Männer mit Hodenkrebs können ihre Spermien einfrieren lassen, damit sie auch nach der Krebstherapie noch Kinder zeugen können. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse – eigentlich.

"Ich bin 2017 an Hodenkrebs erkrankt. Vor der Therapie habe ich Spermien bei einer Kryobank eingelagert. Die Kosten dafür soll nun die Krankenkasse übernehmen. Die Kryobank kann die Lagerung aber nicht mit meiner Krankenkasse abrechnen. Können Sie mir Kryobanken nennen, die das können?"*
Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns bekannt.
Seit 1. Juli 2021 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Kryokonservierung von Spermien vor einer keimzellschädigenden Therapie zum Beispiel einer Chemotherapie gegen Hodenkrebs.
Aber: Das Einfrieren und Lagern von Spermien können momentan nur Kryobanken mit den Krankenkassen abrechnen, die von vertragsärztlichen Praxen oder Kliniken betrieben werden oder Kooperationsverträge mit Selbigen haben. Das trifft auf die meisten Kryobanken nicht zu. Viele Männer, die ihre Spermien eingelagert haben, müssen die Kosten weiterhin selbst tragen.
Nach unseren Informationen arbeiten Experten intensiv an einer gesetzlichen Anpassung. Das nimmt leider noch etwas Zeit in Anspruch. Wie die Lösung aussehen wird und wann es so weit ist, kann der Krebsinformationsdienst nicht sagen.
Probleme bei der Kostenübernahme: Das können Sie tun
Wechsel der Lagerstätte: Sie können in Ihrer speziellen Situation versuchen, eine andere Kryobank zu finden, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Geeignete Anbieter können Sie zum Beispiel über die Suchfunktion von Fertiprotekt finden oder bei Androprotekt erfragen.
Sie können auch bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, der Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes nachfragen, welche Kryobank die Kosten mit ihrer Krankenkasse abrechnen kann.
Eine Kostenübernahme im Einzelfall ist erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend möglich.
Antrag auf Kostenübernahme: Finden betroffene Männer keine Lagerstätte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, sollten sie frühzeitig einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. Dann ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich.
Stimmt die Krankenkasse einer Kostenübernahme zu: Dann müssen Betroffene in der Regel die Einlagerungskosten zunächst weiter selbst tragen, bekommen sie von der Krankenkasse anschließend aber erstattet.
Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab: Dann können Betroffene widersprechen und auch dagegen klagen. Zu den Erfolgsaussichten einer Klage kann der Krebsinformationsdienst allerdings keine Aussagen treffen.
Krankenkassen müssen jedoch die Kosten für Leistungen erstatten, die Versicherte selbst beschafft haben. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse die Leistung nicht anbieten konnte und sie für den Versicherten notwendig war. Dies kann beim aktuellen Stand der Regelungen zur Kryokonservierung der Fall sein.
Zum Weiterlesen
Urteil
Das Sozialgericht Duisburg hat am 15. März 2022 der Klage auf Kostenerstattung für die Kryokonservierung von Eizellen im Fall einer Krebspatientin stattgegeben (S 60 KR 1074/21 ).
Weitere Informationen des Krebsinformationsdienstes
Mehr über den Fruchtbarkeitserhalt bei Krebs erfahren Sie unter Kinderwunsch: Was nach Krebs möglich ist
*Hinweis: Solche oder ähnliche Fragen erreichen den Krebsinformationsdienst regelmäßig. Die hier verwendete Frage ist keine Original-Anfrage, sondern ein redaktionell bearbeitetes Beispiel.
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