Als gesetzlich versicherte Krebspatientin oder Krebspatient eine Untersuchung selbst bezahlen und sich die Kosten nachträglich von der Krankenversicherung erstatten lassen: Wir erklären, warum das zum Problem werden kann.

"Meine Onkologin hat mir eine Überweisung für eine PET/CT ausgestellt. Der zuständige Nuklearmediziner wies mich darauf hin, dass er die PET/CT nicht über die Krankenversicherung abrechnen kann – ich bin gesetzlich versichert. Deshalb habe ich unterschrieben, dass ich die rund 1.000 Euro dafür erstmal selber bezahle. Ich wollte mir die Kosten dann nachträglich von der Krankenkasse erstatten lassen. Allerdings lehnt die Krankenkasse eine Erstattung ab. Ist das rechtens?"*
Zunächst wichtig zu wissen: Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten für ambulant durchgeführte PET/CT-Untersuchungen nur bei wenigen Tumorarten und nur in bestimmten Situationen. Beispielsweise bei Lungenkrebs oder aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen.
Das bedeutet: Wenn Sie keine Krebsart haben, bei der eine PET/CT in die Leistungspflicht der Krankenkasse fällt, hat Ihre Krankenversicherung meist zurecht abgelehnt.
Gesetzlich versichert? Aufgepasst bei nachträglicher Kostenerstattung
In der gesetzlichen Versicherung gilt in der Regel das Sachleistungsprinzip: Die Versicherten erhalten eine ärztliche Leistung und die Krankenkasse übernimmt direkt die Kosten dafür. Ärztinnen und Ärzte rechnen über die Versichertenkarte direkt mit der Krankenkasse ab.
Können Versicherte zunächst selbst bezahlen, um die Rechnung später bei der Krankenkasse einzureichen? Da ist Vorsicht geboten. In der Regel übernehmen die Krankenkassen Kosten nur im Rahmen des Sachleistungsprinzips. Nur bei bestimmten Leistungen ist eine nachträgliche Erstattung vorgesehen, zum Beispiel bei Fahrkosten oder auch beim Zahnersatz.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie nicht unterschreiben, dass Sie eine Untersuchung zunächst selbst bezahlen, wenn Sie die Kosten dafür später zurückhaben möchten. Vorab sollten Sie immer klären, ob Ihre Krankenkasse die Kosten überhaupt übernimmt oder im Einzelfall nachträglich erstatten kann. Sonst laufen Sie Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Lassen Sie eine Untersuchung nur dann durchführen, wenn die Kostenübernahme geklärt ist. Halten Sie nochmals Rücksprache mit dem überweisenden Arzt oder der überweisenden Ärztin, wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse unklar ist und wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um das zu klären. Sie können auch die Hilfe Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes in Anspruch nehmen. Sie oder er kann für die Beantragung der Kostenübernahme bestätigen, dass eine Untersuchung medizinisch notwendig ist.
Informationen zur Kostenübernahme von Untersuchungen bei Krebs oder zum richtigen Vorgehen in einer solch unklaren Situation erhalten Sie auch
- von der Kassenärztlichen Vereinigung.
- von uns, dem Krebsinformationsdienst.
Fragen zur Kostenerstattung bei Krebs? Wir sind für Sie da.
Sie erreichen den Krebsinformationsdienst:
- am Telefon täglich von 8 bis 20 Uhr kostenlos unter 0800 – 420 30 40
- per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de (datensicheres Kontaktformular)
*Hinweis: Solche Fragen erreichen den Krebsinformationsdienst regelmäßig. Die verwendete Frage ist keine Original-Anfrage, sondern ein redaktionell bearbeitetes Beispiel.