Was ist für Krebspatientinnen und -patienten wichtig?
Ärztinnen und Ärzte sollten bereits vor Beginn einer Krebsbehandlung den Impfschutz ihrer Patientinnen und Patienten überprüfen und fehlende Impfungen ergänzen, wenn es sicher möglich ist.
- Krebspatienten ohne schwerwiegende Immunschwäche dürfen so wie gesunde Menschen geimpft werden.
- Kurz vor, während und kurz nach einer Krebsbehandlung sollten Patienten in der Regel keine Lebendimpfstoffe erhalten. Totimpfstoffe sind möglich. Die Wirksamkeit kann jedoch eingeschränkt sein.
- Nach einer Krebsbehandlung sollten fehlende oder unvollständige Grundimmunisierungen nachgeholt werden. Ansonsten raten Experten zu einmaligen Wiederholungsimpfungen. Angehörige und Freunde von Krebspatienten sollten bei sich selbst auf einen ausreichenden Impfschutz achten. So können sie mit dazu beitragen, Krebskranke vor Ansteckung zu schützen.
Ergänzend betont Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes des DKFZ: "Die meisten Schutzimpfungen werden seit vielen Jahren beziehungsweise Jahrzehnten eingesetzt. Bisher gibt es keine Belege dafür, dass sie Krebs fördern, oder den Verlauf einer Krebserkrankung verschlechtern."
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Zum Thema Impfen sind eine Vielzahl von Falschinformationen im Umlauf. Das kann zur Folge haben, dass Personen verunsichert werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) bietet auf seiner Website Faktensandwiches zum Thema Impfmythen: Falschinformationen wirksam aufklären.
Diese und weitere Pressemitteilungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) können Sie im Pressebereich der Internetseite des DKFZ nachlesen.