Reach – die europäische Chemikalienverordnung
Was als "besorgniserregende Chemikalie" gilt, definiert die Europäische Chemikalienverordnung REACH. Darin hat die EU auch das Recht von Verbrauchern auf transparente Informationen und Auskünfte festgelegt. REACH ist seit 2007 in Kraft, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen. Zwar müssen Chemikalien, anders als etwa Arzneimittel, in der Regel nicht zugelassen werden, bevor sie auf den Markt kommen. Mit REACH wurden die Hersteller aber erstmals verpflichtet, entsprechende Daten im Rahmen einer Registrierung vorzulegen. Denn: Die Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt stark belasten.