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Kryokonservierung bei Hodenkrebs: Wer zahlt?

Frage des Monats

Männer mit Hodenkrebs können ihre Spermien einfrieren lassen, damit sie auch nach der Krebstherapie noch Kinder zeugen können. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse – eigentlich.

Proberöhrchen in einem Behälter mit flüssigem Stickstoff
Hodenkrebs: Viele Männer müssen die Kosten für das Lagern ihrer Spermien weiterhin selbst bezahlen. © Monkey Business Images, Shutterstock


Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns bekannt.

Seit 1. Juli 2021 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Kryokonservierung von Spermien vor einer keimzellschädigenden Therapie zum Beispiel einer Chemotherapie gegen Hodenkrebs.

Aber: Das Einfrieren und Lagern von Spermien können momentan nur Kryobanken mit den Krankenkassen abrechnen, die von vertragsärztlichen Praxen oder Kliniken betrieben werden oder Kooperationsverträge mit Selbigen haben. Das trifft auf die meisten Kryobanken nicht zu. Viele Männer, die ihre Spermien eingelagert haben, müssen die Kosten weiterhin selbst tragen.

Nach unseren Informationen arbeiten Experten intensiv an einer gesetzlichen Anpassung. Das nimmt leider noch etwas Zeit in Anspruch. Wie die Lösung aussehen wird und wann es so weit ist, kann der Krebsinformationsdienst nicht sagen.

Probleme bei der Kostenübernahme: Das können Sie tun

Wechsel der Lagerstätte: Sie können in Ihrer speziellen Situation versuchen, eine andere Kryobank zu finden, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Geeignete Anbieter können Sie zum Beispiel über die Suchfunktion von Fertiprotekt finden oder bei Androprotekt erfragen.

Sie können auch bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, der Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes nachfragen, welche Kryobank die Kosten mit ihrer Krankenkasse abrechnen kann.

Wichtig zu wissen

Eine Kostenübernahme im Einzelfall ist erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend möglich.

Antrag auf Kostenübernahme: Finden betroffene Männer keine Lagerstätte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, sollten sie frühzeitig einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. Dann ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich.

Stimmt die Krankenkasse einer Kostenübernahme zu: Dann müssen Betroffene in der Regel die Einlagerungskosten zunächst weiter selbst tragen, bekommen sie von der Krankenkasse anschließend aber erstattet.

Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab: Dann können Betroffene widersprechen und auch dagegen klagen. Zu den Erfolgsaussichten einer Klage kann der Krebsinformationsdienst allerdings keine Aussagen treffen.

Krankenkassen müssen jedoch die Kosten für Leistungen erstatten, die Versicherte selbst beschafft haben. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse die Leistung nicht anbieten konnte und sie für den Versicherten notwendig war. Dies kann beim aktuellen Stand der Regelungen zur Kryokonservierung der Fall sein.





Herausgeber: Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) │ Autoren/Autorinnen: Internet-Redaktion des Krebsinformationsdienstes. Lesen Sie mehr über die Verantwortlichkeiten in der Redaktion.

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