Am Karfreitag (29.3.), Ostersonntag (31.3.) und Ostermontag (1.4.) ist der Telefondienst nicht zu erreichen. Ostersamstag (30.3.) sind wir wie gewohnt für Sie da!

Archiv

Was ist dran: Sonnencreme – ein Risiko bei hormonabhängigem Brustkrebs?

Fakten zur Hormonwirkung von Sonnenschutzmitteln

Patienten mit hormonabhängigen Tumoren sind häufig mit der Frage nach unerwünschten Hormonwirkungen von Medikamenten oder Gebrauchsprodukten konfrontiert. Insbesondere Brustkrebspatientinnen sorgen sich um mögliche negative Auswirkungen auf ihre Erkrankung beispielsweise durch Parabene, endokrine Disruptoren oder hormonaktive Stoffe in Sonnenschutzmitteln. Selbst wenn Sie als behandelnder Arzt Entwarnung geben, verunsichern Berichte und Meldungen in Internet und anderen Medien. Um Sie in Ihrem Beratungsgespräch zu unterstützen, hat krebsinformationsdienst.med recherchiert, wie groß das Risiko durch Sonnencreme und -lotion tatsächlich ist.

Sonnenschutzmittel: Wodurch schützen sie?

Kosmetikverordnung

Seit Juli 2013 ist in der gesamten europäischen Union die europäische Kosmetikverordnung gültig. Den vollständigen Wortlaut der Kosmetikverordnung findet man unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32009R1223.
Bevor ein Produkt neu auf den Markt kommt, muss seither seine Zusammensetzung in ein zentrales Meldesystem eingespeist werden.

Informationen zu einzelnen Inhaltstoffen oder Stoffgruppen - wie beispielsweise UV-Filtern – bietet (in englischer Sprache) CosIng, die Datenbank der europäischen Kommission für Informationen zu kosmetischen Substanzen und Inhaltstoffen: http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/.

Sonnenschutzmittel können die gesundheitsgefährdende Wirkung von UV-Strahlen (inklusive des Hautkrebsrisikos) abschwächen. Zu diesem Zweck enthalten sie physikalische und/oder chemische (synthetische) UV-Filter. Beide Arten von Filtern sind in einem Produkt meist kombiniert.

Chemische Sonnenschutzfilter absorbieren energiereiche UV-Strahlung und geben sie als energieärmere, langwelligere Strahlung wieder ab. Sie dringen in die obere Hautschicht (Epidermis) ein. Deshalb ist ein Sonnenschutz erst nach etwa 30 Minuten gewährleistet.

Chemische Sonnenschutzmittel können Hautallergien auslösen. Empfindliche Personen sollten daher besser physikalische Sonnenschutzmittel auswählen. Die physikalischen Filter wirken durch mikroskopisch kleine auf der Haut aufgelagerte Partikel (zum Beispiel weißes Zinkoxid und Titandioxid). Diese streuen und reflektieren hauptsächlich das Licht.

Informationen zu UV-Filtern

Substanzen, die als Sonnenschutzfilter wirken, müssen in der EU zugelassen werden und sind in einer Positivliste der Kosmetikverordnung aufgeführt (http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/index.cfm?fuseaction=search.results). Die Bewertung von UV-Filtern ebenso wie Duftstoffen, Inhaltstoffen von Haarfärbemitteln und Zahnbleichmitteln gehört zu den Aufgaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Es wird dabei von der Kosmetik-Kommission (www.bfr.bund.de/de/bfr_kommission_fuer_kosmetische_mittel-309.html), einem wissenschaftlichen Expertengremium, unterstützt.

UV-Filter: Ein Brustkrebsrisiko?

Frau benutzt Sonnencreme © boophotography/Thinkstock
© boophotography/Thinkstock

Berichte im Internet

Im Internet finden sich immer wieder Warnungen vor Inhaltstoffen von Kosmetika, darunter auch Sonnenschutzmitteln. Oft stehen diese Stoffe in Verdacht, eine hormonelle Wirkung zu haben und infolgedessen das Krebsrisiko erhöhen zu können. Meist stammen die entsprechenden Hinweise aus Tierversuchen.

Als hormonell aktiv werden chemische UV-Filter diskutiert. Damit könnten sie potentiell das Risiko für hormonabhänge Tumoren steigern.

Beispiele für entsprechende chemische UV-Filter, vor denen etwa die Deutsche Haut- und Allergiehilfe (DHA) im Internet abrät, sind:

  • Butyl-Methoxydibenzoylmethan (auch: 1-(4-(1,1-Dimethylethyl)phenyl)-3-(4-methoxyphenyl)-1,3-propan-dion oder Avobenzon; CAS-Nr. 70356-09-1)
  • Octocrylen (auch: 2-Ethylhexyl-2-cyano-3,3-diphenylacrylat; Octrilen; CAS-Nr. 6197-30-4)
  • Ethylhexyl-p-methoxycinnamat (Eusolex; CAS-Nr. 5466-77-3)

Verfügbare Evidenz und Studienlage

Belege für ein tatsächlich erhöhtes Krebs- bzw. Rückfallrisiko beim Menschen durch die genannten Substanzen fehlen: Verschiedene Stoffdatenbanken (wie GESTIS oder PubChem), die unter anderem mögliche Gesundheitsrisiken listen, liefern keine Hinweise auf ein Krebsrisiko durch die genannten Einzelsubstanzen. Auch gibt es keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen von klinischen Studien zum Krebs- und Rückfallrisiko durch Anwendung von Sonnenschutzmitteln (bzw. deren Inhaltstoffen).

In den aktuellen Leitlinien und Empfehlungen für Brustkrebs wird ein möglicherweise erhöhtes Brustkrebs- oder Rückfallrisiko durch Sonnenschutzmittel nicht erwähnt. Entsprechend gibt es auch keine Empfehlungen, nach Brustkrebs, Sonnencreme oder -lotion zu meiden.

Fazit: Kein erhöhtes Risiko für hormonabhängigen Brustkrebs belegt

  • Ein gesteigertes Risiko für hormonabhängigen Brustkrebs durch Sonnenschutzmittel oder ihre Inhaltstoffe, wie chemische UV-Filter, ist nicht belegt. Dies trifft auch für Rückfälle von hormonabhängigem Brustkrebs sowie andere Krebsarten zu.
  • Selbst wenn Stoffe eine mögliche Hormonwirkung haben, verhindert die intakte Haut weitgehend das ungehemmte Eindringen von Substanzen.
  • Verbleibt bei der Patientin eine Restunsicherheit kann sie chemische UV-Filter meiden. Alternativ kann sie Sonnenschutzmittel auf rein mineralischer Basis (= physikalische UV-Filter) nutzen. Dies sind häufig Produkte aus dem Bereich der Naturkosmetik.




Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Fachkreise-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

powered by webEdition CMS