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Kann man als Krebspatient eine Urlaubsreise planen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz in anderen Ländern aus, falls doch etwas passieren sollte? Hat der behandelnde Arzt grünes Licht für die Reise gegeben, ist die Krankenversicherung der nächste Ansprechpartner. Sie kann klären, was durch den Versicherungsschutz im Reiseland abgedeckt wäre und was nicht. Einen ersten Überblick für gesetzlich Versicherte bietet die "Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland", kurz DVKA: Auf deren Internetseite finden sich wichtige Merkblätter für viele Reiseländer, Anlaufstellen und Linktipps.
Zum Weiterlesen
Die DVKA wird vom GKV-Spitzenverband getragen, dem Dachverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die Internetseite ist abrufbar unter www.dvka.de. Sie bietet nicht nur Informationen für Reisewillige, die in Deutschland versichert sind und einen Urlaub planen. Auch wer schon einmal über eine Behandlung im Ausland nachgedacht hat, kann sich dort erste Informationen im Überblick verschaffen. Umgekehrt bietet die DKVA auch Auskünfte für nicht in Deutschland lebende Patienten, die hier Urlaub machen oder sich behandeln lassen möchten.