Wann ist Hautkrebs eine Berufskrankheit?

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Hautkrebs gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Doch welche Arten von Hautkrebs werden anerkannt, wie läuft die Anerkennung und welche Anlaufstellen gibt es? Wir geben einen Überblick.

Letztes Jahr gab es in Deutschland den sonnigsten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen. Falls der diesjährige Sommer gleichermaßen sonnig wird, bedeutet das neben Badewetter und Eis essen aber auch: Menschen trifft mehr Sonnenstrahlung – vor allem diejenigen, die im Freien arbeiten.

Wer beruflich krebserregender ultravioletter Strahlung (UV-Strahlung) ausgesetzt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen manche Arten von weißem Hautkrebs oder dessen Vorstufen als Berufskrankheit anerkennen lassen.

Welche Berufe gehen mit UV-Strahlung einher?

Arbeitnehmende können bei verschiedenen Tätigkeiten UV-Strahlung ausgesetzt sein. Besonders die natürliche UV-Strahlung, die von der Sonne ausgeht, kann das Risiko für weißen Hautkrebs erhöhen. In Berufen, in denen Menschen viel im Freien arbeiten, gelten bestimmte Arten und Vorstufen von Hautkrebs (siehe Abschnitt "Welche Hautkrebs-Arten gelten als Berufskrankheit?") daher als Berufskrankheit. Darunter fallen zum Beispiel folgende Berufstätigkeiten:

  • Bau- und Straßenarbeiten
  • Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft
  • Dachdecken
  • Bergführen

Wichtig zu wissen: Menschen können beruflich auch künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sein, wie etwa beim Lichtbogenschweißen, bei der Oberflächen-Desinfektion oder beim Trocknen und Härten mit UV-Licht. Bei diesen Berufen ist Hautkrebs jedoch nicht als Berufskrankheit anerkannt, da es nach derzeitigen Erkenntnissen keinen Zusammenhang gibt. Dennoch sollten sich Arbeitnehmende stets entsprechend schützen.

Schutz vor UV-Strahlung im Beruf

Arbeitgebende sind verpflichtet, ihre Angestellten durch geeignete Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung zu schützen. Ansprechpersonen am Arbeitsplatz zu Schutzmaßnahmen sind vor allem Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte.

Was natürliche Sonnenstrahlung angeht, kann man aber auch selbst Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung ergreifen.

Welche Hautkrebs-Arten gelten als Berufskrankheit?

Bei Menschen, die beruflich natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind, können folgende Vorstufen oder Formen von weißem Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden:

  • Morbus Bowen
  • multiple aktinische Keratosen
  • Plattenepithelkarzinom

Voraussetzung für die Anerkennung ist jedoch, dass die betroffenen Hautstellen bei der Arbeit viele Jahre direkt der Sonnenstrahlung ausgesetzt waren. Entscheidend ist also die UV-Belastung, der die Betroffenen beruflich ausgesetzt waren. Der persönliche Hauttyp hingegen spielt keine Rolle.

Gut zu wissen: Schwarzer Hautkrebs und das Basalzellkarzinom (Basaliom), eine andere Art von weißem Hautkrebs, gelten nicht als Berufskrankheit. Denn aktuell gibt es nicht genügend Erkenntnisse dazu, ob diese Hautkrebsarten durch arbeitsbedingte UV-Strahlung verursacht werden können.

Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen

Wird Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt, bekommen Betroffene besondere Leistungen, wie beispielsweise Verletztengeld, das höher ist als Krankengeld.

Wenn Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgebende sowie Krankenkassen vermuten, dass ein Hautkrebs beruflich bedingt sein könnte, sind sie dazu verpflichtet, dies dem Unfallversicherungsträger zu melden. Aber auch Betroffene selbst oder ihre Angehörigen können sich formlos bei ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Anschließend wird dann geprüft, ob tatsächlich eine Berufskrankheit vorliegt.

Welche Anlaufstellen und Informationsmöglichkeiten gibt es?

Berufsgenossenschaft: Für privat Beschäftigte ist die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft direkte Anlaufstelle, wenn es um Berufskrankheiten geht.

Unfallkassen: Beschäftigte von Bund, Ländern und Gemeinden wenden sich an die Unfallkassen der öffentlichen Hand.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – die DGUV informiert auf Ihren Internetseiten ausführlich zu Hautkrebs als Berufskrankheit:

Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie: Die Arbeitsgemeinschaft bietet eine Suche für Hautärzte mit dem Zertifikat Berufsdermatologie. Dort kann man nach regionalen Fachleuten für eine Beratung suchen.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA): Für Menschen, die sich beruflich im Freien aufhalten müssen, bietet die BAuA die Broschüre "Licht und Schatten – Schutz vor Sonnenstrahlung für Beschäftigte im Freien". Eine Webseite informiert außerdem zum Schutz vor UV-Strahlung der Sonne.

Bundesministerium für Arbeit und Sozial (BMAS): Das BMAS informiert im Internet zum Thema Was sind Berufskrankheiten?

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Das BfS informiert im Internet ausführlich zu UV-Strahlung.

Zum Weiterlesen

Wissenswertes zur UV-Strahlung lesen Sie unter Ultraviolette Strahlung und Krebsrisiko.

Wie Sie sich vor der Sonne schützen können, lesen Sie unter Schutz vor UV-Strahlung.

Wie das gesetzliche Angebot zur Hautkrebs-Früherkennung aussieht, erfahren Sie unter Hautkrebs-Screening.

 

Sie haben Fragen zu Hautkrebs? Wir sind für Sie da.

Sie erreichen die Ärztinnen und Ärzte vom Krebsinformationsdienst:

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht einschätzen können, ob es sich bei Ihrer individuellen Hautkrebserkrankung um eine Berufskrankheit handelt – wenden Sie sich hierfür an Fachleute für Berufsdermatologie.

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