichte Sprache herausgegeben wird. Neben Sprachregeln gibt es Rechtschreibregeln sowie Empfehlungen zu Typografie und zum Mediengebrauch. Auch Menschen mit geringer Sprachkompetenz im Deutschen können mithilfe der leichten Sprache Texte leichter verstehen. Ziel ist es, dass sie sich beispielsweise besser in Politik und Gesellschaft beteiligen können.

Gedacht ist die leichte Sprache beispielsweise für

  • Menschen, die Lernschwierigkeiten haben,
  • Menschen, die nicht gut lesen können,
  • ältere Menschen,
  • Jugendliche sowie
  • für Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen.

Rechtliche Grundlage

Leichte Sprache dient also auch der Barrierefreiheit. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) haben Menschen mit Behinderungen das Recht, sich Informationen zu beschafften, zu empfangen oder weiterzugeben. Im Deutschen Recht finden sich hierfür einige Anknüpfungspunkte etwa im Behindertengleichstellungsgesetz sowie im Regelungszusammenhang Barrierefreiheit. Diese gelten vor allem für den öffentlichen Bereich. Vorgaben für Internetangebote regelt beispielsweise die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Regeln der leichten Sprache

Leichte Sprache – Ein Ratgeber

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zusammen mit dem Netzwerk Leichte Sprache eine Broschüre erstellt, die die Regeln noch genauer erklärt. Anschaulich ist sie direkt in leichter Sprache verfasst. Zu finden ist der Ratgeber als PDF unter www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a752-leichte-sprache-ratgeber.html.

Generell werden in der leichten Sprache kurze Sätze verwendet, die nur eine Aussage enthalten. Die Satzstellung ist einfach: Subjekt, Prädikat, Objekt. Die Sätze sind im Aktiv formuliert. Konjunktiv wird vermieden und der Genitiv durch Fügungen mit "von" ersetzt. Synonyme, Sonderzeichen und Verneinungen sind den Regeln nach nicht erlaubt. Mengenangaben werden durch "viel" oder "wenig" ersetzt. Jahreszahlen durch "vor langer Zeit" oder "vor kurzem" ersetzt. Wortzusammensetzungen werden durch Binde-Striche oder Medio•punkte verdeutlicht wie beispielsweise beim Titel mit Lungen•krebs. Leichte Sprache ist keine Kindersprache. Entsprechend wird bei erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern die "Sie"-Ansprache verwendet.

 

Wichtig ist es, abstrakte Begriffe zu vermeiden. Sind sie für das Verständnis notwendig, werden sie durch anschauliche Beispiele und Vergleiche erklärt. So findet sich im Abschnitt "Wie sieht die Lunge aus?" etwa der Vergleich der Lungenflügel mit Ballons. Konkret steht da:


"Der Mensch hat 2 Lungen•flügel.
Die Lungen•flügel sind wie 2 Luft•ballons."


Metaphern hingegen werden vermieden. Fremdwörter und Fachwörter, die vorkommen, müssen erklärt werden. Bronchien sind beispielsweise wie folgt beschrieben:


"Die Bronchien:
Das spricht man so:
Bron chen
Die Luft•röhre teilt sich in der Lunge
in viele kleine Äste auf.
Die Äste der Luft•röhre heißen Bronchien."


Abkürzungen werden einführt und durch die ausgeschriebene Form erklärt. Es werden keine durchgehenden Großbuchstaben und keine Kursivschrift verwendet. Zur übersichtlichen Gestaltung hat jeder Satz eine Zeile. Längere Sätze verteilen sich auf zwei Zeilen. Der Text ist im linksbündigen Flattersatz geschrieben. Bilder und Texte fließen nie ineinander. Viele Bilder helfen dabei, den Text besser zu verstehen.

Broschüre "Lungen•krebs – was nun?"

Das Heft "Lungen•krebs – was nun?" ist in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg entstanden. Im Rahmen des Qualitätsprozesses haben Menschen mit Lern- und/oder Leseschwäche die Broschüre in Fokusgruppen bewertet und geprüft, ob für sie der Inhalt verständlich war. Als Thema des Pilotprojektes hat der Krebsinformationsdienst Lungenkrebs ausgesucht. Wird dieses erste Heft gut angenommen, sollen weitere Broschüren beispielsweise zu Brustkrebs, Prostatakrebs und Hautkrebs folgen.

Sie können das Heft "Lungen•krebs – was nun?" kostenlos für Ihre Patienten bestellen. Bitte wenden Sie sich an:


Krebsinformationsdienst
Deutsches Krebsforschungszentrum
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg


Telefon: 06221/422890
E-Mail: sekretariat-kid@dkfz.de


Ihre Patienten finden das Heft als PDF auch auf den Internetseiten.

Zum Weiterlesen: Verwendete Quellen und vertiefende Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Zusammenarbeit mit dem "Netzwerk Leichte Sprache" das Heft "Leichte Sprache - Ein Ratgeber" erstellt. Er ist online auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a752-leichte-sprache-ratgeber.html zu finden und kann dort auch als PDF heruntergeladen werden.

Gesetzliche Grundlagen für leichte Sprache in Deutschland
Im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) werden öffentliche Träger zur Verwendung der leichten Sprache verpflichtet. Es ist im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/bgg/index.html#BJNR146800002BJNE001004119 zu finden.
Die genauen Ausführungen finden sich in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) unter www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html.

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