Seit 1. Oktober 2021: Hepatitis-Test beim Check-up

Mit "Check-up" Leberkrebs vorbeugen

Erstellt am:

Bitte beachten Sie:
Diese Nachricht ist bereits älter als 180 Tage. Unsere News werden NICHT NACHTRÄGLICH AKTUALISIERT. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Ärztinnen und Ärzte stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns am Telefon und per E-Mail.

Versicherte ab 35 können sich seit dem 1. Oktober einmalig auf Hepatitis B und C-Viren testen lassen. Der Test ist Teil des Check-ups, den jeder alle 3 Jahre machen kann. Er dient auch der Vorbeugung von Leberkrebs.

Ab 35 Jahren haben gesetzlich Versicherte alle 3 Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up. Seit dem 1. Oktober 2021 neu hinzugekommen ist eine Blut-Untersuchung auf Hepatitis B- und Hepatitis C-Viren. Der Test findet nur einmalig statt, also nicht bei jedem Check-up.

Falls die letzte Gesundheitsuntersuchung weniger als 3 Jahre zurückliegt, können Versicherte den Test übergangsweise unabhängig vom Check-up durchführen lassen.

Hepatitis-Viren: Risikofaktor für Leberkrebs

Der Test untersucht eine Infektion mit den Hepatitis-Viren B und C (HBV und HCV). Betroffene stecken sich mit diesen Viren vor allem über Geschlechtsverkehr oder Blutkontakt an. Sie lösen eine Leberentzündung aus, eine sogenannte Hepatitis. Diese Erkrankung kann ausschließlich akut verlaufen und wieder ausheilen. Bei einem Teil der Betroffenen wird sie allerdings chronisch:

  • Bei Hepatitis B ist bis zu einer von 10 erwachsenen Erkrankten davon betroffen.
  • Eine Hepatitis C-Erkrankung wird bei bis zu 9 von 10 Betroffenen chronisch.

Eine chronische Hepatitis B- oder C-Erkrankung ist ein Risikofaktor für Leberkrebs. Beide Erkrankungen könnten auch ein Risikofaktor für Gallangangskrebs sein.

Von dem neu angebotenen Test erhoffen sich Fachleute, dass sich solche Erkrankungen in Zukunft verhindern lassen. Denn: Eine Hepatitis verläuft bei vielen Betroffenen unbemerkt. Sie ist aber behandelbar: Inzwischen gibt es wirksame Medikamente, die bei vielen Betroffenen eine Heilung ermöglichen.

Kein Test nach Impfung

Gegen Hepatitis B-Viren kann man sich impfen lassen. Allerdings empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts die Impfung für Säuglinge erst seit 1995. Deshalb sind vermutlich viele Erwachsenen nicht geimpft.

  • Wenn Sie bereits die Hepatitis B-Schutzimpfung erhalten haben, dann ist der Test auf HBV bei Ihnen nicht notwendig.

Gegen Hepatitis C gibt es allerdings keine Impfung. Daher ist der HCV-Test für alle Menschen sinnvoll.

Zum Weiterlesen

Allgemeine Informationen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Gesundheitsuntersuchung ("Check-up") ab 18 Jahren (aufgerufen am 05.10.2021)

Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie: Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (aufgerufen am 05.10.2021)

Informationen des Krebsinformationsdienstes

Was über den Zusammenhang von Infektionen und Krebs bekannt ist, fasst der Text Viren und weitere Krankheitserreger als Krebsauslöser zusammen.

Informationen über das Krebsfrüherkennungsprogramm in Deutschland erhalten Sie im Text Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung.

Fragen zu Hepatitis-Viren als Krebsrisikofaktor? Wir sind für Sie da.

Sie erreichen den Krebsinformationsdienst:

Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da.

Ärztinnen und Ärzte beantworten Ihre Fragen zu Krebs am Telefon oder per E-Mail – kostenfrei.
Unsere Informationen sind verständlich, aktuell, wissenschaftlich fundiert und qualitätsgesichert.

Ärztlicher Telefondienst

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800 420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr. Ihr Anruf ist innerhalb Deutschlands kostenlos.

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben uns nicht erreicht? Oder wollen in einem festen Zeitraum mit uns telefonieren? Dann
können Sie mit unseren Ärztinnen und Ärzten einen Rückruf vereinbaren.

  • Pflichtfelder Bitte hinterlegen Sie eine Telefonnummer unter der Sie persönlich gut zu erreichen sind, wählen Sie unter "Uhrzeit" den Zeitraum, in dem Sie zurückgerufen werden möchten und stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Ärztlicher E-Mail-Service

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte entweder