Für den Notfall kann jeder seine eigenen Wünsche in Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht festhalten. Das Bundesministerium der Justiz informiert dazu und erklärt, wie sich die Dokumente unterscheiden.

Jeder hat ein Recht auf Selbstbestimmung. In Notfällen oder auch bei schweren Krankheiten wie Krebs kann es passieren, dass Betroffene nicht mehr selbst entscheiden oder ihren Willen äußern können. Um für diesen Fall vorzusorgen, können sie ihre Wünsche in einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsvollmacht festhalten.
Wie sich die Vollmachten unterscheiden und in welcher Situation welches Dokument sinnvoll ist, erläutert das Bundesministerium der Justiz auf seiner Internetseite zu Vorsorge und Betreuungsrecht.
Vorlagen für Patientenverfügung und Vollmachten
Auf der Internetseite bietet das Ministerium viele Vordrucke, Formulare und Textbausteine für:
- die Patientenverfügung: Darin legen Sie fest, in welche medizinische Maßnahmen Sie einwilligen und in welche nicht. Das ist wichtig für den Fall, dass Sie Ihre Entscheidung nicht mehr selbst äußern können.
- die Vorsorgevollmacht: Mit dem Dokument können Sie einer anderen Person das Recht übertragen, stellvertretend für Sie zu handeln. Dazu gehört zum Beispiel, Geld für Sie abzuheben oder Ihre Rechnungen für Sie zu bezahlen. Was genau die Person darf, können Sie in der Vollmacht festlegen.
- die Betreuungsverfügung: Hiermit können Sie festlegen, wer, falls dies erforderlich wird, als Ihr rechtlicher Betreuer oder Ihre rechtliche Betreuerin für Sie eingesetzt werden soll. Diese Person darf sich dann um Ihre Angelegenheiten kümmern, wenn Sie selbst es nicht können.
Viele der Vordrucke stehen auch als Download in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Broschüren in Leichter Sprache zu den Themen Betreuungsrecht (PDF) und Vorsorgevollmacht (PDF).
Zum Weiterlesen
Weiterführende Informationen und die Materialien zum Download finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz zu Vorsorge und Betreuungsrecht.
Mehr dazu lesen Sie auch auf unserer Internetseite Palliative Versorgung: Organisation, Ansprechpartner, rechtliche Informationen.
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